121.2002
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Die historische Kriminalitätsforschung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren ihren Rückstand zu den Nachbarländern teilweise aufholen können. Die Zahl der Forschungsüberblicke ist bereits recht groß, mittlerweile liegt auch die erste kompakte Einführung in dieses Forschungsfeld vor. Die Beschäftigung mit Devianz, mit abweichendem menschlichen Verhalten, hat sich als geeignet herausgestellt, neben Herrschaftsstrukturen auch das Alltagsleben unserer Vorfahren zu erforschen. Diese Arbeit will über die Analyse der Gerichtsakten eines Falles einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte Freiburgs leisten. Die Grundlage der Untersuchung bilden dabei die Verhörprotokolle, die sich im reichen Criminalia-Bestand des Freiburger Stadtarchivs (StadtAF) befinden. Zudem wurden die Ratsprotokolle des betreffenden Zeitraumes und das Freiburger Vergichtbuch herangezogen. Aus dem Studium dieser Akten soll der Fall zuerst in seinen wesentlichen Zügen rekonstruiert werden. Es handelt sich dabei um einen Einbruchsdiebstahl, der aber einige ungewöhnliche Begleitumstände aufweist und bisher kaum umfassend gewürdigt wurde.
Das Stadtarchiv Freiburg und das Staatsarchiv Basel-Stadt bewahren eine Reihe so genannter Eheberedungen aus dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit auf. Das sind Verträge, mit denen die vermögens- und erbrechtlichen Modalitäten eines geplanten Eheschlusses nach dem lokal geltenden Recht geregelt wurden. Solche Dokumente verweisen, wie hier vorauszuschicken ist, auf die Sphäre des wohlhabenden Bürgertums der Kaufleute beziehungsweise der handwerklichen Oberschicht. Die Mehrheit der Stadtbevölkerung hingegen - seien es die Stadtarmut, die Kreise der Tagelöhner und Dienstboten oder jener zahlreichen Handwerker, die lediglich mittleren und unteren Einkommensklassen zuzurechnen waren - konnte wegen fehlender Kapitalgrundlage auf solche vertragliche Absicherungen verzichten, lebten die Ehepaare doch von ihrer beider Erwerbsarbeit, ohne dass sie wesentliche Ersparnisse bilden konnten.
Ein zwischen 1383 und 1386 angelegtes Verzeichnis der von den Straßburger Juden alljährlich zu zahlenden Steuern enthält die Namen von 25 Familienoberhäuptern, von denen der an erster Stelle genannte Symunt alias Simon von Deneuvre mit 406
Gulden und der 1390 nach Mainz verzogene Mennelin von Ulm mit 270 Gulden mehr als ein Drittel (38 %) zum Steueraufkommen der jüdischen Gemeinde beitrugen. Wie aus diesem Gewerfrodel zu ersehen ist, gehörten Mathis von Breisach, der schon 1383 in Straßburg wohnte, und sein Bruder Salomon, der an Weihnachten 1387 für seinen Abzug 5 Gulden bezahlte, um 1385 zu jenen 10 Steuerpflichtigen, die weniger als 30 Gulden zum jährlichen Gewerf der jüdischen Gemeinde in Höhe von insgesamt 1779 Gulden beisteuerten. Vom weiteren Schicksal der beiden aus Breisach stammenden Brüder nach der im Herbst 1390 erfolgten Ausweisung der Juden aus Straßburg und ihrem späteren Aufenthaltsort haben wir keine Kenntnis.