Staatliche Archive
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Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
Das Benediktinerkloster St. Georgen im
Schwarzwald ist nicht nach der Auswanderung von
Abt und Mönchen im Gefolge der Reformation
untergegangen. Vielmehr wichen die Mönche, die
der römischen Kirche die Treue hielten, ins vorderösterreichische
Villingen aus, wo sie schließlich
Fuß fassten und für rund 250 Jahre unter dem
alten Namen ihres Klosters unter bedeutenden
Äbten die Geschichte der Stadt mit gestalteten.
Erinnert sei an die beiden Äbte Michael Gaisser
(1595 – 1606) und Georg Gaisser (1627 – 1655),
die in der politischen Geschichte der Stadt eine
Rolle spielten, und an den Beitrag des Benediktinerklosters
seit 1536/37 zum Stadtbild. Gotik und
Renaissance prägten das Klostergebäude. Erhalten
ist die ehemalige Prunktüre des Konventsaals
(heute im Rathaus) und der Wappenstein des Abts
Michael Gaisser (im Franziskanermuseum).
Herrschaft bedeutet immer auch, Einnahmen zu erzielen und diese zu verwalten. Trotz aller technischen und wirtschaftlichen Veränderungen über die Jahrhunderte hinweg unterscheidet sich das Mittelalter in dieser Hinsicht nicht wesentlich von modernen Gesellschaften. So war es auch für die Pfalzgrafen bei Rhein im späten Mittelalter von zentraler Bedeutung, ihre Position in der Region, im Reich und auch in Europa mit einer materiellen Basis zu stützen.
Im Jahr 1401 zeichnet der Notar Conrad Kruß auf Befehl des Speyrer Bischofs Raban v. Helmstatt (amtierend 1396-1438) alle Zinse auf, die der Speyrer Kirche im Bruhrain zustanden. Erfasst werden die Amter Bruchsal, Grambach, Kislau, Rotenberg und Udenheim (das spätere Philippsburg). Dieses Zinsbuch hat sich im Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur G LA 67 /290 erhalten. Es ist eine einzigartige Quelle zur Geschichte der einzelnen Ortschaften - sind doch
minutiös alle zinspflichtigen Einwohner und viele Gewann-Namen überliefert. Deshalb ist es besonders zu begrüßen, dass Hubert Kamuf in dem vorhergehenden Artikel die Mühlhausen betreffenden Teile in einer Transkription vorgelegt hat. Aus
dem Wunsch nach einer Wertung über die Ortsgeschichte hinaus entstand diese Kurzpublikation. Der Referent setzt sich schon seit längerer Zeit intensiv mit den Burgen, Wüstungen und Adelsgeschlechtern der Region auseinander. Die beiden
Arbeiten ergänzen sich und sind aufeinander abgestimmt.
Es brauchte einige Jahrzehnte, und langwierige Planungen waren notwendig, bis sie endlich in Karlsruhe zueinander fanden: badische Residenz und badisches Archiv. Zunächst war es gar nicht sicher, ob sich die Gründung von Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach (1679–1738) im Hardtwald tatsächlich als dauerhafter Mittelpunkt der Markgrafschaft durchsetzen
würde. Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts waren die Weichen zugunsten von Karlsruhe und somit gegen Durlach gestellt. Zu dieser Zeit konnte das badische, d. h. das fürstliche Archiv der Markgrafen von Baden bereits auf eine lange Tradition zurückblicken. Man verwahrte seit dem Hochmittelalter seine wichtigsten Dokumente sorgfältig; 1388 finden wir erstmals das markgräfliche Archiv explizit in den Quellen genannt. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts waren Urkunden und Akten nach einem Brand aus Durlach nach Basel geflüchtet worden. Das Oberrheingebiet – in jenen Jahrzehnten regelmäßig Aufmarschgebiet gegnerischer Truppen – erschien zu unsicher. Basel als neutrale Stadt der Eidgenossenschaft
bot eine Alternative: Der Markgräfler Hof, das repräsentative badische Stadtpalais, wurde zur stattlichen Nebenresidenz mit Archiv und Kanzlei ausgebaut. Der »juristische Staatsschatz« aus Urkunden und Akten war die Rüstkammer, mit der die Herrschaft gegen fremde Ansprüche verteidigt werden konnte. Ihn galt es zu hüten – wenn nötig sogar im Ausland.
Die Herausbildung des Kraichgaus als eine Landschaft mit einer eigenen regionalen Identität während des ausgehenden Mittelalters und der beginnenden Neuzeit beruht vorwiegend auf dem Selbstverständnis und dem Selbstbehauptungswillen des dort ansässigen niederen Adels,' dem es im Lauf des 16. Jahrhunderts schließlich gelang, sich im Reichsritterkanton Kraichgau zusammenzuschließen, sich so den Mediatisierungsbestrebungen der benachbarten Fürsten (insbesondere der Heidelberger Kurfürsten) zu entziehen und sich, trotz vielfacher Bindungen an die Höfe dieser Fürsten, bis zum Ende des Alten Reichs die Reichsunmittelbarkeit zu bewahren. Der in besagtem Kanton Kraichgau organisierten Ritterschaft ist auch die ursprünglich aus der Oberpfalz stammende, ihren Namen von der Burg Pettendorf bei Neunburg vorm Wald herleitende, sehr wahrscheinlich in pfalzgräflichem Gefolge jedoch in die Kurpfalz eingewanderte und seit Anfang des 15. Jahrhunderts am nordwestlichen Rand des Kraichgaus (zunächst in Nußloch, wenig später dann auch in Gauangelloch) begüterte Familie von Bettendorff zuzurechnen.
Badens Präsenz
(2009)
Im 57. Jahr nach der Gründung Baden-Württembergs und im 100. Jahr der Existenz des Landesvereins
Badische Heimat halten wir es für selbstverständlich, dass unsere Zeitschrift der Frage der
aktuellen Präsenz Badens nachgeht: Wo und wie ist Baden in Baden-Württemberg auch heute
(immer noch) präsent?
Die Frage nach der Präsenz Baden ist auch eine Frage der politischen Deutungskultur. Nur wenn
sich Baden in Baden-Württemberg selbstbewußt positioniert, wird es weiterhin präsent sein. Zu
dieser Präsenz gehört unserer Ansicht nach vor allem Wahrnehmbarkeit. Nur was kontinuierlich
wahrgenommen wird, existiert auch im Bewusstsein der Menschen und trägt zu ihrer Identitätsbildung
bei.
Die Redaktion der Badischen Heimat beginnt zum Jubiläum in diesem Heft eine Serie von
Beiträgen, die die Präsenz Badens an einzelnen Beispielen darzustellen versucht. Wir stellen drei
Institutionen vor, die vom Ursprung her badisch sind und ganz wesentlich auch heute noch zur
badischen Identität beitragen: Das Generallandesarchiv als Hüter der Quellen und Sachwalter der
badischen Geschichte, die Badische Landesbibliothek mit ihren Handschriften als badisches Kulturerbe
von Rang und das Badische Landesmuseum mit der Ausstellung regionaler Kultur Badens im
Dialog. An erster Stelle der Serie „Badens Präsenz“ steht natürlich das Badnerlied, das bei vielen
Anlässen gesungen, bis auf den heutigen Tag das Zugehörigkeitsgefühl zu Baden ausdrückt.
Im Dezember 1581 hatte der Schultheiß des Kurfürsten von Mainz zusammen mit einer bewaffneten Mannschaft im Ballenberger Wald, in der Gegend von Krautheim, einen gefangenen Hasen gepfändet und 20 Hasengarne zerstört. Die
Gebrüder von Aschhausen sahen diese Tat als die Verletzung ihres zum Schloss Aschhausen gehörigen Jagdrechtes an. Der Kurfürst von Mainz dagegen beanspruchte das Jagdrecht in der Ballenberger Markung für sich, mit dem Argument, dass er der Inhaber des Amtes Krautheim sei. Es kam zum Prozess vor dem Reichskammergericht, dem höchsten Gericht des Heiligen Römischen Reiches, in dessen Verlauf eine Kommission gebildet wurde, die eine Inaugenscheinnahme vornahm und diese in Form einer sogenannten „Augenscheinkarte“ durch den Maler Wilhelm Besserer visualisieren ließ. Die Augenscheinkarte hatte in diesem Prozess eine besondere Funktion. Sie bildete die Übersetzung der subjektiven Wahrnehmung der Prozessparteien in
ein visuelles Medium. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Prozessführung und diente als Entscheidungsgrundlage im Sinne eines Beweises.
Am Anfang war Johann Niklaus Friedrich Brauer. Der Gesetzgeber der „ersten Stunde", der Schöpfer der 13 badischen Organisationsedikte von 1803, ordnete zuerst die directive Landesadministration, die obersten Ratskollegien des Landesherrn. Aber schon sein zweites Organisationsedikt vom 8. Februar 1803 galt allein dem neuen General-Landes-Archiv. Das entsprach dem Staatsdenken der Zeit. Das Archiv gehörte zum innersten Kreis der Herrschaft, es verwahrte als juristische Waffenkammer die Rechtsgrundlagen des Staates, der jetzt vergrößert und 1806 souverän werden sollte. Ratskollegien und Archiv gehörten aber auch augenfällig zusammen. Für das Kanzleigebäude am Karlsruher Schlossplatz war schon 1792 ein eigener großer Archivtrakt auf der Zirkelseite gebaut worden. In seinen ungewohnten Dimensionen, dreistöckig mitten in der geduckten Bürgerstadt, wirkte es wie ein Signal für den Umbau der Residenz nach 1800.