125.2006
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Anlass zu dieser Arbeit gab ein Artikel von Manuela Müller in der „Badischen Zeitung" vom
13. Oktober 2004. In der Reihe „Wohnen im Denkmal (8)" wurde dort über „Die Erbprinzenstraße 15/ Alternativer Lebensraum im bürgerlich-städtischen Wohnbau der Gründerzeit" berichtet. Die angeschlossene Info-Box für den Leser enthielt unter anderem folgende Daten:
"Geschichte
1882: Die Erbprinzenstraße entsteht, erste Häuser sind die Nr. 1, 2 und 4.
1883: Das Haus 15 wird für die „Stahlhandlung en gros" August Bühne und Companion erbaut.
1885: Johann Carl Christoph Schleip, aus Thüringen stammender Gutsbesitzer, Konzertmeister,
später Privatier erwirbt das Haus und vermietet es."
Diese Angaben stehen im Widerspruch zur schriftlich überlieferten Lebensgeschichte des Urgroßvaters meines Mannes, Johann Carl Christoph Schleip, die uns als Hochzeitsgeschenk der
Familienältesten, Sunniva Bayne,
vorliegt. Da auch in neuerer Literatur keinerlei Hinweise auf
die Entstehung der Erbprinzenstraße und der daran erbauten Häuser aufzufinden waren, war
davon auszugehen, da die bezüglich mehr oder weniger Unkenntnis vorherrschte. Eine Korrektur von Seiten der „Badischen Zeitung" wurde abgelehnt. Ich hielt es daher für meine
Pflicht, genauer zu recherchieren und die Dinge in den richtigen Kontext zu stellen, zumal da
Doppelhaus Erbprinzenstraße Nr. 13/15 1982/83 al Baudenkmal der Gründerzeit in die Liste
der Kulturdenkmäler Baden-Württemberg aufgenommen wurde und die Familie des Erbauers, Johann Carl Christoph Schleip, in engem Zu ammenhang mit dem bekannten „Grabmal
des Mädchens mit den immer frischen Blumen" auf dem Alten Friedhof in Freiburg steht.
Der „Große Dingrodel" von St. Peter auf dem Schwarzwald ist aus heutiger Sicht eine der wichtigsten
Quellen zur Erforschung mittelalterlicher Rechtsgrundlagen am Oberrhein. Hans-Otto
Mühleisen gesteht dem Dingrodel überregionale Bedeutung zu, da er „eines der vollständigsten
Bauernrechte de späten Mittelalters" sei.*1 Die Einleitung sowie der Schlussabsatz des
"Großen Dingrodels" enthalten wichtige Auskünfte über die Verfahrensweise bei der Entstehung
des Weistums sowie über das Verhältnis zwischen Klosterherrschaft und bäuerlicher
Genossenschaft. Diesen Themen soll in diesem Aufsatz nachgegangen werden. Neue Forschungserkenntnisse,
insbesondere zum angeblichen Entstehungsdatum 1456, werden vorgestellt.