090 Handschriften, seltene Bücher
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Die Leopold-Sophien-Bibliothek in Überlingen beherbergt 33 mittelalterliche Handschriften, für die im folgenden erstmals ausführliche Beschreibungen vorgelegt werden können. Die Beschreibung des Bestandes beschränkte sich bisher auf einen Kurzkatalog der historischen Handschriften (darunter die mittelalterlichen Mss. 3, 57, 62 und 76). Einzelne Handschriften haben - etwa im Rahmen germanistischer Editionsprojekte - das Interesse der Wissenschaft bereits auf sich gezogen. Der Katalog dokumentiert den erreichten Forschungsstand und stellt zugleich eine Einladung zu weiteren Untersuchungen dar.
Beim Überlinger Bestand handelt es sich im wesentlichen um Handschriften aus dem Besitz von Franz Sales Wocheler (1778-1848). Zunächst Benediktiner des Klosters St. Georgen in Villingen, von 1820 bis 1848 Stadtpfarrer in Überlingen,
konnte er in der Zeit nach der Säkularisierung der Kirchengüter im frühen 19. Jahrhundert eine Privatbibliothek von rund 10 000 Bänden aufbauen. Er ließ seine bedeutende Büchersammlung im Jahr 1832 in eine Stiftung an die Stadt Überlingen überführen, aus der die Leopold-Sophien-Bibliothek hervorging. Da Wocheler darauf verzichtete, sein Besitzrecht durch Namenseintrag zu dokumentieren, lässt sich die Zahl der von ihm erworbenen Handschriften nicht genau eingrenzen.
Im Frühjahr des vorvergangenen Jahres ist dem Rosgartenmuseum in Konstanz
und seiner Leiterin Frau Elisabeth von Gleichenstein etwas gelungen, was einer kleinen
Sensation gleichkam. Im Museum waren vom 27. Februar bis zum 17. April 2005 neben
vielen anderen Exponaten alle europäischen Abschriften einer illustrierten spätmittelalterlichen Geschichtschronik versammelt, die nicht nur den Bodenseeraum, sondern auch
die Stadt Konstanz »in aller Welt« berühmt gemacht hat. So verkündet es jedenfalls eine
wichtige Abschrift der Chronik, die noch heute im Rosgartenmuseum Konstanz verwahrt
wird. Es heißt dort im Eingang der Handschrift in Abwandlung des 18. Psalms: In omnem
terram exiuit nomen Constancie, et divulgatum est nomen eius in univma terra. Die Übersetzung
lautet: Ȇber die ganze Erde erging der Name von Konstanz, und dieser Name wurde auf
der ganzen Welt verbreitet«. Nach Auffassung der Abschrift haben wir es also bei dem
in der Chronik niedergelegten Ereignis durchaus mit einem für die damalige Zeit »welthistorischen« Ereignis zu tun. Es trug sich nicht nur in Konstanz zu, sondern war auch
Impulsgeber für eine umfangreiche und vielfältige Tätigkeit im Bereich der regionalen
wie lokalen Historiographie. Es sei in diesem Zusammenhang nur an die Schreibstube
des Chronisten Gebhard Dächer (ca. 1425-1471) erinnert, die im Rahmen der Richental-Rezeption eine ebenso wichtige wie vielfältige Rolle spielt, auf die hier aber nicht näher
eingegangen werden kann.
Das Speculum humanae salvationis war über zwei Jahrhunderte hin ein weitverbreitetes religiöses Erbauungsbuch. Entstanden im Rahmen der Passions‐ und
Marienfrömmigkeit des 14. Jahrhunderts, wurde es eines der bedeutendsten
Werke der christlichen Geschichtsbetrachtung und wegen seines umfangreichen Bilderzyklus eines der erfolgreichsten Bücher im Spätmittelalter.
Das Nibelungenlied
(2010)
Am 30. Juli 2009 wurde das Nibelungenlied zum UNESCO-Weltdokumentenerbe ernannt. Das Internationale Komitee des Programms „Memory of the
World“ traf in Bridgetown (Barbados) die entsprechende Entscheidung: „The
Nibelungenlied (the Song of the Nibelungs) is probably the most famous heroic
poem in Middle High German. It is comparable with other world-famous epics
such as the epic of Gilgamesh of Ancient Babylonia, the Mahabharata of Ancient India, or the Heike Monogatari in mediaeval Japan. It tells the story of
dragon-slayer Siegfried from his childhood days and his marriage to Kriemhild
to his murder and the subsequent story of Kriemhild's revenge, finally culminating in the extinction of the Burgundians or Nibelungs at the court of the Huns.”
Als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek München, in der Stiftsbibliothek St. Gallen und in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe aufbewahrt werden. Der Codex in Karlsruhe ist die älteste und für die
Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds bedeutendste Handschrift. Es
handelt sich um ein Kulturdenkmal höchster Güte. In Karlsruhe ist es das einzige von der UNESCO als Welterbe ausgezeichnete Kulturzeugnis.
Der Donaueschinger Wigalois
(2019)
Mit großzügiger Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Wüstenrot Stiftung konnte die Badische Landesbibliothek Ende 2018 die ehemals Donaueschinger Wigalois-Handschrift (Cod. Don. 71) erwerben, ein nationales Kulturdenkmal von exzeptionellem
Wert. Damit kehrt ein um 1420 in der berühmten Lauber-Werkstatt im oberrheinischen Hagenau produzierter und höchst erzählfreudig illustrierter Artusroman in seinen ursprünglichen Sammlungs- und Überlieferungskontext zurück.
Die Aldinger Biblia latina
(2013)
Die Aldinger Kirchengeschichte ist noch zu schreiben. Neben den veralteten Angaben der Oberamtsbeschreibung Ludwigsburg bietet der Blick in die politische Ortsgeschichte wertvolle Hinweise. Zur spezifischen Geschichte der Aldinger Kirche
St. Margareta jedoch gibt es bisher ausschließlich bau- und kunsthistorische Veröffentlichungen. Nähere Angaben zur Kirchengeschichte bzw. weitergehend zur
Aldinger Kulturgeschichte liegen nicht vor bzw. sind mir nicht bekannt.
Im Zuge der wissenschaftlichen Katalogisierung der biblischen Handschriften in
Folio (Großformat) der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart im Rahmen
des Handschriftenkatalogisierungsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist nun eine Handschrift aufgetaucht, die Aldingen direkt betrifft und die für
die Kirchengeschichte Aldingens von größtem Interesse sein dürfte. Dieser Codex,
eine lateinische Bibelhandschrift (Cod. bibl. 2o9), beinhaltet die Schriften des Alten
und Neues Testaments inklusive der Apokryphen nach der Vulgata samt den Vorreden
des Hieronymus – also alles in allem eine von zahlreichen überlieferten mittelalterlichen Handschriften mit der lateinischen Vulgata-Textfassung. Daran schließt
sich das »Summarium biblicum«, also die Inhaltsübersicht über die biblischen
Bücher, des Alexander de Villa Dei (Alexander Gallus, *1170) an, die aber hier fälschlicherweise Albertus Magnus (um 1200–1280) zugeschrieben wird (fol. 456 r: »Explicit
glosarium Magistri Alberchti Ratisbonensis Episcopi«).
Drei Wiborada-Handschriften
(1976)
„Sie pflegte auch einigen sehr ehrwürdigen Vätern in diesem Kloster zur
Umhüllung der Bände der heiligen Bücher mit eigenen Händen schöne Tücher
zu weben "- auf so kunstvolle und persönliche Art trat die junge, vornehme
und fromme Wiberat um die Wende vom IX. zum X. Jahrhundert in Verbindung
mit dem Kloster St. Gallen, bei dem sie am 1. Mai 926 als Rekluse und
Martyrin des Ungarneinfalls gestorben ist. Bücher sind ihr teuer gewesen und
in Büchern lebte ihr Andenken fort und verbreitete sich weit über St. Gallen
hinaus in Schwabens Klosterlandschaft, während der Wiboradakult nur in bescheidenem
Maß an der Stelle gepflegt wurde, wo sie zuletzt inkludiert war,
und wo fast das ganze Mittelalter hindurch in ihrer Nachfolge Reklusen
lebten: auf dem Hügel der Magnus-Kirche unweit des Stifts, jetzt einem
Teil der Altstadt von St. Gallen.
Die Benediktinerabtei Ettenheirnmünster war im 18. Jahrhundert nicht nur eine Stätte des mönchischen Gebetes, sondern auch ein Ort der Kunst, der Musik und - was leider schon bald nach der Aufhebung des Klosters im Jahre 1803 in Vergessenheit geriet - überdies ein Ort großer Gelehrsamkeit. Das Kloster im Münstertal war daher ein geeigneter und fruchtbarer Nährboden für ein so umfangreiches Werk wie die Biblia Sacra von Pater Germanus Cartier.
Freiburg, den 15. Juni 1495: Der zuständige Schreiber notiert in der städtischen Rats Erkanntnus folgende Anweisung:
"Man sol den Höltzli annemen, in Sant Martins turn furen, von stund an inn fragen, im trówen vf den diebsturn.
Seit er nit, inn in diebsturn furen, in der ordnung zu im gon. Nach sinr sag haben bürgermeister vnd
obristmeister gwalt witer ze handeln." Fälle wie dieser tauchen in der städtischen Überlieferung immer wieder auf. Personen sollten gefangen genommen und im städtischen Gefängnis, im Martinsturm, verhört werden. Waren sie nicht geständig, drohte man ihnen an, sie in den Diebsturm - und damit in die Folterkammer - zu überführen. Nach der "Aussage" des Delinquenten sollten dann der Bürger- und der Obristmeister über das weitere Vorgehen entscheiden. Neu sind hingegen die Anweisungen am Rand. Blättert man die Rats Erkanntnus der Jahre 1495/1496 durch, bleibt das Auge des Lesers zuweilen an Marginalien, wie der genannten oder wie: ins vrgicht buch, ins freuelbuch oder ins vrfech buch schriben hängen. Die Rats Erkanntnus,
eine Form der Ratsprotokolle, genügte demnach nicht als Aufzeichnungsort, die Vorkommnisse sollten nochmals gesondert niedergeschrieben werden.
Die Werke von Horaz
(2021)
Die Wissenschaftliche Spezialbibliothek des
Stadtarchivs und der Museen Villingen-Schwenningen besitzt eine Inkunabel mit den Werken
von Horaz aus dem Jahr 1498, gedruckt in Straßburg bei Johann Grüninger.
Horaz (v.Ch. 65 – v.Ch. 8) war einer der bedeutendsten römischen Dichter zur Zeit von Kaiser
Augustus.
Dieses Buch kam 1878 durch eine Schenkung
von Pfarrer Johann Oberle (1807 – 1891) aus
Dauchingen in die Altertümersammlung der Stadt Villingen und ist somit Teil des Altbestandes der Archivbibliothek.
Durch einen Zufall wurde im Jahr 2018 eine
Besonderheit in diesem Frühdruck entdeckt, er
enthält überwiegend gedruckte, aber auch handschriftliche Textblätter.
Die ersten gedruckten Bücher in der Zeit von
1454 bis 1500, die man heute als Wiegendruck
oder Inkunabeln bezeichnet, unterscheiden
sich äußerlich kaum von den handschriftlichen
Büchern aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts.