37.2014
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- Wahl, Cölestin 〈1717-1780〉 (1)
Robert Gerwig (1820 – 1885) ist in unserer
Gegend bekannt: Von der Bahnhofstraße in Villingen
zweigt die Gerwigstraße ab, in Hausach, St.
Georgen, Furtwangen und Singen gibt es Gerwigschulen,
vom Gerwigfelsen bietet sich der Dreibahnenblick,
2010 feierte das Gerwig-Musical in
Triberg Erfolge. In all diesen Erinnerungen spiegelt
sich sein Ruhm als Erbauer der Schwarzwaldbahn.
Weniger bekannt ist, dass der große Ingenieur
sein halbes Leben lang auch politisch tätig war.
1855 – 1857 und 1863 – 1873 vertrat er als nationalliberaler
Abgeordneter den Wahlkreis Wolfach-
Hornberg-Triberg-Furtwangen, 1875 – 1878 Pforzheim
in der Zweiten Kammer des badischen Landtags,
neun Jahre saß er für den badischen Wahlkreis
2, der die Amtsbezirke Triberg, Villingen,
Donaueschingen, Bonndorf und Engen umfasste,
im Reichstag (1875 – 1884). Dorthin wurde er vier
Mal gewählt, 1875, 1877, 1878 und 1881.
Wer baden geht, fliegt!
(2014)
Am 2. November 1766 erließ Abt Cölestin Wahl in feierlicher lateinischer Sprache eine umfangreiche Schulordnung. 1 Sie regelte das schulische wie private Leben der Schüler (auf die Form „Schülerin“ können wir verzichten, am Benediktinergymnasium wurden nur Jungen aufgenommen) und liest sich in Teilen wie eine Programmschrift zu Menschenbild und Erziehung im ausgehenden 18. Jahrhundert.
Das Gymnasium der Villinger Benediktiner wurde in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gegründet und
entwickelte sich nach der Zusammenlegung mit dem Gymnasium der Franziskaner 1774 zu einer Schule mit
Ausstrahlung weit über die Stadt hinaus.
Vieles ist erforscht, manches liegt noch im Dunkeln. Um an die bedeutendste Bildungsstätte des alten Villingen
zu erinnern, sollen in diesem und in folgenden Jahresheften in loser Folge Streiflichter und Momentaufnahmen
aus ihrer Geschichte dargeboten werden.
Der Abt des „Gotteshauses” St. Georgen zu
Villingen stand unter Druck. Ihn beschäftigte
die neue einheitliche Ordnung für die höheren
Schulen, die die staatliche Obrigkeit in Wien
1764 erlassen hatte. Der Villinger Magistrat hatte
ihn am 2. Mai im Auftrag der vorderösterreichischen
Regierung in Freiburg von dieser „Instructio
pro scholis humanioribus” in Kenntnis gesetzt.1
Sie brachte zahlreiche Veränderungen mit sich:
neue Bücher mussten beschafft, der Fächerkanon
erweitert, das Prüfungswesen ausgebaut werden.
Fraglich war, ob er die Schulleitung behalten und
weiterhin Mönche als Professoren würde einsetzen
können.