Orden und Klöster
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Der fromme Dulder
(2007)
Die Wandmalereien der Klosterkirche Lobenfeld sind jüngst durch die Publikation
von Gabriela NUTZ neu erschlossen und durch Abbildungen vorbildlich dokumentiert
worden.1 Wie mühsam die Identifikation der manchmal verblaßten oder beschädigten
Bildszenen und Beschriftungen ist, belegen die im Buch ausgewerteten,
älteren Zwischenstände und Vorarbeiten. Wenn hier von einer neuen Identifikation
berichtet werden soll, ist dies gewiß eine Korrektur einer einzelnen Einschätzung
der Autorin, mindert aber nicht die Leistung.
Unter den romanischen Wandmalereien auf der Südwand des Chores findet sich im
Bildfeld S-6 (unten, zweites von links) eine Darstellung dreier Personen, die unter
Vorbehalt als „Lehrszene (?)" identifiziert und interpretiert worden ist.2 Mehr als
anderswo haben sich auf den Spruchbändern Buchstabenreste erhalten; das lange
Spruchband der mittleren Figur ist im unteren Teil so gut mit Buchstaben gefüllt,
daß eine etwas dichtere Lesung möglich ist.
Es war der Widerspruch gegen den prachtliebenden Geist der Cluniazenser, der 1098 den burgundischen Edlen Robert von Molesme dazu trieb, auf dem Weg der Suche nach Gott das Kloster Citeaux in abgelegener Gegend zu gründen, um fern vom Getriebe und den Gefährdungen der Welt die Ordensregel des Heiligen Benedikt wieder ganz und gar ernst zu nehmen.
Nicht Gold und Silber, nicht kostbarer Prunk sollten Zeugnis ablegen von Gott, sondern Armut, Demut, Gehorsam und innere Einkehr.
,,Der Wolfersbach ist eine dem Gotteshaus Ettenheimmünster eigentümliche Waldung, eine Stund lang und bei einer halben Stund breit, und liegt einerseits an der Schuttertäler Allmend, oben herum an dem herrschaftlichen geroldseckischem Wald, unterhalb aber stoßt er an den Wittelbacher Bann und den Schmetterhof, so teils Güter in dem Wittelbacher, teils Schuttertäler Bann hat. Wegen diesem Wald sind schon bei 300 Jahre sehr viele Spänn und Streitigkeiten vorgefallen, die noch nicht beendigt sind." Mit dieser Lagebeschreibung beginnt der Chronist des Klosters Ettenheimmünster, Gervasius Bulffer, seine gründliche Untersuchung über den Ursprung der Besitzungen und die Rechte des Klosters im Wolfersbach. Die schon seit Jahrhunderten andauernden Spänn und Streitigkeiten mit den Herren von Geroldseck und ihren Rechtsnachfolgern sollten einmal endgültig geklärt werden.
Das Kloster Zoffingen in der Bückengasse in Konstanz ist das „einzige Kloster am Bodensee, das seit dem Mittelalter ununterbrochen ,arbeitet‘“. „Hier wurde die Kontinuität des Mönchtums weder durch die Reformation noch durch die Revolution gebrochen“ (A. Borst). Als einziges der Konstanzer Klöster hat es die Reformen Kaiser Josephs II. und die
Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts überlebt.
Die Geschichte ist schon mehrmals erzählt worden, und sie soll, wenn überhaupt, hier nur in aller Kürze nacherzählt werden; nämlich die Geschichte von dem spanischen Priester Joseph von Calasanza und von denen, die sich im Jahre 1597 in Rom mit ihm zusammentaten, um arme Kinder zu unterrichten; und von dieser rasch wachsenden, sich auch rasch ausbreitenden Gemeinschaft, die 1617 zu einer Kongregation, 1621 zu einem Orden erhoben wurde – dem „Ordo Clericorum Regularium
Pauperum Matris Dei Scholarum Piarum“.
Äußerlich unscheinbar – und dennoch eine Rarität! Die Rede ist von dem handschriftlichen Text eines kleinen Singspiels, das unter dem Titel „Die erklärte Einigkeit“ wenige Wochen vor der Säkularisierung der Benediktinerabtei St. Peter auf dem Schwarzwald 1806 verfasst wurde und unmittelbar die Stimmung des Konventes in den letzten Tagen vor seiner drohenden
Auflösung ausdrückt. Mit seiner Pflege der Schulkomödie stand St. Peter in einer Tradition, die in den jesuitischen und den benediktinischen Ordensgemeinschaften geschaffen wurde und dort im 18. Jahrhundert allgemein verbreitet war. Jedoch dürfte es in der Geschichte des benediktinischen Schultheaters ohne Beispiel sein, dass noch zu einem so späten Zeitpunkt,
als die meisten süddeutschen Klöster bereits aufgehoben waren, ein Singspiel entstanden ist und dazu noch die Säkularisierung des eigenen Stifts zum Thema hat.
Der Johanniterorden
(2007)
Gründung und Anfänge
Vergleichsweise dicht ist die Überlieferung zur
Gründung des Johanniterhauses Villingen. Es lässt
sich glaubhaft belegen, dass Graf Heinrich I. von
Fürstenberg am 2. September 1253 „das ritterliche
Haus zu Villingen“ stiftete. Sicher gingen dem
Vorbereitungen voran, die sich über ein gutes
Jahrzehnt erstreckt haben können. 1257 befreite
die Villinger Bürgerschaft dann im Einverständnis
mit Graf Heinrich von Fürstenberg als Stadtherrn
das Johanniterhaus von allen Lasten und Dienstbarkeiten sowie von jeglicher Wehr- und Schutzpflicht. Außerdem wollten die Villinger Rechtssachen der Kommende vor ihrem Stadtgericht
immer bevorzugt behandeln. Noch im gleichen
Jahr gab Graf Heinrich seine Zustimmung, dass
jedermann bei den Villinger Johannitern eintreten
und ihnen seinen Besitz übereignen könne.
Vor 200 Jahren war das Schwarzwaldkloster St. Blasien für einige Tage württembergisch. Am 18. Januar 1806 stürmten Soldaten aus dem Württembergischen in das damals recht abgelegene Albtal, es waren 80 Grenadiere und dreißig Mann zu Pferd. Angeführt wurden die Militärs von einem Hauptmann. Die Soldaten öffneten die Klosterpforte, traten in die Räume
der Mönche und erklärten dem Abt, dass nunmehr das gesamte Anwesen der sanktblasianischen Benediktiner den Württembergern gehöre. Damit diese Übernahme dann auch nach außen dokumentiert war, brachten die Soldaten umgehend das Wappen des württembergischen Königs an der Eingang des Klosters an. Fast zur gleichen Zeit marschierten
württembergische Truppen nach Berau und belagerten dort das zu St. Blasien gehörende Frauenkloster.
Der „Große Dingrodel" von St. Peter auf dem Schwarzwald ist aus heutiger Sicht eine der wichtigsten
Quellen zur Erforschung mittelalterlicher Rechtsgrundlagen am Oberrhein. Hans-Otto
Mühleisen gesteht dem Dingrodel überregionale Bedeutung zu, da er „eines der vollständigsten
Bauernrechte de späten Mittelalters" sei.*1 Die Einleitung sowie der Schlussabsatz des
"Großen Dingrodels" enthalten wichtige Auskünfte über die Verfahrensweise bei der Entstehung
des Weistums sowie über das Verhältnis zwischen Klosterherrschaft und bäuerlicher
Genossenschaft. Diesen Themen soll in diesem Aufsatz nachgegangen werden. Neue Forschungserkenntnisse,
insbesondere zum angeblichen Entstehungsdatum 1456, werden vorgestellt.
Österreich war klösterreich, sagt ein altes Witzwort. Aber klösterreich, an Klöstern reich, war auch Deutschland, auch Baden, ja, auch die Ortenau - noch im Jahre 1800. Da gab es etwa die Benediktiner in Schwarzach, Schuttern, Gengenbach und Ettenheimmünster; die Benediktinerinnen in Frauenalb; die Zisterzienserinnen in Lichtenthal; die Prämonstratenser in
Allerheiligen; die Sepulcrinerinnen in Baden-Baden; die Franziskaner bei Baden-Baden, in Rastatt, Seelbach und Offenburg; die Kapuziner in Baden-Baden, Offenburg, Oppenau, Oberkirch und Mahlberg; die Augustinerinnen in Rastatt und Ottersweier; die Piaristen in Rastatt ... Und nur zehn Jahre später, 1810, waren alle diese Klöster untergegangen, aufgehoben, aufgelöst (oder doch, wenn auch nur in wenigen Fällen, in weltliche Institute umgewandelt worden). Es gab in diesem Lande keine Orden mehr, auf lange Zeit nicht mehr.
Die Carta Caritatis des Zisterzienserordens in einer alemannischen Handschrift des 16. Jahrhunderts
(2006)
Die Handschrift K1 L 46 des Klosters Lichtenthal kann den Wasserzeichen ihres Papiers nach ab 1500 entstanden sein. Auf ihrem Vorderspiegel notierte im 18. Jahrhundert eine unbekannte Hand den Titel Deffinitiones capitulorum generalium ordinis Cisterciensis ad monasterium Liechtenthal spectantes. Wer diese Sammlung von Verfassungstexten für Lichtenthal schrieb, ist unbekannt. Die Annalen des Klosters berichten jedoch die Unterbringung von Herrenalber Mönchen in Lichtenthal nach der 1535 erfolgten Aufhebung ihrer Abtei durch Herzog Ulrich I. von Württemberg. Man kann annehmen, dass einer von ihnen den Zisterzienserinnen die Verfassungstexte des Ordens zugänglich machte, indem er sie aus dem Lateinischen in die alemannische Mundart übertrug. Die Carta Caritatis ist das von Abt Stephan Harding und seinen Mitbrüdern um 1118/19 in Citeaux erstellte Grundgesetz des Ordens. Der Schreiber überliefert sie in der überarbeiteten Fassung, die heute als Carta Caritatis posterior bezeichnet wird. Sie wurde geschrieben, als der Orden durch die zahlreichen Gründungen der Primarabteien La Ferte (1113), Pontigny (1114), Clairvaux (1115) und Morimund (1115) gewachsen war. Ihre Zusammenstellung erfolgte wohl bald nach der Billigung der Veränderungsabsichten durch Papst Alexander III. im August 1165.
Fürst Joseph Wilhelm Ernst von Fürstenberg, der aus der Stühlinger Linie seines zunächst nur gräflichen Hauses stammte, trat erst deutlicher hervor, nachdem die Heiligenberger und dann die Meßkircher Linie erloschen war; erst dann, 1744, wurde Donaueschingen, wo er schon seit 1723 residierte, auch zum Zentrum des gesamten, reichsunmittelbaren Landes. Zu den vielen Bauten, mit denen er der Stadt seinen Stempel aufprägte, sollte auch eine neue Schule gehören, da die bestehende Elementarschule seinen Ansprüchen nicht mehr genügte.
„Diße ding hon ich nitt vß fürwiz geschriben sunder vs bitt ettlicher andächttiger schwestern. War sölches listt oder hörtt, der bitt gott och für mich arms schwesterle, ich sy lebendig oder tod.“ Diese ausdrucksstarken Worte Sr. Euphrosinas zeigen in knapper Form einen wesentlichen Teil ihres Ordenslebens. Sie schrieb nicht aus Neugierde, sondern aus Demut und Pflichterfüllung ihren Mitschwestern gegenüber und bittet Gott um das Gebet der Lesenden. Es sind vor allem zwei Aufgaben, die das Leben eines Ordensmitglieds bestimmen. Die Zwiesprache mit Gott im Gebet und die selbstlose Arbeit im Geist der Evangelien.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde das Schwarzwälder Benediktinerkloster St. Blasien mehrfach von aufständischen Bauern angegriffen. Die um ihr Recht und um Freiheit kämpfenden Männer haben die Gebäude der Mönche in Brand gesetzt, das wertvolle Mobiliar und ein Teil der Sammlungen, wie die Bibliothek, zerstört. Auch wütete zu jener Zeit im Schwarzwald die Pest, viele Menschen dieser Region sind an dieser ansteckenden Krankheit gestorben. Unter den Opfern waren einige Klosterangehörige. In dieser schweren Zeit hat das Konvent den bisherigen Großkeller Pater Caspar Müller zum Klostervorsteher gewählt und dem noch jungen Angehörigen der Gemeinschaft ein große Verantwortung auferlegt.
Die Vettersammlung war einst eine vermögende Gemeinschaft, die durch die Gunst vieler Wohltäter einen bedeutenden Platz unter den Frauengemeinschaften einnahm. Sie stand jahrhundertelang unter der Augustinus-Regel, war bis 1730 der 3. dominikanischen Regel unterstellt und gehörte zu den Bußschwestern des hl. Dominicus. Durch kluge Verwaltung hatten sie Ländereien und Einnahmen durch Handarbeiten. Das eigentliche Postulat der Sammlung und später des Ordens war das tägliche Gebet für alle Menschen, was auch als Zeichen der Nächstenliebe gewertet werden muss. Von dem einstmals sicher reichen Material an Urkunden, Chroniken und sonstigen Aufzeichnungen existieren außer den Urkunden nur noch wenige Zeugnisse. Ihre eigentliche Aufgabe war für die Menschen zu beten, wie es sehr deutlich aus den Aufzeichnungen des Jahrzeitenbuches hervorgeht.
Heute mag es uns sonderbar vorkommen, dass Beziehungen bestanden haben zwischen badischen Abteien, wie Gengenbach oder Schwarzach, und elsässischen Dörfern. Jedoch war es der Fall. So zum Beispiel besaß die Abtei Schwarzach mehrere Eigenkirchen im Elsass: Dangolsheim, Dossenheim, Drusenheim, Schwindratzheim (mit Annexe Mommenheim) und Stutzheim. Über tausend Jahre stand die Abtei mit Dangolsheim in Verbindung. So kommt es, dass die Geschichte dieses Dorfes, auf religiöser und wirtschaftlicher Ebene, vom achten Jahrhundert bis zur Revolution mit jener der Abtei eng verbunden war.
Die Abtei Schuttern
(2004)
Im Jahr 1972 kam in der ehemaligen Benediktinerabteikirche Schuttem, im Zuge von archäologischen Sondagen, einer der aufsehenerregendsten Befunde in der Ortenau zu Tage. Es handelte sich um die Bruchstücke eines Mosaikmedaillons, das deutlich auf karolingisch-ottonische Vorbilder zurückgriff. Den damaligen wissenschaftlichen Betreuern der archäologischen Untersuchung, dem Oberkonservator Herrn Dr. Peter Schmidt-Thome und dem vor Ort tätigen Wissenschaftler, dem Architekten Herrn Karl List, wurde sehr bald klar, dass die bis dahin als Legende geltende frühchristliche Gründung der Abteikirche einen Kern an Wahrheit enthielt. Folgerichtig entschied man sich für die Ausdehnung der archäologischen
Untersuchung auf den gesamten Kirchenraum und auf einige Bereiche außerhalb. Mehrere Grabungskampagnen wurden durchgeführt und 1975 abgeschlossen. Die Autorin beschäftigt sich im Rahmen einer Dissertation mit der Auswertung der Grabungsbefunde. Der vorläufige Stand der Arbeit wird im folgenden Text vorgestellt.
Schutterns letzter Abt, Placidus III., entstammte dem Renchtal. Am 1. Mai 1745 wurde er in Oberkirch mit dem Taufnamen Philippus Jakobus geboren, die Eltern waren Franz Heinrich Bacheberle, Bürger und Kaufmann in Oberkirch, und Maria Eva Curtin. Philippus besuchte das Gymnasium des Klosters Schuttem, trat dort als Novize ein und erhielt am 17. März 1768 die Priesterweihe. Viele klösterliche Aufgaben wurden ihm übertragen, er war Professor der Sprachen und der Geschichte, Subprior, dann Prior bis zu seiner Wahl zum Abt, und Propst in Wippertskirch, einer dem Kloster gehörenden Propstei am Kaiserstuhl. Mit dem Benediktiner und Historiker Gallus Metzler vom Stift St. Gallen war er befreundet. Am 27. Juni 1786 trat der bisherige Abt Schuttems, Carolus Vogel, der seit 1751 regiert hatte, von seinem Amt zurück. Ihm folgte Placidus III.
Bacheberle, einstimmig vom gesamten Konvent zum neuen Klostervorsteher gewählt.
Im Jahre 2002 gedachte lmmendingen der 900-jährigen Grundsteinlegung des ehemaligen Klosters St. Sebastian in der badischen Baar. Am 25. Februar 1803 beschloss der Reichsdeputationshauptschluss, dass die Reichsabteien und auch die kleinen Klöster säkularisiert werden. Der Sonderfrieden von Basel eröffnete bereits die geheimen Bestimmungen über die Entscheidung der Fürsten Deutschlands, die Napoleon in seinen Eroberungszügen unterstützten. Im Frieden von Luneville 1801 wurden sie konkretisiert. Frankreich drängte an den Rhein.
Seit einiger Zeit beschäftigt sich in St. Georgen ein
Gremium bestehend aus Vertretern verschiedener
Gruppierungen damit, Spuren des ehemaligen
Klosters St. Georgen sichtbar zu machen. Eine
zweiwöchige Veranstaltung in der Lorenzkirche,
der ehemaligen Leutekirche des Klosters, war
der Anfang. Vorträge und musikalische Veranstaltungen ergänzten die Ausstellung von Gegenständen und Bildern.
Das 1084 gegründete Benediktiner-Kloster des heiligen Georg hatte eine wechselvolle Geschichte.
Von seiner großen Bedeutung im 12. und 13. Jahrhundert zeugen nur noch alte Urkunden und Akten.
Als Württemberg die gesamte Schirmvogtei über
das Kloster besaß, führte Herzog Ulrich zwangsweise den evangelischen Glauben in St. Georgen
ein und vertrieb die Mönche. Nach einer kurzen
Zwischenstation in Rottweil bauten diese ihre Besitzung in Villingen zu einem Kloster aus. Es hieß
nun „Kloster St. Georgen, dermalen zu Villingen".
Nach der Zerstörung der Klostergebäude in
St. Georgen im Jahre 1633 wurden diese nie mehr
aufgebaut. Nachdem die Ruinen noch über 200
Jahre lang das Ortsbild bestimmten, führten
Brandunglücke und die rasche Entwicklung des
Ortes im 19. Jahrhundert zum fast vollständigen
Verschwinden der Klosterüberreste. Dies machte es
für die Veranstalter sehr schwierig, Klosterspuren
aufzuzeigen. Einzige greifbare Zeugen aus der
St. Georgener Klosterzeit sind am Ort ein paar
Grabplatten von Erbbegräbnissen, einige Steine
von der Klosterkirche und ein kleiner Rest der ehemaligen Klostermauer.
Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Während meiner Arbeit am Familien- bzw. Ortssippenbuch Landshausen, das im Jahre 1996 als Band 76 der Badischen und in der Reihe A der Deutschen Ortssippenbücher als Band 225 erschienen ist, lag es nahe, nicht nur eine kurze Ortschronik
voranzustellen, sondern auch ein Kapitel über die Ortsgeistlichen vor Beginn der Kirchenbücher (1649 ff.) zu schreiben.
Zugleich stellte sich die Frage, inwieweit die Reformation auch in Landshausen - bedingt durch die umliegenden evangelischen Orte - Fuß fassen konnte. Diese Frage für eine heute rein katholische Gemeinde zu beantworten, war zunächst insoweit
schwierig, als ich zum Beispiel bei Gustav Bossert in seiner Badisch-Pfälzischen Reformationsgeschichte keinen Hinweis fand, der auch nur ansatzweise darauf Antworten gegeben hätte. Die Nähe zu Menzingen und anderen evangelischen Orten der näheren Umgebung war für mich der Anstoß, zumindest den Versuch zu unternehmen, Beweise auf reformatorische Bestrebungen für das dem Stift Odenheim zugehörige Landshausen zu finden.
„Jahr Zeithen Buech“
„Item die Verzeichnuß aller Conventualinen des
Gottes Hauses Vetter Sammlung Zur Sanct Catharina Senensis in Villingen, sowohl derer, die im
Leben, als in dem Herren verschiden seindt.
Renoviert den 15. Tag August 1728.“
„Nachdem der hochwürdig wohlehrbare undt
hochgelehrte Herr Joann Heinrich Möz H: Can:
Doctor Notarius apost. Pfarrherr der Statt Villingen 38 iahr, Decanus 28. aet. 73 den 24. Christmonath gahr Seelig 1698 entschlafen, so ist für
disen sehr sorgfältig, getrewen undt hochverdienten bischöflichen Visitatoren des Löbl. Gotteshauß
Samlung in Villingen Joannes Jacobus Riegger,
Candidat, bin gebohrener Villinger Zue Einem
newen Pfarrherrn in selben iahr den 30. December
vom Löbl. Magistrat, dem das Recht Einen Pfarrherrn zue Ernennen von uraltem Zuesteht, ernannt
worden, der auch 1699 den 22 Maij die Villingische StattpfarrRectur (rectura = Vorsteherschaft)
durch Gottes Hl. Gnadt wirckhlich im 31 iahr seines alters bezogen auch baldt darnach von des herren Weichbischofs von Geist undt Vicarii Generalis
Hochwürdig undt Ehrengedacht an disem Kloster,
Convent undt Gotteshauß zue Einem newen
bischöflichen Visitatoren undt gevollmächtigten
anwaldt in geistlich undt zeitlich sach gnädig verordnet worden: Gott gebe Gnad.“
Die Eichelspitze ist eine markante Erhöhung des Kaiserstuhlmassivs, die sich zwischen Eichstetten und Vogtsburg auf eine Höhe von 520 m ü. NN erhebt. Viele kennen diesen Berg, oder sind zumindest schon auf dem Weg vom Vogelsangpass zur St. Katharinenkapelle an ihm vorbeigewandert. Besuchern des Gipfelplateaus fällt der Mauerrest auf, der unvermittelt in einer Lichtung steht. Genau dort sollte ein Aussichtsturm erstellt werden, damit Wanderer die schöne Aussicht über den Kaiserstuhl und die Freiburger Bucht genießen können. Bei der Erstellung eines provisorischen Turms kam es zu Planierungen, bei denen umfangreiches Fundmaterial zutage gefördert wurde. Diese wurde von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg geborgen und an die Denkmalpflege weitergeleitet. Bei der Beschäftigung mit den Lesefunden gelang es eine historische Einordnung vorzunehmen. Mit Hilfe weiterer topographischer Beobachtungen und historischer Recherche kann eine Mönchsgemeinschaft des spätmittelalterlichen Breisgaus belegt und beschrieben werden, von der im Folgenden berichtet wird. Als erster wies Adolf Poinsignon auf das verschollene Klösterlein ,,St Peter auf dem Kaiserstuhl" der Paulinereremiten hin, mehr als 100 Jahre später werden nun seine damals im Schau-ins-Land veröffentlichten Beobachtungen ergänzt.
Anlässlich der Neuordnung des Stadtarchivs in Wolfach in den Jahren
1983/84 fand sich obige Schrift mit 90 Seiten Umfang zuunterst im letzten
Regal.
Diese Schrift ist in dem Archivalien-Verzeichnis von Franz Disch [2], der
im Jahre 1920 die Chronik der Stadt Wolfach fertig gestellt hatte, nicht
aufgenommen worden und war bisher nirgends erwähnt.
17 Jahre nach Auffindung wurde durch den Verfasser in Zusammenarbeit mit Martin Rupprecht, Wolfach, eine Abschrift gefertigt, die nahezu
einer Übersetzung gleichkam, waren doch einige Schwierigkeiten bei der
Entzifferung der nahezu 200 Jahre alten Schriftzüge zu meistern.
Zum Verständnis der Stuck-Rechnung von 1809 ist es hilfreich, die geschichtliche Entwicklung Jahre zuvor zu betrachten.
Der Regensburger Reichstag von 1803 verfügte die Säkularisation.
Schon zuvor nahm jedoch das Haus Fürstenberg am 23.9.1802 die in seinem Herrschaftsgebiet liegenden Klöster in „Zivilbesitz", so auch das
Frauenkloster Wittichen.
Seit der Teilung des eingezogenen Kirchengutes im Jahre 1705 wurden die katholischen wie die protestantischen Zuständigkeiten der Region gemeinsam in der Schaffnei Lobenfeld verwaltet. Doch gab es innerhalb der Klostermauern inzwischen auch selbständige Hofbauern. Namen der Schaffner kehren wieder, für diese Zeit vor allem Anz und Mieg.
1746/48 wurde bei der Administration eine Bewerbung Pirckel verhandelt, die aber nicht zustande kam. So zog in Lobenfeld 1748 als qualifiziert befundener neuer Schaffner der 57jährige Collector Johannes Heiliger aus Germersheim auf – mit seiner Frau Susanna Maria geb. Bernhardi und fünf Kindern, Franz Lorenz (*1739), Susanna Elisabeth (*1740), Juliane Philippine (*1742), Johann Heinrich (*1745) und Amelia Catharina (*1747). Für die früher gelegentlich geäußerte Vermutung, das sechste Kind, der dritte Sohn Christoph Daniel (*1749), wäre noch in Germersheim geboren, gibt es im Germersheimer
Kirchenbuch keinen Anhaltspunkt. Allerdings hat sich bisher auch kein anderer Eintrag gefunden. Die Taufeinträge für die übrigen Kinder erweisen immerhin den starken familiären und sozialen Zusammenhalt der kurpfälzischen Beamtenfamilien. Als Paten wurden vermerkt: Administrationsrat Franz Lorenz Jacobi, der Schaffner zu Nieder-Ingelheim Johann Heinrich Jakobi, wenige Jahre später Inspektor in Germersheim, Renovator Philipp Heinrich Hermanny in Heidelberg,
Inspektor Johann Georg Philippi in Weinheim, ihre Ehefrauen, manchmal auch ihre Töchter. Dem neuen Schaffnerehepaar wurde in Lobenfeld einzig die Tochter Friederike Amalie (1754) geboren.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
Über Jahrhunderte hat das Kloster Lobenfeld nicht nur optisch das Bild des gleichnamigen Dorfes bestimmt. Doch war das im 15. Jahrhundert reformierte Benediktinerkloster Bursfelder Convention nicht nur Hort der Frömmigkeit und geistigen
Zurückgezogenheit, der weltlichen Abgeschiedenheit, schlichtweg des Strebens nach christlicher Vollkommenheit, sondern auch gleichzeitig zutiefst weltlich verwurzelt. Hatte das Kloster doch hoheitliche und grundherrliche Rechte über seine
Untertanen, also über Menschen. Und es verfügte über recht ansehnlichen Grundbesitz. Es besaß neben einzelnen Gütern und verschiedenartigen Formen von Gefällen die Kompetenz, Pfarrer einzusetzen, sowie hoheitliche Rechte über einzelne Dörfer. Die Verwaltung dieses Besitzes oblag einem Bediensteten des Klosters, einem Verwalter und Steuereinnehmer, dem sog. Schaffner. Im Gegensatz zu anderen Klöstern gab es anscheinend für Lobenfeld nicht den sonst üblichen Klostervogt.
Diese Funktion lag beim Pfalzgrafen als Schutzherrn. Vermutlich bestellte er (bei Bedarf?) einen adligen Pfleger und Verweser, wie etwa 1482 Albrecht von Venningen, der damals das Dorf Eschelbronn besaß.
Der Mittelpunkt des monastischen Lebens ist seit
Jahrhunderten die Heilige Schrift. Sie ist nicht
nur Gegenstand persönlicher Meditation, sondern
die Grundlage des klösterlichen Betens. Die Ordensleute versammelten sich siebenmal zum gemeinsamen Beten, dessen Texte dem Alten und
Neuen Testament entnommen sind. Es waren im
Mittelalter viele Codices zur Feier der Messe und
der Offizien nötig. Doch im Laufe des 12. Jahrhunderts, durch die häufige Abwesenheit des
päpstlichen Hofes von Rom bedingt, wurde ein
gekürztes Offizium notwendig.
Die Benediktinerabtei Ettenheirnmünster war im 18. Jahrhundert nicht nur eine Stätte des mönchischen Gebetes, sondern auch ein Ort der Kunst, der Musik und - was leider schon bald nach der Aufhebung des Klosters im Jahre 1803 in Vergessenheit geriet - überdies ein Ort großer Gelehrsamkeit. Das Kloster im Münstertal war daher ein geeigneter und fruchtbarer Nährboden für ein so umfangreiches Werk wie die Biblia Sacra von Pater Germanus Cartier.
Synthesizer-Klänge im Vortragssaal eines Archivs, jugendliche Schauspieler in den Festräumen barocker Äbte, Kunstaktionen im
Kreuzgang und Kapitelsaal, außergewöhnliche Konzerte in der Klosterkirche und in den Sälen des Klosters - so stellt sich heute das ehemalige Zisterzienserkloster Bronnbach im Taubertal in den Sommermonaten dar. Zu den ganzjährigen Nutzern der Klosteranlage, dem Archivverbund Main-Tauber, der Fraunhofer-Gesellschaft, den Missionaren von der Heiligen Familie, dem Grafschaftsmuseum Wertheim, gesellten sich neue Gäste, die das 1986 vom Landkreis Main-Tauber erworbene Klosterareal
mit Leben erfüllen.
Das Kapuzinerhospiz in Bretten hat „nicht allein lokalhistorische Bedeutung". Es ist auch „beispielhaft für die kirchlich-kulturellen Zustände des gemischt-konfessionellen Kurstaates am Rhein im 18. Jahrhundert". Aus landes- wie stadtgeschichtlichen Gründen hält es Hermann Schmid für gerechtfertigt, sich mit der Entstehung der kapuzinischen Ordensniederlassung und dem Wirken der darin wohnenden Mönche zu beschäftigen.
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
Das Stift Oberstenfeld
(2000)
Das Oberstenfelder Ortsbild ist bis zum heutigen Tag geprägt durch zwei unmittelbar nebeneinander stehende Kirchen. Die kleinere ist die Dorf- oder Fleckenkirche zu St. Gallus, die im Wesentlichen aus dem 18. Jahrhundert stammt; die
größere ist die Stiftskirche, die Johannes dem Täufer geweiht ist, eine der bedeutenderen romanischen Kirchen unseres Landes. Ihr heutiges Erscheinungsbild
verdankt die Stiftskirche einer durchgreifenden Renovierung am Ende des
19. Jahrhunderts. Hinsichtlich ihrer Entstehung unterscheidet man zwei Bauphasen. Es wird angenommen, dass die Krypta als ältester Bauteil im 11. Jahrhundert
entstanden ist, während die Kirche insgesamt in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbaut wurde und vermutlich das Werk einer Maulbronner Bauhütte ist. Zur
Stiftskirche gehört das Stiftsgebäude, ein barocker zweiflügeliger Bau auf der Südseite der Kirche, der mit deren Westchor verbunden ist. Weitere baugeschichtliche
Erkenntnisse wurden 1990 bei den Ausschachtungsarbeiten beim Bau eines Pflegeheims im angrenzenden Stiftsgarten erwartet, doch hat die Fundamentierung
offenbar keine archäologisch verwertbaren Aufschlüsse ergeben. Schon früher
sind jedoch in diesem Bereich Reste eines Kreuzgangs gefunden worden.
Man kann eine solche große Dauerausstellung nicht planen und realisieren, wenn keine sicheren historischen Grundlagen vorhanden sind. Es gibt Zufälle, oder wenn man will, Fügungen, welche diese unverzichtbaren Grundlagen liefern. In diesem Falle ist es die Sinsheimer Chronik, die erstmals gedruckt in der Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte von Friedrich Josef Mone (Bd. 1, Karlsruhe 1848) zu finden ist. Und dabei kam dem Direktor des Badischen Generallandesarchivs tatsächlich der Zufall zur Hilfe. Mone berichtet, daß er im Jahre 1824 seinen alten Lehrer Huberti in Bruchsal besucht und bei diesem die Handschrift der Chronik gefunden hat. Die ersten beiden Bücher schrieb Mone vollständig ab, das dritte nur insoweit, wie er es für seine Landesforschung benötigte. Als später Mone die Quellensammlung vorantrieb, wollte er die Handschrift zur Ergänzung seiner Abschrift des dritten Bandes wieder haben. Sie fand sich nicht mehr.
Pfarrer J. G. Mayer hat in dieser Zeitschrift in den Jahren 1880 bis 1883 einen Teil der „Monumenta historico-chronologica monastica collecta a. P. Gallo Mezler, monacho S. Galli“ herausgegeben mit folgender Einleitung: „Pater Gallus Mezler, Benedictiner im Stifte St. Gallen, wurde durch die Unruhe des Jahres 1798 mit anderen seiner Mitconventualen genöthigt, das heimatliche Kloster zu verlassen. Er fand eine Zufluchtsstätte in St. Peter auf dem Schwarzwalde, und benützte hier die unfreiwillige Muße für geschichtliche Arbeiten. In einem Foliobande sammelte er die Verzeichnisse der Äbte von St. Peter, Schuttern, Gengenbach, Ettenheimmünster, Tennenbach, Wettingen, Villingen, St. Ulrich und Afra in Augsburg, Salem und Einsiedeln sowie der Äbtissinnen von Günterstal. Auf losen Blättern sind die Abtsverzeichnisse von St. Märgen und Wiblingen beigefügt.“
Franziskus bekannte sich in der Regula bullata des Jahres 1223 zur römischen Gesangstradition, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe war. Wie viele Generalminister des Ordens befahl
auch Johannes von Parma ( 1247- 1257), die Gesangstradition der römischen Kurie einzuhalten, und erlaubte nicht deren Verletzung in Wort und Ton. Der Kerngedanke der franziskanischen Musikausübung ist: ,, ... Canrus ecclesiastici cantenrur non solum voce, sed etiam corde ... " (Die kirchlichen Gesänge sollen nicht nur mir der Stimme, sondern auch mit dem Herzen gesungen
werden).
Im 18. Jahrhundert ergaben sich durch die staats-kirchenpolitischen Entscheidungen der Habsburger Monarchie weitreichende Änderungen für alle Ordensgemeinschaften. Besonders Joseph II. griff stark in die geistlichen Belange ein. Er regierte ganz im Sinne der Aufklärung und war strikt gegen eine Einmischung seitens der römischen Kurie ausgerichtet. In der Rückschau erscheine seine Politik teilweise als Vorwegnahme der Säkularisation und diente dieser teilweise zur Legitimation. Viele Klöster wurden aufgehoben. Dieser Prozess begann schon unter Maria Theresia mit der Auflösung des Jesuitenordens und erfasste dann unter ihrem Sohn Joseph II. alle kontemplativen Gemeinschaften. Es blieben nur diejenigen übrig, di e dem Gemeinwohl di enten z. B. durch Krankenpflege, Unterricht etc.
Der staatliche Eingriff erstreckte sich auf weite Teile des klösterlichen Lebens.
Besinnung und Aufbruch
(1999)
Unter den Benediktinerklöstern stellt St. Georgen eine Besonderheit dar. Obgleich in der Reformation aufgehoben, ging es als Institution nicht unter, sondern bestand von 1538 bis 1806 in der Stadt Villingen fort. Eine städtische Nachgeschichte ist
ungewöhnlich bei einem Orden, der ursprünglich der ländlich-adligen Sphäre zugehört. Für das Kloster wie für die Stadt sind jene annähernd 270 Jahre eine wichtige Epoche: St. Georgen entfaltete erst in ihr seine größte geistliche und künstlerische
Kraft; dadurch wurde seinerseits Villingen in Geistesleben wie Stadtbild nachhaltig geprägt
Für mein Thema ist ein Aufsatz, den der unvergessene Heinrich Büttner im
Jahre 1950 unter der Überschrift "St.Blasien und das Bistum Basel im 11./12.
Jh." vorgelegt hat, grundlegend geblieben. Seine Quintessenz aus strenger
Analyse in historischer Wertung lautete: "Tatsächlich hatte das Kloster durch
die Wahl des Zähringerherzogs zum Vogt und durch die Herauslösung aus der
Basler Herrschaftssphäre seine Zugehörigkeit zur Reichskirche verloren und
dazu die Voraussetzung zu einer wirklichen libertas, wie sie als Endziel den
reformfreudigen Benediktinern des 11./12. Jahrhunderts vorschwebte. Aus dem
geistlichen Eigenkirchenwesen des Bischofs von Basel wechselte St.Blasien
über in die sich aufbauende Territorialherrschaft des Zähringers". Halte ich
heute, 43 Jahre nach der Niederschrift der zitierten Sätze das Programm unserer
Tagung daneben, näherhin meine und die Kommentierung meiner Mitreferenten,
so will es scheinen, als ob wir uns das Defizit in der verfassungsrechtlichen
Stellung St.Blasiens als ein Jahrhunderte überspannendes Thema gesetzt hätten.
Die Zugehörigkeit der Abtei St.Blasien zum Hause Habsburg war jedenfalls
ab dem 14. Jahrhundert nie erfolgreich in Frage gestellt; sie war eng verbunden
mit der vorderösterreichischen Grafschaft Hauenstein, die sich zusammen mit dem
klösterlichen Zwing und Bann etwa vom Feldberg und Schluchsee im Norden bis
zum Hochrhein im Süden und von der Herrschaft Wehr im Westen bis zur
Schwarza im Osten erstreckte. Gleichwohl versuchten die Abte immer wieder,
diese Stellung mit reichsrechtlichen Komponenten zu durchsetzen. Zudem veranschlagte
die Reichsmatrikel von 1422 bis 1521 fast regelmäßig das Stift in der
Reihe der unmittelbaren Prälaten; im Jahre 1549 versuchte der Schwäbische Kreis
vergeblich, St.Blasien als angeblich altes Mitglied der Prälatenbank für sich zu
reklamieren, ein Vorgang, der sich in der Folgezeit mehrfach, so 1711 und 1741,
wiederholte. Die vorderösterreichische Landeshoheit über den Zwing und Bann
der Abtei blieb gleichwohl hiervon unberührt. - Ab dem zweiten Viertel des 16.
Jahrhunderts allerdings bemühte sich das Schwarzwaldkloster parallel zu seiner
steigenden allgemeinen Bedeutung in verstärktem Maße um eine Ausweitung und
Vereinheitlichung seiner teilweise stark zersplitterten und sich mit Zuständigkeiten
anderer Gewalten überlagernden Rechte, und zwar eindeutig in Richtung landeshoheitlicher
Befugnisse.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
Die Klöster der Ortenau
(1978)