120.2001
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2001 (15)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (15)
Gehört zur Bibliographie
- nein (15)
Schlagworte
In PANTALE0NS Prosopographia, gedruckt 1566 in Basel, findet sich im 3. Band die erste Biographie Glareans, wenige Jahre nach seinem Tod veröffentlicht. Dem in der lateinischen Fassung erwähnten Familiaris-Titel maß PANTALEON offenbar wenig Bedeutung zu, da er in der 1570 erschienenen deutschen Übersetzung die gewiss weitergehende familiaritas mit einer guten Freundschaft gleichsetzte. Sicherlich hatte die familiaritas eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung; sie war mehr als
eine, modern gesprochen, ehrende Auszeichnung wie etwa ein Orden. Allerdings liegen Untersuchungen zu diesem Begriff, zumal für Deutschland im 16. Jahrhundert, nicht vor; Aussagen über die Bedeutung der familiaritas können daher nur mit aller Vorsicht gemacht werden. Die Forschungen von HANS SCHADEK beziehen sich auf die Familiaren der sizilischen und aragonischen Könige in der Zeit vom 12. bis zum beginnenden 15. Jahrhundert. Für Glarean scheint die Ernennung zum Familiaren, wahrscheinlich im Jahre 1544, eine Fortsetzung und Steigerung seiner Beziehungen zum Hof der habsburgischen Kaiser gewesen zu sein, die mit seiner Krönung zum poeta laureatus auf dem Reichstag 1512 in Köln durch Maximilian I. begann.
Als 1805 für den vorderösterreichischen Breisgau die Zugehörigkeit zum Haus Habsburg ein Ende fand, kam auch auf das Gymnasium, das sich später Bertholdgymnasium nannte, eine große Veränderung zu. Bei der Eröffnung des neuen Schulgebäudes am 4. Januar 1866 bezeichnete es der damalige Schulleiter Wilhelm Furtwängler als eine Neugestaltung, die dem Großherzog Friedrich zu verdanken sei. ,,Vor allem erhielt die Anstalt jetzt das erste Mal eine selbständige, ihrem Wesen entsprechende Stellung. Der Staat übernahm die Sorge für Bestreitung des Aufwandes, für Besetzung der Lehrämter, für die Organisation des Unterrichtes. Die Abhängigkeit von der Universität, wie sie bis dahin noch bezüglich der Immatriculation, der
Disciplin und Jurisdiction bestanden hatte, hörte auf." Die Abhängigkeit von der Universität hatte tatsächlich über mehrere Jahrhunderte hindurch bestanden, und das Gymnasium war sogar eine Gründung der Freiburger Universität.
Im Mittelalter waren Spitäler Stätten der Nächstenliebe und des Gottesdienstes zugleich. Spitalsaal und Kapelle blieben lange räumlich verbunden, damit auch bettlägerige Kranke und Sterbende am Gottesdienst teilnehmen konnten. Das mittelalterliche
Spital war jedoch nicht in erster Linie Krankenhaus! Es stand für alle Arten von Leid und Hilfsbedürftigkeit offen, für Armut, Alter und Krankheit, es nahm auch Findelkinder, Waisen und durchziehende Pilger auf. Nur lepröse und venerische Kranke, überhaupt von infektiöser Krankheit Befallene fanden in eigenen Spitälern Aufnahme, während Geisteskranke, soweit sie nicht aggressiv waren, und Blinde meist im Schoße ihrer Familie blieben.
Seit dem frühen Mittelalter wurde an Klosterschulen und an städtischen Kathedral- und Stiftsschulen jungen Knaben, die für die geistliche Laufbahn vorgesehen waren, Elementarunterricht aus dem Bereich der sieben Artes liberales, des Trivium (Grammatik, Rhetorik, Dialektik) und des Quadrivium (Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie) erteilt. Vom 13. Jahrhundert an sind auch an städtischen Pfarrkirchen Latein- oder Partikularschulen belegt. Im Mittelpunkt des Unterrichts, den der Schulmeister (scholasticus, rector puerorum) erteilte, stand die Grammatik als Pflege des Lateinischen zum Verständnis der Heiligen Schrift und liturgischer Texte. Denn die Schüler hatten Aufgaben im Gottesdienst und bei anderen kirchlichen Feierlichkeiten (Jahrtagsmessen, Prozessionen, Begräbnisse) wahrzunehmen und hießen deshalb auch Chorschüler (pueri chorales). Die Kenntnisse der lateinischen Sprache wurden dabei zur besseren Memorierung vielfach in Versform vermittelt; so hat Konrad von Mure, der Leiter der Stiftsschule am Zürcher Großmünster (1244-1271), eine lateinische Grarnmatik in 10650 Versen geschrieben. Neben dem Sprachunterricht spielte an den Lateinschulen die Einübung des Chorgesangs (cantus ecclesiasticus) eine große Rolle; für die musikalische Seite war das Amt des Kantors zuständig, bisweilen vom Schulmeister wahrgenommen, zumeist eigens besetzt.