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„Man thut dem Hofe sehr unrecht, wenn man ihn einer allzustarken Sparsamkeit beschuldiget“, bemerkte 1784 der brandenburgische Historiker Philipp Wilhelm Gercken nach seinem Besuch in Karlsruhe; Anlass zu diesem Gerücht, so meinte er, habe wohl die Mutter des Fürsten gegeben, „die, bey dem Anfall des Baden Badenschen Landes, die zugleich mitgeerbte enorme Schuldenlast klüglich zu mindern suchte und daher die Sparsamkeit einführte, ohne die der ganze Staat vielleicht zu Grunde gegangen wäre“. Ob der Vorwurf der „allzustarken Sparsamkeit“ in seiner Pauschalität zutrifft, soll hier nicht entschieden werden. Das Motiv der Sparsamkeit drängt sich freilich auf, wenn man beide Hofbibliotheken, die annähernd zu
gleicher Zeit erbaut worden sind, miteinander vergleicht, erst recht, wenn man die beiden Schlösser in die Betrachtung einbezieht: Die Anlage des Karlsruher Schlosses ist wahrlich gegenüber der Dimension in Mannheim „bescheiden“.
Das Adjektiv „bescheiden“ trifft leider aber auch auf die Quellenlage zur Karlsruher Hofbibliothek zu. Zwar gibt es auch über die Mannheimer Hofbibliothek keine monographische Gesamtdarstellung, doch mangelt es insgesamt nicht an Literatur über das Schloss und die Schlossbibliothek. Anders in Karlsruhe, wo keine moderne Baugeschichte des Schlosses, geschweige denn eine Geschichte der Schlossbibliothek existiert. Das gilt auch für das vorhandene Bildmaterial: Beide Schlossbibliotheken existieren heute nicht mehr, beide Schlösser wurden 1944 zerstört, aber vom Mannheimer Bibliothekssaal sind immerhin Vorkriegsaufnahmen erhalten.
So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
Als der Markgraf von Baden erstmals die öffentliche Nutzung für die Bestände der Hofbibliothek in Karlsruhe regelte, wurden ab Beginn des Jahres 1771 geschätzt über 11.000 Bücher für eine (eingeschränkte) Allgemeinheit zugänglich. Dieser nicht übermäßig große Bestand verdoppelte sich bis 1772 und verdreifachte sich gar innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte, sodass er 1799 bereits auf 30.000 Bände geschätzt wurde. Doch welche Werke im Einzelnen damit gegen Ende des 18. Jahrhunderts für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung standen, bleibt eine weitgehend unbeantwortete Frage.
Aufgrund der historischen Umstände, die bereits vielfach aufgearbeitet wurden – namentlich die weitgehende Zerstörung des Bibliotheksbestands 1942 – ist eine Rekonstruktion des Bestandes von 1771 kaum mehr mit auch nur annähernder Vollständigkeit möglich.
Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der Bücher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv für den Begriff „Bibliothek“, oder anders gesagt: Ein mit Büchern und Bücherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb
so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbestände geregelt wurde, nämlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden für die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausführlicher, was angesichts der sich ständig erweiternden Benutzungsmöglichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverhältnismäßig bürokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen – so ließe sich interpretieren – ein tiefes Misstrauen gegenüber den Nutzern offenbarte.
Vorbemerkung: Institutionen, staatliche Körperschaften zumal, haben nicht
anders als Menschen ihren individuellen Charakter. Geprägt werden sie
durch die Persönlichkeiten, die sie als Leiter über Jahre oder Jahrzehnte
führen. Dies gilt für eine Einrichtung wie eine wissenschaftliche Bibliothek,
die durch regelmäßige Erwerbungen stetig wächst und dadurch ein eigenes
inhaltliches Profil entwickelt, im Besonderen. Es lohnt sich daher, im Lichte
der Rede, die der erste Direktor der Karlsruher Hofbibliothek, Friedrich
Valentin Molter, am 1. Januar 1770 gehalten hat und die der eigentliche
Gegenstand dieses Beitrages ist (Abb. 5), zunächst ihren Autor in den Blick
zu nehmen. Schließlich hat Molter die Entwicklung der öffentlichen Hofbibliothek über fast vierzig Jahre, von 1770 bis 1808, verantwortet. Bereits seit 1756 war er für die fürstliche Privatbibliothek zuständig, die zum Kern
der späteren Hofbibliothek werden sollte.
250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.
Die Badische Landesbibliothek zeigt bis Anfang Oktober 2014 eine Ausstellung zum Thema "Die Feldpresse des Ersten Weltkriegs" (Abb. 1 ist das Plakatmotiv der Ausstellung). Soldatenzeitungen, die an der Front mit mobilen Vervielfältigungsapparaten oder in den Druckereien besetzter Städte hergestellt wurden, spielten im Ersten Weltkrieg eine besondere Rolle, da der Angriffskrieg an allen Fronten sehr schnell in einen langwierigen Stellungskrieg überging. In den Gefechtspausen nahmen Langeweile und Überdruss überhand. Das Bedürfnis nach Zerstreuung befriedigten vor allem auch die Feldzeitungen, die von Soldaten für Soldaten hergestellt wurden. Schon die Zeitgenossen rühmten ihren hohen Wert als "Wellenbrecher gegen geistige Abspannung im grausamen Kriegslärm".
Manche Redaktion von Feldzeitungen in den besetzten Gebieten entwickelte sich zur kleinen Verlagsfirma mit Buchsortiment. Mit 30 solcher Unternehmen von allen Fronten, aus Schützengräben, Etappenorten, Genesungsheimen und Internierungslagern präsentiert die Badische Landesbibliothek in ihrer Ausstellung beispielhaft das ganze Spektrum der Feldpresse des Ersten Weltkriegs und den Ehrgeiz deutscher Frontsoldaten, den ersten Medienkrieg der Weltgeschichte publizistisch wirksam zu unterstützen.
Die Ausstellung »Schlaglichter – 100 Bücher des Jahres 1918« in der Badischen Landesbibliothek
zeigte vom 7. März bis zum 26. Mai 2018 eine Auswahl von hundert Büchern aus diesem Epochenjahr,
das mit dem Untergang der Monarchien und der Auflösung der Vielvölkerreiche zu Ende ging.
Alle Bücher sind entweder im Jahr 1918 neu erschienen – oder aber in einer den Zeitumständen angepassten
Neuauflage erstmals so herausgegeben worden. Es sind Bücher, für die trotz der schwierigen
politischen, militärischen und wirtschaftlichen Lage ein Absatz erwartet werden konnte. Und
auch wenn über vieles, was in diesem Jahr geschah, aus Zensurgründen nichts gedruckt werden
konnte, so sagen doch die Bücher von 1918 eine Menge aus über den Zeitgeist dieser Tage.
Insgesamt 28 Schlaglichter – zusammengestellt zu sechs Themenblöcken – fallen auf die Bücher
des Jahres 1918. Hinzugenommene Postkarten illustrieren die Einzelthemen höchst aufschlussreich.
Erarbeitet haben die Ausstellung sieben Bibliothekare und Bibliothekarinnen der BLB, die jeweils
aus ihrem eigenen Fachgebiet dazu beigetragen haben. So konnten sehr unterschiedliche Blickwinkel
eingenommen und vielfältige Aspekte beleuchtet werden.
Zwischen 1914 und 1918 legten Bibliotheken,
Archive, Museen und Privatpersonen überall im
Deutschen Reich Weltkriegssammlungen an, in
denen der Erste Weltkrieg als „große Zeitenwende“
akribisch dokumentiert wurde. Den Zeitgenossen
war wohl bewusst, dass sie den
ersten Medienkrieg der Geschichte miterlebten. Nie zuvor hatte die Publizistik eine
vergleichbare Rolle gespielt, nie zuvor die
Propaganda so entscheidenden Einfluss
gehabt. Und dieses Material wurde umfassend gesammelt.
Auch die Badische Landesbibliothek baute damals eine
Weltkriegssammlung auf, in der sie eine Vielzahl von
Feld-, Lazarett- und Lagerzeitungen, Besatzungs- und
Auslandszeitungen und andere Druckerzeugnisse versammelte.
Die Kriegszeitungen waren unter der Sammelsignatur
*Aa 61.2° geschlossen abgelegt. Auch die
zahlreichen Auswahl- und Erinnerungsbände, die die deutsche Feldpresse in den
Frontgebieten herausgab, waren fast alle vorhanden.
In der Nacht zum 3. September 1942 wurde die
Badische Landesbibliothek am Friedrichsplatz durch
Brandbomben vollständig zerstört. Sie verlor insgesamt
98% ihres Bestandes (367.000 Bände),
darunter sämtliche Materialien der Weltkriegssammlung.
Nur der Katalog blieb erhalten und
belegt, wie reichhaltig die Sammlung einmal gewesen ist.
At the Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) we offer a variety of e-resources
with different access requirements. On the one hand, there is free access to open
access material, no matter where you are. On the other hand, there are e-resources
that you can only access when you are in the rooms of the BLB. We also offer eresources
that you can access from anywhere, but you must have a library account
for authentication to gain access. To test the functionality of these access methods,
we have created a project to automatically test the entire process from searching our
catalogue, selecting a hit, logging in to the provider’s site and checking the results.
For this we use the End 2 End Testing Framework CodeceptJS.
Am 2. März 2007 wurde das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz novelliert und die rechtliche Möglichkeit geschaffen, elektronische Pflichtexemplare zu sammeln. Damit war Baden-Württemberg Vorreiter in Deutschland. Die Anwendung beschränkte sich aber zunächst auf die BOA-Plattform (baden-württembergisches Online-Archiv), auf der von den Landesbibliotheken frei zugängliche elektronische Dokumente und Webseiten abgelegt wurden. Die Sammlung verlegerischer Netzpublikationen sollte nun in einer eigenen Umgebung realisiert werden: im Mai 2018 startete das Projekt E-Pflicht Baden-Württemberg mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist in der zweijährigen Projektlaufzeit gelungen, ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest, zur Verbindung mit den zugehörigen Metadaten in der Verbunddatenbank des K10plus, zur Langzeitarchivierung und zur Nutzung und Präsentation inhouse zu entwickeln und auch in Produktion zu setzen. Über dieses System konnten bereits mehr als 60.000 E-Books in den Formaten PDF und EPUB angenommen und erfolgreich verarbeitet werden, darunter die Titel der meisten größeren Verlage des Bundeslandes.
Die Regionalbibliotheken Deutschlands sind ein wichtiger
Akteur bei der Sicherung der textlichen Überlieferung. Sie haben sich daher dazu
verpflichtet, Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsgarantien zu
übernehmen und in den Verbundsystemen zu dokumentieren. Dies erfolgt, nach
den Vorgaben eines neuen Datenmodells, im Feld 4233 des PICA-Internformats
bzw. im Feld 583 des MARC-Austauschformats. Die Badische Landesbibliothek
berichtet in diesem Aufsatz über erste Anwendungen bei der Massenentsäuerung regionaler Literatur, bei der Kennzeichnung physischer und elektronischer
Pflichtexemplare und bei der digitalen Langzeitarchivierung.
Donaueschinger Wappenbuch
(2012)
A number of german late medieval armorials belong to the Bodensee group, named after their
region of manufacture. Strictly speaking, they do not make up a series of copies, but they share a
number of features. All include many marker coats-of-arms, i.e. combinations of legends and
figures-of-arms unlikely to have been invented independently. Some are curious mistakes of actual
arms, but most belong to the imaginary arms attributed to non-christian realms or to names from
literature. Some armorials include segments of ternionen (three best of each), notably the Nine
Worthies, quaternionen (the Pillars of the Empire), and / or organize parts of the german nobility by
their membership of tournament societies. Woodblocks were used for prestamping the outlines of
shields, helmets and manteling, and several were reused for different armorials. It is likely that part
of the sources used wasere older collations owned by or readily accessible to the artisans
responsible. Except for short fragments copying was rarely used, but pick-and-mix would be the
favoured approach, though by which guiding principles still need to b e clarified.
Flirting with the forbidden?
(2020)
In an oft-quoted section of his Apology, written in 1125 at the request of his friend William of St Thierry, Bernard of Clairvaux mounts a strenous attack on Cluniae excesses in food, clothing, and buildings, ridiculing his rival order's large churches and their sumptuous paintings that catch the worshipper's eye and, as Bernard laments, dry up his devotion. Fiant haec ad honorem Dei - 'You might say', Bernard concedes, if only as a rhetorical gesture, 'these things are all to the honour of God; nevertheless, just as the pagan poet Persius inquired of his fellow pagans, I as a monk ask my fellow monks: "Tell me, oh pontiffs (as he said), what is gold doing in the sanctuary?" I say (folowwing the meaning, not the meter): "Tell me, poor men, if you really are poor: what is gold doing in the sanctuary?" - in sancto quid facit aurum?'
Nadeln im Heuhaufen
(2020)
Musikalien, insbesondere die für Aufführungen notwendigen Stimmen, waren in der
Vergangenheit in erster Linie Gebrauchsgegenstände, die nach ihrer praktischen Verwendung vielfach als nicht sammel- oder archivwürdig angesehen, sondern oft makuliert oder ganz vernichtet wurden. Anders verhielt es sich mit den Libretti: Sie waren
Sammelobjekte von Privatleuten, fanden aber auch Eingang in höfische Bibliotheken.
Häufig sind schon Einzelexemplare prachtvoll und aufwendig gebunden, nicht selten
aber in Sammelbänden buchbinderisch zusammengefasst.
Der Verlust von fast allen musikalischen Quellen ist für den Fall der Hofmusik in
Rastatt zu beklagen. Nach der Zerstörung Baden-Badens im Pfälzischen Erbfolgekrieg
hatte Markgraf Ludwig Wilhelm hier ein neues Schloss errichten lassen. Mit dem
Rastatter Frieden von 1715 entfaltete sich in der Folge das höfische Leben, zu dem auch
eine bedeutende Hofkapelle zählte. Rastatt blieb bis zum Aussterben der Linie im Jahre
1771 für gut ein halbes Jahrhundert Residenz der katholischen Markgrafen von Baden-Baden.
Die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (WLB) nehmen gemeinsam das Pflichtexemplarrecht für das Land Baden-Württemberg wahr. Zur Erinnerung: Seit der Änderung des Pflichtexemplargesetzes im Jahr 2007 sind auch digitale Publikationen der in Baden-Württemberg ansässigen Verlage an die beiden Landesbibliotheken abzugeben und von diesen entsprechend ihrer regionalen Zuständigkeit zu sammeln und zu archivieren. Die Plattform dafür
stellt das Baden-Württembergische Online Archiv BOA 18 dar, das vom Bibliotheksservice-
Zentrum Konstanz (BSZ) technisch betrieben und von BLB und WLB gemeinsam mit
dem Landesarchiv inhaltlich betreut wird.
Am 24. Oktober 2014 wurde in einem "Bibltioheksbrunch" des Deutschen Bibliotheksverbands - Landesverbands baden-Württemberg e. V. die Beta-Version des Portals "Bibliothek und Schule" freigeschaltet. Das Portal ist Teil der Internetplattform "Kultur und Schule" und vernetzt Bibliotheken aller Sparten mit Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten und Jahrgangsstufen. Die Internetplattform „Kultur und Schule" lädt Lehrerinnen
und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Ellern, Bildungsträger, Kulturschaffende und Kulturvermittler
dazu ein, sich zu informieren, miteinander in Kontakt zu treten und gemeinsame
Projekte durchzuführen.
Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
Erste Vorbemerkung: Der Verfasser ist in den zurückliegenden Jahren immer
wieder mit der Frage nach der modernen Landesbibliographie und ihren Dienstleistungen
für die Nutzer konfrontiert worden. Zu verschiedenen Anlässen hat er
seine Thesen als Einstieg in die Diskussion vorgetragen, meist vor Bibliographen,
manchmal auch vor Bibliothekaren und anderen Informationsspezialisten oder
vor Wissenschaftlern. Im Zentrum der Überlegungen stand dabei stets das Endprodukt,
so wie es der Nutzer als Internetangebot in Form eines webbasierten
OPAC vorfindet. Herstellungsverfahren und Arbeitsabläufe standen also nicht im
Fokus der Betrachtung und spielen im Folgenden auch nur insoweit eine Rolle,
wie sie das Rechercheangebot beeinflussen.