Buchhandel und Verlagswesen
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Auch im digitalen Zeitalter liegen sie in Buchhandlungen aus: Werbekataloge, die das Lesepublikum über Neuerscheinungen und das lieferbare Programm eines Verlags informieren. Das Angebot allein sagt bereits viel über das werbende Unternehmen aus, Käuferansprache und Gestaltgebung ergänzen gezielt die Außenwirkung. Der vorliegende Beitrag stellt den ehemaligen Baden-Badener Herbert Stuffer Verlag anhand seines Prospektarchivs vor und zeigt, dass Verlagskataloge mehr als nur eine Produktpalette abbilden.
Die Geschichte der Verlage in der badischen Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe ist ganz überwiegend die Geschichte ihrer Buchdruckereien und ihrer Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen gewesen. Wie in manchen anderen der kleineren Residenzen des 18. Jahrhunderts, an denen der spekulative Geist keine Heimstatt gefunden hatte, konnte auch hier
keine ihn fördernde Verlegerpersönlichkeit heranwachsen. So haben wir es bis weit ins 19. Jahrhundert hinein, und z. T. noch darüber hinaus, mit mehr oder minder geschäftstüchtigen Buchhändlern und mit Druckereibesitzern zu tun, die gleichsam im Nebenberuf als Verleger tätig wurden, und dennoch Bedeutendes zum Verlagswesen Karlsruhes beitragen
konnten. Die Ausstrahlungen ihrer Wirksamkeit gingen weit über die Grenzen Badens hinaus und haben – wenngleich zu einem geringen Teil – europäische Dimensionen erreicht. Dies ist bisher noch niemals gründlich erforscht worden, und auch die vorliegende Darstellung kann nur als Aufforderung zu weiteren Detailstudien verstanden werden. Dennoch sollen die Grundstrukturen dargelegt und alle Firmen und wichtigen Namen des 18. Jahrhunderts genannt werden. Das 19. Jahrhundert kann wegen der starken Diversifikation des Buchgewerbes im Großherzogtum Baden hier nur im Überblick behandelt werden.
Baden-Württemberg
(2013)
In Baden-Württemberg sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die
Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart mit dem Pflichtexemplarrecht
ausgestattet. Wie schon für gedruckte Pflichtexemplare gibt es auch für elektronische Pflichtexemplare zwei Rechtsgrundlagen:
Zum einen gilt für die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen der Erlass der
Landesregierung vom 9.10.2006, ergänzt durch den Mustererlass der KMK vom
5.7.2007. Zum anderen regelt eine Änderung des Pflichtexemplargesetzes, gültig
ab dem 1.1.2007, die Abgabe digitaler Publikationen aus öffentlichen Netzen.
Innerhalb eines Haushaltsstrukturgesetzes wurde mit Artikel 5 das baden-württembergische Pflichtexemplarrecht auf Netzpublikationen wie folgt ausgeweitet:
„Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
Digitale Publikationen sind Medienwerke in unkörperlicher Form, die in öffentliche Netzen dargestellt werden.“