121.2002
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Die Polen, deren Staat nach den drei Teilungen zwischen Russland, Preußen und Österreich am Ende des 18. Jahrhunderts seine Unabhängigkeit verlor, haben diese Tatsache niemals akzeptiert und versuchten, sowohl mit diplomatischen als auch
militärischen Mitteln politische Souveränität wiederzugewinnen. Zu der nationalen Freiheit sollte sie zuerst Tadeusz Kosciuszko führen, dann Napoleon. Auf dem Wiener Kongress 1815, mit dem die Restaurationszeit in Europa einsetzte, wurde auch das Königreich Polen restauriert, diesmal unter der königlichen Obhut des Zaren und der Verfassung. Das erweckte manche Hoffnungen auf Erlangung des Selbstbestimmungsrechts. Diese erwiesen sich jedoch als illusorisch. Das eigenartige Gebilde, die konstitutionelle Monarchie mit dem alleinherrschenden Zaren-König an der Spitze, stürzte ein. Die absolutistische Regierungspraxis des Zarenreiches, zu deren Mitteln nicht selten das Spitzelsystem der Geheimpolizei und Missachtung der
Verfassung gehörten, ließ sich mit dem Streben der Polen nach ihren in der Verfassung garantierten Rechten und mit der wiederbelebten Idee der völligen Unabhängigkeit von Russland nicht vereinbaren.
Ein zwischen 1383 und 1386 angelegtes Verzeichnis der von den Straßburger Juden alljährlich zu zahlenden Steuern enthält die Namen von 25 Familienoberhäuptern, von denen der an erster Stelle genannte Symunt alias Simon von Deneuvre mit 406
Gulden und der 1390 nach Mainz verzogene Mennelin von Ulm mit 270 Gulden mehr als ein Drittel (38 %) zum Steueraufkommen der jüdischen Gemeinde beitrugen. Wie aus diesem Gewerfrodel zu ersehen ist, gehörten Mathis von Breisach, der schon 1383 in Straßburg wohnte, und sein Bruder Salomon, der an Weihnachten 1387 für seinen Abzug 5 Gulden bezahlte, um 1385 zu jenen 10 Steuerpflichtigen, die weniger als 30 Gulden zum jährlichen Gewerf der jüdischen Gemeinde in Höhe von insgesamt 1779 Gulden beisteuerten. Vom weiteren Schicksal der beiden aus Breisach stammenden Brüder nach der im Herbst 1390 erfolgten Ausweisung der Juden aus Straßburg und ihrem späteren Aufenthaltsort haben wir keine Kenntnis.