Heft 1
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1795 kam Dr. Karl Theodor Huber, geboren 1758 in Nendingen bei Tuttlingen, als „Regierungsadvokat“ der vorderösterreichischen Verwaltung nach Triberg, 1797 wurde er „Obervogt“ der Herrschaft Triberg. In seiner beruflichen Karriere mußte er alle Verwicklungen und politischen Irrwege seiner Zeit erleben, also wurde er Obervogt des Herkules von Modena, 1803 Obervogt des Erzherzogs Ferdinand von Österreich, 1806 war er für einige Monate im Dienst des Königs von Württemberg, wurde schließlich der erste badische Obervogt bzw. Oberamtmann Tribergs, ein „Beamter von Gottes Gnaden“, wie ihn Heinrich Hansjakob rühmte. Seine Initiativen und Maßnahmen, die Lebensbedingungen in seinem Amtsbezirk zu verbessern, neue Erwerbsquellen zu erschließen, waren beispielhaft, fanden aber nicht immer die Zustimmung und Anerkennung der Regierung.
In diesem der amtlichen Landesforschung und -beschreibung gewidmeten Symposion soll dem badischen Landesteil, der hierbei eine eigene Entwicklung aufweist, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ich bin der Aufforderung, das einleitende Referat zu halten, gerne gefolgt, bin ich doch der Landesbeschreibung seit nunmehr 45 Jahren verbunden, seit ich zunächst an der Kreisbeschreibung von Öhringen, dann an der von Freiburg und jetzt an der von Emmendingen mitgewirkt und dabei selbst viel gelernt habe. Zudem fühle ich mich persönlich den beiden Landesteilen Baden und Württemberg, die nach langer Vorgeschichte zueinander gefunden haben, gleich verbunden. Württemberg ist die Heimat meiner Vorfahren seit 500 Jahren, hier habe ich meine Studien-, Schuldienst- und anfängliche Hochschuldienstzeit in Tübingen, Biberach und Stuttgart verbracht. Doch dann habe ich mich gefreut, nach Freiburg berufen zu werden und fühle mich seitdem in Baden mindestens genau so wohl wie in Württemberg. Dazu trägt auch das österreichische Flair des Breisgaus bei, habe ich doch meine Jugend im Wiener Raum verbracht und kehre nun so im ehemals habsburgischen Freiburg zu meinen Anfängen zurück. So dürfte hinreichend legitimiert sein, daß ich heute über die Landesbeschreibung, speziell Badens, spreche.
Die untersuchten mittelalterlichen Burgen liegen in Nordbaden an der Bergstraße zwischen Dossenheim und Leutershausen auf den Höhen über dem Rheingraben. Die Gemarkung Schriesheim trennt die Hirschburg und das Schanzenköpfle von den Dossenheimer Burgen Schauenburg und Kronenburg. Die Wolfsburg im Wolfsgrund unter der Hohen Nistler auf Gemarkung Dossenheim war keine militärische Anlage, sondern ein Viehstall mit Wohnräumen. In den Alpen würde man Sennhütte
sagen. Sie dürfte vom Mittelalter bis in die Neuzeit existiert haben. Verfall im 30-jährigen Krieg kann nicht ausgeschlossen werden, da Musketenkugeln gefunden wurden.
Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.