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Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Während meiner Arbeit am Familien- bzw. Ortssippenbuch Landshausen, das im Jahre 1996 als Band 76 der Badischen und in der Reihe A der Deutschen Ortssippenbücher als Band 225 erschienen ist, lag es nahe, nicht nur eine kurze Ortschronik
voranzustellen, sondern auch ein Kapitel über die Ortsgeistlichen vor Beginn der Kirchenbücher (1649 ff.) zu schreiben.
Zugleich stellte sich die Frage, inwieweit die Reformation auch in Landshausen - bedingt durch die umliegenden evangelischen Orte - Fuß fassen konnte. Diese Frage für eine heute rein katholische Gemeinde zu beantworten, war zunächst insoweit
schwierig, als ich zum Beispiel bei Gustav Bossert in seiner Badisch-Pfälzischen Reformationsgeschichte keinen Hinweis fand, der auch nur ansatzweise darauf Antworten gegeben hätte. Die Nähe zu Menzingen und anderen evangelischen Orten der näheren Umgebung war für mich der Anstoß, zumindest den Versuch zu unternehmen, Beweise auf reformatorische Bestrebungen für das dem Stift Odenheim zugehörige Landshausen zu finden.
„Jahr Zeithen Buech“
„Item die Verzeichnuß aller Conventualinen des
Gottes Hauses Vetter Sammlung Zur Sanct Catharina Senensis in Villingen, sowohl derer, die im
Leben, als in dem Herren verschiden seindt.
Renoviert den 15. Tag August 1728.“
„Nachdem der hochwürdig wohlehrbare undt
hochgelehrte Herr Joann Heinrich Möz H: Can:
Doctor Notarius apost. Pfarrherr der Statt Villingen 38 iahr, Decanus 28. aet. 73 den 24. Christmonath gahr Seelig 1698 entschlafen, so ist für
disen sehr sorgfältig, getrewen undt hochverdienten bischöflichen Visitatoren des Löbl. Gotteshauß
Samlung in Villingen Joannes Jacobus Riegger,
Candidat, bin gebohrener Villinger Zue Einem
newen Pfarrherrn in selben iahr den 30. December
vom Löbl. Magistrat, dem das Recht Einen Pfarrherrn zue Ernennen von uraltem Zuesteht, ernannt
worden, der auch 1699 den 22 Maij die Villingische StattpfarrRectur (rectura = Vorsteherschaft)
durch Gottes Hl. Gnadt wirckhlich im 31 iahr seines alters bezogen auch baldt darnach von des herren Weichbischofs von Geist undt Vicarii Generalis
Hochwürdig undt Ehrengedacht an disem Kloster,
Convent undt Gotteshauß zue Einem newen
bischöflichen Visitatoren undt gevollmächtigten
anwaldt in geistlich undt zeitlich sach gnädig verordnet worden: Gott gebe Gnad.“
Die Eichelspitze ist eine markante Erhöhung des Kaiserstuhlmassivs, die sich zwischen Eichstetten und Vogtsburg auf eine Höhe von 520 m ü. NN erhebt. Viele kennen diesen Berg, oder sind zumindest schon auf dem Weg vom Vogelsangpass zur St. Katharinenkapelle an ihm vorbeigewandert. Besuchern des Gipfelplateaus fällt der Mauerrest auf, der unvermittelt in einer Lichtung steht. Genau dort sollte ein Aussichtsturm erstellt werden, damit Wanderer die schöne Aussicht über den Kaiserstuhl und die Freiburger Bucht genießen können. Bei der Erstellung eines provisorischen Turms kam es zu Planierungen, bei denen umfangreiches Fundmaterial zutage gefördert wurde. Diese wurde von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg geborgen und an die Denkmalpflege weitergeleitet. Bei der Beschäftigung mit den Lesefunden gelang es eine historische Einordnung vorzunehmen. Mit Hilfe weiterer topographischer Beobachtungen und historischer Recherche kann eine Mönchsgemeinschaft des spätmittelalterlichen Breisgaus belegt und beschrieben werden, von der im Folgenden berichtet wird. Als erster wies Adolf Poinsignon auf das verschollene Klösterlein ,,St Peter auf dem Kaiserstuhl" der Paulinereremiten hin, mehr als 100 Jahre später werden nun seine damals im Schau-ins-Land veröffentlichten Beobachtungen ergänzt.
Anlässlich der Neuordnung des Stadtarchivs in Wolfach in den Jahren
1983/84 fand sich obige Schrift mit 90 Seiten Umfang zuunterst im letzten
Regal.
Diese Schrift ist in dem Archivalien-Verzeichnis von Franz Disch [2], der
im Jahre 1920 die Chronik der Stadt Wolfach fertig gestellt hatte, nicht
aufgenommen worden und war bisher nirgends erwähnt.
17 Jahre nach Auffindung wurde durch den Verfasser in Zusammenarbeit mit Martin Rupprecht, Wolfach, eine Abschrift gefertigt, die nahezu
einer Übersetzung gleichkam, waren doch einige Schwierigkeiten bei der
Entzifferung der nahezu 200 Jahre alten Schriftzüge zu meistern.
Zum Verständnis der Stuck-Rechnung von 1809 ist es hilfreich, die geschichtliche Entwicklung Jahre zuvor zu betrachten.
Der Regensburger Reichstag von 1803 verfügte die Säkularisation.
Schon zuvor nahm jedoch das Haus Fürstenberg am 23.9.1802 die in seinem Herrschaftsgebiet liegenden Klöster in „Zivilbesitz", so auch das
Frauenkloster Wittichen.
Seit der Teilung des eingezogenen Kirchengutes im Jahre 1705 wurden die katholischen wie die protestantischen Zuständigkeiten der Region gemeinsam in der Schaffnei Lobenfeld verwaltet. Doch gab es innerhalb der Klostermauern inzwischen auch selbständige Hofbauern. Namen der Schaffner kehren wieder, für diese Zeit vor allem Anz und Mieg.
1746/48 wurde bei der Administration eine Bewerbung Pirckel verhandelt, die aber nicht zustande kam. So zog in Lobenfeld 1748 als qualifiziert befundener neuer Schaffner der 57jährige Collector Johannes Heiliger aus Germersheim auf – mit seiner Frau Susanna Maria geb. Bernhardi und fünf Kindern, Franz Lorenz (*1739), Susanna Elisabeth (*1740), Juliane Philippine (*1742), Johann Heinrich (*1745) und Amelia Catharina (*1747). Für die früher gelegentlich geäußerte Vermutung, das sechste Kind, der dritte Sohn Christoph Daniel (*1749), wäre noch in Germersheim geboren, gibt es im Germersheimer
Kirchenbuch keinen Anhaltspunkt. Allerdings hat sich bisher auch kein anderer Eintrag gefunden. Die Taufeinträge für die übrigen Kinder erweisen immerhin den starken familiären und sozialen Zusammenhalt der kurpfälzischen Beamtenfamilien. Als Paten wurden vermerkt: Administrationsrat Franz Lorenz Jacobi, der Schaffner zu Nieder-Ingelheim Johann Heinrich Jakobi, wenige Jahre später Inspektor in Germersheim, Renovator Philipp Heinrich Hermanny in Heidelberg,
Inspektor Johann Georg Philippi in Weinheim, ihre Ehefrauen, manchmal auch ihre Töchter. Dem neuen Schaffnerehepaar wurde in Lobenfeld einzig die Tochter Friederike Amalie (1754) geboren.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
Über Jahrhunderte hat das Kloster Lobenfeld nicht nur optisch das Bild des gleichnamigen Dorfes bestimmt. Doch war das im 15. Jahrhundert reformierte Benediktinerkloster Bursfelder Convention nicht nur Hort der Frömmigkeit und geistigen
Zurückgezogenheit, der weltlichen Abgeschiedenheit, schlichtweg des Strebens nach christlicher Vollkommenheit, sondern auch gleichzeitig zutiefst weltlich verwurzelt. Hatte das Kloster doch hoheitliche und grundherrliche Rechte über seine
Untertanen, also über Menschen. Und es verfügte über recht ansehnlichen Grundbesitz. Es besaß neben einzelnen Gütern und verschiedenartigen Formen von Gefällen die Kompetenz, Pfarrer einzusetzen, sowie hoheitliche Rechte über einzelne Dörfer. Die Verwaltung dieses Besitzes oblag einem Bediensteten des Klosters, einem Verwalter und Steuereinnehmer, dem sog. Schaffner. Im Gegensatz zu anderen Klöstern gab es anscheinend für Lobenfeld nicht den sonst üblichen Klostervogt.
Diese Funktion lag beim Pfalzgrafen als Schutzherrn. Vermutlich bestellte er (bei Bedarf?) einen adligen Pfleger und Verweser, wie etwa 1482 Albrecht von Venningen, der damals das Dorf Eschelbronn besaß.
Der Mittelpunkt des monastischen Lebens ist seit
Jahrhunderten die Heilige Schrift. Sie ist nicht
nur Gegenstand persönlicher Meditation, sondern
die Grundlage des klösterlichen Betens. Die Ordensleute versammelten sich siebenmal zum gemeinsamen Beten, dessen Texte dem Alten und
Neuen Testament entnommen sind. Es waren im
Mittelalter viele Codices zur Feier der Messe und
der Offizien nötig. Doch im Laufe des 12. Jahrhunderts, durch die häufige Abwesenheit des
päpstlichen Hofes von Rom bedingt, wurde ein
gekürztes Offizium notwendig.