090 Handschriften, seltene Bücher
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In der Nacht vom 2. auf den 3. September 2004 verbrannten in der Weimarer Herzogin Anna
Amalia Bibliothek mehr als 50.000 Bücher - überwiegend historische Drucke, aber auch über
2.000 Handschriften. 62.000 Bände wurden durch Feuer, Hitze, Löschwasser und -schaum unterschiedlich stark geschädigt. Inzwischen haben Restauratoren, Buchbinder und Bibliothekare beim Wiederaufbau der Buchbestände erste Fortschritte erzielen können: Schon wenige
Tage nach dem Brand wurde eine frei zugängliche Verlust- und Schadensdokumentation im Internet eingestellt, die seither laufend aktualisiert wird.
Die leichteren Fälle von Wasserschäden sind nach der Gefriertrocknung wieder im Magazin aufgestellt und stehen der Benutzung
zur Verfügung. Für die verschiedenen Fälle der schwereren Schäden liegt ein differenzierte
Restaurierungskonzept vor sogar die stark brandgeschädigten Bücher können, zumindest zum
Teil, gerettet werden. Wo eine solche Rettung nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig wäre, tritt das Projekt der Ersatzbeschaffung für Totalverluste auf den Plan. Dabei werden
Geschenkangebote sowie Antiquariat - und Auktionskataloge auf Bücher durchgesehen, die
verbrannte Exemplare - soweit das überhaupt möglich ist - ersetzen sollen. Mehrere Tausend
verbrannte Werke konnten so durch bibliographisch identische Exemplare oder vergleichbare
Au gaben ersetzt werden. Sowohl für die Restaurierung als auch für die Ersatzbeschaffung
kann auf finanzielle Unterstützung der Unterhalt träger (Bund, Land Thüringen, Stadt Weimar)
sowie Spenden von Dritten zurückgegriffen werden.
Auf Pergament
(2022)
In seiner 1982 erschienenen überlieferungsgeschichtlichen
Arbeit über die ‚Rechtssumme‘ Bruder Bertholds konnte sich Helmut Weck auf mehr als 80 handschriftliche Textzeugen
stützen, die ihren Schwerpunkt vor allem im
oberdeutschen Sprachraum hatten.*1 Inzwischen
sind zwar weitere Handschriften und Fragmente
hinzugekommen – der ‚Handschriftencensus‘
verzeichnet aktuell 106 Einträge*2 –, doch Wecks
Ergebnisse haben trotz der nun vergrößerten
handschriftlichen Basis nichts von ihrer Gültigkeit
verloren. Einem Neufund wird man daher
keine besondere Bedeutung zumessen, zumal
wenn dieser (wie im vorliegenden Fall) verschollen
ist:
In dem zwischen etwa 1900 und 1911 angefertigten
Inventar der Büchersammlung von Johann
Nepomuk Graf von Wilczek auf Burg Kreuzenstein,
ca. 25 km nördlich von Wien gelegen, ist unter
der Nr. 6133 folgender Band eingetragen:*3
„Summa von Joh. v. Freiberg [sic !], übersetzt von Berthold,
Man., Perg., XV., Folio.“
Freiburg, den 15. Juni 1495: Der zuständige Schreiber notiert in der städtischen Rats Erkanntnus folgende Anweisung:
"Man sol den Höltzli annemen, in Sant Martins turn furen, von stund an inn fragen, im trówen vf den diebsturn.
Seit er nit, inn in diebsturn furen, in der ordnung zu im gon. Nach sinr sag haben bürgermeister vnd
obristmeister gwalt witer ze handeln." Fälle wie dieser tauchen in der städtischen Überlieferung immer wieder auf. Personen sollten gefangen genommen und im städtischen Gefängnis, im Martinsturm, verhört werden. Waren sie nicht geständig, drohte man ihnen an, sie in den Diebsturm - und damit in die Folterkammer - zu überführen. Nach der "Aussage" des Delinquenten sollten dann der Bürger- und der Obristmeister über das weitere Vorgehen entscheiden. Neu sind hingegen die Anweisungen am Rand. Blättert man die Rats Erkanntnus der Jahre 1495/1496 durch, bleibt das Auge des Lesers zuweilen an Marginalien, wie der genannten oder wie: ins vrgicht buch, ins freuelbuch oder ins vrfech buch schriben hängen. Die Rats Erkanntnus,
eine Form der Ratsprotokolle, genügte demnach nicht als Aufzeichnungsort, die Vorkommnisse sollten nochmals gesondert niedergeschrieben werden.
"Nichts geschieht in der Welt durch Zufall": diese Worte des hl. Augustinus hatten auch bei der Findung der Pergamentfragmente im Stadtarchiv Villingen-Schwenningen Gültigkeit. Denn auf der Suche nach Archivalien wurde das erste „Reststück“ entdeckt. Da es sich um ein sehr frühes Fragment handelte, wurden die Villinger Archive systematisch nach Pergamentfragmenten
untersucht. Inzwischen hat sich die Zahl auf circa 50 erhöht. Sie stammen alle aus liturgischen Handschriften, die zwischen dem 10. und 16. Jh. verfaßt wurden. Einige davon sind neumiert und
weisen gerade durch die Notation, die Reihenfolge der Texte und deren Varianten in den Stundengebeten auf die bedeutenden Skriptorien des Mittelalters hin, nämlich auf Reichenau, St. Gallen
und Rheinau.
Aus der Zeit des Augustus hat uns der römische Dichter Horaz ein amüsantes, leicht obszönes Hexengedicht überliefert, das ein mitternächtlich makabres Streiflicht auf das Hexenunwesen des ersten vorchristlichen Jahrhunderts wirft. In Rom hatte zwar schon das Zwölftafelgesetz aus dem Jahr 450 vor Christus die Todesstrafe verhängt für jeden, der Feldfrüchte durch Besprechen verhexte (,,qui fruges incantassit") oder Getreide vom Nachbaracker auf das eigene Feld herüberzauberte. Auf Grabsteinen klagten damals die Angehörigen, dass ihr Verstorbener „durch Zaubersprüche gebannt" sein Leben lassen musste. Auch 400 Jahre später berichtet der Historiker Sallust vom Wirken des Schadenzaubers seiner Zeit, der große Redner und Politiker Cicero entwirft sogar Staatsgesetze gegen nächtliche Geheimopfer von Frauen. Horaz wandte sich in seinen Dichtungen mehrfach leidenschaftlich diesen dunklen Sphären zu, besonders in dem hier vorgestellten derben Spottgedicht auf ein nächtliches Hexentreiben in Rom. Es ist enthalten in der prächtigen Horazausgabe der Satiren, Epoden, Oden und Briefe in der Historischen Bibliothek der Stadt Offenburg. Sie wurde 1503 in Paris von Dionysius Roce in folio gedruckt und von Jodocus Badius, einem humanistischen Gelehrten dieser Zeit, ausführlich kommentiert. Registriert unter der Nummer F-351-1/2= rarum zählt diese seltene Buchausgabe mit der angehängten Inkunabel „Historia Alexandri Magni" von Georg Husner, Straßburg 1494, zu den Raritäten der Bibliothek, die uns von dem Konvent der Offenburger Franziskaner hinterlassen wurden.
Das Chronicon Ebersheimense
(2013)
Die Überlieferung der Chronik des Klosters Ebersheim nördlich von
Schlettstadt ist insofern problematisch, als alle mittelalterlichen Handschriften dieses Werks bei der Belagerung Straßburgs im Jahre 1870 gemeinsam mit der Bibliothek zerstört wurden. Auch davor wurde der Text nie komplett abgedruckt. Auf der Basis dieser fragmentarischen Überlieferung fertigte Ludwig Weiland im Auftrag der MGH im Jahre 1871 seine Edition an. Erst in den darauf folgenden Jahren kamen weitere Abschriften und Kollationen in Paris, Straßburg und Karlsruhe zu Tage, die es ermöglichten, den Großteil des Textes zu rekonstruieren6. Dennoch fehlt bis heute eine kritische Zusammenführung aller bekannten Bestandteile der Chronik, wodurch eine Analyse des gesamten
Textes erschwert wird. Eine solche bleibt immer noch ein Desiderat der Forschung.
Ein Bertold von Schellenberg hat sich vor 1383 mit Guta von Blumberg vermählt. Die Erbtochter brachte die vom Haus Fürstenberg lehnbare Stadt Hüfingen
und vermutlich auch das Dorf Behla in die Ehe. Rund 400 Jahre lang hat das rasch
aufblühende Geschlecht in der Baaar eine wichtige Rolle gespielt. Es kam in Besitz
von Hüfingen, Behla, Mundelfingen, Allmendshofen, Hausen vor Wald, Heuenburg,
Bachheim und einem Teil von Kirchdorf, sowie mehrerer Herrschaften im Hegau.
Zahlreiche Privatgüter sowie Zins- und Zehnteinnahmen förderten den Wohlstand.
Der Aufstieg des Hause Schellenberg ging 1605 mit dem Tode des Arbogast
von Schellenberg unvermittelt zu Ende.
„Jahr Zeithen Buech“
„Item die Verzeichnuß aller Conventualinen des
Gottes Hauses Vetter Sammlung Zur Sanct Catharina Senensis in Villingen, sowohl derer, die im
Leben, als in dem Herren verschiden seindt.
Renoviert den 15. Tag August 1728.“
„Nachdem der hochwürdig wohlehrbare undt
hochgelehrte Herr Joann Heinrich Möz H: Can:
Doctor Notarius apost. Pfarrherr der Statt Villingen 38 iahr, Decanus 28. aet. 73 den 24. Christmonath gahr Seelig 1698 entschlafen, so ist für
disen sehr sorgfältig, getrewen undt hochverdienten bischöflichen Visitatoren des Löbl. Gotteshauß
Samlung in Villingen Joannes Jacobus Riegger,
Candidat, bin gebohrener Villinger Zue Einem
newen Pfarrherrn in selben iahr den 30. December
vom Löbl. Magistrat, dem das Recht Einen Pfarrherrn zue Ernennen von uraltem Zuesteht, ernannt
worden, der auch 1699 den 22 Maij die Villingische StattpfarrRectur (rectura = Vorsteherschaft)
durch Gottes Hl. Gnadt wirckhlich im 31 iahr seines alters bezogen auch baldt darnach von des herren Weichbischofs von Geist undt Vicarii Generalis
Hochwürdig undt Ehrengedacht an disem Kloster,
Convent undt Gotteshauß zue Einem newen
bischöflichen Visitatoren undt gevollmächtigten
anwaldt in geistlich undt zeitlich sach gnädig verordnet worden: Gott gebe Gnad.“
Das Narrenschiff
(2009)
Das Nibelungenlied
(2010)
Am 30. Juli 2009 wurde das Nibelungenlied zum UNESCO-Weltdokumentenerbe ernannt. Das Internationale Komitee des Programms „Memory of the
World“ traf in Bridgetown (Barbados) die entsprechende Entscheidung: „The
Nibelungenlied (the Song of the Nibelungs) is probably the most famous heroic
poem in Middle High German. It is comparable with other world-famous epics
such as the epic of Gilgamesh of Ancient Babylonia, the Mahabharata of Ancient India, or the Heike Monogatari in mediaeval Japan. It tells the story of
dragon-slayer Siegfried from his childhood days and his marriage to Kriemhild
to his murder and the subsequent story of Kriemhild's revenge, finally culminating in the extinction of the Burgundians or Nibelungs at the court of the Huns.”
Als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek München, in der Stiftsbibliothek St. Gallen und in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe aufbewahrt werden. Der Codex in Karlsruhe ist die älteste und für die
Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds bedeutendste Handschrift. Es
handelt sich um ein Kulturdenkmal höchster Güte. In Karlsruhe ist es das einzige von der UNESCO als Welterbe ausgezeichnete Kulturzeugnis.
Das Rezeptbuch des Hartmann Hartmanni blieb in zwei Abschriften erhalten. Das Original des Arzneibuches wurde bisher nicht gefunden. Beide Handschriften werden unter den Signaturen Codex Palatinus Germanicus 277 (CPG) und CPG 221 in der Universitätsbibliothek Heidelberg aufbewahrt. Ursprünglich wohl Bestandteil der Privatbibliothek der Kurfürsten im Heidelberger Schloss, ereilte sie im Frühjahr 1623 das Schicksal aller Heidelberger Bibliotheken: Sie wurde als Kriegsbeute in den Vatikan gebracht
Das Speculum humanae salvationis war über zwei Jahrhunderte hin ein weitverbreitetes religiöses Erbauungsbuch. Entstanden im Rahmen der Passions‐ und
Marienfrömmigkeit des 14. Jahrhunderts, wurde es eines der bedeutendsten
Werke der christlichen Geschichtsbetrachtung und wegen seines umfangreichen Bilderzyklus eines der erfolgreichsten Bücher im Spätmittelalter.
Der Donaueschinger Wigalois
(2019)
Mit großzügiger Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Wüstenrot Stiftung konnte die Badische Landesbibliothek Ende 2018 die ehemals Donaueschinger Wigalois-Handschrift (Cod. Don. 71) erwerben, ein nationales Kulturdenkmal von exzeptionellem
Wert. Damit kehrt ein um 1420 in der berühmten Lauber-Werkstatt im oberrheinischen Hagenau produzierter und höchst erzählfreudig illustrierter Artusroman in seinen ursprünglichen Sammlungs- und Überlieferungskontext zurück.
„Die kümmerliche Entfaltung des Freiburger Buchwesens hat zum provinziellen Milieu der
Stadt Freiburg im Spätmittelalter beigetragen''. So wird in der neuesten Freiburger Stadtgeschichte behauptet. Damit wird die Meinung Friedrich Kapp bestätigt, das „am Ende des 15.
Jahrhundert da Auftreten der Buchdruckerkunst in einigen kleinen deutschen Städten [darunter auch Freiburg] des Bemerkenswerten so gut wie nichts bietet". Auch Vera Sack berichtet über Freiburg: ,,So fasste auch der Buchdruck hier relativ spät in den 90er Jahren des 15.
Jahrhunderts Fuß und florierte nicht sonderlich '. Dies alles deutet auf einen eher marginalen
ja desolaten Zustand des Freiburger Buchwesens in der Frühzeit de Buchdrucks, der Inkunabelzeit hin. Sind diese Annahmen über die Bedeutung des Buchwesens in Freiburg berechtigt?
Durch welche Kriterien werden sie bestätigt? Durch die Anzahl der Drucker, die Zahl ihrer Publikationen und ihre Auflagen? Durch ihren Inhalt und durch die Qualität ihrer Werke? Durch
die Darstellung der geistigen Strömungen ihrer Zeit oder durch ihre Rezeptionsgeschichte, d.h.
ihre Nachwirkung?
Der Begriff „Incunabel" für den frühen Buchdruck, al er „noch in den Windeln lag", wurde von dem Münsteraner Domdechanten Bernhard von Mallinckrodt vor über 350 Jahren geprägt. Er hat sich für die „Wiegendrucke", die frühen Drucke bis zum Jahr 1500 durchgesetzt.
Die moderne Kommunikationswissenschaft sieht in dieser Zeit den Übergang von einem
scriptographischen Kommunikationsmittel, das nur dem Individuum oder einer kleine Gruppe
dient, zu einem typographischen Medium da durch eine Möglichkeit der Vervielfältigung
alle Bereiche der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit erfassen kann.
Am 9. Februar 1529 drangen zweihundert bewaffnete Bürger in das Basler Münster ein und zerstörten
in blinder Wut Kruzifixe, Marienbilder und Heiligendarstellungen. Von den Statuen ist
nichts übrig geblieben, weder in den Kirchen noch in den Vorhallen oder in den Säulengängen
und Klöstern. Alle Bilder sind übertüncht worden, Brennbares wurde auf den Scheiterhaufen
geworfen, anderes wurde in Stücke geschlagen. Weder Kostbarkeit noch künstlerischer Wert
setzten der Zerstörungswut irgendeine Grenze. Bald darauf wurde die Messe gänzlich abgeschafft,
man darf weder daheim far sich zelebrieren, noch in der Umgebung Messe hören. So
schildert Erasmus von Rotterdam am 9. Mai 1529 dem Nürnberger Patrizier Willibald Pirkheimer
den Bildersturm, den Höhepunkt der Reformation in Basel, die der Münsterpfarrer
Johannes Oecolampad (Hausschein) mit der Feier des Abendmahls unter beiderlei Gestalten
und der Verkündigung des Wortes Gottes allein auf der Basis der Heiligen Schrift eingeführt
hatte. Dieser Bildersturm von 1529 war für die Amtsträger und Anhänger der Alten Kirche der
letzte Anlass, die Stadt am Rheinknie zu verlassen: Der Bischof zog nach Pruntrut, das geistliche
Gericht nach Altkirch. Das Domkapitel übersiedelte nach Freiburg im Breisgau.
Der Froschmäusekrieg
(2009)
Als der neue Direktor des Großherzoglichen Gymnasiums in Offenburg, Professor Franz Weißgerber, im Jahre 1841 seine Schulbibliothek „genauer durchforschte", machte er im Katalog der Bücherei eine aufregende Entdeckung, die er unter der Überschrift „Alterthumsfreunden zur Nachricht" des Jahresprogramms für das Schuljahr 1841/42 (Seite VI) der Öffentlichkeit vorstellte. Er hatte beim Vergleich mehrerer klassischer Schulautoren eine „sehr alte Ausgabe der Batrachomyomachie" ( = Homers „Froschmäusekrieg") entdeckt. Bei einer genaueren Untersuchung fand er heraus, dass
sie um zwei Jahre älter war, als die bislang als älteste geführte Florentiner Ausgabe des Chalkondylas von 1488, die der gelehrte Altphilologe Weißgerber entweder kannte oder ebenfalls in der Bibliothek vor Augen hatte. So wurde der neue Direktor, der bereits seit 1834 als Gymnasiallehrer an der Schule unterrichtete, schon in seinem ersten Amtsjahr zum Entdecker eines bedeutenden Wiegendrucks aus dem Erbe der Klosterbibliothek. Begeistert beschreibt er sie als „besser in der Anordnung der Verse", der „Lesearten" und der „Scholien" (= Kommentare), die er „roth gedruckt" über dem Text lesen konnte. Sein Fazit: ,,Diese Ausgabe ist die wahre editio princeps (= Erstausgabe), höchst interessant und würdig, neu edirt zu werden." Ob Weißgerber, der als kritischer Herausgeber altgriechischer Lyrik dazu sicher in der Lage gewesen wäre, sich dieser verlockenden Aufgabe tatsächlich unterzogen hat, ist nicht bekannt.
Ohne Parallele in der nunmehr 50-jährigen Geschichte der Badischen Bibliotheksgesellschaft ist jener kulturpolitische Eklat, der im September 2006 als badischer ,,Handschriftenstreit" begann und sich in den darauffolgenden Monaten zum baden-württembergischen „Kulturgüterstreit" auswuchs. Er begann just in jenem Jahr, als die Badische Bibliotheksgesellschaft (BBG) ihr 40-jährigesJubiläum mit einer
Ausstellung beging, in der neben sonstigen eindrucksvollen Erwerbungen, die mit Unterstützung der BBG erworben worden waren, einige Handschriften gezeigt wurden. In der als Begleitheft zu dieser Ausstellung veröffentlichten Jubiläumsschrift würdigte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die „bleibenden Verdienste" der BBG „beim Erwerb von Handschriften, Inkunabeln und alten Drucken".1 All dies geschah freilich im Mai 2006, als niemand etwas von den Ereignissen vier Monate später ahnte. Der Handschriftenstreit liegt inzwischen ein Jahrzehnt zurück, so dass es gerechtfertigt erscheint, seine Hintergründe und
seinen Verlauf ins Gedächtnis zu rufen.
Die BADISCHE HEIMAT erscheint in einem vierteljährlichen Rhythmus, deshalb ist es der Schriftleitung erst im Heft 4/2006
möglich, zu dem zunächst von der Landesregierung geplanten Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe Stellung zu nehmen. Im nachhinein schien es der Schriftleitung sinnvoll und notwendig, ad usum et memoriam
Lectoris zumindest eine Chronologie der Diskussion um die Handschriftenaffäre an Hand der Presseberichte und -kommentare zu erstellen. Der Handschriftenstreit betrifft ja nicht nur die Badische Landesbibliothek, sondern auch die Stadt Karlsruhe, den
Badischen Landesteil und die BADISCHE HEIMAT, sondern letztlich auch das kulturelle Erbe des ganzen Bundeslandes. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Streit um die Handschriften eine kulturpolitische Dimension annahm, die weit über die Grenzen des Bundeslandes hinausging.
Freiburg i. Br. hat als Sitz von Buchdruckereien und Verlagen eine lange und bewegte Geschichte. Bis in die Gegenwart, man denke an Namen wie Herder oder Rombach, genießt
Freiburg als Druck- und Verlagsort im deutschen Sprachraum große Bekanntheit. Wenigen ist
dagegen die Tatsache geläufig, dass in Freiburg in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
ein jüdischer Drucker, Israel Sifroni (auch Zifroni), mindestens sechs Bücher in hebräischer
und jiddischer Sprache veröffentlicht hat. Alle diese Bücher sind in hebräischen Lettern gedruckt, auch die jiddischen, da das Jiddische - obwohl eine auf dem Deutschen fußende Sprache - traditionell mit hebräischen Buchstaben geschrieben wird. Dass ein jüdischer Drucker
im 16. Jahrhundert in Freiburg wirkte, ist besonders bemerkenswert, weil nach den historischen Darstellungen Juden die Niederlassung in den habsburgisch-vorderösterreichischen
Gebieten in dieser Zeit allgemein untersagt war. Der folgende Beitrag soll nun - soweit es
die spärlichen Quellen erlauben - das Leben und Werk Israel Sifronis nachzeichnen, wobei
vor allem sein Wirken im Breisgau und die von ihm gedruckten Werke im Mittelpunkt
stehen sollen.
Die Aldinger Biblia latina
(2013)
Die Aldinger Kirchengeschichte ist noch zu schreiben. Neben den veralteten Angaben der Oberamtsbeschreibung Ludwigsburg bietet der Blick in die politische Ortsgeschichte wertvolle Hinweise. Zur spezifischen Geschichte der Aldinger Kirche
St. Margareta jedoch gibt es bisher ausschließlich bau- und kunsthistorische Veröffentlichungen. Nähere Angaben zur Kirchengeschichte bzw. weitergehend zur
Aldinger Kulturgeschichte liegen nicht vor bzw. sind mir nicht bekannt.
Im Zuge der wissenschaftlichen Katalogisierung der biblischen Handschriften in
Folio (Großformat) der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart im Rahmen
des Handschriftenkatalogisierungsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist nun eine Handschrift aufgetaucht, die Aldingen direkt betrifft und die für
die Kirchengeschichte Aldingens von größtem Interesse sein dürfte. Dieser Codex,
eine lateinische Bibelhandschrift (Cod. bibl. 2o9), beinhaltet die Schriften des Alten
und Neues Testaments inklusive der Apokryphen nach der Vulgata samt den Vorreden
des Hieronymus – also alles in allem eine von zahlreichen überlieferten mittelalterlichen Handschriften mit der lateinischen Vulgata-Textfassung. Daran schließt
sich das »Summarium biblicum«, also die Inhaltsübersicht über die biblischen
Bücher, des Alexander de Villa Dei (Alexander Gallus, *1170) an, die aber hier fälschlicherweise Albertus Magnus (um 1200–1280) zugeschrieben wird (fol. 456 r: »Explicit
glosarium Magistri Alberchti Ratisbonensis Episcopi«).