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Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Eine der prächtigsten und bekanntesten Handschriften der St. Galler Stiftsbibliothek ist das sogenannte Wolfcoz-Evangelistar (St. Gallen, Stiftsbibliothek 367), dessen künstlerischer „Wert den berühmtesten Werken der Schule ebenbürtig“ ist. Schlägt man den Codex auf, so beeindrucken die großen Initialen in Gold und Silber, die mit sicherer Hand und in gereifter Ornamentik umgesetzt werden. Auch die Schrift wird mit Edelmetallen verziert und fügt sich wegen ihres präzisen und breiten Duktus’ nahtlos in das prunkvolle Gesamtbild ein. Klar und raumgreifend erscheint dem Betrachter das Layout, was auf den Buchtyp und seine Funktion zurückzuführen ist. Das Evangelistar enthält Textabschnitte
– Perikopen – aus den Evangelien, die nach den Festen des Kirchenjahres geordnet sind und in der Messe verlesen werden. Die Handschrift steht also in der Öffentlichkeit, soll repräsentativ wirken und beim Vorlesen gut zu erkennen sein. In der Regel kam dem Diakon diese Aufgabe zu, „an Festtagen las vielfach der Bischof selbst“ die Perikope aus dem Evangelium vor. Der feste
Platz in der Liturgie sicherte diesem Buchtyp und so auch dem ‚Wolfcoz-Evangelistar‘ den „kostbarsten Ornat“.
Vor genau zehn Jahren, am 31. Juli 2009, wurde das Nibelungenlied in das
UNESCO-Weltregister Memory of the World aufgenommen. Das Internationale
Programmkomitee traf in Bridgetown (Barbados) die Entscheidung, der Text sei
das berühmteste Heldenepos in mittelhochdeutscher Sprache und gehöre zum
kulturellen Erbe der Menschheit.
Das Register zeichnet mit der Anerkennung aber nicht ein literarisches Werk
aus, sondern dessen Überlieferungsträger. Es listet kulturell bedeutsame und historisch
wichtige Dokumente von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken
und Museen und verpflichtet ihre Herkunftsländer, das ihnen anvertraute
Erbe vor Gedächtnisverlust und Zerstörung zu sichern. Zudem trägt es ihnen
auf, für die Verfügbarkeit der jeweiligen Dokumente zu sorgen und sie auf neuen
informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen.
Mit dem Titel ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Nibelungenlied-
Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek in München, der Stiftsbibliothek St. Gallen und der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe aufbewahrt werden. Die Handschrift C in der Badischen Landesbibliothek
ist die älteste und für die Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds,
das um 1200 aufgeschrieben wurde, aber auf ältere mündliche Traditionen
zurückgeht, bedeutendste Handschrift. Die strophische Dichtung erzählt
die Geschichte des Drachentöters Siegfried bis zu seinem gewaltsamen Tod und
die Geschichte von Kriemhilds Rache bis zum vollständigen Untergang der Burgunden.
Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.
Im Frühjahr des vorvergangenen Jahres ist dem Rosgartenmuseum in Konstanz
und seiner Leiterin Frau Elisabeth von Gleichenstein etwas gelungen, was einer kleinen
Sensation gleichkam. Im Museum waren vom 27. Februar bis zum 17. April 2005 neben
vielen anderen Exponaten alle europäischen Abschriften einer illustrierten spätmittelalterlichen Geschichtschronik versammelt, die nicht nur den Bodenseeraum, sondern auch
die Stadt Konstanz »in aller Welt« berühmt gemacht hat. So verkündet es jedenfalls eine
wichtige Abschrift der Chronik, die noch heute im Rosgartenmuseum Konstanz verwahrt
wird. Es heißt dort im Eingang der Handschrift in Abwandlung des 18. Psalms: In omnem
terram exiuit nomen Constancie, et divulgatum est nomen eius in univma terra. Die Übersetzung
lautet: Ȇber die ganze Erde erging der Name von Konstanz, und dieser Name wurde auf
der ganzen Welt verbreitet«. Nach Auffassung der Abschrift haben wir es also bei dem
in der Chronik niedergelegten Ereignis durchaus mit einem für die damalige Zeit »welthistorischen« Ereignis zu tun. Es trug sich nicht nur in Konstanz zu, sondern war auch
Impulsgeber für eine umfangreiche und vielfältige Tätigkeit im Bereich der regionalen
wie lokalen Historiographie. Es sei in diesem Zusammenhang nur an die Schreibstube
des Chronisten Gebhard Dächer (ca. 1425-1471) erinnert, die im Rahmen der Richental-Rezeption eine ebenso wichtige wie vielfältige Rolle spielt, auf die hier aber nicht näher
eingegangen werden kann.
Vom Bodensee an den Neckar
(2005)
Wer heute eines der zahlreichen in der
Säkularisation von 1802/03 aufgehobenen
Klöster unserer Heimat mit ihren z. T. wieder
prachtvollen Bibliothekssälen besucht, stellt
sich angesichts leerer oder nur lückenhaft
gefüllter Regale die Frage, wo die in Jahrhunderten
entstandenen und zusammengetragenen
wertvollen Handschriften und Buchbestände
geblieben sind. Sofern sie nicht als
Opfer sinnloser Zerstörung oder durch Unverstand
für immer verloren gingen, wurden sie
meistens in alle Winde zerstreut.
Bei der Auflösung des Lehrinstituts St. Ursula im Jahr 2015 wurden unter anderem auch hochinteressante Fragmente gefunden. Es sind Blätter ehemaliger liturgischer Handschriften, die hauptsächlich zu Brevieren gehörten, und die im
14. Jahrhundert auf Pergament in einer gotischen Textura geschrieben wurden. Wie die späteren Eintragungen der Konventschreiberinnen des Villinger Klarissenklosters zeigen, waren die Fragmente als Einbände von Rechnungsbüchern der Klarissen vorgesehen. Dazu wurden die Handschriften aufgelöst, nachdem sie obsolet geworden waren, um als Einzel – oder auch Doppelblätter für Einbände der Rechnungsbücher benutzt zu werden.
Der Mittelpunkt des monastischen Lebens ist seit
Jahrhunderten die Heilige Schrift. Sie ist nicht
nur Gegenstand persönlicher Meditation, sondern
die Grundlage des klösterlichen Betens. Die Ordensleute versammelten sich siebenmal zum gemeinsamen Beten, dessen Texte dem Alten und
Neuen Testament entnommen sind. Es waren im
Mittelalter viele Codices zur Feier der Messe und
der Offizien nötig. Doch im Laufe des 12. Jahrhunderts, durch die häufige Abwesenheit des
päpstlichen Hofes von Rom bedingt, wurde ein
gekürztes Offizium notwendig.
Pluralität und Fluidität
(2015)
Nicht nur Bücher, sondern auch Texte haben ihre Geschichte. Das gilt, wie man weiß, vor allem für die Vormoderne, wo Texte noch nicht – wie in der anbrechenden Moderne – durch den Buchdruck fixiert und beliebig multiplizierbar waren. Und es gilt, um das Thema noch stärker einzugrenzen, vor allem für handschriftlich überlieferte Texte, die sich in den meisten Fällen, das liegt in der Natur der Sache, durch mehr oder weniger große Divergenz oder Varianz auszeichnen. Man spricht dann metaphorisch, um das Flüssige des Vorgangs zu verdeutlichen, von „Überlieferung“, die man, wie das Rudolf Schieffer in
einer Arbeit über die „lauteren Quellen des geschichtlichen Lebens“ 1995 getan hat, mit einem „Gewässer“ vergleichen kann, das über zahlreiche „Seitenarme“ und „Staustufen“ verfügt, also nicht nur von der „Quelle“ her zu verfolgen ist. Von daher erklärt sich auch der Titel, den ich für diese Untersuchung gewählt habe: „Pluralität und Fluidität.“ Er soll das Lebendige, Bewegliche und Fluktuierende mittelalterlicher Textualität zum Ausdruck bringen. Die gewählten Begriffe stammen von dem Mediävisten Gerrit Jasper Schenk, der diese auf einer Tagung des Konstanzer Arbeitskreises im Herbst 2011 auf den Konzilschronisten Ulrich Richental und dessen historiografisches Werk angewandt hat.
2009 wurde in Offenburg der sensationelle Fund
eines venezianischen Buches aus dem Jahre 1486
präsentiert, das als erster Druck eines Werkes
griechischer Literatur gilt, und neben der Amerikakarte Waldseemüllers aus dem Jahre 1507
wegen seiner Einmaligkeit zu den Kostbarkeiten
der Historischen Bücherei der Stadt Offenburg
zählt (Abb. 1). Hier soll nun der Bestand eines der
bedeutendsten lateinischen Dichter der augusteischen Klassik vorgestellt werden, wie ihn uns die
humanistischen Schulbüchereien der beiden mittelalterlichen Offenburger Klöster hinterlassen
haben. Ovid (43 v. Chr. - 18 n. Chr.) als der
jüngste, sicher auch der modernste und für uns
aus vielen Gründen interessanteste Dichter der
frühen Kaiserzeit ist in der antiken und mittelalterlichen Überlieferung ebenso stark vertreten,
wie seine Zeitgenossen Horaz und Vergil. Bedeutende andere Dichter dieser Epoche, wie der
heute immer noch lesenwerte Catull mit seinem
schmalen Opus und die eindrucksvollsten Vertreter der römischen Liebeselegie, Tibull und Properz, sucht man
allerdings in den Beständen der Klosterschulbibliothek vergebens:
Sie kamen wegen ihrer Thematik als Schulautoren nicht infrage
und wurden als solche nicht tradiert. Zwei neue Aspekte der
Ovidinterpretation anhand der hier vorhandenen Editionen sollen die Vorstellung des Offenburger Bestandes ergänzen.
Wie in vielen Archiven blieben auch in Villingen
die als Einbände benutzten Pergamentfragmente
ohne Bedeutung. Sie waren uninteressant und
wurden erst in den neuesten Forschungen dem
Dornröschenschlaf entrissen. Die ehemaligen,
meist liturgischen Codices wurden nicht mehr
gebraucht, sie wurden aufgelöst und als Einbände
z.B. städtischer Archivalien benutzt. Das wertvolle
Pergament war ein stabiler Schutz für die darin
aufbewahrten Dokumente. Dadurch wurde eine
große Anzahl liturgischer Bücher früherer Jahrhunderte
zerstört. Die in den Fragmenten
eingebundenen Archivalien haben meist nur lokalgeschichtliche
Bedeutung, während der Inhalt der
Fragmente in vielen Fällen von überregionalem,
wenn nicht internationalem Interesse ist. Durch
diese „Zweitverwendung” konnten sie als „Überbleibsel”
mittelalterlichen Kulturgutes erkannt,
erforscht und letztendlich gerettet werden.
Mittelalterliche Handschriften aus der Bibliothek des Benediktinerklosters St. Georgen in Villingen
(2008)
Bildung und Kultur in Deutschland stehen neuerdings zum Verkauf. Im „Kulturgüterstreit“
(„Handschriftenstreit“) zwischen der Badischen
Landesbibliothek in Karlsruhe und der baden-württembergischen Landesregierung um eine eventuelle Veräußerung von Handschriften hat die
Politik wieder einmal jegliches Fingerspitzengefühl
vermissen lassen. Ein Verkauf der Handschriften
scheint als Folge des nationalen und internationalen Protestes zwar abgewendet, doch ist weiterhin
Misstrauen gegenüber solchen politischen Entscheidungen angebracht. Auch Handschriften des
ehemaligen Klosters St. Georgen im Schwarzwald
bzw. des frühneuzeitlichen Benediktinerklosters in
Villingen wären von einem Verkauf betroffen gewesen. Das Folgende will daher nachdrücklich aufmerksam machen auf die mittelalterlichen Codices
einer Klosterbibliothek, die vom 17. bis zu Beginn
des 19. Jahrhunderts in Villingen beheimatet war.
Das Werk Martin Luthers ist heutzutage wohl nirgendwo so unmittelbar wie in seiner Bibelübersetzung. Ein besonderes Exemplar befindet sich im Besitz der Badischen Landesbibliothek: ein Druck aus Wittenberg, Luthers Wirkungs- und letzter Ruhestätte. Von ihr handelt dieser Gastbeitrag der leitenden BLB-Direktorin.
Kulturgüterkampf in Baden
(2010)
Am 1. Dezember 2008 wurde in der Universität Karlsruhe durch die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg das Gutachten der Expertenkommission zum Thema »Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz« der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein zahlreiches Publikum im großen Tulla-Hörsaal folgte den Ausführungen der Autoren, sechs an der Zahl, die sämtlich zugegen waren und sich der Diskussion stellten. Das Gutachten schafft Klarheit über die historischen und juristischen Aspekte einer heftigen Kontroverse, die seit September 2006 Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen
gewesen ist.
Das ursprüngliche Zentrum des Lutherbibeldrucks
war Wittenberg. Bald
wurde aber auch in Frankfurt Geld mit
der Übersetzung des Reformators verdient.
Eine der Bibeln vom Main aus
dem Jahr 1560 gehört heute der Badischen
Landesbibliothek (BLB). Von ihr
handelt dieser Gastbeitrag der leitenden
BLB-Direktorin.
Es ist eine „Heimkehr auf Zeit", wenn im Herbst 2003 eine kostbare Auswahl von Buchschätzen aus der ehemaligen Salemer Klosterbibliothek für einige Wochen an den Bodensee zurückkehrt, auch wenn sie nur eine Ahnung vom einstigen Reichtum an illuminierten Pergamenthandschriften, an Drucken und kostbar gebundenen literarischen und wissenschaftlichen Werken des im Jahre 1824 auf 50 000-60 000 Bände geschätzten Bestandes geben kann.
Gebete stets griffbereit
(2016)
Ende des Jahres 2015 erwarb die Badische Landesbibliothek eine herausragende Kostbarkeit: das handschriftliche
Gebetbuch der Katharina Roeder von
Rodeck. Die badische Benediktinerin hat
das kleinformatige Gebetbuch im Jahr
1540 eigenhändig und für den persönlichen Gebrauch niedergeschrieben. Seine spektakuläre Besonderheit besteht
darin, dass es als Beutelbuch erhalten
geblieben ist.
Beutelbücher sind in der mittelalterlichen
Malerei sehr häufig abgebildet, haben
sich im Original jedoch äußerst selten
erhalten. Insgesamt sind nur 23 mittelalterliche Beutelbücher bekannt. Aus dem
16. Jahrhundert existieren noch einige
Nachfahren dieses Einbandtyps. Eines
von ihnen ist das Gebetbuch der Katharina Roeder von Rodeck, gebunden in
Kalbsleder auf Buchenholz mit drei Bünden und einfacher diagonaler Streicheisenlinierung auf den Buchdeckeln. Sehr
wahrscheinlich wurde der Einband im
17. Jahrhundert erneuert. Deutliche Spuren von Handschweiß zeigen, dass das
Gebetbuch intensiv benutzt wurde.
Die Handschrift im Kleinstformat von 98
x 76 mm umfasst 206 Blätter aus Papier.
Auf jeder Seite hat sie zwischen 13 und
16 Zeilen untergebracht. Der Buchblock
wurde deutlich am Rand beschnitten,
der Schnitt blau eingefärbt.
Flirting with the forbidden?
(2020)
In an oft-quoted section of his Apology, written in 1125 at the request of his friend William of St Thierry, Bernard of Clairvaux mounts a strenous attack on Cluniae excesses in food, clothing, and buildings, ridiculing his rival order's large churches and their sumptuous paintings that catch the worshipper's eye and, as Bernard laments, dry up his devotion. Fiant haec ad honorem Dei - 'You might say', Bernard concedes, if only as a rhetorical gesture, 'these things are all to the honour of God; nevertheless, just as the pagan poet Persius inquired of his fellow pagans, I as a monk ask my fellow monks: "Tell me, oh pontiffs (as he said), what is gold doing in the sanctuary?" I say (folowwing the meaning, not the meter): "Tell me, poor men, if you really are poor: what is gold doing in the sanctuary?" - in sancto quid facit aurum?'
Mit großzügiger Unterstützung der Kulturstiftung der Länder und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg konnte
die Badische Landesbibliothek Ende letzten Jahres eine besondere Kostbarkeit
mittelalterlicher Überlieferung erwerben: das 1540 entstandene Gebetbuch der
Benediktinerin Katharina Roeder von Rodeck.
Die von der Burg Rodeck im Ortenaukreis stammende Katharina Roeder hat
das Gebetbuch im nordbadischen Kloster Frauenalb eigenhändig und für den
eigenen Gebrauch niedergeschrieben und mit detailfreudigen Federzeichnungen ausgemalt. Insgesamt sechs ganzseitige farbige Federzeichnungen, zahlreiche prächtige Randbordüren sowie ein wohl nur kurze Zeit später eingebrachtes Pergamentblatt mit der Darstellung einer Mondsichelmadonna sind in der
Handschrift zu finden. Der Text selbst, dessen Anfertigung Katharina Roeder laut
Eintrag am Nikolaustag des Jahres 1540 beendete, ist bislang noch unerforscht.
Für die Regionalgeschichte Badens und die Frömmigkeitsgeschichte der Frühen
Neuzeit ist das Gebetbuch einer gebildeten Frau des 16. Jahrhunderts von außerordentlicher Relevanz.
Franziskus bekannte sich in der Regula bullata des Jahres 1223 zur römischen Gesangstradition, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe war. Wie viele Generalminister des Ordens befahl
auch Johannes von Parma ( 1247- 1257), die Gesangstradition der römischen Kurie einzuhalten, und erlaubte nicht deren Verletzung in Wort und Ton. Der Kerngedanke der franziskanischen Musikausübung ist: ,, ... Canrus ecclesiastici cantenrur non solum voce, sed etiam corde ... " (Die kirchlichen Gesänge sollen nicht nur mir der Stimme, sondern auch mit dem Herzen gesungen
werden).