Wissenschaftliches Bibliothekswesen
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Schloss Mannheim
(2007)
Bestehende Gebäude mit neuer Nutzung zu beleben und dafür baulich zu reaktivieren, ist ein eigener Bereich architektonischen Gestaltens. Werden beim Neubau Konstruktion, Organisation und Gestalt des Gebäudes nach den Erfordernissen und dem zeitgenössischen Geschmack entwickelt, finden wir beim Bauen im Bestand ein Gebäude vor. Seine Substanz, Konstruktion und Baugeschichte sind erst einmal zu analysieren, bevor eine geeignete Nutzung gefunden und konstruktiv und gestalterisch umgesetzt werden kann. Das Mannheimer Schloss hat im Laufe der Zeit von der Residenz zum Witwensitz, Museum, Verwaltung und Hochschule vielerlei Nutzungen erfahren. Damit einher gingen immer umfangreiche bauliche Veränderungen. Den bedeutendsten Eingriff in den Bestand stellte die nahezu vollkommene Zerstörung im 2. Weltkrieg und der Wiederaufbau dar.
Seit ihrer Gründung 1986 war die Kraichgau-Bibliothek immer in den gleichen
Räumen im Graf-Eberstein-Schloss in Gochsheim beheimatet. Für unsere Bücher
waren die beiden Zimmer mit den nach Süden durchgehenden hohen Fensterfronten
sicher nie ideal (massive Sonneneinstrahlung), aber viele Benutzerinnen werden
den auch in den Ubergangs- und Wintermonaten hellen und warmen Räumen
nachtrauern. Im Rahmen der Neukonzipierung des Museums mussten wir nun
jedoch weichen und bekamen zwei andere, von Grund auf renovierte Räume im
Schloss zugewiesen, die einfacher zugänglich und dem ersten Eindruck nach wahrscheinlich
sogar benutzerfreundlicher sind. Da unser Bücherbestand in den über 20
Jahren des Bestehens der Kraichgaubibliothek auf das Vier-/Fünffache angewachsen
war, wäre ein komplettes V erziehen der Bestände ohnehin unvermeidlich
gewesen, aber leider brachte der Umzug nicht die erhoffte Erweiterung der Bibliothek.
Beim Neuaufstellen der Bücher mussten wir uns daher zwangsläufig auf unseren
Kernbestand (Kraichgau-Literatur) konzentrieren und Teile unserer sogenannten
Sekundärliteratur aussondern, auch für unser Mobiliar war nur bedingt
Platz. Diese kritische Anmerkung soll aber bitte nicht als Undankbarkeit missverstanden
werden. Der Heimat- und Museumsverein Kraichtal, die Stadt und vor
allem auch Kulturreferentin Vera Herberger machten sich die Entscheidung nicht
leicht.
Heimatverein Kraichgau
(2013)
Das Jahr 2011 brachte der Kraichgaubibliothek nicht nur eine Feier zum 25-jährigen Bestehen sondern auch einen
einschneidenden „Personalwechsel". Herr Walter Schmid, der 17 Jahre lang an den Offnungstagen nicht nur die Aufsicht führte, sondern auch als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stand, gab das Amt gesundheitsbedingt auf. Wie er bei einer kleinen Feier zu seinem Abschied im Kraichtaler Rathaus sagte, konnte er dies beruhigt tun, da er mit Frau Frieda
Jarosch eine ebenso kompetente Nachfolgerin gefunden hatte. Frau Jarosch ist seit vielen Jahren als lebhafte und fachkundige Führerin durch die Gochsheimer Museen bekannt und ist auch bestens mit der Kraichgaubibliothek vertraut, da sie seit 2006 bei der Revision des Buchbestands und der Einarbeitung der neu angeschafften Bücher hilft. Und schon jetzt ist sie nicht mehr wegzudenken!
Pflicht oder Kür?
(2022)
Bei der gesetzlichen Pflichtablieferung von Netzpublikationen
kooperiert die Badische Landesbibliothek mit der Württembergischen
Landesbibliothek, dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg und der
Deutschen Nationalbibliothek. Entstanden sind dabei fünf innovative Dienste zur
Archivierung von Amtsdruckschriften, E-Books, E-Journals, E-Papers und Websites.
Diese ermöglichen es, wesentliche Teile des textbasierten digitalen Kulturerbes
aus Baden zu sichern – wir berichten hier über den aktuellen Stand unserer
Sammlung.
Am 2. März 2007 wurde das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz novelliert und die rechtliche Möglichkeit geschaffen, elektronische Pflichtexemplare zu sammeln. Damit war Baden-Württemberg Vorreiter in Deutschland. Die Anwendung beschränkte sich aber zunächst auf die BOA-Plattform (baden-württembergisches Online-Archiv), auf der von den Landesbibliotheken frei zugängliche elektronische Dokumente und Webseiten abgelegt wurden. Die Sammlung verlegerischer Netzpublikationen sollte nun in einer eigenen Umgebung realisiert werden: im Mai 2018 startete das Projekt E-Pflicht Baden-Württemberg mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist in der zweijährigen Projektlaufzeit gelungen, ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest, zur Verbindung mit den zugehörigen Metadaten in der Verbunddatenbank des K10plus, zur Langzeitarchivierung und zur Nutzung und Präsentation inhouse zu entwickeln und auch in Produktion zu setzen. Über dieses System konnten bereits mehr als 60.000 E-Books in den Formaten PDF und EPUB angenommen und erfolgreich verarbeitet werden, darunter die Titel der meisten größeren Verlage des Bundeslandes.
Der Beitrag beschreibt den derzeitigen Stand der Webarchivierung auf Landesebene in Baden-Württemberg. Die wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen für die Sammlung und Archivierung von Webseiten und zugehörigen Einzeldokumenten sind vorhanden. Zugleich ist die inhaltliche Selektion
und technische Realisierung des Angebots eine umfangreiche Aufgabe, der sich
mehrere Landeseinrichtungen gemeinsam stellen.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Baden und seine Bibliotheken
(2012)
Wenn man von Bibliotheken spricht, weiß sicher jeder Leser dieser Zeitschrift , wovon die Rede ist, nämlich von Buchsammlungen, deren
Name von dem griechischen biblos abgeleitet wurde und für das Buch steht, im englischsprachigen Raum vom lateinischen liber, was dort zur Library führt. Allerdings hat die Bezeichnung Bibliothek noch eine weitere Bedeutung, mit ihr wird auch die räumliche Hülle dieser Sammlung bezeichnet, der Raum oder das Gebäude. Und eben diese Bibliotheksgebäude gehören neben Gebäuden für das Wohnen oder den Gottesdienst zu den ältesten Gebäudetypen überhaupt. Und davon soll hier die Rede sein, wenn es auch solche Gebäude schon gab, als man noch gar keine Bücher kannte und es Baden als Bezeichnung für ein Territorium auch noch nicht gab.
In ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen von 2015
empfiehlt die KEK, für die Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 zunächst
die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen Zuständigkeiten in den Ländern
in Anspruch zu nehmen. Sie sollen unabhängig von historisch tatsächlich gegebenen
Pflichtexemplarregelungen für die in ihrem heutigen Verantwortungsbereich
publizierten Drucke eine Erhaltungsverpflichtung eingehen. Damit wäre
jeweils ein Exemplar der Mehrfachüberlieferung gedruckten Schrifttums im Bundesgebiet
als das prioritär zu erhaltende Archivexemplar identifiziert und zwar
in der Regel dasjenige, das aufgrund einer Rechtsverpflichtung ohnehin aufzubewahren
ist. Das KEK-Projekt Einheitlicher Nachweis hat 2016–2018 ein Datenmodell
für das PICA-Feld 4233 erarbeitet, das eine Struktur für die Dokumentation
von Archivierungsabsprachen bereitstellt und die kooperative Bestandserhaltung
überhaupt erst ermöglicht. Die Badische Landesbibliothek hat im überregionalen
Gesamtsystem der Überlieferungsbildung und -sicherung ihre Verpflichtung bei
den monographischen Titeln und den laufenden Periodika inzwischen eingelöst.
Im Rahmen des Landesprojekts bwLastCopies wurden 549.796 badische Pflichttitel
aus dem Zeitraum 1851–2020 – davon 80 Prozent im BLB-eigenen Bestand
und 20 Prozent in den Beständen anderer Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg – im K10plus mit einer Erhaltungsgarantie markiert und damit für die
Zukunft gesichert.