Heft 4
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Johann Peter Hebel war als Gymnasiallehrer und Prediger nach Karlsruhe berufen worden. Er machte in der Lutherischen Landeskirche Badens als Pastor Karriere und wurde mit dem Titel Prälat der oberste Geistliche seiner Kirche. Nach dem fürstlichen Erlass einer Verfassung im Juli 1818, als es galt, die zwei Kammern der Ständeversammlung zu besetzen. Auf katholischer Seite wurde – als Bistumsverweser – der Freiherr von Wessenberg ernannt, auf evangelischer Seite Hebel, der als Prälat den Rang eines Landesbischofs besaß. Die Kirchen waren für ihn – anders als für den Freiburger Rechtsprofessor Rotteck – keine Repräsentanten des (damals noch als verfassungswidrig geltenden) Demokratie-Prinzips, sondern des Gemeinwohls.
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
Am 8. September fand in Freiburg im Historischen Kaufhaus im Kaisersaal die Eröffnungsveranstaltung zum Tag des offenen Denkmals 2018 statt. Den Festvortrag zum Thema »Die Kulturlandschaft Oberrhein als gemeinsames kulturelles Erbe« hielt der aus Baden-Württemberg stammende Kunsthistoriker Prof. Dr. Marc C. Schurr von der Universität Straßburg, der auch
Präsident des Straßburger Münsterbauvereins ist. Der Text seines Vortrags ist hier abgedruckt.
Der Kunstschreiner und Zierratenschnitzer Ferdinand Hundt als Hofschreiner in Schloss Bruchsal
(2018)
Der künstlerisch hochbegabte Ferdinand Hundt kam 1751 als Hofschreiner nach Bruchsal. Zuvor schuf er für die Würzburger Residenz und in Schloss Seehof bedeutende Werke des fränkischen Rokoko. Unter Fürstbischof von Hutten prägte seine Ornamentik an Wänden, Türen und Supraporten sowie zahlreiche Möbel die repräsentative Wirkung in der Beletage. Erhalten
gebliebene Möbel zeigen bis heute die hohe Qualität seiner Schnitzwerke. Thematisiert wird die Zuordnung Bruchsaler Möbel an Ferdinand Hundt, dessen Bezug zu den Hutten-Schreibschränken sowie seine Bedeutung für Schloss Bruchsal als »Juwel des Rokoko«.
Für die Grenz- und ehemalige Garnisonsstadt Rastatt ändert sich zu Beginn der Weimarer Republik Vieles: Die Stadt wird entmilitarisiert, die wirtschaftliche Situation durch das Handelsembargo geschwächt. Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Notstandsarbeiten prägen den Alltag. Trotz der schwierigen Situation Rastatts zieht das Moderne ein. Ein Stadtteil im Stil
der Gartenstadt entsteht, mit dem ersten Kino kommen moderne Medien hinzu und bürgerschaftliche Kunst und Kultur bereichern das Leben.
Bereits am 13. März 1958, knappe fünf Jahre bevor am 22. Januar 1963 der Élysée-Vertrag, auch bekannt als deutsch-französischer Freundschaftsvertrag, geschlossen wurde, entschieden sich die Bürgermeister und Ratsmitglieder zweier Städte – links und rechts des Rheins – der Städte Gengenbach sowie Obernai dazu, einen Bund der Freundschaft zu schließen, der bis heute andauern und halten sollte. Es handelt sich bei diesem transnationalen Bündnis um die älteste Städtepartnerschaft zwischen einer badischen und einer elsässischen Stadt. In dem vorliegenden Aufsatz werden die Anfänge der Städtepartnerschaft, die tragenden Grundpfeiler sowie der Stand der Partnerschaft in der Gegenwart nachgezeichnet.
Liebe Gäste, wir feiern heute ein wichtiges historisches Ereignis – mit etwas Verspätung. Das Jubiläum 200 Jahre badische Landesverfassung fiel aber auch mitten in die parlamentarische Sommerpause. Großherzog Carl kann man dafür keinen Vorwurf machen. Als er am 22. August 1818 die Verfassung unterzeichnete, hatte es im heutigen Baden-Württemberg
schließlich noch keine Parlamente gegeben. Die badische Verfassung war die erste, die eine solche Vertretung schuf. Der
22. August dieses Jahres ist daher auch der Startpunkt für ein Projekt des Staatsministeriums mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Unter dem Stichwort »des Volkes Stimme« finden Sie Kalendereinträge aus 200 Jahren
Partizipation. Das Projekt präsentiert die badische Verfassung als Ausgangspunkt. Als Wurzel, aus der alles Weitere gewachsen ist, was es seitdem in diesem Land an Reformen, Umbrüchen, Bürgerbewegungen gegeben hat
Verehrte und geschätzte Festversammlung, lassen Sie uns auf eine Zeitreise zum 100. Geburtstag der Ersten Badischen Verfassung gehen: Wir befinden uns im August des Jahres 1918. Das Großherzogtum Baden feiert in Karlsruhe das Jubiläum. »Feiern« ist für das Jahr 1918 freilich eine unpassende Beschreibung! Das Ende des Ersten Weltkrieges rückt näher. Die Zahl der Toten und Verwundeten geht längst in die Millionen. Das Kaiserreich liegt am Boden. Die
militärische Katastrophe steht bevor. Die wenigsten Teilnehmer der damaligen Jubiläumsfeier konnten sich vorstellen, dass mein Urgroßvater, Prinz Max, zwei Monate später Reichskanzler werden würde. Für nur vier Wochen! Dass drei Monate später das Kaiserreich zusammenbrechen sollte. Dass meine Familie nach gut 800 Jahren Regentschaft ihren Thron verlieren sollte. Und die Erste Badische Verfassung mit der Abschaffung der Monarchie ihre Gültigkeit verlieren sollte. Der hundertste Geburtstag der Verfassung war zugleich ihr Ende!