Architektur
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Die Verweigerung der Moderne
(2002)
Die Beschäftigung mit der Architektur Albert Speers (1905-1981) führt zwangsläufig zu einer Auseinandersetzung mit seinem Bauen im Dritten Reich. In einer Veröffentlichung der Arbeiten Speers, für die er selbst das Vorwort schrieb, werden seine Arbeiten erst ab 1933, dem Jahr der Machtergreifung Hitlers aufgeführt. Karl Arndts Aussage, daß Speers „Bauaufträge [...] so gut wie ausschließlich mit dem nationalsozialistischen Regime verbunden" seien, ist zu bestätigen. Allerdings wären da nicht wenige Indizien für ein architektonisches Schaffen vor 1933, könnte es den Eindruck erwecken, Albert Speer sei als Chefarchitekt und Handlanger Hitlers wie ein Phönix aus der Asche gestiegen. Um ein differenziertes Bild seiner architektonischen Entwicklung zu erhalten, ist es notwendig den Fokus auf seine frühen Entwürfe, die nicht im nationalsozialistischen Kontext entstanden sind, zu richten. Neben den Entwürfen eines Siedlungshauses (um 1931) und
einer evangelischen Kirche in Berlin-Zehlendorf (vor 1933), beziehen sich zwei der raren Entwürfe aus der frühen Schaffensperiode interessanterweise auf Heidelberg: Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, das er 1929 für seine Schwiegereltern in Heidelberg-Schlierbach realisiert und um den Entwurf eines Gärtnerhauses, das nicht ausgeführt worden ist.
Bei dem Gebäude Bickenstraße 5 in Villingen
handelt es sich um ein sehr schmales, viergeschossiges
Gebäude, welches fluchtend in die traufständige
Bebauung der Bickenstraße eingebunden ist.
Das Haus hat wegen des in Villingen hoch anstehenden
Grundwasserspiegels keinen eingetieften
Keller.
Über der Fassade des 19. Jahrhunderts mit ihren
glatt geschnittenen Fensterrahmen und dem
Ladeneinbau im Erdgeschoß befindet sich mittig
auf dem Satteldach eine Aufzugsgaupe.
Aufgrund seiner Aussagekraft für die Architektur-
und Stadtbaugeschichte Villingens ist das
Haus aus wissenschaftlichen und vor allem aus
baugeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal:
„Gemäß § 2 DSchG und seiner Erhaltung liegt insbesondere
wegen seines dokumentarischen und exemplarischen
Wertes im öffentlichen Interesse.”