090 Handschriften, seltene Bücher
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Mit dem Bürgerbuch von 1356 bewahrt das Stadtmuseum in der ehemaligen Tonofenfabrik in Lahr ein wertvolles Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte. Das Buch verzeichnet in mittelhochdeutscher Sprache 376 Namen von Bewohnern der Stadt ab dem Jahr 1356 (Dis sint die Burgere in der stat zuo Lare). Dazu listet es in Nachträgen bis um 1410 noch einmal mehr als 230 Namen weiterer Neubürger und sogenannter „Ausbürger“ auf: Das sind Personen, die das Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Sie lebten Mitte des 14. Jahrhunderts in der Region rund um Lahr, etwa in Offenburg, Friesenheim, Schopfheim, Ettenheim, Rheinau, Dinglingen, Hugsweier, Burgheim, Kippenheim, Schuttern, Sulz, Ichenheim, Kürzell, Schutterzell, Ottenheim, Allmannsweier, Nonnenweier, Meißenheim, Altenheim und Müllen. Den Stand der Erforschung von Herkunft, Inhalt und Zweck des Bürgerbuchs hat zuletzt der ehemalige Stadthistoriker Thorsten Mietzner zusammengefasst.
Pluralität und Fluidität
(2015)
Nicht nur Bücher, sondern auch Texte haben ihre Geschichte. Das gilt, wie man weiß, vor allem für die Vormoderne, wo Texte noch nicht – wie in der anbrechenden Moderne – durch den Buchdruck fixiert und beliebig multiplizierbar waren. Und es gilt, um das Thema noch stärker einzugrenzen, vor allem für handschriftlich überlieferte Texte, die sich in den meisten Fällen, das liegt in der Natur der Sache, durch mehr oder weniger große Divergenz oder Varianz auszeichnen. Man spricht dann metaphorisch, um das Flüssige des Vorgangs zu verdeutlichen, von „Überlieferung“, die man, wie das Rudolf Schieffer in
einer Arbeit über die „lauteren Quellen des geschichtlichen Lebens“ 1995 getan hat, mit einem „Gewässer“ vergleichen kann, das über zahlreiche „Seitenarme“ und „Staustufen“ verfügt, also nicht nur von der „Quelle“ her zu verfolgen ist. Von daher erklärt sich auch der Titel, den ich für diese Untersuchung gewählt habe: „Pluralität und Fluidität.“ Er soll das Lebendige, Bewegliche und Fluktuierende mittelalterlicher Textualität zum Ausdruck bringen. Die gewählten Begriffe stammen von dem Mediävisten Gerrit Jasper Schenk, der diese auf einer Tagung des Konstanzer Arbeitskreises im Herbst 2011 auf den Konzilschronisten Ulrich Richental und dessen historiografisches Werk angewandt hat.
Am 10. Januar 2011 beging die Erzdiözese Freiburg die formale Eröffnung des Erhebungsverfahrens für den Heiligsprechungsprozess des seligen Bernhard von Baden, Landespatron im badischen Teil des Erzbistums. Am 21. November 2012 fand es mit einem von Erzbischof Robert Zollitsch geleiteten Gottesdienst im Freiburger Münster seinen Abschluss auf diözesaner Ebene. Im Zuge unserer Arbeiten als Mitglieder der Historikerkommission stießen wir auf eine Quelle, die bislang von der Bernhardsforschung völlig unberücksichtigt blieb. Es handelt sich um einen fragmentarischen Nachruf auf den Seligen, der vom Augsburger Bürger Sebastian Ilsung († 1468 oder 1469) aufgeschrieben wurde. Er gehört zum Bestand der Bibliotheca Palatina unter der Signatur „Cod. Pal. germ. 677“ der Universitätsbibliothek Heidelberg und wird digitalisiert auf deren Internetseite unter der persistenten URL http:/ /digi.ub.uni-heidelberg.de/ diglit/cpg677/0005 verfügbar gemacht. Bei dem Codex handelt es sich um eine Handschrift, deren Erstellung der Augsburger Lohnschreiberin Clara Hätzlerin zugeordnet werden kann und die vermutlich von Sebastian Ilsung in Auftrag gegeben wurde oder sich in seinem Besitz befand. Eigenhändig fügte Ilsung zwei Texte an, nämlich die auf den Seiten 45v/46v befindlichen Exequien auf die Kaiserin Eleonore, sowie den hier erstmals edierten Nachruf auf Bernhard von Baden. Auf die Existenz des Textes verweisen in anderen Zusammenhängen und demzufolge ohne darauf einzugehen Franz Fuchs und Inta Knor.
Professor Felix Heinzer, der seit 2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters leitet, ist der Entdecker der Bohun-Handschrift im Archiv der Abtei Lichtenthal. Er arbeitete damals als Assistent in der Badischen Landesbibliothek mit am 1987 gedruckten Katalog „Die Handschriften von Lichtenthal“. Mit seinem Beitrag zufrieden, überließ ihm Dr. Gerhard Stamm den Anhang „Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts“. Dieser endet mit der Beschreibung von zwei Handschriften, die als Eigentum des Klosters im Archiv sind, während die anderen als zu betreuendes Säkularisationsgut in der historischen Bibliothek stehen.
Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.
Seit Oktober 1999 wurden die Druckwerke der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek in Donaueschingen in verschiedenen Auktionshäusern versteigert oder anderweitig auf dem Antiquariatsmarkt angeboten. Die Donaueschinger Bibliothek war seit 1855 auch Standort der umfangreichen Büchersammlung des Gelehrten Joseph Maria Christoph Freiherrn von Laßberg (1770-1855). Das Land Baden-Württemberg hat große Anstrengungen unternommen, die wichtigsten
Teile der Laßbergschen Bibliothek zu erwerben und für die Öffentlichkeit zu bewahren. Diese Bücher haben in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe eine neue Heimat gefunden, wo sich bereits ein Teil seines Nachlasses, seiner Handschriften, vor allem die deutschsprachigen Schätze des Mittelalters und deren Abschriften, und auch viele seiner Inkunabeln befinden.
Angesichts neuer Herausforderungen und knapper werdender Mittel geraten die historischen Bestände als Träger des schriftlichen Kulturerbes zuweilen ein wenig aus dem Fokus. Doch gelingen hin und wieder trotz gestiegener Preise auch in diesem Bereich einzigartige Neuwerbungen. So ging es der Badischen Landesbibliothek Ende 2015: Sie konnte eine kostbare spätmittelalterliche Handschrift erwerben, deren Geschichte gleich mehrfach mit Baden und der BLB verbunden ist. Ermöglicht wurde dies durch die großzügige und unbürokratische Unterstützung der Kulturstiftung der Länder, der Stiftung
Kulturgut Baden-Württemberg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Es ist eine „Heimkehr auf Zeit", wenn im Herbst 2003 eine kostbare Auswahl von Buchschätzen aus der ehemaligen Salemer Klosterbibliothek für einige Wochen an den Bodensee zurückkehrt, auch wenn sie nur eine Ahnung vom einstigen Reichtum an illuminierten Pergamenthandschriften, an Drucken und kostbar gebundenen literarischen und wissenschaftlichen Werken des im Jahre 1824 auf 50 000-60 000 Bände geschätzten Bestandes geben kann.
Vor genau zehn Jahren, am 31. Juli 2009, wurde das Nibelungenlied in das
UNESCO-Weltregister Memory of the World aufgenommen. Das Internationale
Programmkomitee traf in Bridgetown (Barbados) die Entscheidung, der Text sei
das berühmteste Heldenepos in mittelhochdeutscher Sprache und gehöre zum
kulturellen Erbe der Menschheit.
Das Register zeichnet mit der Anerkennung aber nicht ein literarisches Werk
aus, sondern dessen Überlieferungsträger. Es listet kulturell bedeutsame und historisch
wichtige Dokumente von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken
und Museen und verpflichtet ihre Herkunftsländer, das ihnen anvertraute
Erbe vor Gedächtnisverlust und Zerstörung zu sichern. Zudem trägt es ihnen
auf, für die Verfügbarkeit der jeweiligen Dokumente zu sorgen und sie auf neuen
informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen.
Mit dem Titel ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Nibelungenlied-
Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek in München, der Stiftsbibliothek St. Gallen und der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe aufbewahrt werden. Die Handschrift C in der Badischen Landesbibliothek
ist die älteste und für die Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds,
das um 1200 aufgeschrieben wurde, aber auf ältere mündliche Traditionen
zurückgeht, bedeutendste Handschrift. Die strophische Dichtung erzählt
die Geschichte des Drachentöters Siegfried bis zu seinem gewaltsamen Tod und
die Geschichte von Kriemhilds Rache bis zum vollständigen Untergang der Burgunden.
Bei der Suche nach Fragmenten deutscher Rechtstexte des Mittelalters konnten in der Vorarlberger Landesbibliothek in Bregenz Rückenfalze an einem Sammelband als Teile eines Registers zum Stadtrecht von Augsburg bestimmt werden. Wenn sie auch nur geringe Textspuren überliefern, so liegt ihr Wert darin, dass sie die Spur einer der wenigen Pergament-Handschriften dieses Textes überliefern, der meist in Papierhandschriften erhalten ist.
Die Chronik Meinrads
(2001)
Der vorliegende Aufsatz ist im Zusammenhang mit der nunmehr abgeschlossenen
Neuedition von Aegidius Tschudis »Chronicon Helveticum« entstanden. Im Laufe
der Bearbeitung stellten sich immer wieder Probleme, auf die zunächst keine Antwort zu finden war. Aus einem Rückblick auf das Gesamtwerk lassen sie sich zumindest teilweise lösen.
Im Sachkommentar der Neuedition steht der Nachweis von Tschudis dokumentarischen und chronikalischen Quellen an erster Stelle. Bei der Kommentierung
fiel auf, dass Tschudi zum Bereich Ostschweiz und Bodensee eine Anzahl Nachrichten bringt, für die sich keine Vorlage eruieren ließ. Diese Angaben mussten
als »nach unbekannter Vorlage« bezeichnet werden, oder sie wurden bestenfalls
erkannt als auf einer Quelle basierend, die auch Joachim Vadian für seine Große
Äbtechronik zur Verfügung stand. Nunmehr können in dieser Sache genauere Angaben gemacht werden.
Die Leopold-Sophien-Bibliothek in Überlingen beherbergt 33 mittelalterliche Handschriften, für die im folgenden erstmals ausführliche Beschreibungen vorgelegt werden können. Die Beschreibung des Bestandes beschränkte sich bisher auf einen Kurzkatalog der historischen Handschriften (darunter die mittelalterlichen Mss. 3, 57, 62 und 76). Einzelne Handschriften haben - etwa im Rahmen germanistischer Editionsprojekte - das Interesse der Wissenschaft bereits auf sich gezogen. Der Katalog dokumentiert den erreichten Forschungsstand und stellt zugleich eine Einladung zu weiteren Untersuchungen dar.
Beim Überlinger Bestand handelt es sich im wesentlichen um Handschriften aus dem Besitz von Franz Sales Wocheler (1778-1848). Zunächst Benediktiner des Klosters St. Georgen in Villingen, von 1820 bis 1848 Stadtpfarrer in Überlingen,
konnte er in der Zeit nach der Säkularisierung der Kirchengüter im frühen 19. Jahrhundert eine Privatbibliothek von rund 10 000 Bänden aufbauen. Er ließ seine bedeutende Büchersammlung im Jahr 1832 in eine Stiftung an die Stadt Überlingen überführen, aus der die Leopold-Sophien-Bibliothek hervorging. Da Wocheler darauf verzichtete, sein Besitzrecht durch Namenseintrag zu dokumentieren, lässt sich die Zahl der von ihm erworbenen Handschriften nicht genau eingrenzen.
Im Frühjahr des vorvergangenen Jahres ist dem Rosgartenmuseum in Konstanz
und seiner Leiterin Frau Elisabeth von Gleichenstein etwas gelungen, was einer kleinen
Sensation gleichkam. Im Museum waren vom 27. Februar bis zum 17. April 2005 neben
vielen anderen Exponaten alle europäischen Abschriften einer illustrierten spätmittelalterlichen Geschichtschronik versammelt, die nicht nur den Bodenseeraum, sondern auch
die Stadt Konstanz »in aller Welt« berühmt gemacht hat. So verkündet es jedenfalls eine
wichtige Abschrift der Chronik, die noch heute im Rosgartenmuseum Konstanz verwahrt
wird. Es heißt dort im Eingang der Handschrift in Abwandlung des 18. Psalms: In omnem
terram exiuit nomen Constancie, et divulgatum est nomen eius in univma terra. Die Übersetzung
lautet: Ȇber die ganze Erde erging der Name von Konstanz, und dieser Name wurde auf
der ganzen Welt verbreitet«. Nach Auffassung der Abschrift haben wir es also bei dem
in der Chronik niedergelegten Ereignis durchaus mit einem für die damalige Zeit »welthistorischen« Ereignis zu tun. Es trug sich nicht nur in Konstanz zu, sondern war auch
Impulsgeber für eine umfangreiche und vielfältige Tätigkeit im Bereich der regionalen
wie lokalen Historiographie. Es sei in diesem Zusammenhang nur an die Schreibstube
des Chronisten Gebhard Dächer (ca. 1425-1471) erinnert, die im Rahmen der Richental-Rezeption eine ebenso wichtige wie vielfältige Rolle spielt, auf die hier aber nicht näher
eingegangen werden kann.
Das Speculum humanae salvationis war über zwei Jahrhunderte hin ein weitverbreitetes religiöses Erbauungsbuch. Entstanden im Rahmen der Passions‐ und
Marienfrömmigkeit des 14. Jahrhunderts, wurde es eines der bedeutendsten
Werke der christlichen Geschichtsbetrachtung und wegen seines umfangreichen Bilderzyklus eines der erfolgreichsten Bücher im Spätmittelalter.
Das Nibelungenlied
(2010)
Am 30. Juli 2009 wurde das Nibelungenlied zum UNESCO-Weltdokumentenerbe ernannt. Das Internationale Komitee des Programms „Memory of the
World“ traf in Bridgetown (Barbados) die entsprechende Entscheidung: „The
Nibelungenlied (the Song of the Nibelungs) is probably the most famous heroic
poem in Middle High German. It is comparable with other world-famous epics
such as the epic of Gilgamesh of Ancient Babylonia, the Mahabharata of Ancient India, or the Heike Monogatari in mediaeval Japan. It tells the story of
dragon-slayer Siegfried from his childhood days and his marriage to Kriemhild
to his murder and the subsequent story of Kriemhild's revenge, finally culminating in the extinction of the Burgundians or Nibelungs at the court of the Huns.”
Als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek München, in der Stiftsbibliothek St. Gallen und in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe aufbewahrt werden. Der Codex in Karlsruhe ist die älteste und für die
Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds bedeutendste Handschrift. Es
handelt sich um ein Kulturdenkmal höchster Güte. In Karlsruhe ist es das einzige von der UNESCO als Welterbe ausgezeichnete Kulturzeugnis.
Der Donaueschinger Wigalois
(2019)
Mit großzügiger Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Wüstenrot Stiftung konnte die Badische Landesbibliothek Ende 2018 die ehemals Donaueschinger Wigalois-Handschrift (Cod. Don. 71) erwerben, ein nationales Kulturdenkmal von exzeptionellem
Wert. Damit kehrt ein um 1420 in der berühmten Lauber-Werkstatt im oberrheinischen Hagenau produzierter und höchst erzählfreudig illustrierter Artusroman in seinen ursprünglichen Sammlungs- und Überlieferungskontext zurück.
Die Aldinger Biblia latina
(2013)
Die Aldinger Kirchengeschichte ist noch zu schreiben. Neben den veralteten Angaben der Oberamtsbeschreibung Ludwigsburg bietet der Blick in die politische Ortsgeschichte wertvolle Hinweise. Zur spezifischen Geschichte der Aldinger Kirche
St. Margareta jedoch gibt es bisher ausschließlich bau- und kunsthistorische Veröffentlichungen. Nähere Angaben zur Kirchengeschichte bzw. weitergehend zur
Aldinger Kulturgeschichte liegen nicht vor bzw. sind mir nicht bekannt.
Im Zuge der wissenschaftlichen Katalogisierung der biblischen Handschriften in
Folio (Großformat) der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart im Rahmen
des Handschriftenkatalogisierungsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist nun eine Handschrift aufgetaucht, die Aldingen direkt betrifft und die für
die Kirchengeschichte Aldingens von größtem Interesse sein dürfte. Dieser Codex,
eine lateinische Bibelhandschrift (Cod. bibl. 2o9), beinhaltet die Schriften des Alten
und Neues Testaments inklusive der Apokryphen nach der Vulgata samt den Vorreden
des Hieronymus – also alles in allem eine von zahlreichen überlieferten mittelalterlichen Handschriften mit der lateinischen Vulgata-Textfassung. Daran schließt
sich das »Summarium biblicum«, also die Inhaltsübersicht über die biblischen
Bücher, des Alexander de Villa Dei (Alexander Gallus, *1170) an, die aber hier fälschlicherweise Albertus Magnus (um 1200–1280) zugeschrieben wird (fol. 456 r: »Explicit
glosarium Magistri Alberchti Ratisbonensis Episcopi«).
Drei Wiborada-Handschriften
(1976)
„Sie pflegte auch einigen sehr ehrwürdigen Vätern in diesem Kloster zur
Umhüllung der Bände der heiligen Bücher mit eigenen Händen schöne Tücher
zu weben "- auf so kunstvolle und persönliche Art trat die junge, vornehme
und fromme Wiberat um die Wende vom IX. zum X. Jahrhundert in Verbindung
mit dem Kloster St. Gallen, bei dem sie am 1. Mai 926 als Rekluse und
Martyrin des Ungarneinfalls gestorben ist. Bücher sind ihr teuer gewesen und
in Büchern lebte ihr Andenken fort und verbreitete sich weit über St. Gallen
hinaus in Schwabens Klosterlandschaft, während der Wiboradakult nur in bescheidenem
Maß an der Stelle gepflegt wurde, wo sie zuletzt inkludiert war,
und wo fast das ganze Mittelalter hindurch in ihrer Nachfolge Reklusen
lebten: auf dem Hügel der Magnus-Kirche unweit des Stifts, jetzt einem
Teil der Altstadt von St. Gallen.
Die Benediktinerabtei Ettenheirnmünster war im 18. Jahrhundert nicht nur eine Stätte des mönchischen Gebetes, sondern auch ein Ort der Kunst, der Musik und - was leider schon bald nach der Aufhebung des Klosters im Jahre 1803 in Vergessenheit geriet - überdies ein Ort großer Gelehrsamkeit. Das Kloster im Münstertal war daher ein geeigneter und fruchtbarer Nährboden für ein so umfangreiches Werk wie die Biblia Sacra von Pater Germanus Cartier.
Freiburg, den 15. Juni 1495: Der zuständige Schreiber notiert in der städtischen Rats Erkanntnus folgende Anweisung:
"Man sol den Höltzli annemen, in Sant Martins turn furen, von stund an inn fragen, im trówen vf den diebsturn.
Seit er nit, inn in diebsturn furen, in der ordnung zu im gon. Nach sinr sag haben bürgermeister vnd
obristmeister gwalt witer ze handeln." Fälle wie dieser tauchen in der städtischen Überlieferung immer wieder auf. Personen sollten gefangen genommen und im städtischen Gefängnis, im Martinsturm, verhört werden. Waren sie nicht geständig, drohte man ihnen an, sie in den Diebsturm - und damit in die Folterkammer - zu überführen. Nach der "Aussage" des Delinquenten sollten dann der Bürger- und der Obristmeister über das weitere Vorgehen entscheiden. Neu sind hingegen die Anweisungen am Rand. Blättert man die Rats Erkanntnus der Jahre 1495/1496 durch, bleibt das Auge des Lesers zuweilen an Marginalien, wie der genannten oder wie: ins vrgicht buch, ins freuelbuch oder ins vrfech buch schriben hängen. Die Rats Erkanntnus,
eine Form der Ratsprotokolle, genügte demnach nicht als Aufzeichnungsort, die Vorkommnisse sollten nochmals gesondert niedergeschrieben werden.