162.2014
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Die Zisterzienserinnenabtei Lichtenthal, heute im Stadtgebiet Baden-Badens liegend, beherbergt ein reiches Kultur- und Kunsterbe. Neben der gotischen Architektur der Stiftskirche und der Annenkapelle, wegen der darin befindlichen Gruft der Badener Markgrafen auch Fürstenkapelle genannt, ist auch in großem Umfang spätgotische Kircheneinrichtung erhalten geblieben, darunter geschnitzte und bemalte Retabel und einzelne Skulpturen und Tafelbilder, deren
ursprüngliche Anbringung heute oft unbekannt ist. Unter den Tafelgemälden ragen vor allem die Flügel des einstigen Hochaltarretabels der Stiftskirche von 1489 und die Votivtafel des Markgrafen Christoph I. von Baden mit der hl. Anna Selbdritt des Hans Baldung Grien von 1509/1510, beide heute in der Staatlichen
Kunsthalle Karlsruhe, heraus. Die vorliegende Studie ist hingegen einer umfangreichen Gruppe von Tafelbildern aus Dürers Zeit gewidmet, die sich nicht durch eine so hohe Qualität auszeichnet, dafür aber in die künstlerische Praxis und die Mechanismen der Auftraggeberschaft dieser Epoche in Deutschland und allgemein in Zentraleuropa Einblick gewährt. Was sie verbindet, ist die Anlehnung an die spezielle süddeutsche druckgraphische Produktion, nämlich kleine Holzschnittillustrationen für Gebetbücher und andere religiöse Drucke,
die am Anfang des 16. Jahrhunderts von Albrecht Dürer und seiner Werkstatt hergestellt worden sind.
Nachruf auf Adolf Laufs
(2014)
Adolf Laufs (18. November 1935 – 3. Januar 2014) stammte aus Tuttlingen und wuchs in einer Arztfamilie auf – wie er in seiner Antrittsrede in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften bemerkte, war seine „Muttersprache … das Alemannische Freiburgs und der Baar“. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Berlin und Speyer wurde er 1961 in Freiburg zum Dr. jur. promoviert und hat sich dort 1968 habilitiert; als seinen Lehrer hat er Hans Thieme stets dankbar gewürdigt. Schon ein Jahr nach seiner Habilitation erhielt Laufs einen Ruf auf die ordentliche Professur für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht und Bürgerliches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Von 1979 bis 1983 amtierte er als 741. Rektor dieser ältesten Universität auf deutschem Boden; den Vorschlag einer Wiederwahl lehnte er aus familiären Rücksichten ab. Nach einem vierjährigen Interludium in Tübingen kehrte er 1988 nach Heidelberg zurück, wo er sich 2001 emeritieren ließ. Die Universität Montpellier I verlieh ihm 1983 die juristische Ehrendoktorwürde.
1976 wählte die Heidelberger Akademie der Wissenschaften Herrn Laufs zu ihrem Mitglied; viele Jahre leitete er die Kommission, die das
von der Akademie herausgegebene Deutsche Rechtswörterbuch wissenschaftlich begleitet. Seit 1972 war er Mitglied der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg und gehörte 1976–2001 zu ihrem Vorstand (1985–1995 stellvertretender Vorsitzender).
In der Herrschaft des Wilhelmitenklosters Oberried bei Freiburg im Breisgau entstand 1296 eines der ältesten bekannten Weistümer. Die grimmsche Weistümersammlung kennt es im Unterschied zu Rechtstexten benachbarter Herrschaften nicht. Das mag ein Grund dafür sein, dass die Forschung der Quelle bisher wenig Aufmerksamkeit schenkte. Ediert wurde der Text allerdings bereits 1883 von Karl Hartfelder in seiner Sammlung Breisgauer Weistümer. Vor allem im Kontext der Beschäftigung mit der Klostergeschichte der Wilhelmiten wurde das Weistum untersucht, so zuerst in der grundlegenden Darstellung Ferdinand Gießlers. Ziemlich genau einhundert Jahre nach seiner Entstehung wurde das Weistum von Oberried erneuert. Der deutlich erweiterte Rechtstext
von 1395 nennt sich Dinckhrodel uber Oberriedt. Der Text ist, gemeinsam mit dem Weistum von 1296 und einem Abschnitt über die Recht in unserm Thall Kapel in einer Papierhandschrift aus der Mitte des 16. Jahrhunderts überliefert, die sich heute im Freiburger Stadtarchiv befindet. Eine Edition des Dingrodels liegt bisher nicht vor, weshalb hier auf die im Anhang befindliche Transkription Bezug genommen wird, welche vorläufig als Grundlage für die weitere Beschäftigung mit dem Text dienen mag. Auch inhaltlich scheint die Quelle beinahe unbekannt
zu sein. Martin Straßburger erwähnt sie im Zusammenhang einer Untersuchung zum Bergbau auf dem Schauinsland und zitiert auch aus ihr. Bedauerlicherweise identifiziert er den Dingrodel von 1395 mit dem älteren Weistum von 1296. Eine eingehende Untersuchung liegt zu keiner der beiden Quellen vor.
Mit Fulrad, dessen Testament der Titel entnommen ist, haben sich in der Vergangenheit nicht wenige Historiker befasst. Abt von Saint-Denis, Erzpriester Pippins und Mitglied der Hofkapelle Karls des Großen, gehörte Fulrad zu den höchsten Würdenträgern des Karolingerreichs. Zu bedeutend war sein Einfluss am Hof Pippins III. und in den ersten Regierungsjahren von dessen Söhnen, um nicht versucht zu sein, ihm einen Teil der historischen Entwicklungen zuzuschreiben. Er übernahm die Rolle des Königsmachers in Pippins III. Gesandtschaft beim päpstlichen Stuhl (749/50) und überbrachte Papst Stephan II. die
„Pippinische Schenkung“ (756/757). Im Dezember 771, nach Karlmanns Ableben, führte er neben Erzbischof Wilchar die Geistlichkeit an, als die Großen des Reiches Karl als König huldigten. Große Beachtung fand das persönliche Vermögen des Abtes von Saint-Denis, das er im Herstaler Testament öffentlich machte, sowie die Schenkung aus dem Kinzheimer Königsforst.
Bistümer, Klöster und Stifte
(2014)
Mit dem missionarischen Erfolg der Urkirche, ihrer Ausbreitung im Mittelmeerraum während der Spätantike und ihrem Ausgreifen auf die germanischen, keltischen und slawischen Völker Europas im frühen und hohen Mittelalter musste das Christentum mehr und mehr Strukturen annehmen, die von Dauer waren. Man mag die institutionelle Ausformung der Kirche, die Herausbildung einer Hierarchie und Ämterordnung, die Schaffung normativer Vorschriften in Gestalt des Kirchenrechts und die Bindung an die Welt, auch zur Sicherung der materiellen Existenz, als einen langfristigen Irrweg betrachten, der die Botschaft Jesu überformt und verfremdet habe, und sich wie Kirchenreformer vergangener Zeiten die Rückkehr zur „ecclesia primitiva“ wünschen, als könne man langfristige historische Entwicklungen einfach rückgängig machen. Zwingend ist eine solche ,Problematisierung‘ der Kirchengeschichte freilich nicht, denn auch Verkündigung und Seelsorge leben nicht vom Geist allein, sondern bedürfen des institutionellen Rückhalts, um den Menschen dauerhaft zu dienen. Aber heutige Christen werden Antworten auf diese Fragen eher von der Theologie als von der Geschichtswissenschaft erwarten.
„Ein reiner Irrsinn“
(2014)
„Man kann nicht darüber hinwegsehen, dass im Elsass, wenn es um Religionsfragen geht, das ganze Land sich in zwei feindliche Lager spaltet. Und sogar Leute, die durch öffentliche oder andere Stellung, durch ihre Erziehung, den Rang, den sie in der Gesellschaft einnehmen, von diesen Einflüssen verschont sein sollten, verhalten sich wie die Anderen“. Diese Aussage des Präfekten Sers, eines Protestanten, vom Juli 1843, führt uns unumwunden in diese unfriedliche Welt ein. Es geht um die Simultankirchen, die von den Katholiken und den Lutheranern, seltener von den Calvinisten, zum Gottesdienst benutzt wurden.
Die Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbistum Basel, die Stadt Basel ausgenommen, beginnt in Biel. Die Stadt gehörte damals zum Fürstbistum und dieses wiederum war Teil des Deutschen Reichs; der Bischof war Reichsfürst mit Sitz und Stimme auf den Reichsversammlungen. In Biel befand sich auch das Verwaltungszentrum des südlichen Teils des Fürstbistums mit dem obersten bischöflichen Beamten, dem Meier (villicus).
Fürstliches Familienidyll
(2014)
Luise von Degenfeld war die erste Angehörige der kurfürstlichen Familie, die dauerhaft im pfalzgräflichen Schloss in Schwetzingen wohnte. Als zweite, unstandesgemäße Ehefrau Kurfürst Karl Ludwigs lebte sie dort ab 1658 mit ihren Kindern und konnte fernab der Heidelberger Hofetikette mit Karl Ludwig ein Familienleben führen, das schon fast bürgerliche Züge annahm. Gerade wegen dieses ungewöhnlichen Ehelebens und vor allem aufgrund der aufsehenerregenden Trennung des Kurfürsten von seiner ersten Frau zugunsten Luises von Degenfeld wurde die Beziehung schon sehr früh Gegenstand romanhaftfiktiver Bearbeitungen in der Literatur sowie Mittelpunkt einer ausgreifenden
Legendenbildung. Im Folgenden soll das Privatleben Karl Ludwigs mit seiner zweiten Ehefrau vor allem aus ihrem umfangreichen Briefwechsel und Briefen anderer Familienmitglieder rekonstruiert werden.
Das Wappenbuch des Konstanzer Bürgers und Ritters Konrad Grünenberg
(†1494) ist eines der bekanntesten Vertreter dieser Quellengattung, und das gleich aus mehreren guten Gründen. Mit über 2000 Wappen gehört es zu den umfangreichsten Wappensammlungen des Mittelalters, und vor allem die Münchener Pergamenthandschrift (von der noch die Rede sein wird) darf mit Recht auch als eines der schönsten erhaltenen Exemplare dieser Gattung gezählt werden. Zugleich ist Grünenbergs Sammlung eng verwandt mit anderen Wappenbüchern, die im späten 15. Jahrhundert im süddeutschen Raum entstanden sind und von denen einige eine besondere Nähe zu Friedrich III. aufweisen; anders als die meisten Wappenbücher ist es zugleich in mehreren Abschriften überliefert. All das rechtfertigt die hohe Aufmerksamkeit, die die Forschung Grünenbergs Wappenbuch gewidmet hat.
Der Bundesgerichtshof ist nach Artikel 95 Abs.1 des Grundgesetzes der oberste Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz bei Zivil- und Strafverfahren. Als er am 1. Oktober 1950 im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt seine Arbeit aufnahm, war er das erste von fünf Bundesgerichten, das in der jungen Bundesrepublik Recht auf höchster Ebene sprach. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie es überhaupt dazu gekommen war, dass der Bundesgerichtshof seinen Sitz in der Fächerstadt fand. Hierfür wurde zum einen auf bekannte Dokumente der Karlsruher Stadtverwaltung, die auch bereits in früheren Beiträgen genutzt wurden, zurückgegriffen. Zum anderen
konnten aber auch bisher nicht ausgewertete Unterlagen herangezogen werden, die sowohl hinsichtlich der Thematik als auch der Provenienz eigentlich zusammengehören, aus unbekannten Gründen freilich in zwei verschiedenen Faszikeln mit unterschiedlichem Betreff abgelegt wurden, sodass mit diesem Aufsatz nun eine vollständigere und aussagekräftigere Rekonstruktion der damaligen Vorgänge aus Karlsruher Sicht vorliegt. Um einen möglichst authentischen Eindruck der Interaktion aller Beteiligten zu erhalten und um besser nachvollziehen zu können, welche Person welche Position in der Standortfrage einnahm, wurden entsprechend viele Zitate direkt in den Text übernommen.