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Im Frühjahr 1993 wurde die Handschriftensammlung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek
vom Land Baden-Württemberg für 48 Millionen DM erworben (!). Bei der Frage
nach dem künftigen Standort der Sammlung entschied sich die Landesregierung nach einer
längeren Konsultations- und Beratungsphase für eine Lösung, die der besonderen Struktur des
Bundeslandes mit seinen beiden Landesteilen und den für diese zuständigen Landesbibliotheken
in Karlsruhe und Stuttgart Rechnung tragen sollte. Mit Beschluß vom 14. März 1994
verfügte daher die Landesregierung eine Aufteilung der ca. 1225 Handschriften (ca. 1370 Bände
bzw. Faszikel) auf die Badische und die Württembergische Landesbibliothek.
Der Historische Zettelkatalog mit 300.353 Titelkarten weist den bis zur Zerstörung der Badischen
Landesbibliothek 1942 vorhandenen Bestand nach. Er wird als historische Quelle
von Forschern immer wieder und in letzter Zeit verstärkt nachgefragt. Neben den 1942
durch bereits erfolgte Auslagerung geretteten Zimelien ist er die einzige Hinterlassenschaft
der Bibliothek aus den Vorkriegsjahren. Gebäude, Buchbestände, Verwaltungsakten, Inventar
– der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde im September 1942 in einer einzigen
Bombennacht zerstört.
Maria van Look wurde am 23. September 1909 in Brandenberg (Baden) als Maria Berger geboren. Sie studierte Zahnheilkunde in Freiburg im Breisgau und schloss ihr Studium 1932 mit dem Staatsexamen und im Januar 1933 mit der Doktorpromotion ab. 1935 heiratete sie Johannes („Hans“) van Look (1903-1988), der ebenfalls Zahnarzt war. Gemeinsam betrieben sie eine Zahnarztpraxis in Freiburg. Dem Ehepaar wurden die Kinder Claudio (*1936), Hans-Günther (1939-2007) und Eva (*1941) geboren. Claudio wurde wie seine Eltern Zahnarzt, Hans-Günther (genannt „Pümy“) wurde – wohl nicht zuletzt aufgrund der Fürsprache Reinhold Schneiders – Künstler. Zu seinen Werken gehört auch ein Reinhold Schneider-Porträt, das sich in der Badischen Landesbibliothek befindet.
Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.
Seit seinem Dienstantritt 1983 in der Landesbibliothek Karlsruhe hat Ludger Syré die Baden-Redaktion der Landesbibliographie Baden-Württemberg betreut. »Keine relevante Veröffentlichung über Baden entgeht ihm. Er sorgt dafür, dass der ›Lesestand‹ zum Oberrhein stets aktuell bleibt« (Julia Freifrau Hiller von Gaertringen). Im regionalisierten Baden sieht sich die Badische Heimat zunehmend auf Akteure außerhalb des Vereins angewiesen, die badische Themen behandeln. Mit der Regionalbibliographie, der Betreuung oberrheinischer Literatur im Lesesaal und Veröffentlichungen in verschiedenen
Vereinszeitschriften, u. a. auch in der Badischen Heimat, ist Ludger Syré ein ausgezeichnetes Beispiel für einen solchen Akteur. Wir bedanken uns bei ihm mit der Würdigung seiner Lebensleistung in Verbindung mit der Festschrift »Liber amicorum für Ludger Syré«.
Das Speculum humanae salvationis war über zwei Jahrhunderte hin ein weitverbreitetes religiöses Erbauungsbuch. Entstanden im Rahmen der Passions‐ und
Marienfrömmigkeit des 14. Jahrhunderts, wurde es eines der bedeutendsten
Werke der christlichen Geschichtsbetrachtung und wegen seines umfangreichen Bilderzyklus eines der erfolgreichsten Bücher im Spätmittelalter.
Das Nibelungenlied
(2010)
Am 30. Juli 2009 wurde das Nibelungenlied zum UNESCO-Weltdokumentenerbe ernannt. Das Internationale Komitee des Programms „Memory of the
World“ traf in Bridgetown (Barbados) die entsprechende Entscheidung: „The
Nibelungenlied (the Song of the Nibelungs) is probably the most famous heroic
poem in Middle High German. It is comparable with other world-famous epics
such as the epic of Gilgamesh of Ancient Babylonia, the Mahabharata of Ancient India, or the Heike Monogatari in mediaeval Japan. It tells the story of
dragon-slayer Siegfried from his childhood days and his marriage to Kriemhild
to his murder and the subsequent story of Kriemhild's revenge, finally culminating in the extinction of the Burgundians or Nibelungs at the court of the Huns.”
Als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek München, in der Stiftsbibliothek St. Gallen und in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe aufbewahrt werden. Der Codex in Karlsruhe ist die älteste und für die
Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds bedeutendste Handschrift. Es
handelt sich um ein Kulturdenkmal höchster Güte. In Karlsruhe ist es das einzige von der UNESCO als Welterbe ausgezeichnete Kulturzeugnis.
buochmeisterinne
(2021)
buochmeisterin, so nannte man im Mittelalter jene Schwester, die im Frauenkloster für Anschaffung, Aufbewahrung und Ausleihe der Bücher zuständig war. Auch in den Dominikanerinnenklöstern Freiburgs, deren vornehmstes der im 13. Jahrhundert gegründete Konvent von Adelhausen war, spielten Bücher eine zentrale Rolle im Leben der Frauengemeinschaften, sei es im Bereich von Erziehung, religiöser Bildung und Liturgie, aber auch im Kontext von Wirtschaft und Verwaltung. Ob von Amts wegen als Bibliothekarin oder Tischleserin, in der Chorgemeinschaft als Sängerinnen oder in der persönlichen Andacht: Die Frauen im mittelalterlichen Kloster waren auf vielfältige Weise alle buochmeisterinne.
Welche Arten von Büchern in Adelhausen und den befreundeten Dominikanerinnenklöstern im Mittelalter vorhanden waren und wer ihre Anschaffung und Benützung im Frauenkonvent organisierte, beleuchtete im Frühjahr 2021 die aus universitären Lehrveranstaltungen hervorgegangene Ausstellung im Wentzingerhaus. Zu sehen waren Exponate aus den Sammlungen der Stadt und der Adelhausenstiftung sowie Leihgaben aus Museen und Bibliotheken in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Gezeigt wurden Handschriften und Drucke aus dem Besitz der Freiburger Dominikanerinnen, deren im Adelhauser Neukloster vereinigte Bibliotheken nach der 1857 erzwungenen Auflösung verstreut worden waren. Für die Dauer der Ausstellung kamen sie zum ersten Mal wieder an einem Ort zusammen.
Das umfangreiche Katalogbuch, das wie die Ausstellung maßgeblich durch die Adelhausenstiftung Freiburg unterstützt wurde, stellt in über 20 Beiträgen die für die Ausstellung ausgewählten Werke ausführlich in Text und Bild vor. Über das Ende der Ausstellung hinaus bietet es somit eine umfassende Dokumentation und Weiterführung des Themas.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Der Donaueschinger Wigalois
(2019)
Mit großzügiger Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Wüstenrot Stiftung konnte die Badische Landesbibliothek Ende 2018 die ehemals Donaueschinger Wigalois-Handschrift (Cod. Don. 71) erwerben, ein nationales Kulturdenkmal von exzeptionellem
Wert. Damit kehrt ein um 1420 in der berühmten Lauber-Werkstatt im oberrheinischen Hagenau produzierter und höchst erzählfreudig illustrierter Artusroman in seinen ursprünglichen Sammlungs- und Überlieferungskontext zurück.
In ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen von 2015
empfiehlt die KEK, für die Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 zunächst
die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen Zuständigkeiten in den Ländern
in Anspruch zu nehmen. Sie sollen unabhängig von historisch tatsächlich gegebenen
Pflichtexemplarregelungen für die in ihrem heutigen Verantwortungsbereich
publizierten Drucke eine Erhaltungsverpflichtung eingehen. Damit wäre
jeweils ein Exemplar der Mehrfachüberlieferung gedruckten Schrifttums im Bundesgebiet
als das prioritär zu erhaltende Archivexemplar identifiziert und zwar
in der Regel dasjenige, das aufgrund einer Rechtsverpflichtung ohnehin aufzubewahren
ist. Das KEK-Projekt Einheitlicher Nachweis hat 2016–2018 ein Datenmodell
für das PICA-Feld 4233 erarbeitet, das eine Struktur für die Dokumentation
von Archivierungsabsprachen bereitstellt und die kooperative Bestandserhaltung
überhaupt erst ermöglicht. Die Badische Landesbibliothek hat im überregionalen
Gesamtsystem der Überlieferungsbildung und -sicherung ihre Verpflichtung bei
den monographischen Titeln und den laufenden Periodika inzwischen eingelöst.
Im Rahmen des Landesprojekts bwLastCopies wurden 549.796 badische Pflichttitel
aus dem Zeitraum 1851–2020 – davon 80 Prozent im BLB-eigenen Bestand
und 20 Prozent in den Beständen anderer Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg – im K10plus mit einer Erhaltungsgarantie markiert und damit für die
Zukunft gesichert.
Pflicht oder Kür?
(2022)
Bei der gesetzlichen Pflichtablieferung von Netzpublikationen
kooperiert die Badische Landesbibliothek mit der Württembergischen
Landesbibliothek, dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg und der
Deutschen Nationalbibliothek. Entstanden sind dabei fünf innovative Dienste zur
Archivierung von Amtsdruckschriften, E-Books, E-Journals, E-Papers und Websites.
Diese ermöglichen es, wesentliche Teile des textbasierten digitalen Kulturerbes
aus Baden zu sichern – wir berichten hier über den aktuellen Stand unserer
Sammlung.
Der Humanist Johannes Reuchlin ging als Verteidiger von Sprache und Schriftkultur des Judentums sowie deren Bedeutung für das christliche Abendland in die Geschichte ein. Mit seinen Überzeugungen und der Begründung einer neuen Wissenschaft (Hebraistik) repräsentiert er die Epoche der Renaissance in besonderer Weise. Seine Biographie und seine Werke ermöglichen uns ein besseres Verständnis seiner Haltung im Streit um die Vernichtung jüdischer Bücher sowie der spätmittelalterlichen Lebenswelt am Vorabend der Reformation. Die virtuelle Ausstellung mit unterschiedlichen Objekten (Handschriften, Portraits, Kupferstichen u. a.) bietet für Schulklassen eine einzigartige Möglichkeit, Informationen aus einem außerschulischen Raum zu bearbeiten und mithilfe eines neuartigen digitalisierten Lernorts in ein weit zurückliegendes Zeitalter, hier den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, einzutauchen. Die Schüler*innen lernen in der Ausstellung einen Mann kennen, dessen Name heute zwar nur noch selten in den Schulbüchern auftaucht, dessen Lebenswerk uns jedoch in mancherlei Weise dennoch begleitet. Die Schüler*innen erhalten einen anregenden Zugang zu Themen wie Antijudaismus, Toleranz, Bibelübersetzung und Medienkrieg
Der Humanist Johannes Reuchlin ging als Verteidiger von Sprache und Schriftkultur des Judentums sowie deren Bedeutung für das christliche Abendland in die Geschichte ein. Mit seinen Überzeugungen und der Begründung einer neuen Wissenschaft (Hebraistik) repräsentiert er die Epoche der Renaissance in besonderer Weise. Seine Biographie und seine Werke ermöglichen uns ein besseres Verständnis seiner Haltung im Streit um die Vernichtung jüdischer Bücher sowie der spätmittelalterlichen Lebenswelt am Vorabend der Reformation. Die virtuelle Ausstellung mit unterschiedlichen Objekten (Handschriften, Portraits, Kupferstichen u. a.) bietet für Schulklassen eine einzigartige Möglichkeit, Informationen aus einem außerschulischen Raum zu bearbeiten und mithilfe eines neuartigen digitalisierten Lernorts in ein weit zurückliegendes Zeitalter, hier den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, einzutauchen. Die Schüler*innen lernen in der Ausstellung einen Mann kennen, dessen Name heute zwar nur noch selten in den Schulbüchern auftaucht, dessen Lebenswerk uns jedoch in mancherlei Weise dennoch begleitet. Die Schüler*innen erhalten einen anregenden Zugang zu Themen wie Antijudaismus, Toleranz, Bibelübersetzung und Medienkrieg.
In vier Teilprojekten konnten bis März 2021 mit Unterstützung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg die Donaueschinger Musikhandschriften im Umfang von ca. 230.000 Images digitalisiert und somit für die Forschung zur Verfügung gestellt werden. Damit ist die Digitalisierung des Gesamtbestandes an Musikhandschriften aus der Provenienz Donaueschingen zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Bestand, den Projektverlauf und dessen Ergebnisse.
Auf Pergament
(2022)
In seiner 1982 erschienenen überlieferungsgeschichtlichen
Arbeit über die ‚Rechtssumme‘ Bruder Bertholds konnte sich Helmut Weck auf mehr als 80 handschriftliche Textzeugen
stützen, die ihren Schwerpunkt vor allem im
oberdeutschen Sprachraum hatten.*1 Inzwischen
sind zwar weitere Handschriften und Fragmente
hinzugekommen – der ‚Handschriftencensus‘
verzeichnet aktuell 106 Einträge*2 –, doch Wecks
Ergebnisse haben trotz der nun vergrößerten
handschriftlichen Basis nichts von ihrer Gültigkeit
verloren. Einem Neufund wird man daher
keine besondere Bedeutung zumessen, zumal
wenn dieser (wie im vorliegenden Fall) verschollen
ist:
In dem zwischen etwa 1900 und 1911 angefertigten
Inventar der Büchersammlung von Johann
Nepomuk Graf von Wilczek auf Burg Kreuzenstein,
ca. 25 km nördlich von Wien gelegen, ist unter
der Nr. 6133 folgender Band eingetragen:*3
„Summa von Joh. v. Freiberg [sic !], übersetzt von Berthold,
Man., Perg., XV., Folio.“
„Man thut dem Hofe sehr unrecht, wenn man ihn einer allzustarken Sparsamkeit beschuldiget“, bemerkte 1784 der brandenburgische Historiker Philipp Wilhelm Gercken nach seinem Besuch in Karlsruhe; Anlass zu diesem Gerücht, so meinte er, habe wohl die Mutter des Fürsten gegeben, „die, bey dem Anfall des Baden Badenschen Landes, die zugleich mitgeerbte enorme Schuldenlast klüglich zu mindern suchte und daher die Sparsamkeit einführte, ohne die der ganze Staat vielleicht zu Grunde gegangen wäre“. Ob der Vorwurf der „allzustarken Sparsamkeit“ in seiner Pauschalität zutrifft, soll hier nicht entschieden werden. Das Motiv der Sparsamkeit drängt sich freilich auf, wenn man beide Hofbibliotheken, die annähernd zu
gleicher Zeit erbaut worden sind, miteinander vergleicht, erst recht, wenn man die beiden Schlösser in die Betrachtung einbezieht: Die Anlage des Karlsruher Schlosses ist wahrlich gegenüber der Dimension in Mannheim „bescheiden“.
Das Adjektiv „bescheiden“ trifft leider aber auch auf die Quellenlage zur Karlsruher Hofbibliothek zu. Zwar gibt es auch über die Mannheimer Hofbibliothek keine monographische Gesamtdarstellung, doch mangelt es insgesamt nicht an Literatur über das Schloss und die Schlossbibliothek. Anders in Karlsruhe, wo keine moderne Baugeschichte des Schlosses, geschweige denn eine Geschichte der Schlossbibliothek existiert. Das gilt auch für das vorhandene Bildmaterial: Beide Schlossbibliotheken existieren heute nicht mehr, beide Schlösser wurden 1944 zerstört, aber vom Mannheimer Bibliothekssaal sind immerhin Vorkriegsaufnahmen erhalten.
So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
Als der Markgraf von Baden erstmals die öffentliche Nutzung für die Bestände der Hofbibliothek in Karlsruhe regelte, wurden ab Beginn des Jahres 1771 geschätzt über 11.000 Bücher für eine (eingeschränkte) Allgemeinheit zugänglich. Dieser nicht übermäßig große Bestand verdoppelte sich bis 1772 und verdreifachte sich gar innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte, sodass er 1799 bereits auf 30.000 Bände geschätzt wurde. Doch welche Werke im Einzelnen damit gegen Ende des 18. Jahrhunderts für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung standen, bleibt eine weitgehend unbeantwortete Frage.
Aufgrund der historischen Umstände, die bereits vielfach aufgearbeitet wurden – namentlich die weitgehende Zerstörung des Bibliotheksbestands 1942 – ist eine Rekonstruktion des Bestandes von 1771 kaum mehr mit auch nur annähernder Vollständigkeit möglich.