Heft 4
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Ein Leben … zeichnen
(2006)
Zeichnungen. Tausende einzelner Blätter und Dutzende durchnummerierte Skizzenbücher, dicke Blöcke und Hefte dokumentieren das über lange Jahre absolvierte tägliche Arbeitspensum und das große zeichnerische Spektrum im Werk von Wilhelm Flamm. Beeindruckend ist die fast programmatische Kontinuität im Zeichnen und das akribische Festhalten von alltäglichen Situationen und außergewöhnlichen Momenten eines langen Lebens.
Dreimal Karlsruhe
(2006)
Gar manche künstlich hinaufgeschraubte ehemals kleinfürstliche Residenzstadt sank wieder zum unscheinbaren Landstädtchen
herab, welches uns nur noch durch ein verwaistes Schloß und heruntergekommene Adelssitze an seinen früheren Glanz erinnert. Andre künstliche Städte sind aber auch weit über ihren Ursprung hinausgewachsen und behaupten jetzt eine steigende innere Notwendigkeit. (…) Als Beispiel nenne ich Karlsruhe. W. H. Riehl, Land und Leute (1899)
Die BADISCHE HEIMAT erscheint in einem vierteljährlichen Rhythmus, deshalb ist es der Schriftleitung erst im Heft 4/2006
möglich, zu dem zunächst von der Landesregierung geplanten Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe Stellung zu nehmen. Im nachhinein schien es der Schriftleitung sinnvoll und notwendig, ad usum et memoriam
Lectoris zumindest eine Chronologie der Diskussion um die Handschriftenaffäre an Hand der Presseberichte und -kommentare zu erstellen. Der Handschriftenstreit betrifft ja nicht nur die Badische Landesbibliothek, sondern auch die Stadt Karlsruhe, den
Badischen Landesteil und die BADISCHE HEIMAT, sondern letztlich auch das kulturelle Erbe des ganzen Bundeslandes. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Streit um die Handschriften eine kulturpolitische Dimension annahm, die weit über die Grenzen des Bundeslandes hinausging.
Schon seit langem suchte der Verfasser dieses Beitrags im gesamten Süden des mittleren Schwarzwaldes nach einem historischen Hofensemble, das er lediglich von einer rund 100 Jahre alten Ansichtspostkarte mit der wenig aussagekräftigen Aufschrift „Schwarzwälder Bauernhof“ kannte (Bild 1) – leider ohne Erfolg. Das Interesse galt dem historischen Hintergrund dieses stattlichen Hofguts, primär der Bauzeit und dem Bautyp des alten Schwarzwaldhauses, wie auch dem Longinuskreuz. Da die Karte aber weder einen Ort noch den Hofnamen verrät, standen die Chancen, das Hofgut zu finden, von vorn herein schlecht. Einen winzigen Lichtblick bot die Einprägung auf der Kartenrückseite: „J. G. Fleig, Photogr. Verl. Hornberg. No. 15“. Aber auch der half zunächst nicht weiter. Die Hoffnung, das Hofgut jemals zu finden, sank gegen Null. Gab es diesen Hof überhaupt noch? War er zwischenzeitlich vielleicht schon bis zur Unkenntlichkeit modernisiert oder einem Brand zum Opfer gefallen?
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Fenrich, Kaiserliche und Königliche Hoheiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte zunächst, mich als thematisch legitimierten Referenten auszuweisen, spreche ich hier doch nicht als Rektor der südbadischen Universität Freiburg, sondern als Politikwissenschaftler mit einer gewissen emotionalen Bindung an den Gegenstand der Rede: „Das badische Erbe in Baden-Württemberg“.
725 Jahre Büchenau
(2006)
Zum 22. Mai, dem Tag Christi Himmelfahrt, 1281 findet Büchenau seine erste urkundliche Erwähnung. Urkundlich, obgleich
man den entsprechenden Text nur aus einer gut hundert Jahre jüngeren Abschrift kennt. Die Ausfertigung – das „Original“ – der Urkunde ist seit langem verschollen. Aber diese Einschränkung hinsichtlich der Überlieferung kann die Büchenauer Festesfreude in keiner Weise trüben, denn die Lorscher und Weißenburger Urkunden, auf die sich in den zurückliegenden
Jahrzehnten so viele 1200-Jahrfeiern von Dörfern und Städten der näheren und weiteren Umgebung stützten, sind ebenfalls nicht im Original sondern nur abschriftlich überliefert. Entscheidend bleibt die Glaubwürdigkeit der Urkunde an sich – und die ist bei dem Text, der dem Büchenauer Jubiläum zugrundeliegt, so wenig zweifelhaft wie bei der andernorts bemühten Lorscher oder Weißenburger Überlieferung.