120.2001
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Schon sechs Jahre vor der Zerstörung Freiburgs am 27. November 1944 lagen in den Schubladen der Planer Zeichnungen für eine Neugestaltung der Freiburger Innenstadt. Welche Ideen ließen sich daraus verwirklichen im Widerstreit der Meinungen?
„Ein Unglück, aber auch eine Gelegenheit", hieß es. Was sollte aus der zerstörten Stadt werden? Würde überhaupt eine Generation ausreichen, um die Zustände zu überwinden, die von Baracken und Behelfsbauten geprägt waren? Die Weichenstellung vor über 50 Jahren war entscheidend: es galt, den Charakter der Stadt zu erhalten, aber auch Raum für eine zukunftsfähige Entwicklung zu geben. Nicht die verkehrsgerechte Stadt war das Ziel, sondern Urbanität mit einer hohen Gestaltqualität.
Als 1805 für den vorderösterreichischen Breisgau die Zugehörigkeit zum Haus Habsburg ein Ende fand, kam auch auf das Gymnasium, das sich später Bertholdgymnasium nannte, eine große Veränderung zu. Bei der Eröffnung des neuen Schulgebäudes am 4. Januar 1866 bezeichnete es der damalige Schulleiter Wilhelm Furtwängler als eine Neugestaltung, die dem Großherzog Friedrich zu verdanken sei. ,,Vor allem erhielt die Anstalt jetzt das erste Mal eine selbständige, ihrem Wesen entsprechende Stellung. Der Staat übernahm die Sorge für Bestreitung des Aufwandes, für Besetzung der Lehrämter, für die Organisation des Unterrichtes. Die Abhängigkeit von der Universität, wie sie bis dahin noch bezüglich der Immatriculation, der
Disciplin und Jurisdiction bestanden hatte, hörte auf." Die Abhängigkeit von der Universität hatte tatsächlich über mehrere Jahrhunderte hindurch bestanden, und das Gymnasium war sogar eine Gründung der Freiburger Universität.
Im April 1460 nahm in Freiburg die Universität den Lehrbetrieb auf. Damit veränderte sich die Bildungssituation in der Stadt und in der Folge auch die Stellung der Lateinschule - der Schulrektoren wie der Schüler. Beiden bot sich nunmehr am Ort
eine Möglichkeit zu weiteren Studien in einer sich selbst verwaltenden Korporation an. Die Schüler konnten in der Burse eines Magisters Aufnahme finden und vermochten mit ihren in der Schule erworbenen Lateinkenntnissen den Lehrveranstaltungen der Artistenfakultät zu folgen, und den Schulrektoren bot sich die Chance, als Magister an der Universität zu lehren und in einer höheren Fakultät weiter zu studieren. Der seit 1457 amtierende Schulrektor Johannes Kerer zählte bereits bei der Eröffnung des Lehrbetriebs der Universität zu den Lehrern der Artistenfakultät, und auch seine vier bekannten Nachfolger, darunter Ulrich Zasius, sind, nach zum Teil recht kurzer Amtszeit, aus dem städtischen Amt ausgeschieden und in die Universität übergetreten. Gervasius Sopher, der 1517 sein Amt antrat, musste schließlich unterschreiben, dass er sich nicht gleichzeitig im Dienst der Universität betätigen werde.
Seit dem frühen Mittelalter wurde an Klosterschulen und an städtischen Kathedral- und Stiftsschulen jungen Knaben, die für die geistliche Laufbahn vorgesehen waren, Elementarunterricht aus dem Bereich der sieben Artes liberales, des Trivium (Grammatik, Rhetorik, Dialektik) und des Quadrivium (Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie) erteilt. Vom 13. Jahrhundert an sind auch an städtischen Pfarrkirchen Latein- oder Partikularschulen belegt. Im Mittelpunkt des Unterrichts, den der Schulmeister (scholasticus, rector puerorum) erteilte, stand die Grammatik als Pflege des Lateinischen zum Verständnis der Heiligen Schrift und liturgischer Texte. Denn die Schüler hatten Aufgaben im Gottesdienst und bei anderen kirchlichen Feierlichkeiten (Jahrtagsmessen, Prozessionen, Begräbnisse) wahrzunehmen und hießen deshalb auch Chorschüler (pueri chorales). Die Kenntnisse der lateinischen Sprache wurden dabei zur besseren Memorierung vielfach in Versform vermittelt; so hat Konrad von Mure, der Leiter der Stiftsschule am Zürcher Großmünster (1244-1271), eine lateinische Grarnmatik in 10650 Versen geschrieben. Neben dem Sprachunterricht spielte an den Lateinschulen die Einübung des Chorgesangs (cantus ecclesiasticus) eine große Rolle; für die musikalische Seite war das Amt des Kantors zuständig, bisweilen vom Schulmeister wahrgenommen, zumeist eigens besetzt.