1973/1975
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Während die Erforschung der frühmittelalterlichen Ortsnamen seit jeher als ein
wichtiges Arbeitsfeld der Mediävistik gilt und Historiker und Philologen immer
wieder zu fruchtbarem Dialog und oft auch zu intensiver Zusammenarbeit anregte,
kann dies von der Beschäftigung mit den zahlreich überkommenen frühmittelalterlichen
Personennamen nicht in gleichem Maße festgestellt werden.
Und es ist gewiß kein Zufall, daß die Neubearbeitung des Altdeutschen Namenbuches
von Ernst Förstemann, die seit 1967 von Bruno Boesch koordiniert wird, sich zunächst auf die Ortsnamen konzentrierte. Denn die Erfassung der Personennamen
zu einem Personennamen-Förstemann ist bei weitem noch nicht so
weit gediehen, wie es bei den Ortsnamen doch aufs Ganze gesehen der Fall ist.
Was die rezente Mundart im alemannischen Gebiet - auf das ich mich im folgenden
beschränke - angeht, finden sich in den Wörterbüchern zahlreiche Hinweise
auf regional verschiedenen Gebrauch des grammatischen Geschlechts, die
freilich immer nur einige wenige einzelne Orte erfassen; die einzige das Problem
betreffende Karte gab H. Fischer 1895. Erst kürzlich empfahl D. Rosenthal am
Beispiel der/die bach sogar ausdrücklich „große Vorsicht" bei der
„Heranziehung des Genuswechsels für die Dialektgeographie", vor allem bei der
Beurteilung seiner Gesetzmäßigkeit und beim Schluß von rezenten auf
historische räumliche Lagerungen, da die Mundarten aufgrund partieller lautlicher
Entwicklungen in der Neuzeit gerade im Bereich der Flexionssysteme unterschiedliche
Aufnahmebereitschaft für den Einfluß der Hochsprache zeigen
Zu den methodischen Prämissen der Anfänge einer geschichtlichen Landeskunde
gehörte es, eine „innige Zusammenarbeit aller geschichtlich gerichteten Fächer"
herbeizuführen. Archäologie und Kunstgeschichte, Kirchen- und Wirtschaftsgeschichte,
Rechtsgeschichte und historische Sprachwissenschaft waren aufgerufen,
der Idee einer „geschichtlichen Landeskunde als gemeinsamer Plattform" als interdisziplinärem erkenntnisorganisierendem Prinzip allen Eigengesetzlichkeiten
zum Trotz zum Erfolg zu verhelfen. Der hat sich denn auch
seither in reichem Maße eingestellt, und gerade die einschlägigen Disziplinen
der Germanistik, (historische) Dialektgeographie und Ortsnamenforschung,
haben in den letzten Jahrzehnten - wesentlich mitbestimmt durch die Arbeiten
des Jubilars - für den alemannischen Bereich die landeskundliche Forschung
durch Erschließung neuen Materials und Verfeinerung der Methoden tatkräftig
gefördert. Mochte man es für einen Zufall oder allenfalls für ein Symptom des
damaligen problem- oder geistesgeschichtlich orientierten Zustandes der Literaturgeschichte
halten, daß bei der Aufzählung der angesprochenen „geschichtlich
gerichteten Fächer" in Hermann Aubins frühem programmatischem Aufsatz
die Literaturgeschichte fehlte, so gibt es doch zu Bedenken Anlaß, daß
sich dies in den nachfolgenden Arbeiten (mit Ausnahme der kritischen Erwähnung von Josef Nadlers Werk) kaum geändert hat und daß man noch ein
Vierteljahrhundert später in der Neubestimmung von „Sinn und Aufgaben
geschichtlicher Landeskunde" durch Karl Lechner den Beitrag der Literaturgeschichte
oder auch nur das Verlangen nach ihrer Teilhabe vergeblich sucht.
Unter all den Räumen und ,geschichtlichen Landschaften', die die verschiedenen
Disziplinen bis dahin entwickelt hatten, von der ökonomischen Landschaft bis
hin zur Sakrallandschaft, von den Hauslandschaften zu den Mundartlandschaften,
vermißt man literaturwissenschaftlich bestimmte Landschaften, wenn
man von der ,Volksliedlandschaft' absieht.
Bleibt sie also ohne fundamentum in re, die als Wort nicht so ungeläufige
Literaturlandschaft? Ist sie die Substantialisierung eines bloßen Begriffes?
Die im Titel steckende Frage richtet laut Art. 130 des Stadtrechts von Ravensburg
aus dem Jahre 13651 der Rat an den zuziehenden Neubürger, um ihn vor
Illusionen zu bewahren. [...]
Der Artikel setzt sich, wie man sieht, mit einer Reihe von Tatbeständen auseinander,
die bei der Verleihung des Bürgerrechts an einen Ausmann von Bedeutung
sind. Von ihnen soll uns heute nur einer beschäftigen, nämlich der, bei dem es um den ,unverraiten ammann' geht. Der Grund unseres besonderen
Interesses an der Formel wird im Verlauf der folgenden Darlegungen, wie wir
hoffen, einsichtig werden.