Heft 1
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Ein junger Mann überlebt das »Dritte Reich« nur mit größter Not. Er hatte sich im totalitären Weltanschauungsstaat in Not gebracht – auf Grund seines christlichen Glaubens konnte er nicht anders. Der »Fall« von Ernst Münz lässt sich mit den Akten aus Kirche und Justiz und einem Nachlass nachzeichnen. So ergeben sich Einblicke ins kirchliche Alltagsleben während der ideologischen und organisatorischen Unterdrückung zwischen 1933 und 1945, einem sehr gut erforschten Zeitabschnitt in der Kirchengeschichte auch in Baden.
Johann Peters Kalendergeschichte Der fromme Rat wurde 1814 von konservativ-katholischer Seite benutzt, um die Vertreter einer katholischen Nationalkirche Badens – allen voran Ignaz von Wessenberg – zurückzudrängen. Die Geschichte musste auf Druck der Zensur aus dem Rheinländischen Hausfreund entfernt werden. Ein Dokument der Auseinandersetzung Hebels
mit diesem Ärgernis ist ein Bild seiner Person mit Elisabeth Baustlicher von Carl Josef Agricola. Die Karriere Hebels stockte in der Folge des Vorfalls, nahm aber mit der Einführung der Badischen Verfassung 1818 und seiner Berufung zum Prälaten 1819 noch einmal Fahrt auf. Wessenberg und Hebel versuchten in den folgenden Jahren gemeinsam in der ersten Kammer
gemeinsame evangelische und katholische Vorhaben voranzutreiben. Am Ende setzte sich die katholische Lösung eines von Rom abhängigen Erzbistums durch.
»… und ruht in Gottes Hand«
(2021)
Die Union der lutherischen und reformierten Kirche in Baden ist von der Geschichte des entstehenden Großherzogtums nicht zu trennen. Möglich wurde die Union durch die Auflösung des konfessionellen Kirchentums. Sinnvoll wurde sie als Bündelung der protestantischen Kräfte in einer mehrheitlich katholischen Bevölkerung und zur Konsolidierung der als Staatsanstalt begriffenen Kirche. In kirchlicher Sicht ging es um zwei Errungenschaften: die Bildung einer vereinigten Kirche aus dem Geist der freien Schriftforschung und einer für die Kirchengemeinschaft tragfähigen konsensualen Lehre im Abendmahl. Nicht vollendet war die Union für die, denen zur freien Kirche auch die Freiheit einer selbständigen Kirche gehörte, die in der verfassungsmäßigen Gestalt der Generalsynode als Repräsentativorgan zur Geltung kommen sollte. Darin liegt die geschichtliche Dynamik der der Unionskirche im 19. Jahrhundert.