Orden und Klöster
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Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
Die Vettersammlung war einst eine vermögende Gemeinschaft, die durch die Gunst vieler Wohltäter einen bedeutenden Platz unter den Frauengemeinschaften einnahm. Sie stand jahrhundertelang unter der Augustinus-Regel, war bis 1730 der 3. dominikanischen Regel unterstellt und gehörte zu den Bußschwestern des hl. Dominicus. Durch kluge Verwaltung hatten sie Ländereien und Einnahmen durch Handarbeiten. Das eigentliche Postulat der Sammlung und später des Ordens war das tägliche Gebet für alle Menschen, was auch als Zeichen der Nächstenliebe gewertet werden muss. Von dem einstmals sicher reichen Material an Urkunden, Chroniken und sonstigen Aufzeichnungen existieren außer den Urkunden nur noch wenige Zeugnisse. Ihre eigentliche Aufgabe war für die Menschen zu beten, wie es sehr deutlich aus den Aufzeichnungen des Jahrzeitenbuches hervorgeht.
Im 12. und 13. Jahrhundert wollten viele Frauen
ihrem Glauben besonderen Ausdruck geben, und
versuchten in religiösen Gemeinschaften ihrem
Ideal Gott und dem Nächsten zu dienen, näher zu
kommen. Es handelte sich um laikale Gemeinschaften, die von sich aus als eine religiöse
Bewegung ohne feste Regeln entstanden. Durch
Initiative Jacob von Vitrys, Augustinerchorherr
und später Bischof von Akkon, wurde von Papst
Honorius III. im Jahr 1216 die mündliche Anerkennung dieser neuen Gemeinschaften erwirkt.
Die frühesten Beginensammlungen entstanden in
Flandern-Brabant und verbreiteten sich in Frank -
reich, Deutschland, besonders am Niederrhein und
in Bayern, und fast in ganz Europa. Die neuen
Gemeinschaften hatten vielfach ein Spital oder
Leprosorium in Obhut. Sonst lebten sie teils vom
Bettel, teils von Handarbeiten, aber auch im Lauf
der Zeit vom Ertrag ihres sich vergrößernden
Besitzes.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Im Verlauf der Jahrhunderte wurde im Kloster St. Blasien, fern der Aktualität, die gefälschte „Gründungsurkunde“ (Nr.*6), in St. Blasien selbst „Stift(s)- oder Stiftung(s)brief“ genannt, als ehrwürdigstes Zeugnis der eigenen Vergangenheit wertgehalten, immer wieder in Kopialbücher abgeschrieben, gelegentlich in Rechtsfragen und natürlich in der klösterlichen Geschichtsschreibung herangezogen, übrigens oft auch zusammen mit der ebenfalls gefälschten Baseler Konradsurkunde (Nr. *9), zu der man keinen Gegensatz sah, weil man die Verlautbarungen des Reichhofsgerichts - im Gegensatz zur Urkundenkritik neuerer Zeit - nicht dahingehend verstand, dass es sie zur Fälschung erklärt habe. Nachdem der Prozess des Klosters St. Blasien gegen das Bistum Basel 1141 seinen Abschluss gefunden hatte (Nr. 179), wurde die „Gründungsurkunde“ schon zwei Jahre später im letzten Eintrag der Annalen von St. Blasien von 1143 zu ihrem „180 jährigen Jubiläum“, also zum Ausstellungsjahr 963, zitiert. Auch im so genannten „Liber constructionis“, der wichtigsten - wenn auch nur in einer Redaktion nach Mitte des 15. Jahrhunderts erhaltenen - Quelle für die Frühzeit des Klosters und insbesondere seinen legendären Gründer Reginbert, ist die Urkunde indirekt genannt und dies an einer Stelle, auf die eine sehr auffällige, bisher nicht lesbar zu machende Tilgung mehrerer Zeilen folgt. Vielleicht hatte sie, wie Marquard Herrgott vermutete, ihren Grund darin, die Umdatierung von 983 auf 963, also von Kaiser Otto II. auf Otto I. zu verdecken. Ob die „Gründungsurkunde“ im „Rotulus Sanblasianus“ des 14./15. Jahrhunderts ebenfalls erwähnt war und zu welchem Jahr, ist bislang nicht feststellbar, da diese Pergamentrolle gerade am Anfang abgeschabt und kaum lesbar ist - ob man sie mit modernen Methoden lesbar machen könnte, wäre die Frage - jedenfalls sind die bisherigen Editionen unzulänglich. Die Verfälschung von 983 auf 963 war sehr früh erfolgt, bereits im Verlauf des Prozesses mit Basel, denn sie findet sich in St. Blasiens „Handakten“ dazu. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Urkunde in dieser Form schon dem Hofgericht vorgelegt wurde. Unbestritten galt der „Stiftsbrief“ das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein als Urkunde Kaiser Ottos I.
Die Welt im Kabinettschrank
(2015)
„Wenn je eine religiöse Korporation der Menschheit
wohltätig war, so gehört in deren erste Reihe
das Benediktinerstift zu Villingen”, urteilten
die Gründer der Städtischen Altertümersammlung
Jahrzehnte nach Aufhebung des ehemaligen
Klosters St. Georgen. Dort seien „ohne Interesse,
ohne Lohn, nur zum Wohle der Jugend Schätze
der Wissenschaft” gesammelt worden. Getreu
der Losung Initium sapientiae timor domini sei
bei aller Wissenschaftlichkeit jedoch Religiosität
„das Grundprinzip” geblieben, „darauf das ganze
Lehrsystem der Georgier gebaut war”. Schätze der
Wissenschaft gab es bei den Benediktinern nicht
nur im übertragenen, geistigen Sinn. Seit dem
18. Jahrhundert bestand im Kloster eine
wissenschaftliche Schausammlung mit zahlreichen
Exponaten, die vom zweihändigen Schwert bis zur
physikalischen Apparatur reichten. Die Einrichtung
eines Museums im geistlichen Umfeld eines
Klosters mag zunächst überraschen, doch reihen
sich die Villinger Benediktiner mit ihrer Sammelleidenschaft
in eine lange und ganz Europa umfassende
Entwicklung.
Der Zisterzienserorden brachte im 12. und 13. Jahrhundert eine neue Dimension in das religiöse Leben des mittelalterlichen Europa. Die Inhalte hatte man aus der Polarisierung gegenüber den Benediktinern gewonnen. Dazu gehörte auch die aus einer tiefen religiösen Überzeugung erwachsende Neuorganisation des Grundbesitzes und der Wirtschaft unter eigenwirtschaftlichen Aspekten. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Ordensdynamik, ohne die die schnelle Ausbreitung über das gesamte katholische Europa kaum möglich gewesen wäre. Im Folgenden wird die Grundbesitz- und Wirtschaftsorganisation der Zisterzienser im südwestdeutschen Raum in einem zeitlichen Rahmen vom 12. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts untersucht. Die Klöster in den linksrheinischen französischen Gebieten müssen, obwohl sie ähnlich geartet waren, ausgeschlossen bleiben. Die gewählte geographische Begrenzung erscheint etwas willkürlich und ungenau. Sinnvoller wäre eine räumliche Definition anhand von markanten geographischen Merkmalen wie Flüssen oder Gebirgen gewesen. Dafür böte sich aber nur der Oberrhein an, wodurch das Gebiet aber wieder zu eng eingegrenzt würde. Deshalb bezieht sich die Arbeit auf eine Gruppe von Zisterzienserklöstern innerhalb der heutigen Grenzen Südwestdeutschlands, die durch die gleichen Phänomene und Erscheinungen miteinander verbunden sind.
Pfarrer J. G. Mayer hat in dieser Zeitschrift in den Jahren 1880 bis 1883 einen Teil der „Monumenta historico-chronologica monastica collecta a. P. Gallo Mezler, monacho S. Galli“ herausgegeben mit folgender Einleitung: „Pater Gallus Mezler, Benedictiner im Stifte St. Gallen, wurde durch die Unruhe des Jahres 1798 mit anderen seiner Mitconventualen genöthigt, das heimatliche Kloster zu verlassen. Er fand eine Zufluchtsstätte in St. Peter auf dem Schwarzwalde, und benützte hier die unfreiwillige Muße für geschichtliche Arbeiten. In einem Foliobande sammelte er die Verzeichnisse der Äbte von St. Peter, Schuttern, Gengenbach, Ettenheimmünster, Tennenbach, Wettingen, Villingen, St. Ulrich und Afra in Augsburg, Salem und Einsiedeln sowie der Äbtissinnen von Günterstal. Auf losen Blättern sind die Abtsverzeichnisse von St. Märgen und Wiblingen beigefügt.“
Ein Epitaph ist eine Gedächtnisplatte für
einen Toten, aber vom Grab getrennt. Wie der Eintrag
im Totenbuch der Münsterpfarrei in Villingen
belegt, ist am 26. Januar 1810 morgens zwischen
drei und vier Uhr gestorben und am 28. Januar nachmittags um 14.00 Uhr von Pfarrrektor
Wittum beerdigt worden, der Hochwürdige und
Hochgeborene Herr Anselm Schababerle, 49igster
und letzter Abt des aufgelösten Benediktinerstifts
St. Georgen. Wann das Epitaph in der
Kirche aufgestellt wurde, ist unbekannt.
Franziskus bekannte sich in der Regula bullata des Jahres 1223 zur römischen Gesangstradition, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe war. Wie viele Generalminister des Ordens befahl
auch Johannes von Parma ( 1247- 1257), die Gesangstradition der römischen Kurie einzuhalten, und erlaubte nicht deren Verletzung in Wort und Ton. Der Kerngedanke der franziskanischen Musikausübung ist: ,, ... Canrus ecclesiastici cantenrur non solum voce, sed etiam corde ... " (Die kirchlichen Gesänge sollen nicht nur mir der Stimme, sondern auch mit dem Herzen gesungen
werden).