Jüdische Religion
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (23)
Gehört zur Bibliographie
- nein (23)
Schlagworte
- Jüdische Gemeinde (7)
- Jüdischer Friedhof (6)
- Juden (5)
- Offenburg (5)
- Synagoge (5)
- Grabstein (2)
- Gymnasium (2)
- Kippenheim (2)
- Mikwe (2)
- Projektunterricht (2)
Die Auslöschung der jüdischen Gemeinden in der Ortenau durch den Nationalsozialismus bedeutete auch das Ende eines lebendigen jüdischen Brauchtums. Die überwiegend religiösen, aber auch die weltlichen, alltäglichen Bräuche hatten den Juden geholfen, ihre kulturelle Identität in einer nichtjüdischen Umwelt zu bewahren. Oder, wie es Maria Schwab in ihren
Erinnerungen an das jüdische Leben in Altdorf in der Ortenau gesagt hat: „Vor Jahrtausenden nahmen die Juden ihre Feste und das Brauchtum, das sich um sie rankte, sogar ins Exil mit. Durch die Feier der jüdischen Feste in der Diaspora wurden die starken geistigen Bindungen geschaffen, die das jüdische Volk selbst in den schwierigsten Zeiten der Not an den Glauben und an das Land der Väter knüpften. Auch im Leben der Juden unserer Heimat spielten die alten Überlieferungen eine zentrale Rolle." Dabei war immer zu unterscheiden gewesen zwischen strenger Ausübung vorgeschriebener liturgischer Rituale und dem eher liberalen Umgang mit der Tradition. Alle denkbaren Varianten der Brauchtumspflege gab es in den Landgemeinden und in den Städten. In vielen Untersuchungen zur Geschichte der Ortenauer Juden werden stets, wenn auch in variierender Ausführlichkeit, solche lokalen Bräuche beschrieben. Überlebende Zeitzeugen oder die christlichen Nachbarn von einst erinnerten sich an das frühere Leben. Als Beispiel für eine solche Publikation steht die Arbeit
von Elfie Labsch-Benz über die jüdische Gemeinde Nonnenweier, die bereits im Untertitel ankündigte, ,,Leben und Brauchtum in einer badischen Landgemeinde zu Beginn des 20. Jahrhunderts" zu dokumentieren. Alltag und Festtage sowie besondere Ereignisse im Lebenszyklus von der Geburt bis zum Tod sind in dieser Veröffentlichung im Blick auf das in Nonnenweier damit verbundene Brauchtum geschildert. Auch Rosalie Hauser hat in ihren Erinnerungen an das Alltagsleben des 19. Jahrhunderts in Rust viele Bräuche festgehalten.
Der Markenhof in Burg am Wald bei Kirchzarten liegt idyllisch am Hang des Wagensteigbachs ganz in der Nähe der von den Anthroposophen geführten Klinik „Wiesneck“ und fast unterhalb der gleichnamigen mittelalterlichen Burgruine. Er wird in einer Urkunde (Berain) von 1505 bereits aufgeführt, eine Familie „Markh“ führt den Hof ab 1650 über Generationen und gibt ihm den Namen. Das heute in Privatbesitz befindliche Anwesen „Markenhof“ wird seit 1962 von der Familie des bekannten
Kirchzartener Kunstmalers Dr. med. Rolf Miedtke bewohnt.
Wie die Protestanten und die Katholiken haben auch die Juden zur Gestaltung der Liturgie im Gottesdienst ihre Chöre. Ursprünglich war es Aufgabe des Vorbeters oder Kantors, auf hebräisch „Chasan“, die traditionellen Gebete, zu sprechen und zu singen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein Wechselgesang zwischen Kantor und Gemeinde, der allerdings an Schwierigkeit zunahm und von den Gemeindemitgliedern oft mehr an Musikalität verlangte, als die meisten aufbrachten. „Als Teillösung entstanden deshalb die Synagogenchöre, die stellvertretend für die oft überforderte Gesamtgemeinde den respondierenden Part übernahmen.“ Die Kantoren waren fest angestellt und speziell ausgebildet, die Synagogenchöre dagegen wurden von Laien gebildet.
Endlich. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts begruben die jüdischen Einwohner im nördlichen Teil der Markgrafschaft Baden-Baden, zwischen Bühl und Ettlingen, bald auch die in den
rechtsrheinischen Orten des Hanauerlandes, einem Teil der früheren Grafschaft Hanau-Lichtenberg, ihre Toten auf dem Friedhof bei Kuppenheim in der Nähe von Baden-Baden und Rastatt.
Manche jüdischen Gemeinden richteten sich im 19.Jahrhundert
ihre eigenen lokalen Begräbnisstätten ein; dennoch blieb das
„Haus des Lebens" in Kuppenheim für die dortigen jüdischen
Einwohner und die in weiteren Orten der Umgebung ihre Begräbnisstätte.
Im Jahre 1689 wurden 8 jüdische Familien (ca. 32 P.) erstmals genannt. Nach dem Jahre 1745 mit 11 Familien (ca. 44 P.) erfolgte danach ein stetiger Anstieg bis auf ein Maximum im Jahre1865 mit 165 jüdischen Einwohnern. Vor 1815 wurde die
jüdische Gemeinde Untergrombachs gegründet und erstmals 3 jüdische Einrichtungen genannt.
Das 1721 angelegte und bis zum gewaltsamen Ende der israelitischen Gemeinde Eichstetten in
deren Besitz befindliche „Buch der Gemeinde, die zu dem Friedhofe gehört, welcher im Banne
von Emmendingen besteht", ist seit der Deportation der letzten Gemeindemitglieder im Oktober
1940 verschollen. Der Verlust des „Pinkas ha-Kahal" ist umso schmerzlicher, als mit diesem
frühen Dokument zur Geschichte des Emmendinger Begräbnisplatzes der seit 1716 in der
badischen Markgrafschaft Hochberg ansässigen Juden auch das genealogisch bedeutsame
Verzeichnis jener Hausväter verloren ging, deren Familien nach der Friedhofsordnung vom
21. April 1728 das Privileg besaßen, in Emmendingen beerdigt zu werden. Zum Glück hat uns
der Freiburger Bezirksrabbiner Dr. Adolf Lewin (1843-1910) eine Abschrift und die Übersetzung
der „Takkanot" des Emmendinger Friedhofs von 1721 und 1728 hinterlassen,[1] in denen
die Verdienste des einflussreichen Vorstehers der vorderösterreichischen Juden in Altbreisach,
Joseph Günzburger, um die Schutzaufnahme jüdischer Flüchtlinge in den oberbadischen Herrschaften
Rötteln und Badenweiler und in der Markgrafschaft Hochberg mit Worten von biblischer
Eindringlichkeit gepriesen werden.
In seinem Buch über die Geschichte1 Lichtenaus hat Ludwig Lauppe auch
einen instruktiven Beitrag über die Geschichte der dortigen Israeliten geleistet (S. 187- 193). Für unser Thema ist besonders die Behandlung des
18. Jahrhunderts von besonderem Wert, o dass wir des en Kenntnis in dieser Arbeit voraussetzen können.
Im Jahre 1803 wurde im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses
die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und somit auch Lichtenau der Markgrafschaft Baden angegliedert. Bedingt durch die Zugehörigkeit des späteren Großherzogtums Baden zum Rheinbund und der Angleichung des badischen Rechts an das französische wurde auch die staatsrechtliche Stellung der Israeliten verbessert.
Im Ettenheimer Ortsteil Altdorf, Schmieheimer Straße Nr. 7, findet sich ein Gebäude, das auf seinem Türsturz die Zahl 1806 trägt. Einheimische, die an der Ortsgeschichte interessiert sind, wissen, dass dieses Haus eine geraume Zeit die Israelitische Schule beherbergt hat. Das 200-jährige Jubiläum des ortsbildprägenden Hauses soll hier zum Anlass genommen werden, der Geschichte der Israelitischen Schule nachzugehen. Neben der Berücksichtigung ortsbedingter Besonderheiten soll auf jene gesetzlichen Regelungen hingewiesen werden, die auch die Verhältnisse an anderen Israelitischen Schulen im Großherzogtum Baden prägten. Zu Grund gelegt werden Archivalien, die sich bis 1996 im Generallandesarchiv Karlsruhe und seither im Staatsarchiv Freiburg befinden. Altdorf gehörte in der Zeit des Großherzogtums Baden zum Bezirksamt Ettenheim. Entsprechend finden sich in den Unterlagen dieser Behörde einschlägige Dokumente zum gewählten Thema. In der Zeit der Weimarer Republik kam Altdorf zum Landratsamt Lahr. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatsarchivs Freiburg sei an dieser Stelle für die Unterstützung dieser Arbeit freundlich gedankt.
Im Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg lassen sich jüdische Ansiedlungen schon im 13. Jahrhundert nachweisen. In den folgenden Jahrhunderten kam es aber immer wieder zu Verfolgungen und Vertreibungen, oft ausgelöst durch völlig unhaltbare Beschuldigungen, die Juden seien Hostienschänder, Ritualmörder und Brunnenvergifter. Zunehmend wurden sie in ihren Rechten beschränkt und aus dem Wirtschaftsleben verdrängt. Die christlichen Handwerker schlossen sich in Zünften zusammen und verweigerten Juden die Aufnahme, die Zunftzugehörigkeit war aber Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerks. Landbesitz und der Besuch einer Universität waren Angehörigen der israelitischen Religionsgemeinschaft verboten. Zum Lebensunterhalt blieben nur Geldverleih und Handel. Im 15. und 16. Jahrhundert wurden die Juden dann aus Städten und Herrschaften ausgewiesen. Im Herzogtum Württemberg war diese »Ausschließung« in der Regimentsordnung von 1498 festgelegt worden und blieb mehr als dreihundert Jahre gültig. Ausnahmen bildeten jüdische Geldgeber, die als Hoffaktoren im Dienste des Herzogs standen. Sie durften wie der bekannte Joseph Süß Oppenheimer in den Residenzstädten Stuttgart und Ludwigsburg wohnen.
Schon in der Zeit der Staufer waren jüdische Gemeinden in Deutschland weit verbreitet. Im Jahre 1346 erlaubte Kaiser Ludwig, Heinrich von Fleckenstein, die Niederlassung von vier Juden in Beinheim (GLA Gayling A 57). Nach der Pest um 1348 suchte man einen Schuldigen für das große Unglück. Die Juden, als Brunnenvergifter verdächtigt, wurden im Reich verfolgt, vertrieben, getötet oder mußten zum christlichen Glauben wechseln. Um 1382 wurde dem Markgrafen von Baden vom Kaiser Wenzel das Recht eingeräumt, in seinem Land Juden aufzunehmen und Schutzgeld zu erheben. Damit begann eine Einwanderung von Juden, die die Gelegenheit zum Handel mit allerlei Waren erhielten. Ab 1401 ist die Ansiedlung von
Schutzjuden auf badischem Gebiet nachweisbar.