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Die Entwicklung des jüdischen Schulwesens in Baden im 19. Jahrhundert ist vor dem Hintergrund der Judenemanzipation zu sehen, die insbesondere mit den Konstitutionsedikten 1807/08 in eine neue Phase eintrat. Kernanliegen der Emanzipation war die Integration des jüdischen Bevölkerungsteils in die christliche Gesellschaft, wobei naturgemäß die Unterrichtung der Kinder eine entscheidende Rolle spielte. So wurde im 9. Konstitutionsedikt (dem eigentlichen „Judenedikt" vom 13. Januar
1809) die Schulpflicht auch für israelitische Kinder festgeschrieben. Das galt auch für Heidelsheim, bedeutete aber nicht, dass sofort eine jüdische Schule errichtet wurde. Insofern kann die genauere Betrachtung der Entwicklung eines Ortes die Schwierigkeiten und Entwicklungen des jüdischen Schulwesens in Baden aufzeigen, wobei Heidelsheim typisch für eine
Landgemeinde mit einem relativ großen jüdischen Bevölkerungsteil ist. Wesentliche Aspekte der Entwicklung im 19. Jahrhundert sollen im Folgenden angesprochen werden.
Im Zug der Schulreform der 1860er Jahre erließ die Regierung des Großherzogtums Baden am 8. März 1868 ein Gesetz den Elementarunterricht betreffend, mit dem die freiwillige Vereinigung der örtlichen Konfessionsschulen zu konfessionell gemischten Gemeinschaftsschulen geregelt wurde. Die Schulreform wurde von den badischen Protestanten begrüßt, während der Freiburger Erzbischof sie mit seinen konservativen Gefolgsleuten, den „Ultramontanen“ bzw. „Klerikalen“ bekämpfte. Liberale Katholiken befürworteten die Reform. Leimen gehörte zu den ersten Gemeinden, die eine
Gemeinschaftsschule einführten. Hier waren die Umstände dafür besonders günstig. Seit 1837 war die politische Gemeinde von der vorgesetzten Behörde aufgefordert worden, das katholische Schulhaus neu zu bauen. Das gab 1841 den Anstoß zum Kauf des Seligmannschen Hauses, in dem a) sämmliche Schulen, b) die Lehrer mit ihren Wohnbedürfnissen und c) die Gemeinde mit Versammlungs-Zimmer und Registratur untergebracht wurden. Die Amtsräume der Gemeinde befanden sich hauptsächlich im Ostteil des ersten Stockes. Im Erdgeschoss fanden zwei Schulräume Platz und in den restlichen Räumen wurden Lehrerwohnungen eingerichtet. Das Zusammenleben von Lehrern und Schülern unter einem Dach hatte im Lauf der nächsten zweieinhalb Jahrzehnte offenbar zur Folge, dass gegenseitige konfessionelle Vorurteile abgebaut wurden.
Vier Generationen lang stellte ausschließlich die Familie Müller die Lehrer in
Truchtelfingen. Vor dieser Zeit liegt das örtliche Schulwesen völlig im Dunkeln. Selbst die weit zurückreichenden Kirchenbücher helfen nicht weiter.
Mitte des 16. Jahrhunderts ist der früheste planmäßige Unterrichtsbetrieb im
Orte anzunehmen analog der allgemeinen Schulentwicklung im Lande. Durch
den nachmaligen Dekan in Herrenberg wissen wir, dass eine Schule in Truchtelfingen jedenfalls im Jahr 1653 bereits bestanden hatte [1]
. Weitere Aufhellung
bringt ein Brief aus dem Jahre 1718. Der damalige Schreiber, M. Julius Nördlinger, Pfarrer in Tailfingen, berichtet über äußerst ungute Truchtelfinger
Schulverhältnisse. Die Kinder seien durch die beiden Lehrer äußerst unbefriedigend unterrichtet worden [2].
Unter Herzog Christoph wurden seit 1550 die bestehenden Stadtschulen des Amtes
in Marbach und Großbottwar als Lateinschulen verbessert. Sogenannte »Teutsche
Schulen« bestanden im Amt Marbach vor 1559 in Affalterbach, Beilstein, Kleinaspach, Marbach, Murr und Oberstenfeld. Den Unterricht hielt der Mesner. Ein besonderer Lehrer war nur in Marbach und Oberstenfeld angestellt. Die Einrichtung
Deutscher Schulen wurde durch die Kirchenordnung 1559 zur Pflicht, wobei die
Mesner das Schulmeisteramt übernehmen sollten. Die Schüler waren in drei Gruppen
zu unterteilen, von denen die erste Buchstabieren, die zweite das Zusammenfügen
der Silben und die dritte zusammenhängendes Lesen und Schreiben lernte.
Über die Anfänge der Schule in Rielingshausen ist wenig bekannt. Wahrscheinlich
wurde ein geregelter Schulbetrieb erst nach Verabschiedung der eben genannten
Kirchenordnung aufgenommen. In den ersten Jahrzehnten war es vielerorts üblich,
dass die Schulmeister aus dem Kreis der Dorfeinwohner durch Schultheiß, Gericht
und Rat im Beisein und mit Vorwissen des Pfarrers gewählt wurden. Die Bestätigung
erfolgte durch den herzoglichen Kirchenrat in Stuttgart.
Das Schulwesen in Ettenheim hat eine lange Tradition. Bezüglich
seiner Geschichte von den frühen Anfängen bis zum Ausgang des
18. Jahrhunderts ist unser Kenntnisstand jedoch recht dürftig.
Ursächlich ist die Vernichtung sämtlicher Urkunden und Akten
bei der Zerstörung der Stadt 1637 im Dreißigjährigen Krieg. Dabei
wurde das wertvolle mittelalterliche Stadtarchiv vollständig ein
Raub der Flammen.
Mit diesem Handicap hat die gesamte Ettenheimer Geschichtsforschung zu kämpfen.
Nur dem (aus archivalischer Sicht) glücklichen Umstand, dass
die Stadt rechtsrheinischer Amtssitz des Straßburger Bischofs und
der Abt des Klosters Ettenheimmünster Zehntherr in Ettenheim
war, ist es zu verdanken, dass dadurch wichtige Urkunden in Abschriften in den entsprechenden Archiven erhalten blieben.
Bildung war im Mittelalter und auch noch zu Beginn der Neuzeit ein Privileg der
begüterten Schichten. Nur der Adel und das wohlhabende städtische Bürgertum
konnten es sich leisten, ihre Nachkommenschaft von der täglich anstehenden
Arbeit freizustellen. Längst hatte man in diesen Kreisen erkannt, dass die schulische
Bildung in einer immer komplizierter werdenden Welt das Fundament für ein
Studium oder eine spätere berufliche Laufbahn darstellte.
Die Funktion der als Lateinschulen angelegten Bildungseinrichtungen bestand in
erster Linie darin, den Nachwuchs für die Kirche und die Verwaltung des Staates
heranzuziehen. Ihre Zöglinge bildeten eine Elite in einer ansonsten des Lesens und
Schreibens unkundigen Bevölkerung.