Wissenschaftliches Bibliothekswesen
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Maria van Look wurde am 23. September 1909 in Brandenberg (Baden) als Maria Berger geboren. Sie studierte Zahnheilkunde in Freiburg im Breisgau und schloss ihr Studium 1932 mit dem Staatsexamen und im Januar 1933 mit der Doktorpromotion ab. 1935 heiratete sie Johannes („Hans“) van Look (1903-1988), der ebenfalls Zahnarzt war. Gemeinsam betrieben sie eine Zahnarztpraxis in Freiburg. Dem Ehepaar wurden die Kinder Claudio (*1936), Hans-Günther (1939-2007) und Eva (*1941) geboren. Claudio wurde wie seine Eltern Zahnarzt, Hans-Günther (genannt „Pümy“) wurde – wohl nicht zuletzt aufgrund der Fürsprache Reinhold Schneiders – Künstler. Zu seinen Werken gehört auch ein Reinhold Schneider-Porträt, das sich in der Badischen Landesbibliothek befindet.
Eine der prächtigsten und bekanntesten Handschriften der St. Galler Stiftsbibliothek ist das sogenannte Wolfcoz-Evangelistar (St. Gallen, Stiftsbibliothek 367), dessen künstlerischer „Wert den berühmtesten Werken der Schule ebenbürtig“ ist. Schlägt man den Codex auf, so beeindrucken die großen Initialen in Gold und Silber, die mit sicherer Hand und in gereifter Ornamentik umgesetzt werden. Auch die Schrift wird mit Edelmetallen verziert und fügt sich wegen ihres präzisen und breiten Duktus’ nahtlos in das prunkvolle Gesamtbild ein. Klar und raumgreifend erscheint dem Betrachter das Layout, was auf den Buchtyp und seine Funktion zurückzuführen ist. Das Evangelistar enthält Textabschnitte
– Perikopen – aus den Evangelien, die nach den Festen des Kirchenjahres geordnet sind und in der Messe verlesen werden. Die Handschrift steht also in der Öffentlichkeit, soll repräsentativ wirken und beim Vorlesen gut zu erkennen sein. In der Regel kam dem Diakon diese Aufgabe zu, „an Festtagen las vielfach der Bischof selbst“ die Perikope aus dem Evangelium vor. Der feste
Platz in der Liturgie sicherte diesem Buchtyp und so auch dem ‚Wolfcoz-Evangelistar‘ den „kostbarsten Ornat“.
Das Stadtarchiv konnte 2009 ein wertvolles Werk des gebürtigen Villingers Dr. Georgius Pictorius aus dem Jahre 1560 erwerben. Es ist damit das fünfte Buch des Autors, das sich in der umfangreichen Fachbibliothek des Stadtarchivs befindet. Er behandelt darin in neun Kapiteln ausführlich allgemeine Badevorschriften und im 10. Kapitel beschreibt er einzelne Bäder, darunter das „Neuenbad“ in Villingen, das Bad im benachbarten Schwenningen aber auch heutige Kurorte mit Weltruf wie Baden-Baden, Bad Ems und Wiesbaden sind darunter. Anschließend gibt er medizinische Ratschläge und Indikationen, worunter sich mehrere arabische Mediziner als Autoritäten finden, die er zitiert. Das erworbene Exemplar stammt aus der Bibliothek des bedeutenden Botanikers und Arztes Christoph Jacob Trew (1696-1769), dessen gestochenes Exlibris sich auf der Rückseite des Titelblattes befindet. Trew übergab seine mit 34 000 Bänden wohl umfangreichste naturkundliche Bibliothek jener Zeit 1768 der Universität Altdorf, die 1809 aufgelöst wurde. Es sind weltweit nur 10 Exemplare der Erstausgabe des Buches im Internet nachgewiesen.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Seit Oktober 1999 wurden die Druckwerke der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek in Donaueschingen in verschiedenen Auktionshäusern versteigert oder anderweitig auf dem Antiquariatsmarkt angeboten. Die Donaueschinger Bibliothek war seit 1855 auch Standort der umfangreichen Büchersammlung des Gelehrten Joseph Maria Christoph Freiherrn von Laßberg (1770-1855). Das Land Baden-Württemberg hat große Anstrengungen unternommen, die wichtigsten
Teile der Laßbergschen Bibliothek zu erwerben und für die Öffentlichkeit zu bewahren. Diese Bücher haben in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe eine neue Heimat gefunden, wo sich bereits ein Teil seines Nachlasses, seiner Handschriften, vor allem die deutschsprachigen Schätze des Mittelalters und deren Abschriften, und auch viele seiner Inkunabeln befinden.
Ein Haus- und Arzneibuch des 15. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg
(2006)
Vor 200 Jahren, am 19. Januar 1805, konstituierte sich die „Gesellschaft der Freunde vaterländischer Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau"', die heute noch als „Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar" floriert.
Joseph Freiherr von LAßBERG, ( 1770- 1855) gehörte zu den Gründern der Gesellschaft. LAßBERG, der besonders als Handschriftensammler und früher Germanist bekannt wurde, war damals als Landesoberforstmeister bei der Fürstlich Fürstenbergischen Zentralverwaltung in Donaueschingen tätig. In der neu gegründeten Gesellschaft war er daher für das Gebiet der Naturgeschichte im Allgemeinen und die Forstwirtschaft im Besonderen zuständig. Joseph von LAßBERG, der – wie seine Bibliothek zeigte – ohnehin enzyklopädisch interessiert war, sammelte natürlich nicht nur literarische Handschriften im engeren Sinne, wie zum Beispiel seine berühmte 'Nibelungenlied'-Handschrift (C), sondern auch fachliterarische.
Die Digitalisierung historischer Bestände in Bibliotheken, Archiven und Museen ist längst keine Ausnahme
mehr, sondern die Regel. Für die geisteswissenschaftlichen Fächer bedeutet dies eine leichtere
Verfügbarkeit der forschungsrelevanten Quellen. Aus den digital verfügbaren Quellen ergeben sich
neue Forschungsmethoden, die unter dem Namen „Digital Humanities“ zusammengefasst werden. Die
Erschließung von Notenhandschriften und –drucken und ihre Bereitstellung im Internet stellt Bibliotheken
vor besondere Herausforderungen: Metadatenstandards müssen eingehalten werden und die
Langzeitarchivierung muss gesichert sein. Die Arbeit zeigt, dass digitale Musiksammlungen und
Musikbibliotheken für die Musikwissenschaft und das praktische Musikleben von großer Bedeutung
sind und deshalb sorgfältig aufgebaut werden sollten.
Kulturgüterkampf in Baden
(2010)
Am 1. Dezember 2008 wurde in der Universität Karlsruhe durch die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg das Gutachten der Expertenkommission zum Thema »Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz« der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein zahlreiches Publikum im großen Tulla-Hörsaal folgte den Ausführungen der Autoren, sechs an der Zahl, die sämtlich zugegen waren und sich der Diskussion stellten. Das Gutachten schafft Klarheit über die historischen und juristischen Aspekte einer heftigen Kontroverse, die seit September 2006 Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen
gewesen ist.
Anlässlich des Jubiläums zum 1.300-jährigen Bestehen des Benediktinerklosters auf der Reichenau digitalisiert die Badische Landesbibliothek die ca. 240 Titel umfassende Inkunabelsammlung aus der ehemaligen Klosterbibliothek und erschließt diese in maschinenlesbarer Form. Ermöglicht wird dieses Projekt, das nicht nur von hoher landesgeschichtlicher Bedeutung ist, sondern mit einem Umfang von ca. 70.000 Seiten auch quantitativ neue Maßstäbe hinsichtlich der computergestützten Volltexterkennung von Wiegendrucken setzt, durch die Förderung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg. Es ist angesiedelt in den Abteilungen Regionalia und Sammlungen.
„Erziehung als Politikum“
(2008)
Einen Vorwurf könnte Franz Sales Wocheler,
zu dessen Gedenken dieser Vortrag anlässlich
des 175-jährigen Jubiläums der Leopold-
Sophien-Bibliothek in diesem Jahr stattfindet,
einen Vorwurf könnte er heute nicht mehr aufrecht
halten: Er könnte vermutlich nicht mehr
von den „blinden groben Überlingern“ reden,
die den Wert seiner Büchersammlung weder
kennen noch ihn kennen lernen wollten. Dies
nämlich schrieb Wocheler 1833 an seinen
Freund Ignaz Heinrich von Wessenberg in
Konstanz, als er sich bei ihm für ein Buchgeschenk
bedankte. Nein, so scheint es nicht
mehr zu sein: die Überlinger, zumindest die
hier versammelten, wissen heute wohl zu
schätzen, dass ihre Leopold-Sophien-Bibliothek
von großem kulturhistorischem Wert ist,
zu dem Wocheler mit der Schenkung seines
Buchbestandes den Grundstein gelegt hat. Mit
dem 175jährigen Jubiläum dieser wertvollen
Büchersammlung, das den Anlass für diese
Vortragsreihe gibt, soll deren Geschichte einerseits
ebenso wie die Erinnerung an ihren
größten Gönner andererseits im Gedächtnis
der Nachwelt lebendig erhalten werden.
Vorbemerkung: Institutionen, staatliche Körperschaften zumal, haben nicht
anders als Menschen ihren individuellen Charakter. Geprägt werden sie
durch die Persönlichkeiten, die sie als Leiter über Jahre oder Jahrzehnte
führen. Dies gilt für eine Einrichtung wie eine wissenschaftliche Bibliothek,
die durch regelmäßige Erwerbungen stetig wächst und dadurch ein eigenes
inhaltliches Profil entwickelt, im Besonderen. Es lohnt sich daher, im Lichte
der Rede, die der erste Direktor der Karlsruher Hofbibliothek, Friedrich
Valentin Molter, am 1. Januar 1770 gehalten hat und die der eigentliche
Gegenstand dieses Beitrages ist (Abb. 5), zunächst ihren Autor in den Blick
zu nehmen. Schließlich hat Molter die Entwicklung der öffentlichen Hofbibliothek über fast vierzig Jahre, von 1770 bis 1808, verantwortet. Bereits seit 1756 war er für die fürstliche Privatbibliothek zuständig, die zum Kern
der späteren Hofbibliothek werden sollte.
Die Handschrift L 89 mit dem „both der göttlichen myltigkeit“ befindet sich in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Äbtissin Barbara Veus, die das Kloster Lichtenthal in der schwierigen Zeit von 1551 bis 1597 regierte, widmet in einer Schlußschrift dieses Buch dem Konvent mit dem Hinweis, sie habe es für ihn zusammen mit einer Mitschwester geschrieben. Leider fügt sie nicht hinzu, ob sie es unmittelbar aus dem Lateinischen ins Alemannische übertragen oder aus einer bereits vorhandenen Übertragung übernommen hat. Ihre Ausbildung als Tochter des Badischen Kanzlers Hieronymus Veus und die gelegentlich originelle Wortwahl lassen jedoch vermuten, daß sie die Übersetzerin war. Als Vorlage diente wahrscheinlich die Edition des Kölner Kartäusers Johannes Landsperg von 1536. Dies ergibt sich durch einen Vergleich mit der deutschen
Übertragung von Michael Sintzel.
Auch im digitalen Zeitalter liegen sie in Buchhandlungen aus: Werbekataloge, die das Lesepublikum über Neuerscheinungen und das lieferbare Programm eines Verlags informieren. Das Angebot allein sagt bereits viel über das werbende Unternehmen aus, Käuferansprache und Gestaltgebung ergänzen gezielt die Außenwirkung. Der vorliegende Beitrag stellt den ehemaligen Baden-Badener Herbert Stuffer Verlag anhand seines Prospektarchivs vor und zeigt, dass Verlagskataloge mehr als nur eine Produktpalette abbilden.
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Professor Felix Heinzer, der seit 2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters leitet, ist der Entdecker der Bohun-Handschrift im Archiv der Abtei Lichtenthal. Er arbeitete damals als Assistent in der Badischen Landesbibliothek mit am 1987 gedruckten Katalog „Die Handschriften von Lichtenthal“. Mit seinem Beitrag zufrieden, überließ ihm Dr. Gerhard Stamm den Anhang „Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts“. Dieser endet mit der Beschreibung von zwei Handschriften, die als Eigentum des Klosters im Archiv sind, während die anderen als zu betreuendes Säkularisationsgut in der historischen Bibliothek stehen.
Am 10. Januar 2011 beging die Erzdiözese Freiburg die formale Eröffnung des Erhebungsverfahrens für den Heiligsprechungsprozess des seligen Bernhard von Baden, Landespatron im badischen Teil des Erzbistums. Am 21. November 2012 fand es mit einem von Erzbischof Robert Zollitsch geleiteten Gottesdienst im Freiburger Münster seinen Abschluss auf diözesaner Ebene. Im Zuge unserer Arbeiten als Mitglieder der Historikerkommission stießen wir auf eine Quelle, die bislang von der Bernhardsforschung völlig unberücksichtigt blieb. Es handelt sich um einen fragmentarischen Nachruf auf den Seligen, der vom Augsburger Bürger Sebastian Ilsung († 1468 oder 1469) aufgeschrieben wurde. Er gehört zum Bestand der Bibliotheca Palatina unter der Signatur „Cod. Pal. germ. 677“ der Universitätsbibliothek Heidelberg und wird digitalisiert auf deren Internetseite unter der persistenten URL http:/ /digi.ub.uni-heidelberg.de/ diglit/cpg677/0005 verfügbar gemacht. Bei dem Codex handelt es sich um eine Handschrift, deren Erstellung der Augsburger Lohnschreiberin Clara Hätzlerin zugeordnet werden kann und die vermutlich von Sebastian Ilsung in Auftrag gegeben wurde oder sich in seinem Besitz befand. Eigenhändig fügte Ilsung zwei Texte an, nämlich die auf den Seiten 45v/46v befindlichen Exequien auf die Kaiserin Eleonore, sowie den hier erstmals edierten Nachruf auf Bernhard von Baden. Auf die Existenz des Textes verweisen in anderen Zusammenhängen und demzufolge ohne darauf einzugehen Franz Fuchs und Inta Knor.
Beim Durchsehen von Werkverzeichnissen fällt immer wieder ins Auge, dass bestimmte dort
aufgeführte Quellen beispielsweise als „Kriegsverlust“ oder als „verbrannt 1944“, als „seit 1945
verschollen“ oder etwa als „heute in Krakau“ gekennzeichnet sind. Es kommt auch vor, dass man in der
Neuauflage der Musik in Geschichte und Gegenwart oder im New Grove dictionary of music and musicians in den
Werkübersichten zum Schaffen einzelner Komponisten von Quellen erfährt, die sich dann, fragt man bei
der genannten Bibliothek an, als Kriegsverluste herausstellen. Je mehr Werk- und Quellenverzeichnisse
man durcharbeitet, um so mehr verdichtet sich der Eindruck, dass angesichts der hohen Zahl solcher
Einträge doch vielleicht auch der entgegengesetzte Ansatz, und zwar eine Aufarbeitung der
Kriegsverluste selbst, zu beschreiten wäre. Für die deutschen Musiksammlungen wurde bisher kein
Versuch unternommen, deren Kriegsverluste systematisch und auf breiter Basis zu untersuchen, zu sehr
hat sich die Musikwissenschaft seit 1945 mit der Sichtung und Erforschung des Erhaltenen beschäftigt,
als dass sie sich – mit Ausnahme gewisser Spitzenstücke – des Verlorenen angenommen hätte, wie dies
in der Kunstgeschichte schon seit langem der Fall ist. Die vorliegende Arbeit ist der erste Teil einer
grossflächig angelegten Studie, welche die Geschichte der musikalischen Quellensammlungen deutscher
Bibliotheken im Zweiten Weltkrieg anhand bisher unveröffentlichter Akten beschreibt, die Ursachen für
die Quellenverluste darstellt und später einen Gesamtkatalog der feststellbaren Kriegsverluste an
handschriftlichen und gedruckten Noten bis zum frühen 19. Jahrhundert auf der Grundlage historischer
Inventare liefern wird.
Das Rezeptbuch des Hartmann Hartmanni blieb in zwei Abschriften erhalten. Das Original des Arzneibuches wurde bisher nicht gefunden. Beide Handschriften werden unter den Signaturen Codex Palatinus Germanicus 277 (CPG) und CPG 221 in der Universitätsbibliothek Heidelberg aufbewahrt. Ursprünglich wohl Bestandteil der Privatbibliothek der Kurfürsten im Heidelberger Schloss, ereilte sie im Frühjahr 1623 das Schicksal aller Heidelberger Bibliotheken: Sie wurde als Kriegsbeute in den Vatikan gebracht
Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.
Die Kulturgutdigitalisierung gehört seit Jahren zum Kerngeschäft
der Landesbibliotheken wie der BLB. Dabei lag der Fokus lange Zeit auf der
Contentdigitalisierung von unikalem Material. Hinzu kamen regional interessante
Bestände wie Adressbücher oder Landtagsprotokolle. Allerdings stellt sich zunehmend
die Frage, ob die Aufgabe der Bibliotheken mit der reinen Imageproduktion
schon erledigt ist. Am Beispiel der BLB sollen Zukunftsperspektiven aufgezeigt
werden, die über die Contentproduktion hinausgehen. Dazu gehört neben der
Anreicherung der Digitalisate durch Normdaten, Volltexte und Editionen die
Einbindung in überregionale Portale, die Zusammenarbeit mit der Forschung
bei ausgewählten Projekten, die Unterstützung kleinerer Einrichtungen und das
Engagement in Citizen-Science-Projekten.
RegionaliaOpen
(2021)
Am Beispiel der Badischen Landesbibliothek wird aufgezeigt, welche Rolle den Regionalbibliotheken
im Zuge der Open-Access-Transformation zukommt und welche Schritte diese unternehmen, um
den Anforderungen gerecht zu werden. Dabei wird das neue Repositorium der Badischen Landesbibliothek
„RegionaliaOpen – Open-Access-Publikationsserver für den Südwesten“ vorgestellt und
erläutert, wie der Weg bis dahin aussah. Thematisiert werden zudem die Herausforderungen und
Besonderheiten eines Repositoriums an einer Landesbibliothek und es wird erklärt, welche Entscheidungen
hinsichtlich Inhalten und Adressaten, Software, Erschließung und Workflows getroffen
wurden. Zudem wird über die Erfahrungen bei der Gewinnung von Kooperationspartnern und dem
Aufbau von Publikationsservices für die landeskundliche Community berichtet.
Seit Beginn ihrer Digitalisierung 2010 liegt ein Fokus der
Badischen Landesbibliothek auf regionalen Beständen aus und zu Baden. Unter
diesen finden sich auch Reisebeschreibungen und Bildbände aus dem 19. Jahrhundert
mit zahlreichen Ansichten von Städten, Landschaften, Kirchen, Burgen,
Plätzen und weiteren Baudenkmälern aus dem Oberrheingebiet sowie wissenschaftliche
Literatur zum Rhein. Die Abbildungen werden mit angereicherten
Normdaten verknüpft und mittels Zuweisung der entsprechenden Koordinaten
auf einer Landkarte verortet. Dadurch kann die Badische Landesbibliothek ihren
speziell an Bildzeugnissen interessierten Nutzerinnen und Nutzern verschiedene
Rechercheeinstiege anbieten: Zugriff auf die einzelnen Abbildungen bieten ein
alphabetisches Ortsnamenregister, ein Suchschlitz oder die Verortung auf einer
Landkarte.
Als der Markgraf von Baden erstmals die öffentliche Nutzung für die Bestände der Hofbibliothek in Karlsruhe regelte, wurden ab Beginn des Jahres 1771 geschätzt über 11.000 Bücher für eine (eingeschränkte) Allgemeinheit zugänglich. Dieser nicht übermäßig große Bestand verdoppelte sich bis 1772 und verdreifachte sich gar innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte, sodass er 1799 bereits auf 30.000 Bände geschätzt wurde. Doch welche Werke im Einzelnen damit gegen Ende des 18. Jahrhunderts für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung standen, bleibt eine weitgehend unbeantwortete Frage.
Aufgrund der historischen Umstände, die bereits vielfach aufgearbeitet wurden – namentlich die weitgehende Zerstörung des Bibliotheksbestands 1942 – ist eine Rekonstruktion des Bestandes von 1771 kaum mehr mit auch nur annähernder Vollständigkeit möglich.
Wer sang die Euryanthe?
(2017)
Auf gedruckten Zetteln, die deutlich kleiner waren als heutige Plakate, bewarb das Großherzogliche Hoftheater nach dem Vorbild vieler anderer deutscher Bühnen seine abendlichen Aufführungen. Die von Austrägern an Privathaushalte verteilten, später auch im öffentlichen Raum angeschlagenen Zettel informierten die Theaterbesucher vorab über das vorgesehene Theater- oder Musikstück und über die Verteilung der Rollen. Aufgrund dieser und weiterer Angaben geben uns die Theaterzettel Aufschluss über den Spielbetrieb vergangener Zeiten. Sie bilden heute eine wertvolle Quelle, die dank Digitalisierung und Internetpräsentation von allen am Theatergeschehen interessierten frei und komfortabel befragt werden kann.
Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der Bücher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv für den Begriff „Bibliothek“, oder anders gesagt: Ein mit Büchern und Bücherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb
so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbestände geregelt wurde, nämlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden für die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausführlicher, was angesichts der sich ständig erweiternden Benutzungsmöglichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverhältnismäßig bürokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen – so ließe sich interpretieren – ein tiefes Misstrauen gegenüber den Nutzern offenbarte.
Ende 2015 konnte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe
auf fünf Jahre Kulturgutdigitalisierung zurückblicken. Mit einem Scanner
und einem Buchtisch sowie dem Digitalisierungssystem Visual Library gestartet,
konnte die hauseigene Werkstatt in der Folgezeit ihre Erstausstattung um weitere
Scantechnik und zusätzliche Softwaremodule aufrüsten. Mit Hilfe von Drittmittel-
finanzierten Projekten gelang es, die Digitalisierungsstrategie des Hauses, die
auf mittelalterliche Handschriften, Musikalien und regionales Schrifttum gerichtet
ist, erfolgreich umzusetzen. Der Aufsatz benennt die Inhalte der wichtigsten
Digitalisierungsprojekte, die zwischen 2011 und 2015 durchgeführt wurden.
In den Protokollen der Großherzoglichen Ständeversammlung bzw. des Badischen Landtags spiegelt sich die erfolgreiche parlamentarische Tradition des Landes seit Verkündung der Verfassung 1818 und dem Zusammentritt der ersten Volksvertretung 1819. Die Badische Landesbibliothek hat deshalb diese zentrale historische Quelle digitalisiert und 2012 als ihren Beitrag zum Landesjubiläum ins Internet gestellt. Das über 600 Bände umfassende Werk, das in vollständiger Form nur in wenigen großen wissenschaftlichen Bibliotheken einsehbar ist, steht nun unabhängig von Ort und Zeit allen Fachleuten und geschichtsinteressierten Laien zur Verfügung. Die Sitzungsprotokolle dokumentieren zum einen die Geschichte des Badischen Landtags, die 1933 mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu Ende ging; zum anderen sind sie für zahlreiche Einzelfragen der Geschichte Badens eine ergiebige historische Quelle.
Im April 2014 erstand die Badische Landesbibliothek bei einer Auktion des Hauses Stargardt ein kleines Konvolut von eigenhändigen Briefen Karl von Rottecks, die dieser zwischen 1820 und 1829 aus Karlsruhe und Freiburg an den Leipziger Verleger Friedrich Arnold Brockhaus (1772–1823) bzw. dessen Söhne Friedrich (1800–1865) und Heinrich (1804–1874) schrieb.1 Sie betreff en Rottecks Mitarbeit an Brockhaus’schen Zeitschriften, Buchbestellungen, Abrechnungen und Zahlungen, werfen aber auch ein paar Schlaglichter auf Rottecks politisches Amt und seine kritische Sicht der politischen Verhältnisse in Baden.
Als die Badische Landesbibliothek 22 Jahre nach ihrem Untergang endlich ein eigenes Gebäude beziehen konnte, um ihren Lesern in komfortabler Weise Literatur und Informationen zur Verfügung zu stellen, zählte der Bibliotheksbestand
immerhin wieder 327 000 Werke. Damit hatte er das Vorkriegsniveau beinahe wieder erreicht: Als die Bibliothek in der
Nacht vom 2. auf den 3. September 1942 im Bombenhagel auf Karlsruhe untergegangen war, hatte sie bei einem Verlust von 365 000 gedruckten Bänden nahezu einen Totalschaden erlitten. Allein die rechtzeitig an sichere Orte ausgelagerten Handschriften, Inkunabeln und sonstigen wertvollen Stücke waren gerettet worden, außerdem die zufällig gerade ausgeliehenen Titel und schätzungsweise 13 000 Bücher, die den Brand überstanden hatten.
In den sieben Jahrzehnten zwischen dem Auszug aus dem Schloss und der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg, in denen die Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek im Sammlungsgebäude am Friedrichsplatz ansässig war, entwickelte sie sich von einer Hof ibliothek mit begrenztem Nutzerkreis zu einer öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Gebrauchsbibliothek
modernen Zuschnitts. In der badischen Bibliothekslandschaf rangierte sie hinter den Universitätsbibliotheken Heidelberg und Freiburg als drittgrößte Bibliothek; aufgrund der Ausübung regionaler Aufgaben nahm sie die Funktion der Landesbibliothek ein. Im deutschen Bibliothekswesen etablierte sie sich als eine Einrichtung, die sich gegenüber bibliothekarischen
Neuerungen und Reformen aufgeschlossen zeigte und sich an der überregionalen Zusammenarbeit beteiligte.
Adressbücher sind Abbreviaturen, in denen auf denkbar rationellste Weise Gesellschaft en Wissen von sich selbst organisieren. Es wiegt 1700 Gramm, umfasst 1208 Seiten, weist einen festen Einband im Format ca. 30 × 21 cm auf und kostet 54 Euro: das Adressbuch der Stadt Karlsruhe 2012 mit Wegweiser durch Karlsruhe. Dem elektronischen Trend trotzend hat der Braun Telefonbuchverlag an der Tradition festgehalten und auch in diesem Jahr wieder einen neuen Jahrgang dieses (ge)wichtigen Nachschlagewerks in gedruckter Form auf den Markt gebracht. Nahezu zeitgleich hat die Badische Landesbibliothek weit über einhundert alte Jahrgänge des Adressbuchs digitalisiert und für jeden frei zugänglich ins Internet gestellt. Beide Ereignisse sind Anlass genug, einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung des Karlsruher Adressbuches zu werfen.
Ohne Parallele in der nunmehr 50-jährigen Geschichte der Badischen Bibliotheksgesellschaft ist jener kulturpolitische Eklat, der im September 2006 als badischer ,,Handschriftenstreit" begann und sich in den darauffolgenden Monaten zum baden-württembergischen „Kulturgüterstreit" auswuchs. Er begann just in jenem Jahr, als die Badische Bibliotheksgesellschaft (BBG) ihr 40-jährigesJubiläum mit einer
Ausstellung beging, in der neben sonstigen eindrucksvollen Erwerbungen, die mit Unterstützung der BBG erworben worden waren, einige Handschriften gezeigt wurden. In der als Begleitheft zu dieser Ausstellung veröffentlichten Jubiläumsschrift würdigte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die „bleibenden Verdienste" der BBG „beim Erwerb von Handschriften, Inkunabeln und alten Drucken".1 All dies geschah freilich im Mai 2006, als niemand etwas von den Ereignissen vier Monate später ahnte. Der Handschriftenstreit liegt inzwischen ein Jahrzehnt zurück, so dass es gerechtfertigt erscheint, seine Hintergründe und
seinen Verlauf ins Gedächtnis zu rufen.
Digital stöbern
(2016)
Es ist nicht das einzige, aber das vielleicht nachhaltigste Geschenk gewesen, das die Badische Landesbibliothek der Stadt Karlsruhe zu ihrem 300. Geburtstag gemacht hat: weit mehr als 900 000 Karlsruher Zeitungsseiten wurden im August 2015 frei ins Netz gestellt; weitere 50 000 Seiten folgen im Jahr 2016. Sie bieten seitdem jeder Bürgerin und jedem Bürger der Stadt, aber natürlich auch allen Interessenten weltweit, eine attraktive Fundgrube für Nachrichten über lokale und regionale, nationale und internationale Ereignisse, die einstmals eine Zeitungsmeldung für Wert befunden worden waren. Dies wird im Artikel an drei Beispielen illustriert.
Nadeln im Heuhaufen
(2020)
Musikalien, insbesondere die für Aufführungen notwendigen Stimmen, waren in der
Vergangenheit in erster Linie Gebrauchsgegenstände, die nach ihrer praktischen Verwendung vielfach als nicht sammel- oder archivwürdig angesehen, sondern oft makuliert oder ganz vernichtet wurden. Anders verhielt es sich mit den Libretti: Sie waren
Sammelobjekte von Privatleuten, fanden aber auch Eingang in höfische Bibliotheken.
Häufig sind schon Einzelexemplare prachtvoll und aufwendig gebunden, nicht selten
aber in Sammelbänden buchbinderisch zusammengefasst.
Der Verlust von fast allen musikalischen Quellen ist für den Fall der Hofmusik in
Rastatt zu beklagen. Nach der Zerstörung Baden-Badens im Pfälzischen Erbfolgekrieg
hatte Markgraf Ludwig Wilhelm hier ein neues Schloss errichten lassen. Mit dem
Rastatter Frieden von 1715 entfaltete sich in der Folge das höfische Leben, zu dem auch
eine bedeutende Hofkapelle zählte. Rastatt blieb bis zum Aussterben der Linie im Jahre
1771 für gut ein halbes Jahrhundert Residenz der katholischen Markgrafen von Baden-Baden.
At the Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) we offer a variety of e-resources
with different access requirements. On the one hand, there is free access to open
access material, no matter where you are. On the other hand, there are e-resources
that you can only access when you are in the rooms of the BLB. We also offer eresources
that you can access from anywhere, but you must have a library account
for authentication to gain access. To test the functionality of these access methods,
we have created a project to automatically test the entire process from searching our
catalogue, selecting a hit, logging in to the provider’s site and checking the results.
For this we use the End 2 End Testing Framework CodeceptJS.
Piaristen als Autoren
(2002)
Habent sua fata libelli. Dass auch Bücher ihre Schicksale haben, hat sich,
seit Terenz diesen Satz niederschrjeb, immer wieder neu gezeigt. Wo kamen die Bücher, die einmal da waren, hin? Und wo kamen die, die da sind,
her? Und wie, und wieso, kamen sie hierher?
Solche Fragen stellt sich jeder, der eine Bjbliothek besucht. Wer die
Hjstorische Bibliothek der Stadt Rastatt besucht, weiß bald Bescheid.
Denn das heutige Ludwig-Wi]helm-Gymnasium, in dem sje sich befindet,
ist aus dem Großherzoglichen Lyzeum hervorgegangen, in dem das Piaristenkolleg von Rastatt und das Lyzeum, vormals Jesuitenkolleg von Baden-Baden aufgegangen sind - einschließlich ihrer jeweiligen Buchbestände;
und denen der Jesuiten waren schon die ihrer elsässischen Mitbrüder zugewachsen, und die der baden-badischen Kapuziner kamen auch noch hinzu.
(Und seither noch mehr.) [1]
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Lassen Sie mich zunächst mit hoffentlich hörbarer Freude
unterstreichen: Die Protokolle der Badischen Ständeversammlung und des Badischen Landtags sind immer noch
häufig genutzte Erkenntnisquellen! Wir erweitern das virtuelle Universum also nicht um ein Prestigeobjekt – wir tragen
einem echten Bedarf Rechnung!
Das heißt auch: Das Digitalisieren der Badischen Parlamentsprotokolle als Beitrag der Badischen Landesbiliothek
zu unserem 60-jährigen Landesjubiläum ist schon deshalb
eine nette Idee, weil sie exemplarisch zeigt: Badener und
Schwaben sind – anders als bisweilen kolportiert – eher
Verwandte als Antipoden: Beide freuen sich gleichermaßen
besonders, wenn sie zum Geburtstag „ebbes Rechts“ bekommen, etwas praktisch Brauchbares – etwas, das nicht
bloß rumsteht.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.