Publikationen der BLB
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (45) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (43)
- Englisch (1)
- Französisch (1)
Gehört zur Bibliographie
- nein (45)
Schlagworte
- Badische Landesbibliothek (32)
- Digitalisierung (8)
- Karlsruhe (5)
- Lernort (5)
- Pflichtexemplar (5)
- Württembergische Landesbibliothek (5)
- Handschrift (4)
- Bibliothek (3)
- Gebetbuch (3)
- Innenarchitektur (3)
Wie verändert sich das Lernen von Jugendlichen heute? Mit welchen pädagogischen Konzepten können Bibliothekspädagoginnen und -pädagogen arbeiten, um Jugendliche zu begeistern? Diesen Fragen ging eine Fortbildung der Fachkommission Bibliothekspädagogik des Landesverbands Baden-Württemberg im dbv nach, die am 2. Mai 2022 per Zoom angeboten wurde. Als Referentinnen konnten Prof. Britta Klopsch, Prof. Anne Sliwka, Janina Beigel sowie Joana Kling gewonnen werden. Im Zentrum stand die Überlegung, wie eine auf schulische Kooperationen ausgerichtete Bibliothekspädagogik beziehungsweise -didaktik des 21. Jahrhunderts gestaltet sein könnte, damit sie den Anforderungen der heutigen und der kommenden Zeit genügt, und die Bedürfnisse von Jugendlichen anspricht.
Baden-Württemberg
(2013)
In Baden-Württemberg sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die
Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart mit dem Pflichtexemplarrecht
ausgestattet. Wie schon für gedruckte Pflichtexemplare gibt es auch für elektronische Pflichtexemplare zwei Rechtsgrundlagen:
Zum einen gilt für die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen der Erlass der
Landesregierung vom 9.10.2006, ergänzt durch den Mustererlass der KMK vom
5.7.2007. Zum anderen regelt eine Änderung des Pflichtexemplargesetzes, gültig
ab dem 1.1.2007, die Abgabe digitaler Publikationen aus öffentlichen Netzen.
Innerhalb eines Haushaltsstrukturgesetzes wurde mit Artikel 5 das baden-württembergische Pflichtexemplarrecht auf Netzpublikationen wie folgt ausgeweitet:
„Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
Digitale Publikationen sind Medienwerke in unkörperlicher Form, die in öffentliche Netzen dargestellt werden.“
Vor genau zehn Jahren, am 31. Juli 2009, wurde das Nibelungenlied in das
UNESCO-Weltregister Memory of the World aufgenommen. Das Internationale
Programmkomitee traf in Bridgetown (Barbados) die Entscheidung, der Text sei
das berühmteste Heldenepos in mittelhochdeutscher Sprache und gehöre zum
kulturellen Erbe der Menschheit.
Das Register zeichnet mit der Anerkennung aber nicht ein literarisches Werk
aus, sondern dessen Überlieferungsträger. Es listet kulturell bedeutsame und historisch
wichtige Dokumente von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken
und Museen und verpflichtet ihre Herkunftsländer, das ihnen anvertraute
Erbe vor Gedächtnisverlust und Zerstörung zu sichern. Zudem trägt es ihnen
auf, für die Verfügbarkeit der jeweiligen Dokumente zu sorgen und sie auf neuen
informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen.
Mit dem Titel ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Nibelungenlied-
Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek in München, der Stiftsbibliothek St. Gallen und der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe aufbewahrt werden. Die Handschrift C in der Badischen Landesbibliothek
ist die älteste und für die Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds,
das um 1200 aufgeschrieben wurde, aber auf ältere mündliche Traditionen
zurückgeht, bedeutendste Handschrift. Die strophische Dichtung erzählt
die Geschichte des Drachentöters Siegfried bis zu seinem gewaltsamen Tod und
die Geschichte von Kriemhilds Rache bis zum vollständigen Untergang der Burgunden.
In ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen von 2015
empfiehlt die KEK, für die Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 zunächst
die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen Zuständigkeiten in den Ländern
in Anspruch zu nehmen. Sie sollen unabhängig von historisch tatsächlich gegebenen
Pflichtexemplarregelungen für die in ihrem heutigen Verantwortungsbereich
publizierten Drucke eine Erhaltungsverpflichtung eingehen. Damit wäre
jeweils ein Exemplar der Mehrfachüberlieferung gedruckten Schrifttums im Bundesgebiet
als das prioritär zu erhaltende Archivexemplar identifiziert und zwar
in der Regel dasjenige, das aufgrund einer Rechtsverpflichtung ohnehin aufzubewahren
ist. Das KEK-Projekt Einheitlicher Nachweis hat 2016–2018 ein Datenmodell
für das PICA-Feld 4233 erarbeitet, das eine Struktur für die Dokumentation
von Archivierungsabsprachen bereitstellt und die kooperative Bestandserhaltung
überhaupt erst ermöglicht. Die Badische Landesbibliothek hat im überregionalen
Gesamtsystem der Überlieferungsbildung und -sicherung ihre Verpflichtung bei
den monographischen Titeln und den laufenden Periodika inzwischen eingelöst.
Im Rahmen des Landesprojekts bwLastCopies wurden 549.796 badische Pflichttitel
aus dem Zeitraum 1851–2020 – davon 80 Prozent im BLB-eigenen Bestand
und 20 Prozent in den Beständen anderer Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg – im K10plus mit einer Erhaltungsgarantie markiert und damit für die
Zukunft gesichert.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Der Beitrag beschreibt den derzeitigen Stand der Webarchivierung auf Landesebene in Baden-Württemberg. Die wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen für die Sammlung und Archivierung von Webseiten und zugehörigen Einzeldokumenten sind vorhanden. Zugleich ist die inhaltliche Selektion
und technische Realisierung des Angebots eine umfangreiche Aufgabe, der sich
mehrere Landeseinrichtungen gemeinsam stellen.
Die Regionalbibliotheken Deutschlands sind ein wichtiger
Akteur bei der Sicherung der textlichen Überlieferung. Sie haben sich daher dazu
verpflichtet, Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsgarantien zu
übernehmen und in den Verbundsystemen zu dokumentieren. Dies erfolgt, nach
den Vorgaben eines neuen Datenmodells, im Feld 4233 des PICA-Internformats
bzw. im Feld 583 des MARC-Austauschformats. Die Badische Landesbibliothek
berichtet in diesem Aufsatz über erste Anwendungen bei der Massenentsäuerung regionaler Literatur, bei der Kennzeichnung physischer und elektronischer
Pflichtexemplare und bei der digitalen Langzeitarchivierung.
Pflicht oder Kür?
(2022)
Bei der gesetzlichen Pflichtablieferung von Netzpublikationen
kooperiert die Badische Landesbibliothek mit der Württembergischen
Landesbibliothek, dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg und der
Deutschen Nationalbibliothek. Entstanden sind dabei fünf innovative Dienste zur
Archivierung von Amtsdruckschriften, E-Books, E-Journals, E-Papers und Websites.
Diese ermöglichen es, wesentliche Teile des textbasierten digitalen Kulturerbes
aus Baden zu sichern – wir berichten hier über den aktuellen Stand unserer
Sammlung.
Seit seinem Dienstantritt 1983 in der Landesbibliothek Karlsruhe hat Ludger Syré die Baden-Redaktion der Landesbibliographie Baden-Württemberg betreut. »Keine relevante Veröffentlichung über Baden entgeht ihm. Er sorgt dafür, dass der ›Lesestand‹ zum Oberrhein stets aktuell bleibt« (Julia Freifrau Hiller von Gaertringen). Im regionalisierten Baden sieht sich die Badische Heimat zunehmend auf Akteure außerhalb des Vereins angewiesen, die badische Themen behandeln. Mit der Regionalbibliographie, der Betreuung oberrheinischer Literatur im Lesesaal und Veröffentlichungen in verschiedenen
Vereinszeitschriften, u. a. auch in der Badischen Heimat, ist Ludger Syré ein ausgezeichnetes Beispiel für einen solchen Akteur. Wir bedanken uns bei ihm mit der Würdigung seiner Lebensleistung in Verbindung mit der Festschrift »Liber amicorum für Ludger Syré«.