Kommunale Archive
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Die Geschichte der Hexen und ihrer Verfolger gehört zu den Themen, die zu jeder Zeit Aufmerksamkeit erregen. Mythen haben sich gebildet und schreckliche Bilder in die Vorstellungswelt der zeitgenössischen Menschen eingeprägt. Die heutige Hexenforschung bemüht sich, die tatsächlichen Geschehnisse zu analysieren und zu vermitteln. Dazu können die Oppenauer Hexenakten einen nützlichen Beitrag leisten. Haben doch diese Originalaufzeichnungen den 30-jährigen Krieg, viele politische und kriegerische Ereignisse und nicht zuletzt die beiden Weltkriege mit der nachfolgenden französischen Besatzung überstanden. Sie gewähren uns einen authentischen Einblick in die Situation im Oppenauer Tal in den Jahren 1620 bis 1632.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.
Die Gründung des Stadtarchivs Karlsruhe als älteste von der Stadt allein getragene Kultureinrichtung geht auf einen 1882 veröffentlichten Aufruf an die Karlsruher Bevölkerung zurück, »etwa in ihrem Besitz befindliche Pläne, Ansichten und Beschreibungen, welche von dem baulichen Zustande und der Entwicklung der hiesigen Stadt in früherer Zeit Kunde geben« einem zu gründenden Stadtarchiv zur Verfügung zu stellen. Damit war ein Sammlungsauftrag formuliert, den das Stadtarchiv seit seiner offiziellen Gründung im Jahr 1885 als einen Schwerpunkt seiner Arbeit umsetzt.
»Man weiß, mit welchem Nutzen die Nationen ihre Geschichte aufzeichnen. Den gleichen Nutzen hat auch der einzelne Mensch von der Aufzeichnung seiner Geschichte. Me-ti sagte: Jeder möge sein eigener Geschichtsschreiber sein, dann
wird er sorgfältiger und anspruchsvoller leben.« Mit dieser Sentenz aus dem »Buch der Wendungen« verweist Bertolt Brecht auf die Bedeutung, die ein ausgeprägtes Geschichtsbewusstsein auch und gerade für das Individuum haben kann. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man sich mit der nationalen Geschichte auseinandersetzt, denn, so die oft zitierte Sentenz des Philosophen Arthur Schopenhauer: »Die Geschichte eines Ortes, und sei er noch so klein, ist wichtig und interessant, kann man an ihr doch die Geschichte der Menschen studieren.«