Kulturdenkmalpflege
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Ich begrüße Sie herzlich zum Symposium „Erinnerungskultur und Erinnerungsorte im deutschen Südwesten" im Neuen Ständehaus der Stadt Karlsruhe, in einem der herausragenden Erinnerungsorte an die demokratischen Traditionen unseres Landes. Das Badische Ständehaus, das hier an dieser Stelle gebaut wurde und in dem der badische Landtag erstmals am 4. November 1822, also vor fast genau 181 Jahren, tagte, dieses Ständehaus gilt zu Recht als ein Wegbereiter der Demokratie in Deutschland. Daran erinnert seit 1993 die „Erinnerungsstätte Ständehaus". Diese präsentiert die facettenreiche badische Landtagsgeschichte in einer Dauerausstellung und einem multimedialen Informationssystem. Die Stadt Karlsruhe hat hier mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg einen lebendigen Ort der Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte und mit der des Landes Baden geschaffen. Aus Anlass der Eröffnung der Erinnerungsstätte Ständehaus vor zehn Jahren haben wir Sie heute zu diesem Symposium eingeladen, und ich freue mich, dass Sie dieser Einladung gefolgt sind.
Der Salmen in Offenburg
(2004)
„Wir leben in einer Zeit, in der nicht nur die jungen Menschen, sondern auch wir Älteren diese Demokratie hinnehmen, als sei sie eine Selbstverständlichkeit. Erst wenn wir uns vergewissern, dass Menschen dafür ihr Leben gegeben haben, erst dann wird uns deutlich, was auf dem Spiel steht, wenn die Demokratie gefährdet ist, und darum meine ich, ein solcher Ort wie der Salmen kann uns das deutlich machen." Diese Sätze entstammen dem Grußwort, das Bundespräsident Johannes Rau am 20. September 2002 anlässlich der Eröffnung des „Salmen" als Kultur- und Veranstaltungszentrum in Offenburg sprach. Schon im Januar 2002 hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien den Salmen zum ,,Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung" erklärt. Das sind Denkmäler, die „Zeugnis ablegen über kulturelle, politische, geschichtliche, architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche Leistungen, die zur Entwicklung oder Darstellung des Gesamtstaates als Kulturnation maßgeblich beigetragen haben oder die für die kulturelle oder historische Entwicklung einer Kulturlandschaft von herausragender Bedeutung sind."
Die Grabdenkmäler auf dem im Jahre 1572 auf Kappler Gemarkung neu angelegten Bühler Friedhof sind nicht nur Zeugnisse frommen Gedenkens für die Verstorbenen, sondern haben auch seit langem als wertvolle steinerne Urkunden das Interesse der Historiker und Kunstgeschichtler geweckt. Im Jahre 1900 ließ der Mooser Pfarrer und Bühler Historiker Karl Reinfried im Acher- und Bühler Boten eine Artikelserie unter dem Titel „Der Bühler Friedhof und die Friedhofkapelle" in den Nummern 248-253 erscheinen. Fast ein Jahrhundert später im Jahre 1995 verfasste Sascha Falk im Auftrag des Stadtgeschichtlichen Instituts eine umfangreiche Bestandsaufnahme der kunsthistorisch bedeutsamen Zeugnisse: ,,Grab- und Gedenksteine des Bühler Friedhofs". Eine Dokumentation der Grabinschriften bis zum Jahr 1650 wird zur Zeit von der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erstellt.
Historische Parkanlagen und Gärten sind Ausdruck der Gartenkunst ihrer Zeit. Die Natur liefert nur die Zutaten aus denen ein Park oder ein Garten gestaltet werden: Die Pflanzen, die Landschaft, die Bodenmodulation, das Wasser, das Substrat, die Felsen, das Licht, die Farben, den Naturstein usw. Um das Kunstwerk Garten langfristig zu erhalten, bedarf es der Pflege des Menschen und der Gunst der Natur. Ungepflegte Natur ist Wildnis. Die Gartenkunst hat wie keine andere Kunstgattung Zeitströmungen, politische Veränderungen und Entwicklungen ausgedrückt und dokumentiert. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts haben die Aufklärung, die Hinwendung zum Leben auf dem Lande, der Drang nach Freiheit und Unabhängigkeit bis hin zur Französischen Revolution, auch eine Revolution in der Gartengestaltung bewirkt. Es gibt kaum einen größeren Gegensatz als den zwischen einem formalen französischen Garten oder Barockgarten und einem englischen Landschaftspark.