Heft 4
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725 Jahre Büchenau
(2006)
Zum 22. Mai, dem Tag Christi Himmelfahrt, 1281 findet Büchenau seine erste urkundliche Erwähnung. Urkundlich, obgleich
man den entsprechenden Text nur aus einer gut hundert Jahre jüngeren Abschrift kennt. Die Ausfertigung – das „Original“ – der Urkunde ist seit langem verschollen. Aber diese Einschränkung hinsichtlich der Überlieferung kann die Büchenauer Festesfreude in keiner Weise trüben, denn die Lorscher und Weißenburger Urkunden, auf die sich in den zurückliegenden
Jahrzehnten so viele 1200-Jahrfeiern von Dörfern und Städten der näheren und weiteren Umgebung stützten, sind ebenfalls nicht im Original sondern nur abschriftlich überliefert. Entscheidend bleibt die Glaubwürdigkeit der Urkunde an sich – und die ist bei dem Text, der dem Büchenauer Jubiläum zugrundeliegt, so wenig zweifelhaft wie bei der andernorts bemühten Lorscher oder Weißenburger Überlieferung.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Fenrich, Kaiserliche und Königliche Hoheiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte zunächst, mich als thematisch legitimierten Referenten auszuweisen, spreche ich hier doch nicht als Rektor der südbadischen Universität Freiburg, sondern als Politikwissenschaftler mit einer gewissen emotionalen Bindung an den Gegenstand der Rede: „Das badische Erbe in Baden-Württemberg“.
Schon seit langem suchte der Verfasser dieses Beitrags im gesamten Süden des mittleren Schwarzwaldes nach einem historischen Hofensemble, das er lediglich von einer rund 100 Jahre alten Ansichtspostkarte mit der wenig aussagekräftigen Aufschrift „Schwarzwälder Bauernhof“ kannte (Bild 1) – leider ohne Erfolg. Das Interesse galt dem historischen Hintergrund dieses stattlichen Hofguts, primär der Bauzeit und dem Bautyp des alten Schwarzwaldhauses, wie auch dem Longinuskreuz. Da die Karte aber weder einen Ort noch den Hofnamen verrät, standen die Chancen, das Hofgut zu finden, von vorn herein schlecht. Einen winzigen Lichtblick bot die Einprägung auf der Kartenrückseite: „J. G. Fleig, Photogr. Verl. Hornberg. No. 15“. Aber auch der half zunächst nicht weiter. Die Hoffnung, das Hofgut jemals zu finden, sank gegen Null. Gab es diesen Hof überhaupt noch? War er zwischenzeitlich vielleicht schon bis zur Unkenntlichkeit modernisiert oder einem Brand zum Opfer gefallen?
Die BADISCHE HEIMAT erscheint in einem vierteljährlichen Rhythmus, deshalb ist es der Schriftleitung erst im Heft 4/2006
möglich, zu dem zunächst von der Landesregierung geplanten Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe Stellung zu nehmen. Im nachhinein schien es der Schriftleitung sinnvoll und notwendig, ad usum et memoriam
Lectoris zumindest eine Chronologie der Diskussion um die Handschriftenaffäre an Hand der Presseberichte und -kommentare zu erstellen. Der Handschriftenstreit betrifft ja nicht nur die Badische Landesbibliothek, sondern auch die Stadt Karlsruhe, den
Badischen Landesteil und die BADISCHE HEIMAT, sondern letztlich auch das kulturelle Erbe des ganzen Bundeslandes. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Streit um die Handschriften eine kulturpolitische Dimension annahm, die weit über die Grenzen des Bundeslandes hinausging.
Dreimal Karlsruhe
(2006)
Gar manche künstlich hinaufgeschraubte ehemals kleinfürstliche Residenzstadt sank wieder zum unscheinbaren Landstädtchen
herab, welches uns nur noch durch ein verwaistes Schloß und heruntergekommene Adelssitze an seinen früheren Glanz erinnert. Andre künstliche Städte sind aber auch weit über ihren Ursprung hinausgewachsen und behaupten jetzt eine steigende innere Notwendigkeit. (…) Als Beispiel nenne ich Karlsruhe. W. H. Riehl, Land und Leute (1899)
Ein Leben … zeichnen
(2006)
Zeichnungen. Tausende einzelner Blätter und Dutzende durchnummerierte Skizzenbücher, dicke Blöcke und Hefte dokumentieren das über lange Jahre absolvierte tägliche Arbeitspensum und das große zeichnerische Spektrum im Werk von Wilhelm Flamm. Beeindruckend ist die fast programmatische Kontinuität im Zeichnen und das akribische Festhalten von alltäglichen Situationen und außergewöhnlichen Momenten eines langen Lebens.
Einfach so …
(2006)
Im Vorfeld zu dieser Veranstaltung habe ich nachgefragt, ob es für diesen Hurst-Abend einen besonderen Anlass gibt – ob etwa eine Auszeichnung vorgesehen ist, irgendwo zwischen Wanderstockplakette vom Schwarzwaldverein und Nobelpreis, oder ob Harald Hurst ein runder Geburtstag ins Haus steht, zu dem sich die Gratulanten versammeln. Die Antwort war: Nein, man feire einfach so – und diese Antwort hat mir gefallen.
„Am Anfang war Napoleon“, mit dieser apodiktischen Formulierung beginnt Thomas Nipperdey sein glänzendes Werk „Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und moderner Staat“. Nicht zufällig erinnert dieser Satz an das 1. Buch Genesis, das ja ähnlich anhebt: „Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde“. Natürlich ist Nipperdey weit davon entfernt, die fundamentalen Unterschiede bei beiden Prozessen durch die Lust am Konstruieren von Analogien und die Verliebtheit in
treffende Formulierungen zu übersehen. Während nämlich Himmel und Erde aus dem Nichts geschaffen wurden, also ein
schöpferischer Akt sui generis vorlag, Gott und den Menschen ein Wohlgefallen, an dessen Ende zumindest für kurze Zeit paradiesische Zustände herrschten, erinnert der Prozess, der zu Beginn des 19. Jahrhunderts die politische, soziale und geographische Landkarte Europas grundlegend veränderte, bei weitem nicht an eine Entwicklung, die unter paradiesischen
Umständen stattfand.
Wenn der noch allseits gut bekannte „fürstenbergisch gesinnte Altbadener“ Karl Siegfried Bader als einer der „Großen des 20. Jahrhunderts“ u. a. in den Bereichen der Kriminologie in dem großartigen „Badischen Kalendarium“ von Hauß/Schmid (Seite 194) verdiente Erwähnung findet, soll mit einigen Worten auch an das Wirken eines anderen angesehenen badischen Kriminologen des 19. Jahrhunderts erinnert werden: vor über 200 Jahren, am 13. Juni 1805 kam in Gerlachsheim bei Lauda/Königshofen Ludwig Hugo Franz von Jagemann zur Welt. Als Sohn des Mannheimer Ehrenbürgers Philipp Anton von
Jagemann, Stadtdirektor und späterer Hofgerichtspräsident in Mannheim, erhielt er dort seine Schulbildung, um dann zum Rechtsstudium die Universitäten in Heidelberg und Göttingen zu beziehen. Mit 22 Jahren bestand von Jagemann das juristische Staatsexamen.