92.2012
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Ein Literaturbericht
(2012)
Es wäre sicherlich bedauerlich, wenn im diesjährigen Jahrbuch, das schwerpunktmäßig der Justitia in Mittelbaden gewidmet ist, die südliche Ortenau mit ihrer ereignis- und spannungsreichen Geschichte unberücksichtigt bliebe. Zahlreich sind die Auseinandersetzungen der Äbte von Ettenheimmünster mit den Bischöfen der Diözese Straßburg um die Gerichtsbarkeit und Landeshoheit im klösterlichen Gebiet, das sich vom Bannsteinbuck, einem Grenzpunkt zwischen Ettenheim und Münchweier, bis zum östlich gelegenen Streitberg erstreckte, und zu dem auch die nördlich gelegenen Klosterdörfer Schweighausen, Dörlinbach und Wittelbach gehörten. Für die rechtliche Unabhängigkeit von den Fürstbischöfen kämpfte insbesondere Abt Johannes Baptist Eck (1710-1740). Er beanspruchte sogar die Hohe Gerichtsbarkeit und ließ 1737 die Kindsmörderin Ursula Tränkle aus Münchweier hinrichten. Da ja die Straßburger Fürstbischöfe für den rechtsrheinischen Teil des Hochstifts
Straßburg mit den Ämtern Ettenheim und Oberkirch deutsche Reichsfürsten waren, führte dies dazu, dass die diplomatischen
Verwicklungen vor dem Kaiserlichen Reichshofrat in Wien ausgetragen wurden.
Das Thema dieses umfangreichen Berichts klingt zwar bescheiden, ist aber ein wichtiger Bestandteil der Ettenheimer Stadtgeschichte, nicht zuletzt durch die vielen Personen, die in Verbindung zu den Gärten genannt werden und von denen
einige eine wichtige Rolle in der Ettenheimer Geschichte spielten. nicht so viel überliefert, wie man es sich wünschen würde. Es handelte sich vor allem um Nutzgärten, die für die ärmeren Familien notwendig waren, die aber auch von den Bessergestellten zum Lebensunterhalt gebraucht wurden. Für einige der Beschäftigten der Landesbehörden und der Stadt war ihre Nutzung Teil ihrer Bezüge (Naturalien). Dies alles schließt aber nicht aus, dass man einige Gärten jeweils im Stil der Zeit im 17. und 18. Jahrhundert anlegte und schmückte. Ein Hauptmerkmal der Gärten jener Zeit waren mit Buchs eingefasste Hauptwege und Gartenbeete. Ein weiterer Zierstrauch, der sich formen ließ, war die Eibe. Zu einem Barockgarten auf dem Land gehörten wenigstens klare Linien und einfache Ornamente. Soweit überliefert, pflanzte man in Ettenheim wie andernorts Gemüse an. Daneben gab es Obstbäume mit Wiesengelände oder angrenzendem Ackerfeld. Über die Blumen ist nur wenig angegeben. Sie spielten bei den Lagebeschreibungen der Gärten auch keine Rolle.
Zu Ostern im letzten Kriegsjahr des Ersten Weltkriegs erreichte 1918 das Städtische Museum in Offenburg eine ungewöhnliche Postsendung. Das Päckchen war abgesendet worden „ von einem alten Offenburger aus den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts, der seine ersten Unterrichtsjahre an der dortigen Volksschule und Gymnasium erhalten hat, der stets gerne jener Zeiten gedenkt, der heute mit hoher Verehrung das Emporblühen der Stadt Offenburg sympathisch begrüßt". Auf einem ebenfalls beigefügten bräunlichen Foto signiert der Absender als „Gebhard Gagg, Maler und Historiker in Konstanz, Ritter vom Zähringer Löwenorden, aetatis suae 80 J. 1918". Zu sehen ist er auf der Postkarte als eine lesende Gelehrtengestalt vor einer Fensterbank mit wallender Mähne im Gerhard-Hauptmann-Stil.
Wohl selten kann jemand für sich in Anspruch nehmen, dass er Zeiten seiner Jugend im Gefängnis zugebracht hat, allerdings nicht als Insasse, sondern als Sohn eines Justizbeamten. Daher habe ich in meiner Erinnerung gekramt, was von damals
noch gegenwärtig ist. Der Beruf meines Vaters brachte es mit sich, er war Beamter im Strafvollzugsdienst, dass wir im Jahre
1959 in die Dienstwohnung des Amtsgerichtsgefängnisses Bühl eingezogen sind. Wir, das sind meine Eltern, meine beiden jüngeren Schwestern und natürlich, ich. Wohnungsmäßig bedeutete es für uns Kinder einen Fortschritt, erhielten wir im
Gegensatz zu vorher doch jetzt zwei Kinderzimmer und ein Bad, wenn auch nur am Freitag mit warmem Wasser, weil an
diesem Tag das Wasser zum Duschen für die Gefangenen angeheizt wurde. Sonst gab es kein fließend warmes Wasser. Nun
wohnten wir tatsächlich mit den Gefangenen quasi Tür an Tür. Die Diensträume und auch Zellen waren nur durch einen Glasabschluss (das war eine Holztür, im oberen Teil mit Sprossen und Glasscheiben) von unserer Wohnung getrennt, oder befanden sich im Stockwerk über uns. Aufgrund dieser räumlichen Nähe erlebten wir den Gefängnisalltag, fast als ob wir
selbst eingesessen wären. Wohlgemerkt, ich erzähle aus der Mitte der fünfziger Jahre bis Mitte der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Und das meiste lässt sich nur erzählen, wenn man auch einen privaten Einblick in die Familie gewährt. Vermutlich ging es beschaulicher zu als heute, wenn auch die damals dienstlich handelnden Personen dies anders beurteilen würden.
Im Jahr 2011 feierte die heute zu Offenburg gehörige Gemeinde Bohlsbach das Jubiläum der Ersterwähnung des Ortes
vor 1050 Jahren mit einer Rückschau aus der Gegenwart in die Vergangenheit. Der konkrete Anlass bezog sich auf eine auf
das Jahr 961 datierte Urkunde, doch wie bei jedem Jubiläum war der eigentliche Grund dieser Feier vielmehr das, was im
Lauf der Zeit aus dem Ort geworden ist, seine Entwicklung und das Ergebnis dieser Entwicklung, wie es sich in der Gegenwart widerspiegelt. Dennoch ist die Ersterwähnung eines Ortes immer ein besonderer Punkt in dessen Geschichte. Sie liefert eine Jahreszahl, die sozusagen als Startpunkt angesehen werden kann, von dem eine historische Entwicklung ausgeht, die idealerweise bis in die heutige Zeit anhält. Es handelt sich bei solchen Ersterwähnungen in der Regel nicht um die Mitteilung von unmittelbaren Gründungsvorgängen, etwa dass ein Kloster gegründet oder eine Kirche dort neu errichtet wird, wo zuvor keine bestanden hatte, sondern sie teilen mit, dass sich zu diesem Zeitpunkt „etwas" an diesem Ort befunden hat, zum Beispiel eine Hofstelle oder irgendein Bauwerk. Dieses „etwas" hatte zu diesem Zeitpunkt in der Regel selbst bereits eine Geschichte hinter sich, bestand vielleicht schon seit Jahrzehnten oder noch länger. Mit einer Ersterwähnung in einer Schriftquelle tritt ein Ort also nicht erst in seine materielle Existenz ein, er wird auf diese Weise nur zum ersten Mal für die Geschichtswissenschaft greifbar.
Im Sommer 1546 hatte Kaiser Karl V. (1519-1556) den Krieg gegen den Schmalkaldischen Bund, eine Vereinigung protestantischer Landesfürsten und Städte, eröffnet. Bei Giengen an der Brenz brachen im kaiserlichen Lager Mitte Oktober Krankheiten aus. Für den kalten Winter waren die südländischen Truppen des Kaisers nicht gerüstet. Das traf vermutlich auch auf die fünf welschen Soldaten aus Hochburgund zu, von denen im Folgenden die Rede sein wird.
Mord in Freistett
(2012)
Am 17. Juli 1931 verstarb Katharina Schütt geb. Palmer in Freistett. Nach ihrem Tod kamen Gerüchte auf, sie sei vergiftet
worden, wobei man sich auf Äußerungen der Schwiegertochter bezog. Die Leiche wurde exhumiert und es wurde festgestellt,
dass der Tod durch Ersticken eingetreten war. Die chemische Untersuchung der Magen- und Darmteile ergab das Vorhandensein von Brom, einem Stoff, der in „Adalintabletten" enthalten ist. In der Wohnung wurde ein Taschentuch beschlagnahmt, das mit Speichelflüssigkeit und Zellen der Mundschleimhaut sowie Menschenblut durchtränkt war.
Frankreich war besiegt und, lt. Wortlaut des Waffenstillstandes von Juni 1940, kollaborierendes Land. Bis 1944 war es demnach unvorstellbar, dass Frankreich zu den Siegern des Zweiten Weltkrieges zählen könnte. Bei der Yalta-Konferenz (Februar 1945) und auf Beharren von General De Gaulle änderten die alliierten Machthaber (Großbritannien, USA und UdSSR) ihre Position und ließen Frankreich an den Verhandlungen teilnehmen. Der Waffenstillstand wurde am 8. Mai 1945 unterzeichnet. Im nächsten Monat begann die Besatzung.
Manche Behauptungen lassen sich einfach nicht auslöschen. Sie halten sich hartnäckig, trotz wiederholter gegenteiliger Belege und Beweisführung. Eine dieser unhaltbaren Aussagen ist die Erfindung vom „freien Reichstal Harmersbach". Der Heimatschriftsteller Heinrich Hansjakob hat diese Mär in die Welt gesetzt, genauso wie die widersprüchliche Formulierung einer ,,Bauernrepublik", die angeblich bis 1802 das Leben der Harmersbacher Bevölkerung regelte. Nichts von alledem lässt sich bei genauerer Betrachtung halten. Weder war das Reichstal frei noch war es eine Bauernrepublik. Die Anwendung des Rechts verbietet geradezu eine Übertragung dieser Begriffe auf das Reichstal Harmersbach.
Rechtsprechung zu Stollhofen
(2012)