Namenkunde
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Siggingertal im Linzgau
(2019)
Das Jahr 764 gilt als Gründungsjahr des südhessischen Klosters Lorsch, das sich
in der Folgezeit zu einem der bedeutendsten Klöster des deutschen Mittelalters entwickelte. Die Abtei erhielt bereits im 8. Jahrhundert eine größere Anzahl an Besitztümern
aus dem ganzen Südwesten, die gläubige Spender für ihr Seelenheil an das Kloster verschenkten. Diese Schenkungsurkunden sind im Lorscher Codex aus dem 12. Jahrhundert erhalten geblieben und bieten für eine Vielzahl von Orten in Südwestdeutschland die
ersten urkundlichen Nachweise. Im Linzgau erwarb das Kloster nur zwei Schenkungen
(Urkundennummer LC [1]
2470 und 2471) mit nur einem namentlich genannten Ort: Heichenstecge (Eichstegen, heute: Eichsteger Hof bei Untersiggingen). Die geringe Zahl ist
der weiten Entfernung und der Existenz anderer Klöster in der Umgebung, darunter St.
Gallen und später Salem, zu verdanken.
Des Weiteren existiert eine dritte Urkunde, die in früherer Zeit mit dem Linzgau in
Verbindung gebracht wurde: die Urkunde LC 2322. Tatsächlich gelang es – trotz einer
langen Forschungsgeschichte – bis heute nicht, die dort beschriebenen Orte zweifelsfrei
zu lokalisieren.
Der nachfolgende Beitrag möchte die Besiedlungsgeschichte der Baar aus der
Sicht der Namenkunde beleuchten, wobei die bisherigen Forschungsergebnisse
zusammenfassend dargelegt werden sollen. Das Spektrum erstreckt sich hierbei
in zeitlicher Hinsicht von der vorgermanisch-keltisch-römischen Zeit bis ins
beginnende Mittelalter, in namenkundlicher Hinsicht von den Hydronymen, den
Gewässernamen, über die Toponyme, die Orts- oder Siedlungsnamen, bis hin zu
den Mikrotoponymen, den Flur- und Bergnamen.
In der Sinzbeimer Überlieferung erscheinen vereinzelt zwei Häusernamen
mit Rechtscharakter: das Haus zum Bock und das Gefängnis die Katze. Zunächst das Haus zum Bock: ,Die Heimburgen geben 4 1/2 gulden zins zu
sanct lucien tag vom Gerichthuse genannt zum Bock by der Lynnden'
1510/f. 53 r. Dieses Haus war das Gerichtshaus, in dem die Heimbürgen
des Amts Sinzheim zu ihren Sitzungen zusammenkamen. Heimbürge,
mhd. heimbürge m. ,Gemeindevorsteher'~ ist der Inhaber eines (ländlichen)
Gemeindeamts, dessen näherer Inhalt von Fall zu Fall zu bestimmen war.
(Bad.Wb. 2, S. 603). Für die Nutzung mussten die Heimbürgen einen bestimmten Zins zahlen, und zwar auf ,sanct lucien tag', 13. Dezember, ein
Tag, der im Volksglauben nicht unbedeutend war. Das Gerichtshaus stand
bei der Linde, mitten im Ort. Diese Linde wird immer wieder erwähnt:
,bey der Linden uff dem Bühel vor der Kirchen' J 575 Il/f. 171 v; ,bey der
Linden vorm Rathaus' 1654/f. 313 v. Der Bestand dieses Gerichtshauses
lässt auch eine Verbindung zur Büttelmatte zu. Diese bei der Hilsmatte gelegene Wiese war dem Büttel zur Nutzung überlassen. Büttel ist der Gerichtsbote, der Gerichts- oder Amtsdiener, später der Ortsdiener.