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Das Benediktinerkloster Ettenheimmünster wurde im Jahr 1803 säkularisiert. Während die meisten Klöster diese Umbruchszeit zumindest physisch überlebten, gehört das Kloster im Münstertal zu jenen Einrichtungen, die fast gänzlich von der Erdoberfläche verschwunden sind. Mit den übrigen Klostergebäuden verschwanden auch der Garten und seine Ausstattung, auch eine repräsentative Orangerie. In der überregionalen Orangerieforschung ist man auf diese deswegen noch gar nicht aufmerksam geworden. Auch in einem neuen Überblick, der sich nur mit den noch bestehenden Orangerien in
Baden-Württemberg beschäftigt, ist sie naturgemäß nicht berücksichtigt.
Die guten Schwestern
(2009)
Wir hier in Rastatt erinnern uns doch noch gut an die guten Schwestern: an Adelaria, Aldrich, Bruno, Christa, Dionysia, Ida, Johannita, Luisiana - oder etwa nicht? Sie hießen „Niederbronner Schwestern" nach ihrem Mutterhaus im Elsaß, oder „Bühler Schwestern" nach dem Mutterhaus ihrer badisch-hessischen Provinz, oder „Schwestern vom Allerheiligsten Heiland", wohnten im Marienhaus in der Engelstraße und wirkten in der Nähschule und der häuslichen Krankenpflege; ihre Mitschwestern vom selben Orden führten das Waisenhaus am Leopoldring und den Kindergarten am Rohrersteg. Und es gab auch noch die „Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul" oder „Vinzentinerinnen" mit ihren großen weißen Flügelhauben, die im Konvikt, im Altersheim, im Krankenhaus und im Kindergarten in der Engelstraße tätig waren. Und es gab die „Schwestern vom Guten Hirten", die sich im Maria-Viktoria-Stift um schwererziehbare Mädchen kümmerten. Aber jetzt gibt es in Rastatt gar keine Schwestern mehr; und auch in den anderen Städten und Dörfern in der Ortenau, zu deren Bild sie einst gehörten, sieht man sie nicht mehr.
Die Johanniter von Heimbach
(2016)
Völlig vom Erdboden verschwunden – dieses Schicksal widerfuhr mancher
geistlichen Einrichtung am Oberrhein, trotz jahrhundertelangen Wirkens, trotz nicht geringer Bedeutung innerhalb ihres Ordens, auch über die Region hinaus. Einer dieser extremen Fälle ist das Johanniterhaus Heimbach in der Südpfalz. Wer sich an eine moderne Pfalzkarte oder ein Ortsverzeichnis setzt, wird den Namen Heimbach (und seine Variante Haimbach) vergeblich suchen. Der Platz am Rande der Gemarkung von Zeiskam, an der Grenze der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße, liegt heute im wahrsten Wortsinn auf der grünen Wiese. Manche Fehlzuweisung, manches Missverständnis ist dadurch entstanden.
Als am 24. Juli 1353 Graf Hug von Fürstenberg von seiner Burg Zindelstein im Bregtal kundtat, dass er und alle seine Erben Vogt und Herr über Haus, Hofstatt und Grundbesitz seien, wo „die bruoder des ordens sant Paulus“ sitzen, und als in derselben Urkunde der Provinzial Ulrich und Johannes, Prior des Ordens, ergänzend bestätigten, dass „der edel herr gravf Hugo von Fúrstenberg“ wie seine Erben als Vogt und Herr den Schirm „vber vnser hus“ und seinen Besitz ausüben, trat die erste Niederlassung des im 13. Jahrhundert in Ungarn gegründeten Paulinerordens im deutschen Südwesten ins Licht der Geschichte. Dieser Raum war für den Orden mit 18 Gründungen in der Diözese Konstanz ein Schwerpunkt seiner Aktivitäten in Deutschland.
Die Klöster der Ortenau
(1978)
Die Krankenpflegeschule der Kongregation der Franziskanerinnen vom Göttlichen Herzen Jesu Gengenbach
(2009)
Die Gründung der Gengenbacher Schwesternschaft steht in einem engen Zusammenhang mit der Krankenpflege als Berufung. Im so genannten Trettenhof, den Pfarrer Berger am 4. September 1867 als ehemaliges größeres Lehengut derer von Hohen Geroldseck erwarb und der das „Mutterhaus" darstellte, lebten die sich als „Schwestern" bezeichnenden ersten
Krankenpflegerinnen „Die ,Schwestern' erhielten Unterricht in Krankenpflege durch eigene geschulte Kräfte und neue Mitglieder, die etwa in Karlsruhe beim ,Badischen Frauenverein' - Großherzogin Luise war dessen große Förderin - und in der Lehrschule der Niederbronner Schwestern im Vinzentiushaus ... in Karlsruhe ausgebildet waren." Die Seelbacher
Schwesternschar meldete sich freiwillig für die Pflege der Verwundeten im Deutsch-Französischen Krieg. Während und nach dem Krieg waren diese mit 26 Schwestern in 18 Feld- und Heimatlazaretten tätig. Aufgrund politischer Zwänge musste 1892 der Trettenhof verkauft werden; ein Teil der Schwestern konnte im Spital in Gengenbach Unterkunft finden.
Die Benediktinerabtei Ettenheirnmünster war im 18. Jahrhundert nicht nur eine Stätte des mönchischen Gebetes, sondern auch ein Ort der Kunst, der Musik und - was leider schon bald nach der Aufhebung des Klosters im Jahre 1803 in Vergessenheit geriet - überdies ein Ort großer Gelehrsamkeit. Das Kloster im Münstertal war daher ein geeigneter und fruchtbarer Nährboden für ein so umfangreiches Werk wie die Biblia Sacra von Pater Germanus Cartier.
Für mein Thema ist ein Aufsatz, den der unvergessene Heinrich Büttner im
Jahre 1950 unter der Überschrift "St.Blasien und das Bistum Basel im 11./12.
Jh." vorgelegt hat, grundlegend geblieben. Seine Quintessenz aus strenger
Analyse in historischer Wertung lautete: "Tatsächlich hatte das Kloster durch
die Wahl des Zähringerherzogs zum Vogt und durch die Herauslösung aus der
Basler Herrschaftssphäre seine Zugehörigkeit zur Reichskirche verloren und
dazu die Voraussetzung zu einer wirklichen libertas, wie sie als Endziel den
reformfreudigen Benediktinern des 11./12. Jahrhunderts vorschwebte. Aus dem
geistlichen Eigenkirchenwesen des Bischofs von Basel wechselte St.Blasien
über in die sich aufbauende Territorialherrschaft des Zähringers". Halte ich
heute, 43 Jahre nach der Niederschrift der zitierten Sätze das Programm unserer
Tagung daneben, näherhin meine und die Kommentierung meiner Mitreferenten,
so will es scheinen, als ob wir uns das Defizit in der verfassungsrechtlichen
Stellung St.Blasiens als ein Jahrhunderte überspannendes Thema gesetzt hätten.
Als ich vor knapp 50 Jahren in Trient einen Einwohner der Stadt nach der „Chiesa del Concilio di Trento“ fragte und er mich zur Kirche „San Vigilio“ wies, meinte ich, er habe mich missverstanden, denn dass eine verhältnismäßig kleine Kirche Raum für ein Konzil geboten haben könnte, war mir nicht vorstellbar. Noch hatte ich das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) in der Peterskirche in Rom in frischer Erinnerung. So musste ich lernen, dass eine kleine Zahl von Menschen im umgekehrt
proportionalen Verhältnis zu ihrem Erfolg stehen kann. Am Tag der Wiedereröffnung des Trienter Konzils, am 1. Mai 1551, hatten sich außer den drei vom Papst bestimmten Präsidenten nur 15 Mitraträger eingefunden. Mit allen anderen zusammen, den gelehrten Theologen, Mitgliedern des Domkapitels von Trient und Vertretern des Stiftsadels waren es kaum 50 Personen. Es fehlten die Vertreter des ganzen europäischen Nordens, Englands, Skandinaviens einschließlich Frankreichs, dessen Bischöfe erst knapp einen Monat vor der Schlusssitzung 1563 einzogen. Doch wenn „die Weltwirkung der Reformation“ (G. Ritter) unbestreitbar ist, so ist es die „Weltwirkung“ des Konzils von Trient nicht weniger. Mit ihm wird die Barockkunst, der liturgische Reichtum der Gottesdienste, des Brauchtums in den folgenden Jahrhunderten wie der Mut
für die Missionierung in den neu entdeckten Kontinenten in Verbindung gebracht. Kurz: die Kirche, wie wir sie bis zum II. Vatikanischen Konzil kannten, verdankt ihr Bild der Reformation! Neuer Wind begann wieder zu wehen. Siegeszuversicht breitete sich aus. Und wenn wir heute dem letzten katholischen Abt des ehemaligen Benediktinerklosters St. Georgen, Johannes V. Kern (1530–1566), und dem Konzil von Trient unsere Aufmerksamkeit zuwenden, so machen uns Akten – altbekannte und neu gefundene – die dramatische Geschichte unserer Heimat bewusst.
Seit der Teilung des eingezogenen Kirchengutes im Jahre 1705 wurden die katholischen wie die protestantischen Zuständigkeiten der Region gemeinsam in der Schaffnei Lobenfeld verwaltet. Doch gab es innerhalb der Klostermauern inzwischen auch selbständige Hofbauern. Namen der Schaffner kehren wieder, für diese Zeit vor allem Anz und Mieg.
1746/48 wurde bei der Administration eine Bewerbung Pirckel verhandelt, die aber nicht zustande kam. So zog in Lobenfeld 1748 als qualifiziert befundener neuer Schaffner der 57jährige Collector Johannes Heiliger aus Germersheim auf – mit seiner Frau Susanna Maria geb. Bernhardi und fünf Kindern, Franz Lorenz (*1739), Susanna Elisabeth (*1740), Juliane Philippine (*1742), Johann Heinrich (*1745) und Amelia Catharina (*1747). Für die früher gelegentlich geäußerte Vermutung, das sechste Kind, der dritte Sohn Christoph Daniel (*1749), wäre noch in Germersheim geboren, gibt es im Germersheimer
Kirchenbuch keinen Anhaltspunkt. Allerdings hat sich bisher auch kein anderer Eintrag gefunden. Die Taufeinträge für die übrigen Kinder erweisen immerhin den starken familiären und sozialen Zusammenhalt der kurpfälzischen Beamtenfamilien. Als Paten wurden vermerkt: Administrationsrat Franz Lorenz Jacobi, der Schaffner zu Nieder-Ingelheim Johann Heinrich Jakobi, wenige Jahre später Inspektor in Germersheim, Renovator Philipp Heinrich Hermanny in Heidelberg,
Inspektor Johann Georg Philippi in Weinheim, ihre Ehefrauen, manchmal auch ihre Töchter. Dem neuen Schaffnerehepaar wurde in Lobenfeld einzig die Tochter Friederike Amalie (1754) geboren.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
Die Vettersammlung war einst eine vermögende Gemeinschaft, die durch die Gunst vieler Wohltäter einen bedeutenden Platz unter den Frauengemeinschaften einnahm. Sie stand jahrhundertelang unter der Augustinus-Regel, war bis 1730 der 3. dominikanischen Regel unterstellt und gehörte zu den Bußschwestern des hl. Dominicus. Durch kluge Verwaltung hatten sie Ländereien und Einnahmen durch Handarbeiten. Das eigentliche Postulat der Sammlung und später des Ordens war das tägliche Gebet für alle Menschen, was auch als Zeichen der Nächstenliebe gewertet werden muss. Von dem einstmals sicher reichen Material an Urkunden, Chroniken und sonstigen Aufzeichnungen existieren außer den Urkunden nur noch wenige Zeugnisse. Ihre eigentliche Aufgabe war für die Menschen zu beten, wie es sehr deutlich aus den Aufzeichnungen des Jahrzeitenbuches hervorgeht.
Im 12. und 13. Jahrhundert wollten viele Frauen
ihrem Glauben besonderen Ausdruck geben, und
versuchten in religiösen Gemeinschaften ihrem
Ideal Gott und dem Nächsten zu dienen, näher zu
kommen. Es handelte sich um laikale Gemeinschaften, die von sich aus als eine religiöse
Bewegung ohne feste Regeln entstanden. Durch
Initiative Jacob von Vitrys, Augustinerchorherr
und später Bischof von Akkon, wurde von Papst
Honorius III. im Jahr 1216 die mündliche Anerkennung dieser neuen Gemeinschaften erwirkt.
Die frühesten Beginensammlungen entstanden in
Flandern-Brabant und verbreiteten sich in Frank -
reich, Deutschland, besonders am Niederrhein und
in Bayern, und fast in ganz Europa. Die neuen
Gemeinschaften hatten vielfach ein Spital oder
Leprosorium in Obhut. Sonst lebten sie teils vom
Bettel, teils von Handarbeiten, aber auch im Lauf
der Zeit vom Ertrag ihres sich vergrößernden
Besitzes.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Im Verlauf der Jahrhunderte wurde im Kloster St. Blasien, fern der Aktualität, die gefälschte „Gründungsurkunde“ (Nr.*6), in St. Blasien selbst „Stift(s)- oder Stiftung(s)brief“ genannt, als ehrwürdigstes Zeugnis der eigenen Vergangenheit wertgehalten, immer wieder in Kopialbücher abgeschrieben, gelegentlich in Rechtsfragen und natürlich in der klösterlichen Geschichtsschreibung herangezogen, übrigens oft auch zusammen mit der ebenfalls gefälschten Baseler Konradsurkunde (Nr. *9), zu der man keinen Gegensatz sah, weil man die Verlautbarungen des Reichhofsgerichts - im Gegensatz zur Urkundenkritik neuerer Zeit - nicht dahingehend verstand, dass es sie zur Fälschung erklärt habe. Nachdem der Prozess des Klosters St. Blasien gegen das Bistum Basel 1141 seinen Abschluss gefunden hatte (Nr. 179), wurde die „Gründungsurkunde“ schon zwei Jahre später im letzten Eintrag der Annalen von St. Blasien von 1143 zu ihrem „180 jährigen Jubiläum“, also zum Ausstellungsjahr 963, zitiert. Auch im so genannten „Liber constructionis“, der wichtigsten - wenn auch nur in einer Redaktion nach Mitte des 15. Jahrhunderts erhaltenen - Quelle für die Frühzeit des Klosters und insbesondere seinen legendären Gründer Reginbert, ist die Urkunde indirekt genannt und dies an einer Stelle, auf die eine sehr auffällige, bisher nicht lesbar zu machende Tilgung mehrerer Zeilen folgt. Vielleicht hatte sie, wie Marquard Herrgott vermutete, ihren Grund darin, die Umdatierung von 983 auf 963, also von Kaiser Otto II. auf Otto I. zu verdecken. Ob die „Gründungsurkunde“ im „Rotulus Sanblasianus“ des 14./15. Jahrhunderts ebenfalls erwähnt war und zu welchem Jahr, ist bislang nicht feststellbar, da diese Pergamentrolle gerade am Anfang abgeschabt und kaum lesbar ist - ob man sie mit modernen Methoden lesbar machen könnte, wäre die Frage - jedenfalls sind die bisherigen Editionen unzulänglich. Die Verfälschung von 983 auf 963 war sehr früh erfolgt, bereits im Verlauf des Prozesses mit Basel, denn sie findet sich in St. Blasiens „Handakten“ dazu. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Urkunde in dieser Form schon dem Hofgericht vorgelegt wurde. Unbestritten galt der „Stiftsbrief“ das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein als Urkunde Kaiser Ottos I.
Die Welt im Kabinettschrank
(2015)
„Wenn je eine religiöse Korporation der Menschheit
wohltätig war, so gehört in deren erste Reihe
das Benediktinerstift zu Villingen”, urteilten
die Gründer der Städtischen Altertümersammlung
Jahrzehnte nach Aufhebung des ehemaligen
Klosters St. Georgen. Dort seien „ohne Interesse,
ohne Lohn, nur zum Wohle der Jugend Schätze
der Wissenschaft” gesammelt worden. Getreu
der Losung Initium sapientiae timor domini sei
bei aller Wissenschaftlichkeit jedoch Religiosität
„das Grundprinzip” geblieben, „darauf das ganze
Lehrsystem der Georgier gebaut war”. Schätze der
Wissenschaft gab es bei den Benediktinern nicht
nur im übertragenen, geistigen Sinn. Seit dem
18. Jahrhundert bestand im Kloster eine
wissenschaftliche Schausammlung mit zahlreichen
Exponaten, die vom zweihändigen Schwert bis zur
physikalischen Apparatur reichten. Die Einrichtung
eines Museums im geistlichen Umfeld eines
Klosters mag zunächst überraschen, doch reihen
sich die Villinger Benediktiner mit ihrer Sammelleidenschaft
in eine lange und ganz Europa umfassende
Entwicklung.
Der Zisterzienserorden brachte im 12. und 13. Jahrhundert eine neue Dimension in das religiöse Leben des mittelalterlichen Europa. Die Inhalte hatte man aus der Polarisierung gegenüber den Benediktinern gewonnen. Dazu gehörte auch die aus einer tiefen religiösen Überzeugung erwachsende Neuorganisation des Grundbesitzes und der Wirtschaft unter eigenwirtschaftlichen Aspekten. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Ordensdynamik, ohne die die schnelle Ausbreitung über das gesamte katholische Europa kaum möglich gewesen wäre. Im Folgenden wird die Grundbesitz- und Wirtschaftsorganisation der Zisterzienser im südwestdeutschen Raum in einem zeitlichen Rahmen vom 12. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts untersucht. Die Klöster in den linksrheinischen französischen Gebieten müssen, obwohl sie ähnlich geartet waren, ausgeschlossen bleiben. Die gewählte geographische Begrenzung erscheint etwas willkürlich und ungenau. Sinnvoller wäre eine räumliche Definition anhand von markanten geographischen Merkmalen wie Flüssen oder Gebirgen gewesen. Dafür böte sich aber nur der Oberrhein an, wodurch das Gebiet aber wieder zu eng eingegrenzt würde. Deshalb bezieht sich die Arbeit auf eine Gruppe von Zisterzienserklöstern innerhalb der heutigen Grenzen Südwestdeutschlands, die durch die gleichen Phänomene und Erscheinungen miteinander verbunden sind.
Pfarrer J. G. Mayer hat in dieser Zeitschrift in den Jahren 1880 bis 1883 einen Teil der „Monumenta historico-chronologica monastica collecta a. P. Gallo Mezler, monacho S. Galli“ herausgegeben mit folgender Einleitung: „Pater Gallus Mezler, Benedictiner im Stifte St. Gallen, wurde durch die Unruhe des Jahres 1798 mit anderen seiner Mitconventualen genöthigt, das heimatliche Kloster zu verlassen. Er fand eine Zufluchtsstätte in St. Peter auf dem Schwarzwalde, und benützte hier die unfreiwillige Muße für geschichtliche Arbeiten. In einem Foliobande sammelte er die Verzeichnisse der Äbte von St. Peter, Schuttern, Gengenbach, Ettenheimmünster, Tennenbach, Wettingen, Villingen, St. Ulrich und Afra in Augsburg, Salem und Einsiedeln sowie der Äbtissinnen von Günterstal. Auf losen Blättern sind die Abtsverzeichnisse von St. Märgen und Wiblingen beigefügt.“
Ein Epitaph ist eine Gedächtnisplatte für
einen Toten, aber vom Grab getrennt. Wie der Eintrag
im Totenbuch der Münsterpfarrei in Villingen
belegt, ist am 26. Januar 1810 morgens zwischen
drei und vier Uhr gestorben und am 28. Januar nachmittags um 14.00 Uhr von Pfarrrektor
Wittum beerdigt worden, der Hochwürdige und
Hochgeborene Herr Anselm Schababerle, 49igster
und letzter Abt des aufgelösten Benediktinerstifts
St. Georgen. Wann das Epitaph in der
Kirche aufgestellt wurde, ist unbekannt.
Franziskus bekannte sich in der Regula bullata des Jahres 1223 zur römischen Gesangstradition, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe war. Wie viele Generalminister des Ordens befahl
auch Johannes von Parma ( 1247- 1257), die Gesangstradition der römischen Kurie einzuhalten, und erlaubte nicht deren Verletzung in Wort und Ton. Der Kerngedanke der franziskanischen Musikausübung ist: ,, ... Canrus ecclesiastici cantenrur non solum voce, sed etiam corde ... " (Die kirchlichen Gesänge sollen nicht nur mir der Stimme, sondern auch mit dem Herzen gesungen
werden).