Wissenschaftliches Bibliothekswesen
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Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Vor genau zehn Jahren, am 31. Juli 2009, wurde das Nibelungenlied in das
UNESCO-Weltregister Memory of the World aufgenommen. Das Internationale
Programmkomitee traf in Bridgetown (Barbados) die Entscheidung, der Text sei
das berühmteste Heldenepos in mittelhochdeutscher Sprache und gehöre zum
kulturellen Erbe der Menschheit.
Das Register zeichnet mit der Anerkennung aber nicht ein literarisches Werk
aus, sondern dessen Überlieferungsträger. Es listet kulturell bedeutsame und historisch
wichtige Dokumente von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken
und Museen und verpflichtet ihre Herkunftsländer, das ihnen anvertraute
Erbe vor Gedächtnisverlust und Zerstörung zu sichern. Zudem trägt es ihnen
auf, für die Verfügbarkeit der jeweiligen Dokumente zu sorgen und sie auf neuen
informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen.
Mit dem Titel ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Nibelungenlied-
Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek in München, der Stiftsbibliothek St. Gallen und der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe aufbewahrt werden. Die Handschrift C in der Badischen Landesbibliothek
ist die älteste und für die Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds,
das um 1200 aufgeschrieben wurde, aber auf ältere mündliche Traditionen
zurückgeht, bedeutendste Handschrift. Die strophische Dichtung erzählt
die Geschichte des Drachentöters Siegfried bis zu seinem gewaltsamen Tod und
die Geschichte von Kriemhilds Rache bis zum vollständigen Untergang der Burgunden.
Der Donaueschinger Wigalois
(2019)
Mit großzügiger Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Wüstenrot Stiftung konnte die Badische Landesbibliothek Ende 2018 die ehemals Donaueschinger Wigalois-Handschrift (Cod. Don. 71) erwerben, ein nationales Kulturdenkmal von exzeptionellem
Wert. Damit kehrt ein um 1420 in der berühmten Lauber-Werkstatt im oberrheinischen Hagenau produzierter und höchst erzählfreudig illustrierter Artusroman in seinen ursprünglichen Sammlungs- und Überlieferungskontext zurück.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Diese Heldengeschichte nimmt gleich zwei Mal ein gutes Ende: Natürlich heiratet
Ritter Wigalois schließlich die gerettete Königin und wird Herrscher von Korntin.
Weniger vorhersehbar war, dass die verschollene Handschrift mit den 30 wunderbaren
Illustrationen tatsächlich einmal nach Baden-Württemberg zurückkehren würde.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
Seit Beginn ihrer Digitalisierung 2010 liegt ein Fokus der
Badischen Landesbibliothek auf regionalen Beständen aus und zu Baden. Unter
diesen finden sich auch Reisebeschreibungen und Bildbände aus dem 19. Jahrhundert
mit zahlreichen Ansichten von Städten, Landschaften, Kirchen, Burgen,
Plätzen und weiteren Baudenkmälern aus dem Oberrheingebiet sowie wissenschaftliche
Literatur zum Rhein. Die Abbildungen werden mit angereicherten
Normdaten verknüpft und mittels Zuweisung der entsprechenden Koordinaten
auf einer Landkarte verortet. Dadurch kann die Badische Landesbibliothek ihren
speziell an Bildzeugnissen interessierten Nutzerinnen und Nutzern verschiedene
Rechercheeinstiege anbieten: Zugriff auf die einzelnen Abbildungen bieten ein
alphabetisches Ortsnamenregister, ein Suchschlitz oder die Verortung auf einer
Landkarte.
Nadeln im Heuhaufen
(2020)
Musikalien, insbesondere die für Aufführungen notwendigen Stimmen, waren in der
Vergangenheit in erster Linie Gebrauchsgegenstände, die nach ihrer praktischen Verwendung vielfach als nicht sammel- oder archivwürdig angesehen, sondern oft makuliert oder ganz vernichtet wurden. Anders verhielt es sich mit den Libretti: Sie waren
Sammelobjekte von Privatleuten, fanden aber auch Eingang in höfische Bibliotheken.
Häufig sind schon Einzelexemplare prachtvoll und aufwendig gebunden, nicht selten
aber in Sammelbänden buchbinderisch zusammengefasst.
Der Verlust von fast allen musikalischen Quellen ist für den Fall der Hofmusik in
Rastatt zu beklagen. Nach der Zerstörung Baden-Badens im Pfälzischen Erbfolgekrieg
hatte Markgraf Ludwig Wilhelm hier ein neues Schloss errichten lassen. Mit dem
Rastatter Frieden von 1715 entfaltete sich in der Folge das höfische Leben, zu dem auch
eine bedeutende Hofkapelle zählte. Rastatt blieb bis zum Aussterben der Linie im Jahre
1771 für gut ein halbes Jahrhundert Residenz der katholischen Markgrafen von Baden-Baden.
Flirting with the forbidden?
(2020)
In an oft-quoted section of his Apology, written in 1125 at the request of his friend William of St Thierry, Bernard of Clairvaux mounts a strenous attack on Cluniae excesses in food, clothing, and buildings, ridiculing his rival order's large churches and their sumptuous paintings that catch the worshipper's eye and, as Bernard laments, dry up his devotion. Fiant haec ad honorem Dei - 'You might say', Bernard concedes, if only as a rhetorical gesture, 'these things are all to the honour of God; nevertheless, just as the pagan poet Persius inquired of his fellow pagans, I as a monk ask my fellow monks: "Tell me, oh pontiffs (as he said), what is gold doing in the sanctuary?" I say (folowwing the meaning, not the meter): "Tell me, poor men, if you really are poor: what is gold doing in the sanctuary?" - in sancto quid facit aurum?'
Wer zu orts-, familien- und personengeschichtlichen Themen recherchiert, der weiß oder ahnt, welche Herausforderung der Umgang mit historischen Zeitungsbeständen darstellt. Äußerst reizvoll zwar in berechtigter Erwartung wesentlicher Suchergebnisse, aber in der puren Masse doch auch erschlagend! Bemisst man den Umfang einer durchschnittlichen
Zeitungsausgabe mit acht Druckseiten und rechnet für die Durchsicht einer Einzelseite nur ganze dreißig Sekunden – und das ist wirklich sehr wenig für eine halbwegs sorgfältige Analyse der oftmals unübersichtlich strukturierten, auf Artikelüberschriften meist verzichtenden älteren Presseerzeugnisse –, so braucht es für jedes Exemplar mindestens vier Minuten und pro Jahrgang einer Tageszeitung demnach gut und gerne zwanzig Stunden. Mit vertretbarem Aufwand war daher bisher die Durchsicht vieler Jahrgänge oder mehrerer unterschiedlicher Blätter kaum zu bewerkstelligen.
Am 2. März 2007 wurde das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz novelliert und die rechtliche Möglichkeit geschaffen, elektronische Pflichtexemplare zu sammeln. Damit war Baden-Württemberg Vorreiter in Deutschland. Die Anwendung beschränkte sich aber zunächst auf die BOA-Plattform (baden-württembergisches Online-Archiv), auf der von den Landesbibliotheken frei zugängliche elektronische Dokumente und Webseiten abgelegt wurden. Die Sammlung verlegerischer Netzpublikationen sollte nun in einer eigenen Umgebung realisiert werden: im Mai 2018 startete das Projekt E-Pflicht Baden-Württemberg mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist in der zweijährigen Projektlaufzeit gelungen, ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest, zur Verbindung mit den zugehörigen Metadaten in der Verbunddatenbank des K10plus, zur Langzeitarchivierung und zur Nutzung und Präsentation inhouse zu entwickeln und auch in Produktion zu setzen. Über dieses System konnten bereits mehr als 60.000 E-Books in den Formaten PDF und EPUB angenommen und erfolgreich verarbeitet werden, darunter die Titel der meisten größeren Verlage des Bundeslandes.
At the Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) we offer a variety of e-resources
with different access requirements. On the one hand, there is free access to open
access material, no matter where you are. On the other hand, there are e-resources
that you can only access when you are in the rooms of the BLB. We also offer eresources
that you can access from anywhere, but you must have a library account
for authentication to gain access. To test the functionality of these access methods,
we have created a project to automatically test the entire process from searching our
catalogue, selecting a hit, logging in to the provider’s site and checking the results.
For this we use the End 2 End Testing Framework CodeceptJS.
RegionaliaOpen
(2021)
Am Beispiel der Badischen Landesbibliothek wird aufgezeigt, welche Rolle den Regionalbibliotheken
im Zuge der Open-Access-Transformation zukommt und welche Schritte diese unternehmen, um
den Anforderungen gerecht zu werden. Dabei wird das neue Repositorium der Badischen Landesbibliothek
„RegionaliaOpen – Open-Access-Publikationsserver für den Südwesten“ vorgestellt und
erläutert, wie der Weg bis dahin aussah. Thematisiert werden zudem die Herausforderungen und
Besonderheiten eines Repositoriums an einer Landesbibliothek und es wird erklärt, welche Entscheidungen
hinsichtlich Inhalten und Adressaten, Software, Erschließung und Workflows getroffen
wurden. Zudem wird über die Erfahrungen bei der Gewinnung von Kooperationspartnern und dem
Aufbau von Publikationsservices für die landeskundliche Community berichtet.
Seit ihrer Erfindung im Jahr 1870 haben Sammelbilder über ein Jahrhundert hinweg eine nicht zu überschätzende Bedeutung als Medium der Werbung gehabt. Bildinhalte, Herstellungstechniken und Vertriebswege haben sich gewandelt. Immer gleich blieb das Erfolgskonzept, die Zielgruppe durch Sammeln, Tauschen, Ordnen, Kleben an eine Marke zu binden. Auch regionale Firmen in Baden haben sich diese Marketingstrategie zu Eigen gemacht. August Batschari Cigaretten in Baden-Baden stieg 1930 ins Zigarettenbildergeschäft ein. Die Badische Landesbibliothek stellt auch solche Massenmedien als Quellen bereit und bittet um Mithilfe beim Ausbau ihrer Sammlung.
Auch im digitalen Zeitalter liegen sie in Buchhandlungen aus: Werbekataloge, die das Lesepublikum über Neuerscheinungen und das lieferbare Programm eines Verlags informieren. Das Angebot allein sagt bereits viel über das werbende Unternehmen aus, Käuferansprache und Gestaltgebung ergänzen gezielt die Außenwirkung. Der vorliegende Beitrag stellt den ehemaligen Baden-Badener Herbert Stuffer Verlag anhand seines Prospektarchivs vor und zeigt, dass Verlagskataloge mehr als nur eine Produktpalette abbilden.
So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
In ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen von 2015
empfiehlt die KEK, für die Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 zunächst
die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen Zuständigkeiten in den Ländern
in Anspruch zu nehmen. Sie sollen unabhängig von historisch tatsächlich gegebenen
Pflichtexemplarregelungen für die in ihrem heutigen Verantwortungsbereich
publizierten Drucke eine Erhaltungsverpflichtung eingehen. Damit wäre
jeweils ein Exemplar der Mehrfachüberlieferung gedruckten Schrifttums im Bundesgebiet
als das prioritär zu erhaltende Archivexemplar identifiziert und zwar
in der Regel dasjenige, das aufgrund einer Rechtsverpflichtung ohnehin aufzubewahren
ist. Das KEK-Projekt Einheitlicher Nachweis hat 2016–2018 ein Datenmodell
für das PICA-Feld 4233 erarbeitet, das eine Struktur für die Dokumentation
von Archivierungsabsprachen bereitstellt und die kooperative Bestandserhaltung
überhaupt erst ermöglicht. Die Badische Landesbibliothek hat im überregionalen
Gesamtsystem der Überlieferungsbildung und -sicherung ihre Verpflichtung bei
den monographischen Titeln und den laufenden Periodika inzwischen eingelöst.
Im Rahmen des Landesprojekts bwLastCopies wurden 549.796 badische Pflichttitel
aus dem Zeitraum 1851–2020 – davon 80 Prozent im BLB-eigenen Bestand
und 20 Prozent in den Beständen anderer Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg – im K10plus mit einer Erhaltungsgarantie markiert und damit für die
Zukunft gesichert.