13.2019
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Am 7. Mai 1518 schreibt Johannes Reuchlin einen Brief an Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen. Der Kurfürst hatte den 63jährigen Humanisten um Rat gebeten: Er wolle an seiner Landesuniversität in Wittenberg je einen Lehrstuhl für die
Hebräische und die Griechische Sprache schaffen – wen könne Reuchlin empfehlen? Reuchlin antwortet ausführlich – unter anderem Folgendes: Der anndern sprach halb, griechesch genannt, hab ich mich unnderfangen zuo volbrinngen uewer sonnderes getruwen, das ir gnediglich zuo mir haben, unnd bin inn willen, minen gesippten fruent, den ich vonn siner jugent uff soellich sprach unnderwisen unnd gelert hab, ann das ort zuo schicken […] maister Philipps Schwartzerd von Bretten, […] den ich doch der hohenschuol Inngollstatt versagt hab, dann er ist zuo Tuewingen eerlich unnd wol, ouch sines sollds halb nutzlich gehallten unnd fuersenhen, unnd hat daselbst ain erber ußkommen. Die Rede ist von dem Mann, den wir als Philipp Melanchthon kennen – hier begegnet er als Schützling Reuchlins, der versucht, ihn Friedrich dem Weisen unter Berufung
auf drei Gesichtspunkte schmackhaft zu machen: 1. Er selbst, Reuchlin, habe Melanchthon als Kind unter seine Fittiche genommen. 2. Melanchthon ist begehrt: Es gibt schon anderweitige Versuche, ihn zu berufen, sowie 3. in Tübingen weiß man Melanchthons Talente durch eine entsprechend dotierte Stelle zu würdigen. Von einem vor 1518 liegenden Versuch, Melanchthon nach Ingolstadt zu holen, haben wir keine Kenntnis – dafür aber von den anderen beiden Faktoren, die Reuchlin nennt: Die ersten Kontakte zwischen den beiden in Melanchthons Kindheit und Melanchthons Jahre in Tübingen. Beide Berührungspunkte zwischen dem Praeceptor Germaniae und dem Praeceptor seiner Jugend sollen im Folgenden etwas näher dargestellt werden. So wird hoffentlich deutlich werden, warum und in welcher Weise man ihr Verhältnis in der Tat unter die Überschrift der „Begabtenförderung im 16. Jahrhundert“ stellen kann.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.