167.2019
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Kislau ist heute ein Begriff geworden. Was Dachau für Bayern und Oranienburg für Norddeutschland bedeutet, bedeutet Kislau für Baden. Dies wurde im Januar 1936 in einer Sonderausgabe des ‚Stürmer‘ behauptet. Dass sich im ehemaligen
Bischofsschloss Kislau im heutigen Bad Schönborn von 1933 bis 1939 ein Konzentrations- und Bewahrungslager befand, ist heute kaum bekannt. Während die später eingerichteten Konzentrations- und Vernichtungslager im kulturellen Gedächtnis stark verankert sind, wissen bislang nur wenige, dass bereits 1933 etwa 100 Konzentrationslager im Reichsgebiet errichtet wurden. Auch die Geschichte des badischen Konzentrationslagers Kislau ist noch nicht detailliert erforscht. Der 2012 gegründete Lernort Zivilcourage & Widerstand e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf dem Areal des ehemaligen Konzentrationslagers einen Lernort zu schaffen. Als frühes Lager steht Kislau an der Schnittstelle von Weimarer Republik und NS-Regime und damit von Demokratie und Diktatur. Am Beispiel Kislaus sollen in der Vermittlungsarbeit des Lernorts die Unterschiede beider Systeme herausgearbeitet und diskutiert werden. Hierfür bedarf es grundlegender Kenntnisse über die Geschichte des Ortes. In diesem Zusammenhang sind die Verfasserin und ihre Kollegin auch forscherisch tätig und versuchen, bestehende Forschungslücken sukzessive zu schließen.
Helmut Maurer
(2019)
Am 29. Dezember 2018 ist der Konstanzer Mittelalterhistoriker und langjährige Leiter des dortigen Stadtarchivs Helmut Maurer im Alter von 82 Jahren gestorben. Mit ihm verliert die südwestdeutsche Landesgeschichte einen ihrer prominentesten Vertreter. Die im Jahr 2017 zu seinem 80. Geburtstag erschienene Festschrift „Konstanz und der Südwesten des Reiches im hohen und späten Mittelalter“ enthält ein Schriftenverzeichnis mit 14 Monographien und über 200 Aufsätzen. Der Titel der Festschrift umschreibt zugleich den räumlichen und zeitlichen Haupthorizont von Maurers Forschungstätigkeit.
Der Kulturwald als Basis
(2019)
Die frühe Inanspruchnahme des Naturwaldes durch Menschen in Mitteleuropa ist in der Historie, im Naturschutz und im Forstwesen nicht gegenwärtig. Dort heißt es noch, eine erste schwächere Umgestaltung der Natur beginnt in der Baar
um 800 vor Christus, im Schwarzwald 1000 Jahre später um 800 nach Christus. Weiter gilt, die Römerzeit hätte den Schwarzwald nicht wesentlich durch Nutzung verändert; dies sei erst mit der Aufsiedlung durch die Klöster im Mittelalter
erfolgt. Demgegenüber belegen neuere Forschungen, dass der Übergang vom Naturwald zum Kulturwald im Nordschwarzwald etwa um 1200 vor Christus einsetzt. In der Keltenzeit (600–50 v. Chr.) hat der Nordschwarzwald bereits 30 bis 40 Prozent Wald an offene Landschaftsstrukturen verloren. Der verbliebene Wald wurde großflächig genutzt. In der Baar setzt der Übergang vom Naturwald zum Kulturwald um 3000 vor Christus ein. Zur Römerzeit war die Entwaldung weit vorangeschritten; bei Rottweil betrug die Bewaldung nur noch 30 Prozent Anteil an der Landschaft.
In dem bedeutenden Werk Exordium magnum Cisterciense, das um 1220 abgeschlossen wurde, beschrieb sein Verfasser, der Eberbacher Abt Konrad, Anfänge und Entwicklungslinien des Zisterzienserordens von der Gründung des Klosters Cîteaux im Jahre 1098 bis zu den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts. Das Exordium ist in sechs Bücher eingeteilt, wobei die ersten vier und die letzten zwei eine unterschiedliche Anordnung aufweisen. Im Prolog geht Abt Konrad zunächst auf den Inhalt seines umfangreichen Werkes ein: Er möchte den Beginn der ruhmvollen Geschichte seines Ordens aufzeigen, welcher „im Himmel Freude bereitet und auf Erden das Heil wachsen lässt“ (quae gaudia caelis parturit et terris parat incrementa salutis). Er will in seinen Darlegungen die ruhmvollen Taten der Väter beschreiben, die Cîteaux bewegten, auch von dem Eifer der Mönche in Clairvaux berichten, damit den Lesern seines Werkes eine spannende Lektüre geboten werde.
La douleur profonde
(2019)
Am Abend des 4. April 1783 traf eine kleine Reisegesellschaft in Paris ein. Es handelte sich um Markgräfin Karoline Luise von Baden und ihre Begleiter, ihren jüngsten Sohn Prinz Friedrich, Oberstallmeister Friedrich August von Üxküll, Hofdame Christine Franziska von Üxküll, Sekretär Georg Heinrich Vierordt und Vorreiter Martin Neukomm. Da die Markgräfin seit Anfang des Jahres wegen eines Treppensturzes und wegen des Todes ihrer langjährigen Sekretärin und Vertrauten niedergeschlagener Stimmung gewesen war, hatten ihr die Ärzte Ende März zur Luftveränderung und Ablenkung eine Reise nach Paris empfohlen. Sogleich waren die Vorbereitungen getroffen worden und in der Nacht auf den 1. April war die Fahrt – in großer Vorfreude auf Paris, aber unter striktem Inkognito, da sich die Markgräfin nicht imstande fühlte zu repräsentieren – losgegangen. Nachdem sie den 6. April mit Besichtigungen, Spaziergängen und einem Jahrmarktbesuch verbracht hatten, erlitt Karoline Luise abends in der Unterkunft einen Schlaganfall, der sie halbseitig lähmte. Mit der Nachricht dieses Vorfalls
wurde Vorreiter Neukomm nach Karlsruhe geschickt. Wegen des leichten Rückgangs der Lähmungserscheinungen und der geistigen Klarheit der Markgräfin hoffte man am Morgen des 8. April noch auf ihre vollständige Genesung. Am Mittag desselben Tages erlitt sie jedoch einen zweiten Schlaganfall und verstarb binnen weniger Sekunden.
Krieg der Federn
(2019)
Ein Jahr nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs hielt der gerade von der Universität Heidelberg nach Berlin berufene Philosoph und Theologe Ernst Troeltsch eine Rede mit dem Titel „Der Kulturkrieg“. In dieser Rede blickte Troeltsch auf
das vergangene Jahr 1914 zurück und erläuterte, wie die Deutschen sich zu Beginn des Kriegs erst einmal verblüfft den englischen und französischen publizitischen Angriffen auf ihren preußischen „Militarismus“ und ihre kulturzerstörende „Barbarei“ ausgesetzt sahen. Mit dem Begriff „Kulturkrieg“ beschrieb Troeltsch in dieser Rede vor allem ein intellektuelles Unternehmen der Feinde Deutschlands, einen geistigen Krieg, den Kulturkrieg, den unsere Gegner in der ganzen Welt, bei sich, bei den Neutralen, ja bei den Kolonialen gegen uns schüren und hetzen. Ähnlich argumentierte Troeltsch auch in seiner im selben Jahr verfassten Studie „Der Geist der deutschen Kultur“, in der er befand: Die homerischen Helden begleiteten ihre Kämpfe mit mächtigen Scheltreden, und so hat wohl immer der Kämpfende Lust gehabt, seinen Gegner auch als moralisch minderwertig zu bezeichnen. […] Das scheint ein psychologisches Gesetz zu sein und trifft […] auf alle kämpfenden Parteien zu. Aber das, was wir heute erleben, das ist darüber hinaus noch etwas ganz anderes. Es ist ein neues, durch die moderne Presse ermöglichtes Kriegsmittel. Es ist geradezu ein Kreuzzug oder ein Kulturkrieg gegen Deutschland, der vorhandene Gefühlsdispositionen und Gegensätze benutzt, um möglichst überall eine entschlossene und unüberwindliche Antipathie zu erzeugen.
Am 22. Februar 2018 wurde im Hauptstaatsarchiv Stuttgart die Südwestdeutsche Archivalienkunde als neues Themenmodul im landeskundlichen Informationssystem LEO-BW – Landeskunde entdecken online im Rahmen eines Workshops vorgestellt und freigeschaltet. Das vom Landesarchiv Baden-Württemberg (LABW) nachhaltig gepflegte Angebot lädt seitdem im Netz zur weiteren Mitarbeit ein. Mit der Freischaltung des Moduls wurde dessen Aufbau abgeschlossen, der als Projekt seit Oktober 2016 federführend vom Landesarchiv in Kooperation mit dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Tübingen durchgeführt und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Rahmen der „Landesinitiative ‚Kleine Fächer‘ in Baden-Württemberg“ gefördert worden war.
Die Geschichte des badischen Landesverbands der Deutschnationalen Volkpartei (DNVP) ist ein Desiderat der südwestdeutschen Landesforschung, obwohl die Partei eine nicht unwesentliche Rolle bei der Erosion der badischen Demokratie spielte. In Baden repräsentierte die DNVP bis zu den Landtagswahlen 1929, bei denen die rechtsextremistische NSDAP insbesondere den Deutschnationalen Stimmen abschöpfen konnte und mit sechs Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus einzog, alleine die rechte, ja rechtsradikale sowie deutlich antisemitisch eingefärbte Opposition, zumal sie anders als im Reich niemals an der Regierungsverantwortung beteiligt war. Gemäßigte rechte Elemente, die nicht in fundamentaler Opposition zum Weimarer Staat standen, wurden in Baden bis Mitte der 1920er Jahre ausgeschieden; so verteidigte der erste Landesvorsitzende Adelbert Düringer nach der Ermordung Walther Rathenaus die Verabschiedung des
Republikschutzgesetzes, woraufhin er aus der DNVP gedrängt wurde. In der Folgezeit betrieb die badische DNVP eine radikale Obstruktionspolitik gegen das „System Weimar“ und verteidigte alle rechtsradikalen Aktivitäten und Kampagnen. 1924 forderte sie im Landtag die Aufhebung des infolge des gescheiterten Hitler-Putsches erlassenen Verbots der NSDAP. Nach den Landtagswahlen im Oktober 1929 betrieben die badischen Deutschnationalen im Landtag unter ihrem Wortführer Paul Schmitthenner einen deutlichen Annäherungskurs an die NSDAP und unterstützten deren Anträge sowie provozierende Einlassungen. Der vorliegende Aufsatz ist ein Destillat der an der Universität Heidelberg vorgelegten und von Frank Engehausen sowie Eike Wolgast betreuten Masterarbeit und kann lediglich, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Quellenlage, neben der Gründungsphase vor allem auf die Jahre nach 1929 detailliert eingehen.
Am 29. November 1940 erhielten die Landräte und Polizeidirektoren der entsprechenden badischen Städte, sowie der Polizeipräsident von Mannheim ein Informationsschreiben des „Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen in Baden“ (abgekürzt G.J.V.) in Karlsruhe, Carl Dornes. Auslöser war die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden am 22. Oktober 1940 in das südfranzösische Lager Gurs. Einen Tag später hatte Gauleiter Robert Wagner in einem Erlass deren Vermögenswerte als dem Land Baden verfallen erklärt. Nun konzentrierte sich die Verwaltung und Verwertung des jüdischen Vermögens – so der Betreff im oben genannten Schreiben – auf die Sicherstellung von Kunstgegenständen in den verlassenen Wohnungen. Um zu vermeiden, dass wertvolle, d. h. museumswürdige Kunstgegenstände und Bibliotheken in öffentliche Versteigerungen gelangten, sollten solche Objekte von fachkundigem Personal der Landeskommissarbezirke Karlsruhe und Mannheim erkannt, aussortiert und gesondert gelagert werden. In Karlsruhe waren der kommissarische Leiter des Badischen Landesmuseums, Ludwig Moser, und ein zunächst namentlich nicht genannter Vertreter der Badischen Landesbibliothek für die Bewertung der Gegenstände vorgesehen. In den Städten Heidelberg, Freiburg und Konstanz
sollten ebenfalls Museumsmitarbeiter diese Aufgabe übernehmen. Für Karlsruhe wurde bestimmt, solcherart ausgesonderte Kunstgegenstände, Sammlungen und Teppiche im Badische Landesmuseum zu deponieren.
Seit einiger Zeit hat die fränkische Reichsritterschaft wieder die Aufmerksamkeit der Forschung auf sich gezogen, nachdem sie geraume Zeit doch stiefmütterlich behandelt worden war. Dabei standen noch immer die lange höchst kontrovers
diskutierten Fragen nach der Genese des ‚Corpus equester‘ und der Zeitpunkt oder Zeitraum von dessen ‚Geburt‘ sowie der Ausbildung der sechs Orte (Kantone) im Vordergrund. Mit der grundlegenden Darstellung durch Cord Ulrichs können diese Probleme als gelöst gelten. Eine andere Frage harrt dagegen noch immer der Beantwortung. Neben dem Ritterkreis auf Korrespondenztagen und dessen Untergliederungen in Orte (Kantone) auf Orttagen trat das Corpus sowohl nach außen als auch nach innen als handelnde Körperschaft auf. Das einzelne Mitglied dagegen, wenn es nicht gerade den Rang des Ritterhauptmanns bekleidete oder eine sonst wichtige Funktion einnahm, lässt sich nur als gleichsam anonymes ‚zoon politikon‘ fassen. Nicht minder blass blieb bisher das Wissen um die Binnenstruktur eines Kantons, versteht man darunter Faktoren wie Wirtschaftsweise, Bildungsinteresse, Lebensstil, Konnubium, Verhältnis zu den Untertanen und anderes mehr Freilich stößt die Klärung solcher Fragen im Rahmen eines Kantons an ihre Grenzen, da selbst in diesen die landschaftlichen Verhältnisse zu unterschiedlich sind.