120.2001
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Die Freiherren von Schauenburg sind in Staufen nicht unbekannt: An der Fassade des Rathauses ist ihr Wappen angebracht, und man kann der Aufschrift entnehmen, dass die Stadt von 1627 bis 1722, also beinahe 100 Jahre lang, unter ihrer Herrschaft stand. Allerdings zeigt sich nicht auf den er ten Blick, wie sie ihre Herrschaft ausgeübt und welche nachhaltigeren Spuren sie in der Stadt und im Stadtbild hinterlassen haben. Auch in der Ortsliteratur und in den Akten und Urkunden des Stadtarchivs Staufen lassen sich nur wenige direkte Zeugnisse schauenburgischer Präsenz in Staufen finden. Selbst in dem großen Urkundenbestand der Freiherren von Schauenburg, der in den letzten Jahren erschlossen worden ist, sind nur ganz wenige Stücke vorhanden, die die Art und Weise schauenburgischer Herrschaftsausübung in Staufen dokumentieren könnten.
Seit dem frühen Mittelalter wurde an Klosterschulen und an städtischen Kathedral- und Stiftsschulen jungen Knaben, die für die geistliche Laufbahn vorgesehen waren, Elementarunterricht aus dem Bereich der sieben Artes liberales, des Trivium (Grammatik, Rhetorik, Dialektik) und des Quadrivium (Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie) erteilt. Vom 13. Jahrhundert an sind auch an städtischen Pfarrkirchen Latein- oder Partikularschulen belegt. Im Mittelpunkt des Unterrichts, den der Schulmeister (scholasticus, rector puerorum) erteilte, stand die Grammatik als Pflege des Lateinischen zum Verständnis der Heiligen Schrift und liturgischer Texte. Denn die Schüler hatten Aufgaben im Gottesdienst und bei anderen kirchlichen Feierlichkeiten (Jahrtagsmessen, Prozessionen, Begräbnisse) wahrzunehmen und hießen deshalb auch Chorschüler (pueri chorales). Die Kenntnisse der lateinischen Sprache wurden dabei zur besseren Memorierung vielfach in Versform vermittelt; so hat Konrad von Mure, der Leiter der Stiftsschule am Zürcher Großmünster (1244-1271), eine lateinische Grarnmatik in 10650 Versen geschrieben. Neben dem Sprachunterricht spielte an den Lateinschulen die Einübung des Chorgesangs (cantus ecclesiasticus) eine große Rolle; für die musikalische Seite war das Amt des Kantors zuständig, bisweilen vom Schulmeister wahrgenommen, zumeist eigens besetzt.
Als Folge des Friedens von Preßburg fiel Freiburg am 1. Januar 1806 an Baden. Damit verlor die Stadt ihre jahrhundertealte Rolle als Hauptstadt der habsburgischen Vorlande und geriet unter die Herrschaft eines aufgeklärt-absolutistischen Fürsten,
der als Vasall Napoleons groß geworden war und mit dem sich der offenkundige Nachteil verband, dass er im nahen Karlsruhe residierte. Nach Lage der Dinge musste es der Stadt Freiburg zunächst darauf ankommen, sich auch unter badischer Herrschaft jene Privilegien zu sichern, mit der sie die milde Herrschaft Habsburgs im Laufe der Jahrhunderte ausgestattet hatte. Bereits am 17. Januar 1806 begab sich deshalb eine Ratsdelegation nach Karlsruhe. Unter vielen anderen Anliegen trug sie die Bitte vor den neuen Landesherren (der noch im gleichen Jahre zum Großherzog avancieren sollte), den Bestand von Universität und Gymnasium zu sichern. Denn ob sich Baden neben Heidelberg eine zweite Universität und noch ein weiteres Gymnasium würde leisten können, das stand zunächst dahin. Letzteres umso mehr, als die finanziellen Grundlagen des Freiburger Gymnasiums noch im gleichen Jahre wegbrachen (vgl. den vorigen Artikel).
Die innen- und außenpolitische Situation von 1945 und den Jahren danach kann man nicht verstehen ohne den Blick auf die elementaren Voraussetzungen, die der Krieg und die deutsche Niederlage für den Neubeginn geschaffen hatten. Ihre Kennzeichen waren eine völlige wirtschaftliche und finanzielle Zerrüttung, die Vernichtung großer Teile des Volksvermögens, der Arbeitsstätten und Wohnungen, die Vertreibung großer Teile der Bevölkerung und dazu die vollständige Besetzung des deutschen Staatsgebiets durch fremde Heere, Amerikaner, Engländer, Franzosen, Sowjetsoldaten, zunächst deshalb auch das Ende jeder eigenständigen deutschen Staats- und Verwaltungstätigkeit.
In PANTALE0NS Prosopographia, gedruckt 1566 in Basel, findet sich im 3. Band die erste Biographie Glareans, wenige Jahre nach seinem Tod veröffentlicht. Dem in der lateinischen Fassung erwähnten Familiaris-Titel maß PANTALEON offenbar wenig Bedeutung zu, da er in der 1570 erschienenen deutschen Übersetzung die gewiss weitergehende familiaritas mit einer guten Freundschaft gleichsetzte. Sicherlich hatte die familiaritas eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung; sie war mehr als
eine, modern gesprochen, ehrende Auszeichnung wie etwa ein Orden. Allerdings liegen Untersuchungen zu diesem Begriff, zumal für Deutschland im 16. Jahrhundert, nicht vor; Aussagen über die Bedeutung der familiaritas können daher nur mit aller Vorsicht gemacht werden. Die Forschungen von HANS SCHADEK beziehen sich auf die Familiaren der sizilischen und aragonischen Könige in der Zeit vom 12. bis zum beginnenden 15. Jahrhundert. Für Glarean scheint die Ernennung zum Familiaren, wahrscheinlich im Jahre 1544, eine Fortsetzung und Steigerung seiner Beziehungen zum Hof der habsburgischen Kaiser gewesen zu sein, die mit seiner Krönung zum poeta laureatus auf dem Reichstag 1512 in Köln durch Maximilian I. begann.