Publikationen der BLB
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Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der Bücher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv für den Begriff „Bibliothek“, oder anders gesagt: Ein mit Büchern und Bücherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb
so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbestände geregelt wurde, nämlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden für die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausführlicher, was angesichts der sich ständig erweiternden Benutzungsmöglichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverhältnismäßig bürokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen – so ließe sich interpretieren – ein tiefes Misstrauen gegenüber den Nutzern offenbarte.
Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.
Wenn ein kultivierter Mensch des 9. Jh. den Blick zurück auf seine Bildungslaufbahn
warf, wird er sich kaum einer Zeit erinnert haben können, in der ihn
nicht Dichtung in irgendeiner Form beschäftigte. Die Dichtung des Alten Testaments,
die Psalmen, waren die ersten lateinischen Texte, mit denen die Schüler
die gelehrte Sprache lesen und schreiben lernten. Fabelschreiber wie Avian und
Moralschriftsteller wie Ps.-Cato waren die ersten Begleiter der Schüler in die Welt
des klassischen Lateins. Die großen christlichen Dichter der Spätantike, die
biblische Themen in klassische Formen gebracht hatten, waren unverzichtbare
Studienbücher der lernenden Jugend.
Schon früh wurde darauf Wert gelegt, dass die Schüler das Latein nicht nur
lesen, sondern schreiben und sprechen konnten. Ekkehard IV. hat uns in seiner
Fortsetzung der Casus St. Galli eine Anekdote aufbewahrt, mit der er aus einer
hundertjährigen Distanz die »gute alte Zeit« in der St. Galler Klosterschule zurückruft:
Salomo III., Bischof von Konstanz und Abt von St. Gallen und selbst
einst dort Schüler unter Notker Balbulus, ist zu Beginn des 10. Jh. zu Besuch im
Kloster und visitiert die Schule. Die Schüler setzen ihn aus Spaß als ihren Lehrer
ein, woraufhin er sie mit einer scherzhaften Strafe belegt, aus der sie sich befreien
müssen: »[Und als er dagegen fragte]: ›Wie das?‹, redeten ihn die ganz Kleinen nach ihrem
Wissen lateinisch an, die Mittleren rhythmisch, die übrigen aber metrisch, ja gar rhetorisch
wie für die Rednerbühne.«
Daraufhin freut Salomo sich, dass die Studien immer noch so gedeihen, wie sie es
in seiner Jugend getan haben; er fühlt sich offenbar an die eigene Schulzeit
erinnert. Die erzählende Quelle stimmt mit den Befunden der Handschriften
überein, wie im Kapitel zu St. Gallen gezeigt werden wird: Nach dem Elementarunterricht
lernten die Schüler zuerst rhythmische, dann klassisch-quantitative
Dichtung und zwar bis zur aktiven Kompetenz in beiden Formen. Nicht nur
Dichtung, sondern das Dichten selbst wurde gelehrt, wie man an den extemporierten
Versen der Schüler sieht. Auch von solchen Schülergedichten sind eine
Handvoll erhalten geblieben. Die Verwendung von Rhythmik und Metrik in der
Schule ist kein Phänomen vom Ende des Jahrhunderts, die Kontinuität des
Curriculums reicht viel weiter zurück: Schon in einer schulnahen Handschrift
vomBeginn des 9. Jh. findet sich diese charakteristische Kombination. Salomos
Schulerfahrung und die der chüler zu Beginn des 10. Jh. ist also Teil einer alten
St. Galler Tradition.
buochmeisterinne
(2021)
buochmeisterin, so nannte man im Mittelalter jene Schwester, die im Frauenkloster für Anschaffung, Aufbewahrung und Ausleihe der Bücher zuständig war. Auch in den Dominikanerinnenklöstern Freiburgs, deren vornehmstes der im 13. Jahrhundert gegründete Konvent von Adelhausen war, spielten Bücher eine zentrale Rolle im Leben der Frauengemeinschaften, sei es im Bereich von Erziehung, religiöser Bildung und Liturgie, aber auch im Kontext von Wirtschaft und Verwaltung. Ob von Amts wegen als Bibliothekarin oder Tischleserin, in der Chorgemeinschaft als Sängerinnen oder in der persönlichen Andacht: Die Frauen im mittelalterlichen Kloster waren auf vielfältige Weise alle buochmeisterinne.
Welche Arten von Büchern in Adelhausen und den befreundeten Dominikanerinnenklöstern im Mittelalter vorhanden waren und wer ihre Anschaffung und Benützung im Frauenkonvent organisierte, beleuchtete im Frühjahr 2021 die aus universitären Lehrveranstaltungen hervorgegangene Ausstellung im Wentzingerhaus. Zu sehen waren Exponate aus den Sammlungen der Stadt und der Adelhausenstiftung sowie Leihgaben aus Museen und Bibliotheken in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Gezeigt wurden Handschriften und Drucke aus dem Besitz der Freiburger Dominikanerinnen, deren im Adelhauser Neukloster vereinigte Bibliotheken nach der 1857 erzwungenen Auflösung verstreut worden waren. Für die Dauer der Ausstellung kamen sie zum ersten Mal wieder an einem Ort zusammen.
Das umfangreiche Katalogbuch, das wie die Ausstellung maßgeblich durch die Adelhausenstiftung Freiburg unterstützt wurde, stellt in über 20 Beiträgen die für die Ausstellung ausgewählten Werke ausführlich in Text und Bild vor. Über das Ende der Ausstellung hinaus bietet es somit eine umfassende Dokumentation und Weiterführung des Themas.
250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.
Vorbemerkung: Institutionen, staatliche Körperschaften zumal, haben nicht
anders als Menschen ihren individuellen Charakter. Geprägt werden sie
durch die Persönlichkeiten, die sie als Leiter über Jahre oder Jahrzehnte
führen. Dies gilt für eine Einrichtung wie eine wissenschaftliche Bibliothek,
die durch regelmäßige Erwerbungen stetig wächst und dadurch ein eigenes
inhaltliches Profil entwickelt, im Besonderen. Es lohnt sich daher, im Lichte
der Rede, die der erste Direktor der Karlsruher Hofbibliothek, Friedrich
Valentin Molter, am 1. Januar 1770 gehalten hat und die der eigentliche
Gegenstand dieses Beitrages ist (Abb. 5), zunächst ihren Autor in den Blick
zu nehmen. Schließlich hat Molter die Entwicklung der öffentlichen Hofbibliothek über fast vierzig Jahre, von 1770 bis 1808, verantwortet. Bereits seit 1756 war er für die fürstliche Privatbibliothek zuständig, die zum Kern
der späteren Hofbibliothek werden sollte.
Als der Markgraf von Baden erstmals die öffentliche Nutzung für die Bestände der Hofbibliothek in Karlsruhe regelte, wurden ab Beginn des Jahres 1771 geschätzt über 11.000 Bücher für eine (eingeschränkte) Allgemeinheit zugänglich. Dieser nicht übermäßig große Bestand verdoppelte sich bis 1772 und verdreifachte sich gar innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte, sodass er 1799 bereits auf 30.000 Bände geschätzt wurde. Doch welche Werke im Einzelnen damit gegen Ende des 18. Jahrhunderts für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung standen, bleibt eine weitgehend unbeantwortete Frage.
Aufgrund der historischen Umstände, die bereits vielfach aufgearbeitet wurden – namentlich die weitgehende Zerstörung des Bibliotheksbestands 1942 – ist eine Rekonstruktion des Bestandes von 1771 kaum mehr mit auch nur annähernder Vollständigkeit möglich.
„Man thut dem Hofe sehr unrecht, wenn man ihn einer allzustarken Sparsamkeit beschuldiget“, bemerkte 1784 der brandenburgische Historiker Philipp Wilhelm Gercken nach seinem Besuch in Karlsruhe; Anlass zu diesem Gerücht, so meinte er, habe wohl die Mutter des Fürsten gegeben, „die, bey dem Anfall des Baden Badenschen Landes, die zugleich mitgeerbte enorme Schuldenlast klüglich zu mindern suchte und daher die Sparsamkeit einführte, ohne die der ganze Staat vielleicht zu Grunde gegangen wäre“. Ob der Vorwurf der „allzustarken Sparsamkeit“ in seiner Pauschalität zutrifft, soll hier nicht entschieden werden. Das Motiv der Sparsamkeit drängt sich freilich auf, wenn man beide Hofbibliotheken, die annähernd zu
gleicher Zeit erbaut worden sind, miteinander vergleicht, erst recht, wenn man die beiden Schlösser in die Betrachtung einbezieht: Die Anlage des Karlsruher Schlosses ist wahrlich gegenüber der Dimension in Mannheim „bescheiden“.
Das Adjektiv „bescheiden“ trifft leider aber auch auf die Quellenlage zur Karlsruher Hofbibliothek zu. Zwar gibt es auch über die Mannheimer Hofbibliothek keine monographische Gesamtdarstellung, doch mangelt es insgesamt nicht an Literatur über das Schloss und die Schlossbibliothek. Anders in Karlsruhe, wo keine moderne Baugeschichte des Schlosses, geschweige denn eine Geschichte der Schlossbibliothek existiert. Das gilt auch für das vorhandene Bildmaterial: Beide Schlossbibliotheken existieren heute nicht mehr, beide Schlösser wurden 1944 zerstört, aber vom Mannheimer Bibliothekssaal sind immerhin Vorkriegsaufnahmen erhalten.
Die Regionalbibliotheken Deutschlands sind ein wichtiger
Akteur bei der Sicherung der textlichen Überlieferung. Sie haben sich daher dazu
verpflichtet, Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsgarantien zu
übernehmen und in den Verbundsystemen zu dokumentieren. Dies erfolgt, nach
den Vorgaben eines neuen Datenmodells, im Feld 4233 des PICA-Internformats
bzw. im Feld 583 des MARC-Austauschformats. Die Badische Landesbibliothek
berichtet in diesem Aufsatz über erste Anwendungen bei der Massenentsäuerung regionaler Literatur, bei der Kennzeichnung physischer und elektronischer
Pflichtexemplare und bei der digitalen Langzeitarchivierung.
Seit Beginn ihrer Digitalisierung 2010 liegt ein Fokus der
Badischen Landesbibliothek auf regionalen Beständen aus und zu Baden. Unter
diesen finden sich auch Reisebeschreibungen und Bildbände aus dem 19. Jahrhundert
mit zahlreichen Ansichten von Städten, Landschaften, Kirchen, Burgen,
Plätzen und weiteren Baudenkmälern aus dem Oberrheingebiet sowie wissenschaftliche
Literatur zum Rhein. Die Abbildungen werden mit angereicherten
Normdaten verknüpft und mittels Zuweisung der entsprechenden Koordinaten
auf einer Landkarte verortet. Dadurch kann die Badische Landesbibliothek ihren
speziell an Bildzeugnissen interessierten Nutzerinnen und Nutzern verschiedene
Rechercheeinstiege anbieten: Zugriff auf die einzelnen Abbildungen bieten ein
alphabetisches Ortsnamenregister, ein Suchschlitz oder die Verortung auf einer
Landkarte.
Nadeln im Heuhaufen
(2020)
Musikalien, insbesondere die für Aufführungen notwendigen Stimmen, waren in der
Vergangenheit in erster Linie Gebrauchsgegenstände, die nach ihrer praktischen Verwendung vielfach als nicht sammel- oder archivwürdig angesehen, sondern oft makuliert oder ganz vernichtet wurden. Anders verhielt es sich mit den Libretti: Sie waren
Sammelobjekte von Privatleuten, fanden aber auch Eingang in höfische Bibliotheken.
Häufig sind schon Einzelexemplare prachtvoll und aufwendig gebunden, nicht selten
aber in Sammelbänden buchbinderisch zusammengefasst.
Der Verlust von fast allen musikalischen Quellen ist für den Fall der Hofmusik in
Rastatt zu beklagen. Nach der Zerstörung Baden-Badens im Pfälzischen Erbfolgekrieg
hatte Markgraf Ludwig Wilhelm hier ein neues Schloss errichten lassen. Mit dem
Rastatter Frieden von 1715 entfaltete sich in der Folge das höfische Leben, zu dem auch
eine bedeutende Hofkapelle zählte. Rastatt blieb bis zum Aussterben der Linie im Jahre
1771 für gut ein halbes Jahrhundert Residenz der katholischen Markgrafen von Baden-Baden.
Flirting with the forbidden?
(2020)
In an oft-quoted section of his Apology, written in 1125 at the request of his friend William of St Thierry, Bernard of Clairvaux mounts a strenous attack on Cluniae excesses in food, clothing, and buildings, ridiculing his rival order's large churches and their sumptuous paintings that catch the worshipper's eye and, as Bernard laments, dry up his devotion. Fiant haec ad honorem Dei - 'You might say', Bernard concedes, if only as a rhetorical gesture, 'these things are all to the honour of God; nevertheless, just as the pagan poet Persius inquired of his fellow pagans, I as a monk ask my fellow monks: "Tell me, oh pontiffs (as he said), what is gold doing in the sanctuary?" I say (folowwing the meaning, not the meter): "Tell me, poor men, if you really are poor: what is gold doing in the sanctuary?" - in sancto quid facit aurum?'
Seit seinem Dienstantritt 1983 in der Landesbibliothek Karlsruhe hat Ludger Syré die Baden-Redaktion der Landesbibliographie Baden-Württemberg betreut. »Keine relevante Veröffentlichung über Baden entgeht ihm. Er sorgt dafür, dass der ›Lesestand‹ zum Oberrhein stets aktuell bleibt« (Julia Freifrau Hiller von Gaertringen). Im regionalisierten Baden sieht sich die Badische Heimat zunehmend auf Akteure außerhalb des Vereins angewiesen, die badische Themen behandeln. Mit der Regionalbibliographie, der Betreuung oberrheinischer Literatur im Lesesaal und Veröffentlichungen in verschiedenen
Vereinszeitschriften, u. a. auch in der Badischen Heimat, ist Ludger Syré ein ausgezeichnetes Beispiel für einen solchen Akteur. Wir bedanken uns bei ihm mit der Würdigung seiner Lebensleistung in Verbindung mit der Festschrift »Liber amicorum für Ludger Syré«.
Am 2. März 2007 wurde das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz novelliert und die rechtliche Möglichkeit geschaffen, elektronische Pflichtexemplare zu sammeln. Damit war Baden-Württemberg Vorreiter in Deutschland. Die Anwendung beschränkte sich aber zunächst auf die BOA-Plattform (baden-württembergisches Online-Archiv), auf der von den Landesbibliotheken frei zugängliche elektronische Dokumente und Webseiten abgelegt wurden. Die Sammlung verlegerischer Netzpublikationen sollte nun in einer eigenen Umgebung realisiert werden: im Mai 2018 startete das Projekt E-Pflicht Baden-Württemberg mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist in der zweijährigen Projektlaufzeit gelungen, ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest, zur Verbindung mit den zugehörigen Metadaten in der Verbunddatenbank des K10plus, zur Langzeitarchivierung und zur Nutzung und Präsentation inhouse zu entwickeln und auch in Produktion zu setzen. Über dieses System konnten bereits mehr als 60.000 E-Books in den Formaten PDF und EPUB angenommen und erfolgreich verarbeitet werden, darunter die Titel der meisten größeren Verlage des Bundeslandes.
At the Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) we offer a variety of e-resources
with different access requirements. On the one hand, there is free access to open
access material, no matter where you are. On the other hand, there are e-resources
that you can only access when you are in the rooms of the BLB. We also offer eresources
that you can access from anywhere, but you must have a library account
for authentication to gain access. To test the functionality of these access methods,
we have created a project to automatically test the entire process from searching our
catalogue, selecting a hit, logging in to the provider’s site and checking the results.
For this we use the End 2 End Testing Framework CodeceptJS.
Vor genau zehn Jahren, am 31. Juli 2009, wurde das Nibelungenlied in das
UNESCO-Weltregister Memory of the World aufgenommen. Das Internationale
Programmkomitee traf in Bridgetown (Barbados) die Entscheidung, der Text sei
das berühmteste Heldenepos in mittelhochdeutscher Sprache und gehöre zum
kulturellen Erbe der Menschheit.
Das Register zeichnet mit der Anerkennung aber nicht ein literarisches Werk
aus, sondern dessen Überlieferungsträger. Es listet kulturell bedeutsame und historisch
wichtige Dokumente von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken
und Museen und verpflichtet ihre Herkunftsländer, das ihnen anvertraute
Erbe vor Gedächtnisverlust und Zerstörung zu sichern. Zudem trägt es ihnen
auf, für die Verfügbarkeit der jeweiligen Dokumente zu sorgen und sie auf neuen
informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen.
Mit dem Titel ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Nibelungenlied-
Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek in München, der Stiftsbibliothek St. Gallen und der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe aufbewahrt werden. Die Handschrift C in der Badischen Landesbibliothek
ist die älteste und für die Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds,
das um 1200 aufgeschrieben wurde, aber auf ältere mündliche Traditionen
zurückgeht, bedeutendste Handschrift. Die strophische Dichtung erzählt
die Geschichte des Drachentöters Siegfried bis zu seinem gewaltsamen Tod und
die Geschichte von Kriemhilds Rache bis zum vollständigen Untergang der Burgunden.
Der Donaueschinger Wigalois
(2019)
Mit großzügiger Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Wüstenrot Stiftung konnte die Badische Landesbibliothek Ende 2018 die ehemals Donaueschinger Wigalois-Handschrift (Cod. Don. 71) erwerben, ein nationales Kulturdenkmal von exzeptionellem
Wert. Damit kehrt ein um 1420 in der berühmten Lauber-Werkstatt im oberrheinischen Hagenau produzierter und höchst erzählfreudig illustrierter Artusroman in seinen ursprünglichen Sammlungs- und Überlieferungskontext zurück.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Diese Heldengeschichte nimmt gleich zwei Mal ein gutes Ende: Natürlich heiratet
Ritter Wigalois schließlich die gerettete Königin und wird Herrscher von Korntin.
Weniger vorhersehbar war, dass die verschollene Handschrift mit den 30 wunderbaren
Illustrationen tatsächlich einmal nach Baden-Württemberg zurückkehren würde.