Kommunale Archive
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Unter der Inventar-Nummer 78/ 167 verfügen die Stadtgeschichtlichen Sammlungen Baden-Baden über einen „Schatz“, der manches Licht in das Alltagsgeschehen der mittelbadischen Region im letzten Jahrhundert bringen kann. Es handelt sich um die Tagebücher bzw. die Aufzeichnungen des Bankiers „Franz Meyer, einziger Sohn des Joseph Meyer + Margaretha, geb. Kapferer aus Freiburg“. Franz Meyer - er benutzt nur selten seinen Namen „Simon“ - hatte Bankniederlassungen in Rastatt, Baden(-Baden) und Karlsruhe. Außerdem besaß er über seinen Vetter, Heinrich Kapferer aus Freiburg, Verbindungen beim internationalen Finanzverkehr nach dem elsässischen Saint Blaise, Paris und London. Franz Meyer selbst bezeichnet seine später als „Tagebuchaufzeichnungen“ titulierten Notizen als „Tag und Familien Buch“. Nach dem Tod des Vaters Joseph am 23. Mai 1871 hatte Herrmann Franz Alois Meyer die beiden Bände geerbt. 1897 gingen diese an die Meyer-Tochter Fanny Goebel von Hassart. Als diese dann am 2. August 1903 starb, wurden die Aufzeichnungen als letztem der lebenden Kinder Franz Meyers, Clementine Freifrau von Villiez übergeben. Der Baron von Villiez, letzter Enkel des Verfassers, kam schließlich 1916 in den Besitz des „Tag- und Familienbuches“. Über weitere Stationen folgte 1975 schließlich die vorläufige Endstation für Meyers Aufzeichnungen, als die Stadt Baden-Baden diese erwerben konnte.
Archiv und Bibliothek dürfen sich über wertvolle Neuzugänge freuen, von denen einige hier kurz angezeigt sein sollen: Seltener Lutherdruck Ein brieff / D.Mart.Luth. / Von seinem / Buch der Winckel / messen, an einen / guten freund. / Wittenberg / M. D. XXXIIII, Die bei Hans Lufft zu Wittenberg im Jahre 1534 gedruckte Lutherschrift wurde der Landeskirchlichen Bibliothek von der Evang. Kapellengemeinde in Heidelberg überlassen. Wie der Druck in das Pfarramt der Gemeinde kam, ist unbekannt. Ein alter Bibliotheksstempel verweist auf die Herkunft aus einer aufgelösten Hochschulbibliothek (Bibl. Acad. Land.) hin. Das vorliegende Exemplar gehört zur zweiten von Lufft in Wittenberg 1534 publizierten und völlig neu gesetzten Ausgabe der gleichen Schrift. Das Impressum enthält den Druckfehler „Gedruck zu Wittenberg“; dieser Fehler wurde in einem Nachdruck aus dem gleichen Jahr korrigiert. Die bei Josef Benzing / Helmut Claus, Lutherbibliographie. Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod, Bd. II, Baden-Baden
1994 unter der Nummer 3093, Variante B1 verzeichnete Druck ist identisch mit der Ausgabe VD16 L 4178. Der SWB
weist derzeit nur die Ausgaben VD16 L 4177 (Wittenberg 1534) und nach VD16 L 4176 (Nürnberg 1534) nach.
Der Bayerische Verbundkatalog differenziert bei der Ausgabe B (Benzing 3093) leider nicht zwischen den beiden
Varianten, so dass unklar ist, ob unsere Ausgabe dort erfasst ist.
Das Dorfbuch von Oberachern
(2001)
Das Dorfbuch von Oberachern ist die älteste Archivalie des ehern. Gemeindearchivs von Oberachern und hat schon aus diesem Grund eine sehr große Bedeutung, u.a. auch deshalb, weil sein Gegenstück, das Dorfbuch von Unterachern (bzw. Niederachern, das heutige Achern) nicht mehr im Stadtarchiv vorhanden ist. Vom Dorfbuch wurde 1934 von dem Karlsruher Professor Dr. Wilhelm Teichmann, Stadtbibliothekar i.R., auf dessen Initiative eine Abschrift angefertigt, welche mir - neben dessen Anmerkungen und Erläuterungen - als Grundlage diente. Das Original-Dorfbuch und die Abschrift befinden sich heute - aufgrund der Eingemeindung 1971 - im Archiv der Stadt Achern.
Marchivarum: So nennt sich seit 2018 das vormalige Stadtarchiv Mannheim – Institut für Stadtgeschichte, das mit dem umgebauten Weltkriegsbunker Ochsenpferch ein neues Domizil bezogen hat. Mit dem Umzug hat sich auch das Aufgabenspektrum des Stadtarchivs erweitert; so wird es künftig eine stadtgeschichtliche Ausstellung und ein NS-Dokumentationszentrum vorhalten. Damit etabliert sich eine neue Einrichtung in Mannheim, die gleichermaßen Bildung, Kultur und Forschung vereint. Um diese Neuausrichtung auch in der Firmierung aufzugreifen, wurde als neuer Name »MARCHIVUM. Mannheims Archiv – Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung« ausgewählt.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.
Wie schon in den beiden letzten Ausgaben des Jahreshefts des Geschichts- und Heimatvereins Villingen möchte ich auch diesmal wieder einige Aspekte aus unserem Stadtarchiv vorstellen. Wir bemühen uns ständig, die Nutzungsituation zu
verbessern, indem wir neue oder auch schon länger im Archiv befindliche Bestände durch eine inhaltliche Erschließung für die Forschung zugänglich machen.
Josef Honold (1888–1967), Gustav Walzer (1899–1966) und Dr. Johann Nepomuk Häßler (1898–1981) haben in ihrer oft knapp bemessenen Freizeit jeweils große Mengen an Informationen zusammengetragen und die Quellen ausgewertet, jeder
auf seine Art und doch teilweise voneinander inspiriert. Die Nachlässe ergänzen sich in hervorragender Weise.
Wer sich um die Geschichte Schwetzingens bemüht, sieht sich einer Vielzahl von Archiven gegenüber, die für ihn Material bereithalten. Zentrale Bedeutung gewinnt jedoch vor allen das Stadtarchiv Schwetzingen. Obwohl das Stadtarchiv als notwendiger Teil der Stadtverwaltung schon lange besteht, können sich viele Menschen von der Funktion, der Bedeutung
und den einmaligen Beständen dieser Institution auch in Schwetzingen keine rechte Vorstellung machen. Ihre Grundlage wird seit geraumer Zeit im Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) vom 27.7.1987 beschrieben. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein solches Gesetz geschaffen. In seinem § 7 heißt es: ,,Die Gemeinden und Landkreise verwahren, erhalten und erschließen Unterlagen von bleibendem Wert. . . mit den entsprechenden Amtsdrucksachen als Archivgut in eigenen Archiven; sie sollen das Archivgut nutzbar machen." Damit wird das Stadtarchiv - anders etwa als das Museum - zu einer kommunalen Pflichtaufgabe gemacht. Dies war freilich nicht neu, denn schon die Akten- und Archivordnung des Landes Baden-Württemberg für die Gemeinden vom 29.6.1964 hatte das Archivwesen derart definiert. Als neu führte das Gesetz das Benutzungsrecht ein: ,,Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat nach Maßgabe der Benutzungsordnung das Recht, das Archivgut nach Ablauf der
Sperrfristen zu nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern nichts anderes ergibt." Das Stadtarchiv steht daher nicht nur im Dienst seiner Trägerverwaltung, sondern im Dienst der gesamten Gesellschaft. Eine Stadtverwaltung hat dem voll und ganz zu entsprechen.
Stadt - Archiv - Geschichte
(2004)
Die Geschichte eines Stadtarchivs ist in der Regel eng mit der Geschichte derjenigen Kommune verbunden, deren Archivgut es verwaltet. Mag die Beschäftigung mit Archivgeschichte auf den ersten Blick lediglich als eine etwas abseitige Vorliebe historisch interessierter Archivare erscheinen, so ergibt sich doch bei genauerer Betrachtung, daß Stadt- und Archivgeschichte nicht zu trennen sind. Darauf will die gewiß zunächst befremdliche. Hauptüberschrift hinweisen. Dieser enge Zusammenhang von Stadt und Archiv wurde beispielsweise immer dann besonders offenbar, wenn Kriegsereignisse
nicht allein zu Zerstörungen im Stadtbild, sondern auch zu Archivalienverlusten führten. Deshalb ist jeder, der sich vornimmt, zu kommunalgeschichtlichen Fragestellungen zu forschen, gut beraten, sich vor dem Beginn seiner Recherchen mit dem Schicksal des jeweiligen Archivs zu beschäftigen. Der folgende chronologisch angelegte Überblick über die Entwicklung des Pforzheimer Archivs im Kontext der allgemeinen Stadtgeschichte soll das verdeutlichen.
Köpfe und Knöpfe
(2007)
Am 12. Mai 2007 feiert das Mannheimer Stadtarchiv – Institut für Stadtgeschichte mit einem großen Fest unter dem Motto „Köpfe und Knöpfe“ seinen 100. Geburtstag. Mit den Köpfen sind sowohl die Protagonisten der Stadtgeschichte als auch die Menschen im Archiv selbst gemeint – mit den Knöpfen jene uns heute immer selbstverständlichere Tastatur des Computers, mit denen wir die digital vorliegenden Informationen des Archivs abrufen können. Einige Wegmarken dieser Entwicklung einer städtischen Einrichtung, die heute als Kultur- und Verwaltungsinstitution mit einem reichhaltigen Informationsangebot
aufwarten kann, seien nachfolgend kurz beschrieben und ein Ausblick in die nahe Zukunft gewagt.
Im vergangenen Jahr feierte unser Bundesland seinen fünfzigsten Geburtstag. Allenthalben wurden besondere Veranstaltungen, Vorträge und Events organisiert, und auch die Stadt Mannheim beging das Landesjubiläum auf vielfältige Weise. Große Beachtung fand dabei die Plakatausstellung des Stadtarchivs, eröffnet auf dem Mannheimer Stadtfest am
24. Mai 2002 mit dem abgeleiteten Slogan eines Wahlplakats zur Volksabstimmung von 1951: Mannem vorne - erst recht im Südweststaat. Die Ausstellung erinnerte an den „heißen" Wahlkampf, an jene entscheidende Abstimmung in den damaligen Bundesländern Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern am 9. Dezember 1951. Damals war der nordbadische Abstimmungsbezirk, vor allem Mannheim, das berühmte Zünglein an der Waage. Mit 63% votierten die
Mannheimerinnen und Mannheimer für den Südweststaat. Das Bundesland Baden-Württemberg konnte entstehen. Die Wanderausstellung mit den Wahlplakaten der frühen 50-er Jahre fand nach mehreren Stationen innerhalb Mannheims sowie in Laudenbach an der Bergstraße sogar den Weg bis in die Landeshauptstadt: Zum Abschluss wurde sie ab dem 3. Dezember 2002 auf Einladung der SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag gezeigt.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Das Stadtarchiv konnte 2009 ein wertvolles Werk des gebürtigen Villingers Dr. Georgius Pictorius aus dem Jahre 1560 erwerben. Es ist damit das fünfte Buch des Autors, das sich in der umfangreichen Fachbibliothek des Stadtarchivs befindet. Er behandelt darin in neun Kapiteln ausführlich allgemeine Badevorschriften und im 10. Kapitel beschreibt er einzelne Bäder, darunter das „Neuenbad“ in Villingen, das Bad im benachbarten Schwenningen aber auch heutige Kurorte mit Weltruf wie Baden-Baden, Bad Ems und Wiesbaden sind darunter. Anschließend gibt er medizinische Ratschläge und Indikationen, worunter sich mehrere arabische Mediziner als Autoritäten finden, die er zitiert. Das erworbene Exemplar stammt aus der Bibliothek des bedeutenden Botanikers und Arztes Christoph Jacob Trew (1696-1769), dessen gestochenes Exlibris sich auf der Rückseite des Titelblattes befindet. Trew übergab seine mit 34 000 Bänden wohl umfangreichste naturkundliche Bibliothek jener Zeit 1768 der Universität Altdorf, die 1809 aufgelöst wurde. Es sind weltweit nur 10 Exemplare der Erstausgabe des Buches im Internet nachgewiesen.
In jüngster Zeit wurden die Nachlässe der badischen Pfarrer Ernst Lehmann (1861–1948) und seines Sohnes Kurt Lehmann (1892–1963) sowie der mit ihnen verwandten Karlsruher Komponistin, Pianistin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe erschlossen und damit für eine zielgerichtete Recherche nutzbar gemacht. Dabei weisen diese drei Nachlässe eine bemerkenswerte Geschichte auf, die nun im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe ihren Abschluss
gefunden hat. Als Luise (Liesel) Lehmann, die zweite Frau von Kurt Lehmann, im Jahre 1996 hochbetagt aus ihrer Wohnung in M 1,1 in Mannheim in ein Seniorenstift umziehen musste, konnte sie nur Weniges mitnehmen. Wertvolle Bände aus der Bibliothek Kurt Lehmanns wurden verschenkt, der größte Teil der Bibliothek konnte jedoch als „Ernst und Kurt Lehmann-Gedenkbibliothek“ von Pfarrer Dr. Johannes Ehmann gesichert und erschlossen werden und in der Konkordienkirche einen neuen Standort erhalten. Splitter aus der Bibliothek Kurt Lehmanns, vor allem Kleinschrifttum zum Kirchenkampf, gelangten auch in die Landeskirchliche Bibliothek in Karlsruhe. Einer sehr viel größeren Gefährdung war hingegen das persönliche Schriftgut aus dem Besitz von Kurt Lehmann ausgesetzt, vor allem Korrespondenzen, Manuskripte und Fotos, die für die Vernichtung frei gegeben waren. Der weitaus größte Anteil dieser Unterlagen konnte glücklicherweise durch Dr. Udo Wennemuth, der seinerzeit mit der Fertigstellung seiner Geschichte der evangelischen Kirche in Mannheim beschäftigt war und auch in Kontakt zu Liesel Lehmann stand, gerettet und zunächst im Kirchengemeindeamt Mannheim in einem völlig ungeordneten Zustand gelagert werden. Als Wennemuth im Mai 1999 die Leitung des Landeskirchlichen Archivs
übernahm, wurde der Bestand als Nachlass Ernst und Kurt Lehmann in das Landeskirchliche Archiv nach Karlsruhe übergeben.
Bereits 1804 hatte der damalige Kurfürst Karl Friedrich am Florentinerberg in unmittelbarer Nähe der Stiftskirche eine Antiquitätenhalle, das Museum Paleotechnicum, erbauen lassen, in der die bis dahin bekannten römischen Altertümer
ausgestellt waren. 1846 musste das Gebäude jedoch einem neuen Dampfbad weichen. Sämtliche Ausstellungsstücke wurden
in die Großherzogliche Altertümersammlung (heute Badisches Landesmuseum) nach Karlsruhe verbracht.
»Man weiß, mit welchem Nutzen die Nationen ihre Geschichte aufzeichnen. Den gleichen Nutzen hat auch der einzelne Mensch von der Aufzeichnung seiner Geschichte. Me-ti sagte: Jeder möge sein eigener Geschichtsschreiber sein, dann
wird er sorgfältiger und anspruchsvoller leben.« Mit dieser Sentenz aus dem »Buch der Wendungen« verweist Bertolt Brecht auf die Bedeutung, die ein ausgeprägtes Geschichtsbewusstsein auch und gerade für das Individuum haben kann. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man sich mit der nationalen Geschichte auseinandersetzt, denn, so die oft zitierte Sentenz des Philosophen Arthur Schopenhauer: »Die Geschichte eines Ortes, und sei er noch so klein, ist wichtig und interessant, kann man an ihr doch die Geschichte der Menschen studieren.«
Mit der Einäscherung der Stadt am 13. August 1689 während des pfälzischen Erbfolgekriegs (1688–1697) verlor Bretten nicht nur sein mittelalterliches Stadtbild, sondern auch seine gesamten bis ins Hochmittelalter zurückreichenden städtischen Aufzeichnungen. Es blieb keine Urkunde, nicht ein Band der städtischen Amtsbuchserien und Rechnungen, kein einziges Aktenfaszikel erhalten.
Die Gründung des Stadtarchivs Karlsruhe als älteste von der Stadt allein getragene Kultureinrichtung geht auf einen 1882 veröffentlichten Aufruf an die Karlsruher Bevölkerung zurück, »etwa in ihrem Besitz befindliche Pläne, Ansichten und Beschreibungen, welche von dem baulichen Zustande und der Entwicklung der hiesigen Stadt in früherer Zeit Kunde geben« einem zu gründenden Stadtarchiv zur Verfügung zu stellen. Damit war ein Sammlungsauftrag formuliert, den das Stadtarchiv seit seiner offiziellen Gründung im Jahr 1885 als einen Schwerpunkt seiner Arbeit umsetzt.
Das Narrenschiff
(2009)
Urkunden und Akten, Karten und Pläne, Plakate und Bilder - die Bandbreite der in staatlichen, kommunalen und sonstigen Archiven aufbewahrten Materialien ist heute größer denn je. Dank digitaler Verfahren werden sie inzwischen auf neuen Überlieferungsträgern dauerhaft gesichert, der Zugang zu ihnen dadurch erleichtert und ihre Nutzungsfrequenz erhöht. Dies gilt insbesondere für das Kulturgut Film, dem in unserer multimedial ausgerichteten Gesellschaft ein zentraler Platz unter den archivischen Sammlungsbeständen zukommt.