Architektur
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Die Säkularisation der Klöster und Bischofsresidenzen brachte den badischen Staat in den Besitz nicht nur der Gebäude und Ländereien, sondern auch des gesamten beweglichen Ausstattungsguts, von Möbeln und Hausrat bis zu den Kirchenschätzen. Aus den Konventsgebäuden, die ihre Nutzung verloren, wurde das Mobiliar ausgeräumt und verwertet. Gleiches galt für die Klosterkirchen, soweit sie nicht als Gemeindepfarrkirchen eine neue Funktion erhielten. Vor Ort verblieb nur dasjenige, was für den Gottesdienst und, sofern es eine solche gab, für die Wallfahrt benötigt wurde.
In den meisten Schlössern sind Möbelstücke zu finden, die ursprünglich oder zwischenzeitlich an einem anderen Ort gestanden haben. Nicht immer ist dies ein Resultat von Verkäufen und Umräumaktionen der jüngsten Zeit. Mobiliar ist, wie der Name besagt, beweglich und ist zu allen Zeiten und aus den verschiedensten Gründen von Ort zu Ort transportiert worden.