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Als Folge des Friedens von Preßburg fiel Freiburg am 1. Januar 1806 an Baden. Damit verlor die Stadt ihre jahrhundertealte Rolle als Hauptstadt der habsburgischen Vorlande und geriet unter die Herrschaft eines aufgeklärt-absolutistischen Fürsten,
der als Vasall Napoleons groß geworden war und mit dem sich der offenkundige Nachteil verband, dass er im nahen Karlsruhe residierte. Nach Lage der Dinge musste es der Stadt Freiburg zunächst darauf ankommen, sich auch unter badischer Herrschaft jene Privilegien zu sichern, mit der sie die milde Herrschaft Habsburgs im Laufe der Jahrhunderte ausgestattet hatte. Bereits am 17. Januar 1806 begab sich deshalb eine Ratsdelegation nach Karlsruhe. Unter vielen anderen Anliegen trug sie die Bitte vor den neuen Landesherren (der noch im gleichen Jahre zum Großherzog avancieren sollte), den Bestand von Universität und Gymnasium zu sichern. Denn ob sich Baden neben Heidelberg eine zweite Universität und noch ein weiteres Gymnasium würde leisten können, das stand zunächst dahin. Letzteres umso mehr, als die finanziellen Grundlagen des Freiburger Gymnasiums noch im gleichen Jahre wegbrachen (vgl. den vorigen Artikel).
Unter Herzog Christoph wurden seit 1550 die bestehenden Stadtschulen des Amtes
in Marbach und Großbottwar als Lateinschulen verbessert. Sogenannte »Teutsche
Schulen« bestanden im Amt Marbach vor 1559 in Affalterbach, Beilstein, Kleinaspach, Marbach, Murr und Oberstenfeld. Den Unterricht hielt der Mesner. Ein besonderer Lehrer war nur in Marbach und Oberstenfeld angestellt. Die Einrichtung
Deutscher Schulen wurde durch die Kirchenordnung 1559 zur Pflicht, wobei die
Mesner das Schulmeisteramt übernehmen sollten. Die Schüler waren in drei Gruppen
zu unterteilen, von denen die erste Buchstabieren, die zweite das Zusammenfügen
der Silben und die dritte zusammenhängendes Lesen und Schreiben lernte.
Über die Anfänge der Schule in Rielingshausen ist wenig bekannt. Wahrscheinlich
wurde ein geregelter Schulbetrieb erst nach Verabschiedung der eben genannten
Kirchenordnung aufgenommen. In den ersten Jahrzehnten war es vielerorts üblich,
dass die Schulmeister aus dem Kreis der Dorfeinwohner durch Schultheiß, Gericht
und Rat im Beisein und mit Vorwissen des Pfarrers gewählt wurden. Die Bestätigung
erfolgte durch den herzoglichen Kirchenrat in Stuttgart.
Bildung war im Mittelalter und auch noch zu Beginn der Neuzeit ein Privileg der
begüterten Schichten. Nur der Adel und das wohlhabende städtische Bürgertum
konnten es sich leisten, ihre Nachkommenschaft von der täglich anstehenden
Arbeit freizustellen. Längst hatte man in diesen Kreisen erkannt, dass die schulische
Bildung in einer immer komplizierter werdenden Welt das Fundament für ein
Studium oder eine spätere berufliche Laufbahn darstellte.
Die Funktion der als Lateinschulen angelegten Bildungseinrichtungen bestand in
erster Linie darin, den Nachwuchs für die Kirche und die Verwaltung des Staates
heranzuziehen. Ihre Zöglinge bildeten eine Elite in einer ansonsten des Lesens und
Schreibens unkundigen Bevölkerung.
Der folgende Artikel zeigt die Ergebnisse des Schulprojekts »Badische Verfassung 1818«, das bereits im vergangenen Heft angekündigt wurde. Der erste Teil befasst sich mit der Frage, welchen Sinn ein solches Projekt haben kann, zum anderen wird kurz darauf eingegangen, wie Schulen und Lehrer gefunden wurden, die bereit waren, das Thema im Unterricht oder als
Projekt in ihren Klassen umzusetzen. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Projekte, die bereits durchgeführt wurden und diejenigen, die noch geplant werden.
Eine ebenso banale wie wahre Erkenntnis der Geschichtsforschung lautet, dass
man nur das über die Vergangenheit wissen oder wenigstens vermuten kann, worüber sich Nachrichten oder materielle Belege erhalten haben. Friedrich Schiller
zeichnete das Bild der Weltgeschichte als einen breiten Strom, der in Finsternis
unkenntlich dahinfließt - bis auf einige kleine Wellenkämme, die hier und da im
Mondlicht aufblitzen. Weite Bereiche vergangener Realität bleiben für immer
unerahnt, es sei denn, ein Quellehen beginnt unvermutet irgendwo zu tröpfeln.
Die Geschichte des abendländischen Bibliothekswesens im Mittelalter und in
der Frühen Neuzeit behandelt, auf guter Quellengrundlage, ausschließlich die
Büchersammlungen von Klöstern, Universitäten, reichsstädtischen Ratsgremien
und Landesfürsten. Doch auch außerhalb dieser kulturellen Zentren, in durchschnittlichen württembergischen Bauerndörfern gab es bereits vor der Reformation Bibliotheken und eine, modern ausgedrückt, verbreitete Nutzung des Kommunikationsmittels »Buch«, wie ein seltenes Zeugnis aus Eglosheim ausweist. Das
Besondere dabei ist, dass die Umstände so gewöhnlich sind.
Im Schreiben und Sammeln von Bildpostkarten bzw. Ansichtskarten dokumentiert sich seit 1890 in breiten Bevölkerungskreisen eine erhöhte Reiselust und Mobilität. Die Ansichtskarte entwickelte sich in wenigen Jahren zu einem weit verbreiteten, vor allem preiswerten Kommunikationsmittel, nur vergleichbar etwa mit dem Siegeszug der Handys seit Mitte der 90er Jahre. Es herrschte in jenen Jahren eine regelrechte Manie, sich über Ansichtskarten auszutauschen und Aufmerksamkeit zu wecken. Die drucktechnische und grafische Entwicklung sowie künstlerische Ausgestaltung der
Ansichtskarten, die angesichts sprunghaft gestiegener Nachfrage in immer größeren Auflagen kostengünstig hergestellt und verkauft wurden, führte dazu, dass nicht nur jeder Winkel in Städten und Gemeinden werbewirksam abfotografiert und
touristisch vermarktet wurde, sondern dass auch das kommunale Vereins- und Kulturleben, wie auch sportliche Ereignisse (Rad- und Autorennen) sowie Gewerbe- und Industrieausstellungen sich nur allzu bereitwillig dieses neuen Mediums bedienten, um regional und überregional das eigene Anliegen herauszustellen, um so in einer breiten Öffentlichkeit zu werben und Beachtung zu finden. Das jahrzehntelange Sammeln von Ansichtskarten des Oberamts Bretten führte zwangsläufig beim Verfasser auch zum Erwerb weniger, aber hoch interessanter sog. Schüler-Ereigniskarten der ehemaligen (Ober)-Realschule in Bretten, deren Behandlung Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sein soll.