090 Handschriften, seltene Bücher
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2009 wurde in Offenburg der sensationelle Fund
eines venezianischen Buches aus dem Jahre 1486
präsentiert, das als erster Druck eines Werkes
griechischer Literatur gilt, und neben der Amerikakarte Waldseemüllers aus dem Jahre 1507
wegen seiner Einmaligkeit zu den Kostbarkeiten
der Historischen Bücherei der Stadt Offenburg
zählt (Abb. 1). Hier soll nun der Bestand eines der
bedeutendsten lateinischen Dichter der augusteischen Klassik vorgestellt werden, wie ihn uns die
humanistischen Schulbüchereien der beiden mittelalterlichen Offenburger Klöster hinterlassen
haben. Ovid (43 v. Chr. - 18 n. Chr.) als der
jüngste, sicher auch der modernste und für uns
aus vielen Gründen interessanteste Dichter der
frühen Kaiserzeit ist in der antiken und mittelalterlichen Überlieferung ebenso stark vertreten,
wie seine Zeitgenossen Horaz und Vergil. Bedeutende andere Dichter dieser Epoche, wie der
heute immer noch lesenwerte Catull mit seinem
schmalen Opus und die eindrucksvollsten Vertreter der römischen Liebeselegie, Tibull und Properz, sucht man
allerdings in den Beständen der Klosterschulbibliothek vergebens:
Sie kamen wegen ihrer Thematik als Schulautoren nicht infrage
und wurden als solche nicht tradiert. Zwei neue Aspekte der
Ovidinterpretation anhand der hier vorhandenen Editionen sollen die Vorstellung des Offenburger Bestandes ergänzen.
Am 9. Februar 1529 drangen zweihundert bewaffnete Bürger in das Basler Münster ein und zerstörten
in blinder Wut Kruzifixe, Marienbilder und Heiligendarstellungen. Von den Statuen ist
nichts übrig geblieben, weder in den Kirchen noch in den Vorhallen oder in den Säulengängen
und Klöstern. Alle Bilder sind übertüncht worden, Brennbares wurde auf den Scheiterhaufen
geworfen, anderes wurde in Stücke geschlagen. Weder Kostbarkeit noch künstlerischer Wert
setzten der Zerstörungswut irgendeine Grenze. Bald darauf wurde die Messe gänzlich abgeschafft,
man darf weder daheim far sich zelebrieren, noch in der Umgebung Messe hören. So
schildert Erasmus von Rotterdam am 9. Mai 1529 dem Nürnberger Patrizier Willibald Pirkheimer
den Bildersturm, den Höhepunkt der Reformation in Basel, die der Münsterpfarrer
Johannes Oecolampad (Hausschein) mit der Feier des Abendmahls unter beiderlei Gestalten
und der Verkündigung des Wortes Gottes allein auf der Basis der Heiligen Schrift eingeführt
hatte. Dieser Bildersturm von 1529 war für die Amtsträger und Anhänger der Alten Kirche der
letzte Anlass, die Stadt am Rheinknie zu verlassen: Der Bischof zog nach Pruntrut, das geistliche
Gericht nach Altkirch. Das Domkapitel übersiedelte nach Freiburg im Breisgau.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Am 10. Juli 2012 wurde bei Sotheby´s in London ein einzelnes Pergamentblatt aus einer Handschrift, geschrieben um 800 n. Chr. in der Reichsabtei St. Nazarius zu Lorsch, für rund 120.000 Euro (93.650 GBP) ersteigert. Die heute weit verstreute Bibliothek dieses Klosters gehörte zu den kostbarsten Bücherschätzen der karolingischen Epoche. Wer sich für die Heidelberger (Vor-) Geschichte interessiert, weiß, dass die 764 gestiftete Abtei mit ihren beiden Niederlassungen auf dem Heiligenberg und ihren ausgedehnten Besitzungen auch südlich des Neckars eine wichtige Rolle gespielt hat. Was aber wissen wir über die Lorscher Klosterbibliothek? Baulich ist die Bibliothek längst verloren; sie mag ihren Standort im Winkel von Nordquerhaus und Chor eingenommen haben, wie es der im St. Gallener Klosterplan postulierte benediktinische Idealfall vorsieht. Der Lorscher Bibliotheksbestand ist seit 2012 fast vollständig digital erschlossen. Dieses Digitalisierungsprojekt wurde von der (für Lorsch zuständigen) Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen finanziert, von der Heidelberger Universitätsbibliothek angestoßen und in Zusammenarbeit mit der UNESCO-Welterbestätte Kloster Lorsch organisiert. Angestrebt wird bis 2014 die vollständige Abbildung und Kommentierung der ermittelbar in Lorsch geschriebenen und/oder aufbewahrten Codices und Handschriftenfragmente. Das sind nach heutigem Kenntnisstand circa 330 Handschriften. Insgesamt verteilt sich das Material auf nicht weniger als 68 in- und ausländische Bibliotheken und Archive. Im Team der Heidelberger Universitätsbibliothek sind die Kunsthistorikerin Alexandra Büttner für die Projektkoordination und der Mittellateiner Michael Kautz für die wissenschaftliche Bearbeitung zuständig.
Am 10. Januar 2011 beging die Erzdiözese Freiburg die formale Eröffnung des Erhebungsverfahrens für den Heiligsprechungsprozess des seligen Bernhard von Baden, Landespatron im badischen Teil des Erzbistums. Am 21. November 2012 fand es mit einem von Erzbischof Robert Zollitsch geleiteten Gottesdienst im Freiburger Münster seinen Abschluss auf diözesaner Ebene. Im Zuge unserer Arbeiten als Mitglieder der Historikerkommission stießen wir auf eine Quelle, die bislang von der Bernhardsforschung völlig unberücksichtigt blieb. Es handelt sich um einen fragmentarischen Nachruf auf den Seligen, der vom Augsburger Bürger Sebastian Ilsung († 1468 oder 1469) aufgeschrieben wurde. Er gehört zum Bestand der Bibliotheca Palatina unter der Signatur „Cod. Pal. germ. 677“ der Universitätsbibliothek Heidelberg und wird digitalisiert auf deren Internetseite unter der persistenten URL http:/ /digi.ub.uni-heidelberg.de/ diglit/cpg677/0005 verfügbar gemacht. Bei dem Codex handelt es sich um eine Handschrift, deren Erstellung der Augsburger Lohnschreiberin Clara Hätzlerin zugeordnet werden kann und die vermutlich von Sebastian Ilsung in Auftrag gegeben wurde oder sich in seinem Besitz befand. Eigenhändig fügte Ilsung zwei Texte an, nämlich die auf den Seiten 45v/46v befindlichen Exequien auf die Kaiserin Eleonore, sowie den hier erstmals edierten Nachruf auf Bernhard von Baden. Auf die Existenz des Textes verweisen in anderen Zusammenhängen und demzufolge ohne darauf einzugehen Franz Fuchs und Inta Knor.
Eine der prächtigsten und bekanntesten Handschriften der St. Galler Stiftsbibliothek ist das sogenannte Wolfcoz-Evangelistar (St. Gallen, Stiftsbibliothek 367), dessen künstlerischer „Wert den berühmtesten Werken der Schule ebenbürtig“ ist. Schlägt man den Codex auf, so beeindrucken die großen Initialen in Gold und Silber, die mit sicherer Hand und in gereifter Ornamentik umgesetzt werden. Auch die Schrift wird mit Edelmetallen verziert und fügt sich wegen ihres präzisen und breiten Duktus’ nahtlos in das prunkvolle Gesamtbild ein. Klar und raumgreifend erscheint dem Betrachter das Layout, was auf den Buchtyp und seine Funktion zurückzuführen ist. Das Evangelistar enthält Textabschnitte
– Perikopen – aus den Evangelien, die nach den Festen des Kirchenjahres geordnet sind und in der Messe verlesen werden. Die Handschrift steht also in der Öffentlichkeit, soll repräsentativ wirken und beim Vorlesen gut zu erkennen sein. In der Regel kam dem Diakon diese Aufgabe zu, „an Festtagen las vielfach der Bischof selbst“ die Perikope aus dem Evangelium vor. Der feste
Platz in der Liturgie sicherte diesem Buchtyp und so auch dem ‚Wolfcoz-Evangelistar‘ den „kostbarsten Ornat“.
Das Chronicon Ebersheimense
(2013)
Die Überlieferung der Chronik des Klosters Ebersheim nördlich von
Schlettstadt ist insofern problematisch, als alle mittelalterlichen Handschriften dieses Werks bei der Belagerung Straßburgs im Jahre 1870 gemeinsam mit der Bibliothek zerstört wurden. Auch davor wurde der Text nie komplett abgedruckt. Auf der Basis dieser fragmentarischen Überlieferung fertigte Ludwig Weiland im Auftrag der MGH im Jahre 1871 seine Edition an. Erst in den darauf folgenden Jahren kamen weitere Abschriften und Kollationen in Paris, Straßburg und Karlsruhe zu Tage, die es ermöglichten, den Großteil des Textes zu rekonstruieren6. Dennoch fehlt bis heute eine kritische Zusammenführung aller bekannten Bestandteile der Chronik, wodurch eine Analyse des gesamten
Textes erschwert wird. Eine solche bleibt immer noch ein Desiderat der Forschung.
Die Aldinger Biblia latina
(2013)
Die Aldinger Kirchengeschichte ist noch zu schreiben. Neben den veralteten Angaben der Oberamtsbeschreibung Ludwigsburg bietet der Blick in die politische Ortsgeschichte wertvolle Hinweise. Zur spezifischen Geschichte der Aldinger Kirche
St. Margareta jedoch gibt es bisher ausschließlich bau- und kunsthistorische Veröffentlichungen. Nähere Angaben zur Kirchengeschichte bzw. weitergehend zur
Aldinger Kulturgeschichte liegen nicht vor bzw. sind mir nicht bekannt.
Im Zuge der wissenschaftlichen Katalogisierung der biblischen Handschriften in
Folio (Großformat) der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart im Rahmen
des Handschriftenkatalogisierungsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist nun eine Handschrift aufgetaucht, die Aldingen direkt betrifft und die für
die Kirchengeschichte Aldingens von größtem Interesse sein dürfte. Dieser Codex,
eine lateinische Bibelhandschrift (Cod. bibl. 2o9), beinhaltet die Schriften des Alten
und Neues Testaments inklusive der Apokryphen nach der Vulgata samt den Vorreden
des Hieronymus – also alles in allem eine von zahlreichen überlieferten mittelalterlichen Handschriften mit der lateinischen Vulgata-Textfassung. Daran schließt
sich das »Summarium biblicum«, also die Inhaltsübersicht über die biblischen
Bücher, des Alexander de Villa Dei (Alexander Gallus, *1170) an, die aber hier fälschlicherweise Albertus Magnus (um 1200–1280) zugeschrieben wird (fol. 456 r: »Explicit
glosarium Magistri Alberchti Ratisbonensis Episcopi«).
Wie in vielen Archiven blieben auch in Villingen
die als Einbände benutzten Pergamentfragmente
ohne Bedeutung. Sie waren uninteressant und
wurden erst in den neuesten Forschungen dem
Dornröschenschlaf entrissen. Die ehemaligen,
meist liturgischen Codices wurden nicht mehr
gebraucht, sie wurden aufgelöst und als Einbände
z.B. städtischer Archivalien benutzt. Das wertvolle
Pergament war ein stabiler Schutz für die darin
aufbewahrten Dokumente. Dadurch wurde eine
große Anzahl liturgischer Bücher früherer Jahrhunderte
zerstört. Die in den Fragmenten
eingebundenen Archivalien haben meist nur lokalgeschichtliche
Bedeutung, während der Inhalt der
Fragmente in vielen Fällen von überregionalem,
wenn nicht internationalem Interesse ist. Durch
diese „Zweitverwendung” konnten sie als „Überbleibsel”
mittelalterlichen Kulturgutes erkannt,
erforscht und letztendlich gerettet werden.
Aus der Zeit des Augustus hat uns der römische Dichter Horaz ein amüsantes, leicht obszönes Hexengedicht überliefert, das ein mitternächtlich makabres Streiflicht auf das Hexenunwesen des ersten vorchristlichen Jahrhunderts wirft. In Rom hatte zwar schon das Zwölftafelgesetz aus dem Jahr 450 vor Christus die Todesstrafe verhängt für jeden, der Feldfrüchte durch Besprechen verhexte (,,qui fruges incantassit") oder Getreide vom Nachbaracker auf das eigene Feld herüberzauberte. Auf Grabsteinen klagten damals die Angehörigen, dass ihr Verstorbener „durch Zaubersprüche gebannt" sein Leben lassen musste. Auch 400 Jahre später berichtet der Historiker Sallust vom Wirken des Schadenzaubers seiner Zeit, der große Redner und Politiker Cicero entwirft sogar Staatsgesetze gegen nächtliche Geheimopfer von Frauen. Horaz wandte sich in seinen Dichtungen mehrfach leidenschaftlich diesen dunklen Sphären zu, besonders in dem hier vorgestellten derben Spottgedicht auf ein nächtliches Hexentreiben in Rom. Es ist enthalten in der prächtigen Horazausgabe der Satiren, Epoden, Oden und Briefe in der Historischen Bibliothek der Stadt Offenburg. Sie wurde 1503 in Paris von Dionysius Roce in folio gedruckt und von Jodocus Badius, einem humanistischen Gelehrten dieser Zeit, ausführlich kommentiert. Registriert unter der Nummer F-351-1/2= rarum zählt diese seltene Buchausgabe mit der angehängten Inkunabel „Historia Alexandri Magni" von Georg Husner, Straßburg 1494, zu den Raritäten der Bibliothek, die uns von dem Konvent der Offenburger Franziskaner hinterlassen wurden.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.
Bis jetzt zählte die Bibliothek des Priesterseminars in Straßburg 237 Wiegendrucke. Durch einen unglaublichen Zufall vermehrte sich die Zahl um ein Exemplar, das sich schon lange im Priesterseminar befand, aber nicht in der Bibliothek: Es diente, zusammen mit einem Andachtsbuch gleichen Umfangs, als Keil oder Unterlage einer Terrakotta, um sie ins Gleichgewicht zu bringen. Die zwei alten Bücher wurden entdeckt, als die infrage kommende Pieta umziehen musste.
Pluralität und Fluidität
(2015)
Nicht nur Bücher, sondern auch Texte haben ihre Geschichte. Das gilt, wie man weiß, vor allem für die Vormoderne, wo Texte noch nicht – wie in der anbrechenden Moderne – durch den Buchdruck fixiert und beliebig multiplizierbar waren. Und es gilt, um das Thema noch stärker einzugrenzen, vor allem für handschriftlich überlieferte Texte, die sich in den meisten Fällen, das liegt in der Natur der Sache, durch mehr oder weniger große Divergenz oder Varianz auszeichnen. Man spricht dann metaphorisch, um das Flüssige des Vorgangs zu verdeutlichen, von „Überlieferung“, die man, wie das Rudolf Schieffer in
einer Arbeit über die „lauteren Quellen des geschichtlichen Lebens“ 1995 getan hat, mit einem „Gewässer“ vergleichen kann, das über zahlreiche „Seitenarme“ und „Staustufen“ verfügt, also nicht nur von der „Quelle“ her zu verfolgen ist. Von daher erklärt sich auch der Titel, den ich für diese Untersuchung gewählt habe: „Pluralität und Fluidität.“ Er soll das Lebendige, Bewegliche und Fluktuierende mittelalterlicher Textualität zum Ausdruck bringen. Die gewählten Begriffe stammen von dem Mediävisten Gerrit Jasper Schenk, der diese auf einer Tagung des Konstanzer Arbeitskreises im Herbst 2011 auf den Konzilschronisten Ulrich Richental und dessen historiografisches Werk angewandt hat.
Mit großzügiger Unterstützung der Kulturstiftung der Länder und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg konnte
die Badische Landesbibliothek Ende letzten Jahres eine besondere Kostbarkeit
mittelalterlicher Überlieferung erwerben: das 1540 entstandene Gebetbuch der
Benediktinerin Katharina Roeder von Rodeck.
Die von der Burg Rodeck im Ortenaukreis stammende Katharina Roeder hat
das Gebetbuch im nordbadischen Kloster Frauenalb eigenhändig und für den
eigenen Gebrauch niedergeschrieben und mit detailfreudigen Federzeichnungen ausgemalt. Insgesamt sechs ganzseitige farbige Federzeichnungen, zahlreiche prächtige Randbordüren sowie ein wohl nur kurze Zeit später eingebrachtes Pergamentblatt mit der Darstellung einer Mondsichelmadonna sind in der
Handschrift zu finden. Der Text selbst, dessen Anfertigung Katharina Roeder laut
Eintrag am Nikolaustag des Jahres 1540 beendete, ist bislang noch unerforscht.
Für die Regionalgeschichte Badens und die Frömmigkeitsgeschichte der Frühen
Neuzeit ist das Gebetbuch einer gebildeten Frau des 16. Jahrhunderts von außerordentlicher Relevanz.
Gebete stets griffbereit
(2016)
Ende des Jahres 2015 erwarb die Badische Landesbibliothek eine herausragende Kostbarkeit: das handschriftliche
Gebetbuch der Katharina Roeder von
Rodeck. Die badische Benediktinerin hat
das kleinformatige Gebetbuch im Jahr
1540 eigenhändig und für den persönlichen Gebrauch niedergeschrieben. Seine spektakuläre Besonderheit besteht
darin, dass es als Beutelbuch erhalten
geblieben ist.
Beutelbücher sind in der mittelalterlichen
Malerei sehr häufig abgebildet, haben
sich im Original jedoch äußerst selten
erhalten. Insgesamt sind nur 23 mittelalterliche Beutelbücher bekannt. Aus dem
16. Jahrhundert existieren noch einige
Nachfahren dieses Einbandtyps. Eines
von ihnen ist das Gebetbuch der Katharina Roeder von Rodeck, gebunden in
Kalbsleder auf Buchenholz mit drei Bünden und einfacher diagonaler Streicheisenlinierung auf den Buchdeckeln. Sehr
wahrscheinlich wurde der Einband im
17. Jahrhundert erneuert. Deutliche Spuren von Handschweiß zeigen, dass das
Gebetbuch intensiv benutzt wurde.
Die Handschrift im Kleinstformat von 98
x 76 mm umfasst 206 Blätter aus Papier.
Auf jeder Seite hat sie zwischen 13 und
16 Zeilen untergebracht. Der Buchblock
wurde deutlich am Rand beschnitten,
der Schnitt blau eingefärbt.
Ohne Parallele in der nunmehr 50-jährigen Geschichte der Badischen Bibliotheksgesellschaft ist jener kulturpolitische Eklat, der im September 2006 als badischer ,,Handschriftenstreit" begann und sich in den darauffolgenden Monaten zum baden-württembergischen „Kulturgüterstreit" auswuchs. Er begann just in jenem Jahr, als die Badische Bibliotheksgesellschaft (BBG) ihr 40-jährigesJubiläum mit einer
Ausstellung beging, in der neben sonstigen eindrucksvollen Erwerbungen, die mit Unterstützung der BBG erworben worden waren, einige Handschriften gezeigt wurden. In der als Begleitheft zu dieser Ausstellung veröffentlichten Jubiläumsschrift würdigte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die „bleibenden Verdienste" der BBG „beim Erwerb von Handschriften, Inkunabeln und alten Drucken".1 All dies geschah freilich im Mai 2006, als niemand etwas von den Ereignissen vier Monate später ahnte. Der Handschriftenstreit liegt inzwischen ein Jahrzehnt zurück, so dass es gerechtfertigt erscheint, seine Hintergründe und
seinen Verlauf ins Gedächtnis zu rufen.
Im Jahr 2015 konnte die Badische Landesbibliothek durch die Schenkung des Karlsruher Italiensammlers Klaus Gerhard Frank (1930–2015) einen bedeutenden Zuwachs im Bereich der Inkunabeln, alten Drucke und historischen Karten verzeichnen. Mehr als 3000 Werke einer seit den 1970er Jahren kontinuierlich gewachsenen Rom- und Italiensammlung gelangten in ihren Bestand. Dieses besondere Ereignis nahm die BLB zum Anlass für die Ausstellung »Bella Bibliotheca – Kostbarkeiten einer Karlsruher Italiensammlung«, die vom 26. Februar bis 18. Juni 2016 zu sehen war.
Angesichts neuer Herausforderungen und knapper werdender Mittel geraten die historischen Bestände als Träger des schriftlichen Kulturerbes zuweilen ein wenig aus dem Fokus. Doch gelingen hin und wieder trotz gestiegener Preise auch in diesem Bereich einzigartige Neuwerbungen. So ging es der Badischen Landesbibliothek Ende 2015: Sie konnte eine kostbare spätmittelalterliche Handschrift erwerben, deren Geschichte gleich mehrfach mit Baden und der BLB verbunden ist. Ermöglicht wurde dies durch die großzügige und unbürokratische Unterstützung der Kulturstiftung der Länder, der Stiftung
Kulturgut Baden-Württemberg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Das Werk Martin Luthers ist heutzutage wohl nirgendwo so unmittelbar wie in seiner Bibelübersetzung. Ein besonderes Exemplar befindet sich im Besitz der Badischen Landesbibliothek: ein Druck aus Wittenberg, Luthers Wirkungs- und letzter Ruhestätte. Von ihr handelt dieser Gastbeitrag der leitenden BLB-Direktorin.
Das ursprüngliche Zentrum des Lutherbibeldrucks
war Wittenberg. Bald
wurde aber auch in Frankfurt Geld mit
der Übersetzung des Reformators verdient.
Eine der Bibeln vom Main aus
dem Jahr 1560 gehört heute der Badischen
Landesbibliothek (BLB). Von ihr
handelt dieser Gastbeitrag der leitenden
BLB-Direktorin.