119.2000
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Die Glöcklehof-Kapelle in Bad Krozingen hat ihre Bekanntheit der Neugierde eines Kurgastes zu verdanken. Vor über 60 Jahren kratzte er am weißen Innenputz des Chorraumes und entdeckte darunter mittelalterliche Malereien. Von nun an erst war die bescheidene Saalkirche, auf einem Hofgelände in Oberkrozingen gelegen, für die Wissenschaft von Interesse. Für die Kapelle selbst hatte das zunächst zur Folge, dass der zu diesem Zeitpunkt barockisierte Bau mit kriegsbedingter zeitlicher
Verzögerung 1956 nach damaligem Kenntnisstand in einen mittelalterlichen „zurückverwandelt" wurde. Für die Forschung bedeutete dieser Fund einen weiteren Mosaikstein in der Kenntnis der frühmittelalterlichen Malerei der Bodenseeregion.
Die Architektur der Kapelle erfuhr dagegen in der Wissenschaft bis auf eine Ausnahme kaum Beachtung. Erst 1993 wurde durch eine sorgfältige bauarchäologische Untersuchung durch das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg der Wert und die Besonderheit des Baues erkannt. Anlass dazu waren Feuchtigkeitsschäden, aufgrund derer man den gesamten Außenputz der Kapelle abschlagen ließ. Man erkannte nun an der originalen Bausubstanz unter anderem zwei ehemalige, hochgelegene Eingänge im Westen der Kapelle, die auf die Existenz einer abgegangenen Westempore mit direkten Zugängen hinweisen, sowie Indizien zum Bauprozess und zur ursprünglichen Gestaltung der Bauhaut aufgrund der Reste des originalen Fugenverputzes. Die Befunde der Putz- und Mörteluntersuchung wurden in die damals erstellte steingerechte Bauaufnahme aller Außenwandflächen eingetragen und somit zur weiteren Auswertung dokumentiert. Die originalen Bestände wurden im Herbst 1993 unter einem neuen Kalkputz gesichert.
Ein Akt der Verzweiflung
(2000)
Die von langer Hand und unter strikter Geheimhaltung vorbereitete Deportation von 350 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus Freiburg nach Gurs schlug sich im Tagebuch der Polizeidirektion, das für den 22. Oktober 1940 auch den Besuch der Sicherheitsdienste (SD) von Mülhausen und Freiburg vermerkt, in einer siebenzeiligen Notiz nieder: ,,Dienstag, 22. Oktober und Mittwoch, 23. Oktober 1940: An beiden Tagen wurden die jüdischen Familien abtransportiert. Hierbleiben durften nur diejenigen Juden, bei denen entweder der Mann oder die Frau arischer Abstammung sind. Weiter blieben auch die Mischlinge hier. Zwei Juden haben Selbstmord verübt; eine Jüdin hat sich die Pulsadern durchschnitten und starb in der Klinik, ein Jude hat sich erhängt. Der Abtransport ging in aller Ordnung vor sich."
Der Wechsel der Konfession in der Frühen Neuzeit hat bislang vor allem im Phänomen der Fürstenkonversionen des 17. und 18. Jahrhunderts das Interesse der Forschung gefunden. Im Mittelpunkt des Interesses standen einerseits die Beweggründe
der Konvertiten, unterschieden nach religiösen oder politisch-dynastischen Motiven. Zum anderen fanden die Auswirkungen des Konfessionswechsels eines Landesherrn auf seine Untertanen Aufmerksamkeit. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von
1555 galt das Prinzip, daß die Untertanen der Konfession des Landesherrn angehören sollten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Fürstenkonversion somit zumeist den Religionswechsel der Einwohnerschaft eines ganzen Territoriums
zur Folge. Am Oberrhein bietet die Markgrafschaft Baden-Baden ein Paradebeispiel für die erzwungene Konversion der Untertanen nach dem Konfessionswechsel ihres Landesherrn bzw. dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn mit anderer Konfession als sein Vorgänger. Bis 1634 wechselte das Territorium - und damit stets die Mehrheit der Untertanen - sechsmal das Bekenntnis.