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Die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit, weil die Ursachen und Voraussetzungen für die Zuweisung sog. Staatsleistungen an die Kirchen häufig nicht bekannt sind. Zu unterscheiden sind dabei einerseits „Staatsleistungen“, die der Staat der Kirche für bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen zugesteht, die andernfalls vom Staat erbracht werden müssten, die aber die Kirchen übernommen haben, etwa im Bereich der Schulen, der Diakonie etc. Andererseits beziehen sich „Staatsleistungen“ auf Ansprüche der Kirchen, die sich aufgrund der Inkamerierung oder Säkularisation von Kirchengut seit der Reformation ergeben haben, die also gewissermaßen als Entschädigungsleistung für vom Staat entfremdetes Kirchengut zu verstehen sind. Über diese historisch begründeten Staatsleistungen kursieren in der evangelischen Kirche auch in Fachkreisen zum Teil unrichtige Vorstellungen, so etwa wenn diese Leistungen einseitig aus der „Säkularisation“ der Jahre 1802/03 hergeleitet werden, die die evangelische Kirche vermögensrechtlich nur in geringem Maße betraf. Für die evangelischen Kirchen muss man hierbei vielmehr vor allem auf die Säkularisationen der Reformationszeit zurückblicken und auch die „verdeckten“ Säkularisationen durch politische Entscheidungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit berücksichtigen.
Die badischen Hofprediger haben sich nicht in das Bewusstsein einer interessierten kirchengeschichtlichen Öffentlichkeit eingeprägt als Träger eines Amtes, dessen Funktion sich einem heutigen Betrachter nicht sofort erschließt. Dabei war das Amt des Hofpredigers eines der vornehmsten unter den Theologen der Markgrafschaft und des Großherzogtums Baden, das von einer Anzahl hoch bedeutender Persönlichkeiten ausgeübt wurde, die, wenn auch eher in einem anderen Zusammenhang, einen hohen Bekanntheitsgrad über die Residenz hinaus erlangt haben. Ich erinnere nur an den
Prälaten Karl Wilhelm Doll oder den Prälaten und Kirchenpräsidenten Albert Helbing. Die Beschäftigung mit den Hofpredigern erschien wohl lange Zeit nicht opportun zu sein. Doch der Boom der Residenzen- und Elitenforschung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch die Hofprediger wieder in den Blick der Forschung gerückt. In einer Projektbeschreibung der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel „Obrigkeitskritik und Fürstenberatung. Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568–1714“ heißt es: „Protestantische Hofprediger der Frühen Neuzeit
agierten in einem Schnittfeld zwischen höfischer Seelsorge, gelehrten theologischen Diskursen, institutioneller Herrschaftsgestaltung, Politikberatung und persönlichem Glauben. Sie bildeten zweifellos eine besonders einflussreiche Gruppe im Spektrum frühneuzeitlicher Eliten, deren nähere Erforschung das Verständnis für die politische
Kultur, die Ausbildung der modernen Staatlichkeit und die Entwicklung von Kirche und Theologie zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert vertieft.“
Mannheim liegt im Zentrum der Kurpfalz, einst eines der ersten Territorien des Heiligen Römischen Reiches, das als einziges weltliches Fürstentum bereits 1802/03 von der politischen Landkarte verschwand. Der Name des Landes lebt wenigstens geographisch und politisch in der rheinischen Pfalz fort, auch wenn der politische Schwerpunkt einst rechtsrheinisch lag. Die Kurpfalz war seit den 1560er Jahren ein reformiert geprägtes Land, das im 18. Jahrhundert eine verspätete, dafür aber eine als
umso bedrückender empfundene Gegenreformation erfuhr, die auch im Reich heftige Reaktionen hervorrief.
Im Oktober 1807 wurde in Karlsruhe der Evangelische Oberkirchenrat als neue Behörde installiert. In ihr wurden die bisher bestehenden Kollegien des evangelisch-lutherischen Kirchenrats in Karlsruhe und des reformierten Kirchenrats-Kollegiums in Heidelberg, die damit beide aufgelöst wurden, in einer einheitlichen Verwaltung zusammengefasst. Wir haben es hier mit einem ersten Schritt zu einer „Union“ der beiden Konfessionen zu tun, wenn sie auch verordnet und zunächst nur auf die Verwaltung bezogen war. Die Vorgeschichte dieser „Verwaltungs-Union“ reicht knapp fünf Jahre zurück. Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss hatte die Markgrafschaft Baden im November 1802 unter anderem von Teilen des rechtsrheinischen Gebiets der Kurpfalz Besitz ergriffen. Damit hatte sie – nach dem Anfall der katholischen Markgrafschaft Baden-Baden 1771 – ein zusätzliches konfessionspolitisches Problem „geerbt“, denn die Kurpfalz war stark reformiert geprägt, während die alte Markgrafschaft Baden-Durlach ein lutherisches Territorium (mit einigen wenigen Waldensergemeinden) gewesen war. Diese Situation verschärfte sich 1806 mit dem Anfall weiterer Gebiete, darunter Teile des Herzogtums Leiningen, in dem es ebenfalls einen starken reformierten (ehemals kurpfälzischen) Bevölkerungsanteil gab.
Auch wenn es schon lange kein eigenständiges Land Baden mehr gibt, so besteht doch weiterhin eine Evangelische
Landeskirche in Baden, deren »Sprengel« deckungsgleich mit dem Territorium des ehemaligen Großherzogtums Baden ist. Seit 1821 ist die Badische Landeskirche eine unierte Kirche, in der die unterschiedlichen lutherischen und reformierten
Traditionen der Territorien aufgingen, aus denen das Großherzogtum Baden gebildet wurde. Bis heute ist die alte Landeshauptstadt Karlsruhe Sitz der Evangelischen Landeskirche geblieben, die ihren Verwaltungssitz im Evangelischen
Oberkirchenrat in der Blumenstraße 1–7 gefunden hat.