168.2020
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Bis heute ist der Name Johann Schilters (1632–1705) für die Germanistik eng mit dem Werk des Thesaurus antiquitatum Teutonicarum und mit dem ersten großen Wörterbuch des Alt- und Mittelhochdeutschen, dem Glossarium ad scriptores linguae Francicae et Alemannicae veteris, verbunden. Dem Sammeln, Dokumentieren und Präsentieren des alten und ältesten deutschen Sprachgutes hat Schilter, von Hause aus Jurist und (Rechts-)Historiker, einen beträchtlichen Teil seines Arbeitslebens gewidmet. Erst posthum jedoch mit einem Abstand von zwei Jahrzehnten war sein Werk durch ein Bearbeiter- und Herausgeberkollegium zum Druck gebracht worden. Die Bestimmung des tatsächlichen Anteils Schilters an dem Gesamtwerk und insbesondere an dem Wörterbuch war daher später von einigen Unklarheiten geprägt. Auf der Basis des gedruckten Werkes selbst wie auch bislang unbeachteter Quellenbestände aus dem Nachlass Schilters konnten seine Rolle und seine Leistung nun genauer definiert werden.
Die folgenden Beiträge gehen auf den Workshop „Johann Schilter (1632–1705) im Kontext seiner Zeit. Forschungsperspektiven interdisziplinär“ zurück, den Almut Mikeleitis-Winter (Leipzig) und Kai H. Schwahn (Hamburg) im März 2019 in Hamburg durchgeführt haben. Die Idee, Johann Schilter in den Mittelpunkt einer interdisziplinär angelegten Untersuchung zu stellen, gründet in dem intensiven Austausch der beiden Veranstalter im Rahmen ihrer Schilter-bezogenen Projekte. Ausschlaggebend war die Erkenntnis, wie sehr die Beschäftigung mit einem (zeittypisch) vielseitig interessierten Gelehrten wie Johann Schilter von unterschiedlichen Perspektiven und Herangehensweisen profitieren kann. Das gilt insbesondere angesichts der Bedeutung, die Schilter von Zeitgenossen in den Bereichen der Rechtsgeschichte, Sprachforschung, Lexikographie und Kirchengeschichte beigemessen wurde, die in der Forschung bislang aber kaum
Beachtung fand. Von dieser Hochschätzung zeugen zum einen Schilters umfangreiche Korrespondenzen, die er mit bedeutenden Gelehrten seiner Zeit über konfessionelle und territoriale Grenzen hinweg führte, zum anderen die intensive
Rezeption seiner Werke. Mit seinen Arbeiten gehört Schilter zu den Vertretern einer integrativ und überdisziplinär ausgerichteten gelehrten Beschäftigung mit dem Mittelalter, die zum Ende des 17. Jahrhunderts einsetzte.
Ein Suchbefehl im Internet brachte es rasch zu Tage: 17.200 Einträge (14. Mai 2019) beschäftigten sich mit dem Begriff „Freiheitsstadt“. Es gab einige wenige Werbungen für zu beziehende anarchistische Postkarten. Ein paar private Einträge
benannten Kapstadt und Amsterdam als Freiheitsstädte. Doch nur eine Kommune schmückte und schmückt sich mit diesem Begriff höchst offiziell: Offenburg. Um Offenburg drehen sich daher auch die meisten einschlägigen Internetbeiträge. Auf der Homepage der Stadt ist zu lesen: „Offenburg versteht sich heute als ‚Freiheitsstadt‘ […] Mit der heutigen Kultur- und Erinnerungsstätte Salmen befindet sich in Offenburg eine Wiege der Demokratie in Deutschland. Es ist das Offenburger Freiheitsdenkmal! Am 12. September 1847 versammelten sich im Gasthaus Salmen um Friedrich Hecker und Gustav Struve
die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘. Diese verabschiedeten mit den Forderungen des Volkes das erste politische Programm in Deutschland, das die unveräußerlichen Menschenrechte einforderte“. Und weiter ist zu erfahren: „Die
Erinnerung an die revolutionäre Zeit hat sich im kollektiven Gedächtnis Offenburgs bis heute erhalten. Zum 150. Gedenken an die Ereignisse feierte die Offenburger Bevölkerung im Jahr 1997 über drei Tage hinweg das Offenburger Freiheitsfest. Mit dem jährlich am 12. September stattfindenden Salmengespräch und dem Freiheitsfest wird an die Verabschiedung der 13 Forderungen des Volkes durch die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘ erinnert.“
Francis Rapp
(2020)
„Ohne Ihren kritischen Geist aufzugeben, bitte ich Sie meine Aussage mit Wohlwollen und ein bisschen Nachsicht entgegen zu nehmen.“ Gemäß seiner sprichwörtlichen Bescheidenheit beginnt Francis Rapp, Professor an der Universität Straßburg, Mitglied des „Institut“, Primus inter pares im Elsass, seinen Beitrag über die elsässische Geschichtsschreibung zwischen 1945 und 1970 (Revue d’Alsace 2007, S. 49). Dieses sich wiederholende Ritual kündigt aber keine vertrauliche Mitteilung, sondern ein äußerst seltenes Lippengeständnis an die eigene Geschichte an: „Ich gehörte zu denen, die sich an diesen (französischen) Farben erfreuten.“ Hinter dieser Aussage versteckt sich ein Schweigen, eine Zäsur in seinem Leben. Francis Rapp unterlässt es zu sagen, dass er 1926 in Straßburg geboren ist und dass sein Jahrgang, 1944 achtzehn Jahre alt, zur Hälfte in die Wehrmacht und zur anderen Hälfte in die SS eingezogen wurde. Und man wird nur über Umwege erfahren, dass er gehungert hat, um nicht fort zu müssen, dass er davon an bleibenden Schäden litt, die ihn daran hindern werden seinen Lebenstraum zu erfüllen, nämlich Offizier in der französischen Luftwaffe zu werden.
Am 18. März 1533 unterhielt man sich im Hause Luther über ein den Zeitgenossen offenbar allgemein bekanntes, wenngleich in mancherlei Hinsicht erkennbar rätselhaftes Phänomen. Folgt man der späteren Stilisierung des Tischgesprächs, war zunächst Philipp Melanchthon darauf zu sprechen gekommen: „Der Veitstanz ist nur eine teuflische Besessenheit.“ Martin Luther antwortete: „Das Gespinst nimmt immer mehr ab.“ Und Melanchthon stimmte ihm zu: „Der Satan verlegt sich schon auf eine neue Art von Täuschung“. Letzterer stammte bekanntlich aus Bretten, er konnte den sogenannten „Veitstanz“ daher aus seiner weiteren Heimat kennen. Im Sommer 1518, wenige Monate, nachdem Luther mit seiner Kritik an der kirchlichen Heilsvermittlung an die gelehrte Öffentlichkeit getreten war, hatten in Straßburg (und vereinzelt auch in Basel) Hunderte wochenlang auf den Straßen und Plätzen der Stadt getanzt. In Wittenberg wusste man davon nur vom Hörensagen. Immerhin aber sollte dies dazu genügen, dass gerade die Publizistik der Reformationszeit jenen merkwürdigen Begriff zu einem feststehenden Topos der deutschen Sprache hat werden lassen. Als vorgeblich historisches Beispiel für massenpsychologische Suggestionen aller Art, für die ekstatische Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung,
kennt darum auch der heutige Sprachgebrauch noch den „Veitstanz“, der irgendwo ausbricht bzw. den irgendjemand aufführt. Das Gespräch unter den Reformatoren zeigt nun, dass dieser Sanct veits tantz zu ihrer Zeit durchaus Breitenwirkung hatte. Und offensichtlich blieb er lange ein diskussionswürdiges Problem.
In der Reichenau-Festschrift von 1925 hat Joseph Sauer in seinem Beitrag „Die Monumentalmalerei der Reichenau“ die gemalten Architekturkulissen in Reichenau-Oberzell ausführlich berücksichtigt. Sie erfüllen „eine künstlerische Funktion. Nicht nur daß sie die weit auseinandergezogenen Kompositionen zusammenhalten und gliedern [...], im Einzelfall haben sie auch noch die künstlerischen Absichten besonders zu steigern“. Die verschiedenen Typen von Türmen sind so beschrieben: Sie „stehen hinter oder auch vor den Stadtmauern; bei einem völlig sichtbaren Stadtbild gewöhnlich in der Zweizahl [...]; der
Zweizahl entsprechend wechseln Rund- und quadratischer Turm miteinander ab [...]. Die quadratischen, durchweg über Eck gezeigten Türme sind [...] in den einzelnen Stockwerken reich gegliedert [...], die einzelnen Stockwerke durch kräftige Gurtgesimse geschieden [...]. Wenn man einen solchen freistehenden, nach oben sich verjüngenden quadratischen Turm im Bild des Seesturms noch als Leuchtturm erkennen kann, so leuchtet die Zweckbestimmung eines ganz gleichen Turmes neben dem sitzenden Hohenpriester im Bilde des Aussätzigen nicht ohne weiteres ein. Hart am Bildrand scheint er lediglich die Funktion zu haben, die Kompositionslücke hier zu schließen. Die realistische Darstellung ist also einer rein künstlerischen Erwägung geopfert: die Realität dem Ornament gewichen“.
1933, dem Jahr der Machtergreifung Hitlers, veröffentlichte Eberhard von Künßberg, Leiter des renommierten „Deutschen Rechtswörterbuchs“ und Honorarprofessor an der Ruperto Carola, in den ‚Heidelberger Jahrbüchern‘ eine Studie über „Rechtsverse“. Gewidmet ist diese Darstellung der Rechtssprache als Formkunst seiner Frau Katharina von Künßberg, welche er am 14. Oktober 1910 geheiratet hatte. Sie selbst, eine geborene Katharina Samson, entstammte einer jüdischen Kaufmannsfamilie. Keine zehn Jahre später, nach dem Tode ihres Mannes, erhielt sie 1942 von der Heidelberger Gestapo die Aufforderung, „sich für einen Transport nach Osten vorzubereiten“. Das frühzeitige Ende ihrer „Lebensreise“ mit der letzten Station in einem der nationalsozialistischen Vernichtungslager schien bevorzustehen. Es kam jedoch anders.
Die Rheinbrücke in Breisach
(2020)
Am 22. Oktober 2020 jährt sich zum 80. Mal die Deportation von 6.504 Deutschen jüdischer Herkunft in das französische Internierungslager Gurs am Fuß der französischen Pyrenäen. Im kollektiven Gedächtnis Südwestdeutschlands ist das Lager Gurs dadurch zentral mit den Opfern der sogenannten „Oktoberdeportation“ verbunden. Die Vorbereitung der „Judenaktion in Baden und in der Pfalz“ erfolgte von langer Hand und lieferte eine Art Masterplan für künftige Vertreibungen der Juden aus Deutschland.
Die Geschichte der Korrektion des Oberrheins zwischen 1817 und 1876, mit der der Flusslauf zwischen Basel und Worms um über 80 Kilometer begradigt wurde, und die Persönlichkeit ihres Protagonisten, des Ingenieurs Johann Gottfried Tulla
(1770–1828), sind seit nunmehr 150 Jahren Gegenstand immer neuer wissenschaftlicher und populärer Veröffentlichungen. Die Historisierung und Popularisierung von Projekt und Person setzte um 1870 und damit kurz vor der Vollendung der Korrektur im Jahr 1876 mit ersten umfangreicheren Dokumentationen und der Errichtung des „Tulla-Turms“ bei Breisach ein. Beschäftigten sich zunächst vorrangig die Nachfolger des Leiters der badischen Wasser- und Straßenbaudirektion mit voluminösen Denkschriften aus Ingenieurssicht mit dem Projekt, so leuchteten im 20. Jahrhundert unter anderem Franz Schnabel, Arthur Valdenaire, Hans Georg Zier und viele andere zahlreiche technik-, landes- und biographiegeschichtliche Facetten aus. Nachdem der Autor dieses Beitrages vor nunmehr gut zwei Jahrzehnten an dieser Stelle die Neubewertung einiger Sachverhalte aus vorrangig umweltgeschichtlicher Sicht vorgeschlagen hatte, haben sich seither im Zuge des Aufschwungs der umwelthistorischen Forschung auch profilierte US-amerikanische Forscher wie David Blackbourn und Marc Cioc dem Thema aus diesem Blickwinkel zugewandt. In ihren Forschungen traten unter anderem verstärkt einzelne Umweltprobleme wie der langfristige Rückgang der Biodiversität sowie Fragen der Wasserverschmutzung in den Blick,
wobei die Person Tullas teilweise noch stärker als in der älteren Forschung stilisiert wurde, so z.B. als „The man who tamed the wild Rhine“ (Blackbourn), bis hin zu der Feststellung: „Tulla was for the Rhine what Napoleon was for Europe“ (Cioc).
Für die „SchUM-Stätten“, die hochmittelalterlichen Kult- und Gemeindebauten der ehemaligen jüdischen Gemeinden in Worms und Speyer sowie ihre hochbedeutenden Friedhöfe in Mainz und Worms, wurde im Januar 2020 der Antrag zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste eingereicht. Die mehrteiligen Gemeindezentren, d. h. der Judenhof in Speyer und der Synagogenbezirk in Worms mit ihren Bauten, haben ebenso wie die beiden Friedhöfe mit ihren Grabsteinen und Funktionsbauten nicht nur aus Sicht der Antragsteller einen „außergewöhnlichen universellen Wert“, wie ihn die UNESCO für Welterbestätten voraussetzt. Nicht in den Antrag aufgenommen sind der ehemalige Synagogenbezirk in Mainz, der lokalisierbar, aber modern überbaut ist, sowie der ehemalige Friedhof in Speyer, der nach Einrichtung des neuen Hauptfriedhofs 1888 parzelliert und überbaut wurde.