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Im Oktober 1807 wurde in Karlsruhe der Evangelische Oberkirchenrat als neue Behörde installiert. In ihr wurden die bisher bestehenden Kollegien des evangelisch-lutherischen Kirchenrats in Karlsruhe und des reformierten Kirchenrats-Kollegiums in Heidelberg, die damit beide aufgelöst wurden, in einer einheitlichen Verwaltung zusammengefasst. Wir haben es hier mit einem ersten Schritt zu einer „Union“ der beiden Konfessionen zu tun, wenn sie auch verordnet und zunächst nur auf die Verwaltung bezogen war. Die Vorgeschichte dieser „Verwaltungs-Union“ reicht knapp fünf Jahre zurück. Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss hatte die Markgrafschaft Baden im November 1802 unter anderem von Teilen des rechtsrheinischen Gebiets der Kurpfalz Besitz ergriffen. Damit hatte sie – nach dem Anfall der katholischen Markgrafschaft Baden-Baden 1771 – ein zusätzliches konfessionspolitisches Problem „geerbt“, denn die Kurpfalz war stark reformiert geprägt, während die alte Markgrafschaft Baden-Durlach ein lutherisches Territorium (mit einigen wenigen Waldensergemeinden) gewesen war. Diese Situation verschärfte sich 1806 mit dem Anfall weiterer Gebiete, darunter Teile des Herzogtums Leiningen, in dem es ebenfalls einen starken reformierten (ehemals kurpfälzischen) Bevölkerungsanteil gab.
1316 stiftete die adlige Elisabeth von Bisingen zum Gedächtnis an ihren verstorbenen Ehemann dem Johanniterorden ein Haus in Lenzkirch. Es diente zwanzig Jahre lang als Unterkunft für Angehörige des Ordens und für Frauen in Not. Der
folgende Beitrag beleuchtet die Familienverhältnisse der Stifterin, die materielle Ausstattung des Hauses und seine Funktion für die Bewohner und den Orden. Er eröffnet damit an einem Beispiel aus unserer Region Einblicke in adlige Besitzverhältnisse, Geschlechterrollen und Jenseitsvorstellungen im späten Mittelalter.
Abseits?
(2007)
In einem Buchkatalog fand ich kürzlich folgende Denkwürdigkeit: Was ist der Unterschied zwischen einem Historiker und Gott? – Gott kann die zurückliegende Geschichte nicht mehr ändern. Als „Sportpfarrer“ der Evangelischen Landeskirche in Baden – oder in der aktuellen Sprache Kanaans: „Landeskirchlicher Beauftragter für Sport und Vereine“ – und „WM-Pfarrer“ der Evangelischen Kirche in Deutschland – auch hier die Übersetzung in die Sprache Kanaans: „Beauftragter zur Vorbereitung der Fußball-WM 2006“ –, als solcher wäre ich natürlich ebenfalls versucht, die Geschichte der Kirche mit dem Sport, mit Körper und Bewegung nicht nur zu be-, sondern auch umzuschreiben, mithin zu ändern. Unstrittig hat die westliche Kirche zu einer Abwertung des Körpers über Jahrhunderte hinweg beigetragen, und dabei ist es nur ein schwacher Trost – aber immerhin ist es einer! –, dass für diese unselige Geschichte nicht biblische, sondern antike heidnische Traditionen verantwortlich zu machen sind. Biblisch dagegen ist eine ganzheitliche Sicht des Menschen, nicht eine Dichotomie von Leib und Geist/Seele.
In einem Überblick über den Stand der Erforschung der badischen Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts benennt Udo Wennemuth zahlreiche Desiderate, nicht zuletzt über die eigentlich gut und breit erforschte Zeit des „Dritten Reiches“. Unter anderem führt Wennemuth aus: „Die Arbeit der Kirche im ‚Untergrund‘ ist noch unerforscht. Manches weiß man vom Hörensagen.“ Eine Auswertung von Quellen stünde jedoch aus. Auf Grund der Aktenlage bleibt es schwierig, das real Erlebte zu rekonstruieren – selbst dann, wenn zahlreiche Materialien vorliegen. Ehemalige „Deutsche Christen“ (DC), sofern sie den Krieg überlebten, verwahrten nach 1945 zahlreiche Dokumente und haben diese nicht selten noch zu Lebzeiten vernichtet, um weitere eigene Verstrickungen nicht bekannt werden zu lassen. Auch bei der Bekennenden Kirche (BK) können, so Wennemuth, nicht „[d]ie gesamten internen Prozesse“ beschrieben werden. Hier fehlt oft das Material, das vor 1945 ja außerordentlich belastend gewesen wäre. Die volkskirchliche „Mitte“ dagegen hat ihre Positionen nicht detailliert begründet und eher versucht, sich nicht zu äußern, so dass nur das Archivmaterial des traditionellen kirchlichen Alltags entstand. Manfred Gailus resümiert forschungsgeschichtlich zu Recht: „Eine Sozialgeschichte des Kirchenvolkes im NS-Staat steht sowohl für den Protestantismus als auch für den Katholizismus noch aus.“
Exorzismus, Esoterik und Betrug - frühneuzeitliche Schatzgräberei in Vorarlberg und Liechtenstein
(2011)
In der Frühen Neuzeit erschien das sogenannte Schatzgraben – ähnlich wie etwa die Alchemie oder das Hüten von Alraunen – manchem als eine reale Möglichkeit, die eigenen
Lebensbedingungen rasch zu verbessern. Da
bei der Schatzgräberei aber nicht Grabungstätigkeiten, sondern magisch-religiöse Zeremonien im Vordergrund standen, wird dafür oft
gleichbedeutend der Ausdruck „Schatzbeten“
verwendet. Die begehrten Schätze stellte man
sich entweder wie Lebewesen vor, die man
anlocken und bannen konnte, oder man kannte
bestimmte Orte, wo sie verborgen sein sollten.
Beide Vorstellungen schlossen einander nicht
aus. Manchmal jedoch mussten solche Örtlichkeiten erst durch magische Rituale festgestellt werden. In einem nächsten Schritt galt
es, die Hüter der begehrten Reichtümer zu
bestimmen. Als solche kamen Teufel, die man
zur Preisgabe der Schätze zwingen musste,
oder Geister von Verstorbenen, die sich zu
Lebzeiten etwas zuschulden hatten kommen
lassen, in Frage. Da Letztere auf ihre Erlösung
warteten, konnte die Hebung der von ihnen
gehüteten Schätze als Belohnung für ein gutes
Werk verstanden werden.
Der Wechsel der Konfession in der Frühen Neuzeit hat bislang vor allem im Phänomen der Fürstenkonversionen des 17. und 18. Jahrhunderts das Interesse der Forschung gefunden. Im Mittelpunkt des Interesses standen einerseits die Beweggründe
der Konvertiten, unterschieden nach religiösen oder politisch-dynastischen Motiven. Zum anderen fanden die Auswirkungen des Konfessionswechsels eines Landesherrn auf seine Untertanen Aufmerksamkeit. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von
1555 galt das Prinzip, daß die Untertanen der Konfession des Landesherrn angehören sollten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Fürstenkonversion somit zumeist den Religionswechsel der Einwohnerschaft eines ganzen Territoriums
zur Folge. Am Oberrhein bietet die Markgrafschaft Baden-Baden ein Paradebeispiel für die erzwungene Konversion der Untertanen nach dem Konfessionswechsel ihres Landesherrn bzw. dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn mit anderer Konfession als sein Vorgänger. Bis 1634 wechselte das Territorium - und damit stets die Mehrheit der Untertanen - sechsmal das Bekenntnis.
Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.
Am 12. März 1458 werden die Einwohner von Straßburg Zeugen eines Schauspiels; mitten in der Stadt auf dem Rossmarkt, wo hin und wieder auch Turniere stattfanden, werden Gerüste oder Tribünen aufgebaut, die höchste Tribüne für die Gelehrten, dann eine etwas niedere für den Rat und schließlich die niederste Tribüne für drei angeklagte Ketzer, zwei Frauen und ein Mann. Das Schauspiel hat verschiedene Akte: Zuerst eine Predigt des Ketzermeisters, dann die Verlesung der Anklage mit dem Hinweis Friedrich Reiser wäre ein Ketzer dreier Sekten nemlich ein Waldenser, genant die Armen von Lucdun; ein Beheimscher und ein Taborischer und schließlich der Widerruf und Abschwur der Ketzer. Im Anschluss daran muss der Hauptangeklagte seine vielen Bücher dem Feuer übergeben. Nun stellt der Inquisitor fest können die Angeklagten vom Bann gelöst werden, d.h. ihre Exkommunikation wird aufgehoben.
Die Welt ist alt und krank
(2010)
Dieser Vortrag ist ein Werkstattbericht, er widmet sich einem Thema, das sich mir im Zuge meiner Beschäftigung mit Melanchthons Schriften und Briefen gleichsam aufdrängte. In jungen Jahren lernte ich als Theologiestudent Melanchthon im Seminar bei Gustav Adolph Benrath als Verfasser seiner Loci communes kennen, jener ersten zusammenfassenden Darstellung reformatorischen Glaubens, die der junge Wittenberger Professor für Griechisch auf Anregung Luthers 1521 verfasste, selbstbewusst die ausgetretenen Pfade der Scholastik hinter sich lassend. Inzwischen bin ich 40 Jahre älter geworden und so lässt sich verstehen, dass mir auch ein anderer Melanchthon begegnet ist, oder sagen wir genauer, ich entdeckte ihn für mich neu und ganz anders.