Baudenkmalpflege
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Die Bewegung der Rom antik, Goethes begeisterter, 17 7 3 erschienener Hymnus
auf das Straßburger Münster (»Von deutscher Baukunst«) und allgemein das erwachende Geschichts- und Nationalbewusstsein ließen in den deutschen Staaten seit Ende des
18. Jahrhunderts das Interesse an der Kunst des Mittelalters (vor allem an der Gotik) und
an der Denkmalpflege wachsen. In den Großherzogtümern Baden und Hessen-Darmstadt kamen 1812 bzw. 1818 erste Denkmalschutzgesetze zustande. Im Königreich Bayern
wurde kurz nach der Thronbesteigung Ludwigs I. am 12. Januar 1826 eine Ministerialverordnung zum Schutz der mittelalterlichen Stadtbefestigungen erlassen; wenig später
folgte am 21. November 1826 eine Entschließung zur Erhaltung öffentlicher unbeweglicher
Einzelkunstwerke, die Restaurierungsarbeiten an öffentlichen historischen Gebäuden der
staatlichen Kontrolle unterwarf. Ein weiterer Denkmalpflegeerlass vom 29. Mai 1827 wies
die bayerischen Kreisregierungen unter anderem an, nicht nur für die Erhaltung der bereits bekannten Denkmäler zu sorgen, sondern auch von den nachgeordneten Behörden
oder gegebenenfalls von privaten Kunstexperten und Sammlern Verzeichnisse erstellen
zu lassen, die der Akademie der Wissenschaften als Grundlage für weitergehende historische Forschungen dienen sollten. 1835 wurde in Bayern schließlich die »Generalinspektion der plastischen Denkmale des Mittelalters« unter der Leitung des renommierten
Kunstgelehrten und Sammlers Sulpiz Boisserée begründet.
Die Restaurierung des Innenraumes der St. Martinskirche in Gengenbach bestand aus einer umfassenden Restaurierung der Raumschale, des Langhauses mit seiner Stuckdecke, des Chorraums und der Seitenkapelle St. Anna mit ihrer Stuckdecke. Gleichzeitig wurden bei dieser Gelegenheit Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an allen Ausstattungstücken, den Altären, der Kanzel, der Empore und weiteren im Kirchenraum befindlichen Kunstwerken durchgeführt. Zudem fanden im wiederhergestellten Kirchenraum sakrale Kunstwerke aus dem Besitz der Kirchengemeindeeine Aufstellung, die zuvor dem Betrachter nicht zugänglich waren. Nicht zuletzt bedeutete diese umfassende Restaurierung des Raumes und seiner
Ausstattung einen erheblichen Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Baugeschichte der Kirche St. Martin.