90.2010
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Johann von Manderscheid, der von 1569 bis zu seinem Tod Erweiter vnd Bestettigter Bischof{ zu Straßburg und Landgraf im unteren Elsass war, ist am 2. Mai 1592 in Zabern gestorben. In der Korrespondenz des Bischofs und seiner weltlichen Räte mit Vnserm Ambtrnann zu Marckoltzheim vnd lieben getrewen Jacoben Hüffell wird anlässlich der am 28. Februar 1578 erwogenen Aufnahme eines Juden in vnserm fleckhen Marckoltzheim bemerkt, dass ohne das aller nechst dabei Juden geseßen seien. Gemeint sind die im bischöflichen Teil des zwei Kilometer nördlich von Marckolsheim gelegenen Dorfes Mackenheim ansässigen Juden, von denen zweifellos schon früher die Rede gewesen wäre, wenn sie bereits zu Lebzeiten des 1568 verstorbenen Bischofs Erasmus von Limburg dort gewohnt hätten. In Marckolsheim selbst, wo jüdische Schützlinge des Bischofs Berchtold von Bucheck im Pestjahr 1349 denselben Verfolgungen ausgesetzt waren wie ihre theils flüchtigen, theils mit gewalt vertriebenen, theils auch hingerichteten Glaubensgenossen in Schlettstadt, scheinen von 1350 bis 1577 keine
Juden mehr gewohnt zu haben.
Totengedenken bei den Juden
(2010)
Der Mensch ist sterblich. Sobald alle Personen dahingegangen sind, die ihn einst gekannt haben, gerät er in Vergessenheit. War
er nicht prominent, so wäre es, wie wenn er nie gelebt hätte, würde seiner nicht auch nach seinem Ableben gedacht. Sein Andenken schmiedet bei seinen Nachkommen das Bewusstsein gemeinsamen Ursprungs, familiärer Verbundenheit und Verpflichtung gegenüber den Angehörigen.